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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 240/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 18:36
Aktualisiert
11.06.15, 18:36

Inhalt der Datei

Kindertagesstättenbedarfsplan Entwurf Pulheim 2015 - 2020 ENTWURF Kindertagesstättenbedarfsplan Pulheim Dr. Garbe & Lexis E-Mail: info@garbe-lexis.de URL: http://www.garbe-lexis.de Projektleitung: Ulrike Lexis Reckenberger Str. 59 D-33332 Gütersloh Email: lexis@garbe-lexis.de Telefon: +49 5241 70 86 52 Fax: +49 5241 70 86 53 Alle aktuellen Infos: http://www.garbe-lexis.de 27.04.15 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................................ 3 2 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung ....................................................................... 5 3 4 2.1 Planungszuständigkeit und Finanzierung der Tagesbetreuung 6 2.2 Rechtsanspruch für Kinder und Erziehungsberechtigte 6 2.3 U3-Anspruch auf Betreuung und Förderung 8 2.5. Kindertagespflege 12 2.4 Spielgruppen 14 2.5 Auftrag Kindertagesstättenbedarfsplanung 14 Darstellung der Ist-Situation ............................................................................................. 15 3.1 Demographische Situation der Stadt Pulheim 15 3.2 Kindertageseinrichtungen: Lokalisierung, Plätze, Träger, Öffnungszeiten 17 Familienzentren 20 3.3 Einrichtungen privater Träger 21 3.4 Spielgruppen 21 3.5. Tagespflege 21 Ermittlung des quantitativen Bedarfs ............................................................................... 24 4.1 Bestimmungsfaktoren der Nachfragen: die Analyse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) 24 4.2 Fazit aus der DJI-Analyse für Pulheim 5 6 7 26 Inklusion ............................................................................................................................ 29 5.1 Zahlen und Anteile behinderter Kinder in Schulen und in der Kindertagesbetreuung 30 5.2. Die vier Säulen der integrativen/inklusiven Erziehung 31 5.3. Konsequenzen für Pulheim 31 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien ...................................................................... 32 6.1. Prämissen 32 6.2. Datengrundlage 32 6.3. Kinderzahlen 33 6.4. Berechnung der Nachfrage 34 6.5. Prognose: Berechnung des Angebots 35 6.7. Prognose: Fazit und Empfehlung für die einzelnen Jahre und Szenarien 37 ANHANG ............................................................................................................................ 39 II Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 3 Einleitung Die Kindertagesstättenbedarfsplanung gewinnt für viele Städte und Gemeinden stark an Bedeutung, da die neue Gesetzeslage seit den Kita-Ausbaubeschlüssen auf Bundesebene ein schrittweises Vorgehen auf kommunaler Ebene einfordert. Insbesondere die Kommunen, die den ehrgeizigen Ausbauzielen für die frühkindliche Erziehung, die jährlich angepasst werden (derzeit stehen bundesweit 32 Prozent1 für alle Kinder unter drei dem abgefragten Bedarf der Eltern von durchschnittlich 41,5 Prozent gegenüber. In NRW gilt das Ziel von 32 %) hinterher hinken, müssen „im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten fest (zu)stellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum (zu) ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend (zu) planen“.2 Das Gesetz schreibt also die Planung für einen mittelfristigen Zeitraum vor. Damit ist erreicht, dass ähnlich wie die Schulentwicklungsplanung den Grund legt für eine gedeihliche Entwicklung der Schulen eines Schulträgers, dies nun auch gilt für Einrichtungen der frühen Bildung und die Jugendhilfeträger. Einige Kommunen legen daher bereits integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanungen vor. Themen wie      Inklusion Betreuung (im Ganztag) Qualität der Bildungsangebote Elternbeteiligung Übergänge sind übergreifende Themen, die Jugendamt wie Schulverwaltungsamt und ihre jeweiligen Ansprechpartner betreffen. Standards sind innerhalb der Kommune festzulegen – z.B. eine verlässliche Betreuung für Kinder von eins bis fünfzehn. Der Zusammenhang aller Bildungsinstitutionen wird durch diese neue Gesetzeslage nun fest geschrieben und ist damit auch bei den Verantwortung tragenden Personen in den Kommunen fest verankert: Bildung findet von Anfang an statt und die Kommunen sind die ersten - und daher aus der Sicht vieler Experten aus dem Bereich der frühkindlichen Erziehung – die ganz wesentlichen Verantwortlichen für gelingende Bildungsprozesse von Anfang an. Gilt für die Schulentwicklungsplanung, dass „innere“ und „äußere“ Schulangelegenheiten nicht mehr scharf zu trennen sind, und dies auch nicht mehr sinnvoll ist, so muss auch die Jugendhilfe immer mehr Akteure und Ansprüche vernetzen, moderieren und strategisch annähern. Quantität und Qualität stehen in einem engen Abhängigkeitsverhältnis, inhaltliche und räumliche Rahmenbedingungen bedingen sich; so können mangelhafte räumliche Ausstattungen zu Gelingen oder Fehlschlagen von Unterrichtskonzepten, Inklusionsschritten oder Ganztagsbetreuung führen. Gute räumliche Konzeptionen hingegen ermöglichen erst Inklusion und Ganztagsbetreuung. 1 2 5. Bericht zur Evaluation des KIFÖG, im Internet unter www.BMFJS.de, erschienen März 2015. SGB VIII, § 80. 4 Einleitung Das Arbeiten im System und das Arbeiten am System müssen gleichberechtigt betrachtet werden. Auch für die Einrichtungen sind beide Ebenen gleichermaßen relevant. Für das Personal in den Einrichtungen ist es oft eine große Herausforderung, beide Ebenen gleichermaßen zu betrachten und zu beschreiten, weil das Alltagsgeschehen häufig so im Vordergrund steht, dass es die Arbeit an den Strukturen verdrängt. Auch die Verantwortlichen in den Kommunen sehen sich zunächst als verantwortlich für die quantitative Versorgung – dies wird in der Zukunft aber nicht mehr ausreichen. Auch in der frühkindlichen Bildung werden die Kommunen als Verantwortliche für ein Netzwerk sich für mehr Qualität engagieren müssen, wenn Sie ihren Familien vor Ort eine gute Bildungslandschaft anbieten wollen. Dennoch ist dieser Aspekt – Arbeit an Strukturen – auch eine der ganz großen Aufgaben für die Träger in den vor uns liegenden Jahren der mittleren Frist. Noch steht die quantitative Versorgung im Vordergrund, aber bald schon wird deutlich mehr über Qualität als über Quantität gerungen werden müssen. Die zentrale Herausforderung für mehr Qualität liegt darin, die schon jetzt spürbare Personalnot aufzuheben. Die deutschen Kitas brauchen vor dem Hintergrund erhöhter quantitativer und qualitativer Bedarfe (Bildungsauftrag, Sprachförderung, Inklusion…) mehr und besser ausgebildetes Personal. Dieses Personal zu finden, ggf. weiter zu qualifizieren und leistungsadäquat zu bezahlen, ist für viele Kommunen – auch für Pulheim - eine große Aufgabe, wie zuletzt der Streik des Personals in Kitas in NRW bewies. In NRW ist hierzu 2014 eine neue Gesetzesanpassung in Kraft getreten, die weitere 100 Mio. € für die Einrichtungen und ihr Personal zur Verfügung stellt. Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 2 5 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung Für eine Kindertagesstättenbedarfsplanung sind unterschiedliche Gesetzesbücher zu berücksichtigen. Direkt abzuleiten sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem KiBiz – dem Kinderbildungsgesetz mit Geltung vom August 2008 und seiner ersten Änderung im Jahr 2011 – daneben gelten die übergeordneten Normen aus der Sozialgesetzgebung des Bundes nach SGB VIII sowie nachgeordnete Verordnungen zum Gesetz. Neben den Normen, die die quantitativen Belange regeln, ist besonders zu berücksichtigen, dass das KiBiz erstmalig und bereits in § 3 einen eigenständigen Bildungsauftrag der Kitas festschreibt. Es heißt dort: § 3 Aufgaben und Ziele (1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Bereits in § 8 wird beschrieben, dass Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam gefördert werden sollen. Im Gesetzestext wird noch mit dem Begriff „integrativ“ gearbeitet – heute sind die Kitas auf dem Weg zu inklusiven Einrichtungen. Auch dies ist eine parallele Entwicklung zu der in der Schullandschaft, wobei viele Kindergärten schon heute oftmals weiter als die Schulen sind, da viele Kindertageseinrichtungen schon lange integrativ oder inklusiv arbeiten, z.T. auch deswegen, weil viele „Behinderungen“ oder viele spezifische Förderbedarfe erst bei Schuleintritt festgestellt und früher dann meist in spezifischen Fördereinrichtungen betreut werden. § 8 Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Die Elternmitwirkung ist in § 9 und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Grundschule (wird häufig als Thema „Übergang Kita-Grundschule“ diskutiert) in § 14 geregelt. Der inhaltliche Zusammenhang der Bildungsinstitutionen und ihre sinnvolle Vernetzung miteinander werden hier dokumentiert. § 14 Zusammenarbeit mit der Grundschule (1) Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen. 6 2.1 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung Planungszuständigkeit und Finanzierung der Tagesbetreuung Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die Planungsverantwortung, d.h. also auch für die Kindertagesstättenbedarfsplanung gelten die Vorschriften des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – unmittelbar.3 Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung. Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 SGB VIII). Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann (§ 80 SGB VIII). Zusätzlich gilt, dass die finanzielle Förderung des Landes der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraussetzt (§ 18 Abs. 2 KiBiz). Sie erfolgt immer jährlich, das Kindergartenjahr entspricht dabei einem Schuljahr. Grundlage für die Berechnung der Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. In Pulheim wird die Planungszuständigkeit von einer Fachplanerin im Jugendamt wahrgenommen. Aufgrund seiner Größe hat Pulheim ein eigenes Jugendamt. 2.2 Rechtsanspruch für Kinder und Erziehungsberechtigte Der sog. Rechtsanspruch bedeutet, dass ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben zu gewährleisten, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Der Rechtsanspruch wurde zum 1.1.1996 mit Übergangslösungen eingeführt und gilt in ganz Deutschland4. Für die Drei- bis Sechsjährigen liegt die Versorgungsquote deutschlandweit bei über 95 Prozent. Zum 1.8.2013 trat eine wichtige Änderung dieses Paragraphen des Sozialgesetzbuches in Kraft. Es verändert vor allem die frühkindliche Erziehung und Betreuung – die sogenannte U3-Förderung. Damit hat jedes Kind in Deutschland, das das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege. Auch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern. Dieses kann bei Vorliegen bestimmter Kriterien - etwa bei Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern, oder auch wenn die Leistung für die Entwicklung des Kindes geboten ist, der Fall sein. 3 4 § 1 Abs. 3 KiBiz §24 Abs. 1 SGB VIII Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 7 Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen also einen weiteren Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Unklar ist die Höhe der Nachfrage – wie viele Eltern werden ihre Kinder in die Tagesbetreuung geben? Der vom Deutschen Jugendinstitut München für im Landesdurchschnitt prognostizierten Bedarf liegt in Westdeutschland bei rund 37,5 Prozent aller Kinder unter drei Jahren. Aufgrund der erheblichen Differenzen der beiden Landesteile im – zu einem großen Teil durch historische Erfahrungen bedingten - Betreuungsbedarf, der sich in dieser Altersgruppe seit Jahren zwischen Ost- und Westdeutschland zeigt, wird von einem Betreuungsbedarf von 37,5 Prozent im Westen und von 57,4 Prozent im Osten Deutschlands ausgegangen. Die Durchschnittsquote liegt bei rund 41,5 Prozent.5 5 Quelle: BMFSJ, a.a.O. 2014, 5. Bericht… 8 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung Quelle: 5. Evaluationsbericht, BMFSJ, 2014 Konnexität: Die Familienministerin des Landes NRW sicherte den Trägern und Kommunen im März 2012 bereits geplante Mittel für den U3-Ausbau zu. 2014 wurde mithilfe eines weiteren Gesetzes, das neben der gesamten Finanzierung i.w. die Finanzierung der Sprachförderung und der Förderung benachteiligter Familien betrifft, eine weitere Tranche auf den Weg gebracht. 2.3 U3-Anspruch auf Betreuung und Förderung Der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung gilt seit dem 1.8.2013. Die relevante Neufassung § 24 SGB VIII heißt im Original: Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 9 Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. (4) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. (5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann bestimmen, dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragten Personen zu den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen. Neue Daten vom Kita-Ausbau U3 Die Statistik des Bundes ist mit Stand vom 4.3.2015 zum U3-Ausbau 2014 erschienen, sie enthält auch die Daten für NRW. Die IST-Zahlen liegen derzeit bundesweit bei 32,3 % Betreuung der U3 Kinder gegenüber knapp 28 Prozent noch 2012. Nach Altersgruppen sind derzeit diese Quoten erzielt worden6:     2,8 Prozent aller „Unter Einjährigen“ (2,7 im Vorjahr), bei 34,6 Prozent (30,8 in 2013 und 28,4 in 2012) der Einjährigen und bei 59,7 Prozent (53,9 % in 2013 und 51,1 % in 2012) den Zweijährigen. Dies sind im Schnitt bundesweit schon 32,3 Prozent für die U 3 Betreuung. Nordrhein-Westfalen Im April 2015 hat nach dem aktuellen Stand NRW das Ausbauziel von 144.000 Plätzen bereits zum Kindergartenjahr 2013/2014 überschritten. 155.571 Plätze stehen 2015 landesweit zur Verfügung. Für NRW hat der Bund die Quoten wie folgt veröffentlicht:  1,8 Prozent aller „Unter Einjährigen“,  bei 17 Prozent der ein- bis unter Zweijährigen und  bei 40,2 % Prozent bei den Zwei- bis unter Dreijährigen. Der Bund gibt für 2014 den Ausbaustand U3 in Kitas (!) in NRW mit 23,8 und den tatsächlichen Bedarf mit 33,4 % an, die Bedarfslücke liegt also im Schnitt bei etwa 10 Prozentpunkten.7 6 7 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/09/PD13_315_225.html http://www.bmfsfj.de: 5. Bericht zum KiföG 10 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung Für einjährige Kinder gibt der Bund den Bedarf mit 44,6 % an. Für die Zweijährigen mit 65,8 Prozent für Westdeutschland. Für unter Einjährige liegt die IST-Quote bei 2,8 Prozent, ein Soll wurde nicht genannt. Die Situation in Pulheim für das Kitajahr 2015/16 (mit und ohne Tagespflege) stellt sich demgegenüber laut der offiziellen Angaben aus Kibizweb, veröffentlicht in der Jugendamtsliste des Landes NRW im April 2015 wie folgt dar8: => k.A. zu der Quote der „Unter Einjährigen“ (unter einem Prozent laut Kibizweb), => 23,8 Prozent der Ein- bis unter Zweijährigen in Kitas und 18,1 in Tagespflege (62,7 % Betreuungsquote der „Rechtsanspruchskinder“, also Ein-Zweijährige) => Dies sind zusammen im Schnitt 41,9 Prozent der Kinder unter 3 und damit mehr als im NRWSchnitt (36,9 %). Zu berücksichtigen ist die Addition von Tagespflege und Kitaplätzen! Die offizielle Kibiziwebstatistik arbeitet mit der Bevölkerungsstatistik von IT NRW zum 31.12.2013, die auf der Basis des Zensus 2011 die Bevölkerungszahlen fortschreibt. So wird auch in diesem Gutachten verfahren. Für Pulheim bedeutet das, 1.216 Kinder U3 zum Jahreswechsel 13/14. Berücksichtigt man nur die Kitaplätze, liegt Pulheim (mit 23.8 %) unter dem NRW-Durchschnitt von 26,9 % 8 http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=33856&fileid=114903&sprachid=1 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 11 Betreuungsformen / Gruppenformen Das KiBiz hat die institutionellen Formen der Betreuung festgelegt, die frühe Bildung vermitteln sollen. § 22 SGB VIII: Tageseinrichtungen sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. Hier soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Tageseinrichtungen (institutionelle Angebote) sind Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.9 Das KiBiz hat neue Gruppenformen festgelegt, die seit 2008 in der Planung getrennt betrachtet werden. Unterschieden werden Altersgruppen, Kinder mit und ohne Handicap und der stundenmäßige Umfang der Betreuung in drei Klassen: 25, 35 und 45 Stunden. Nach § 18 Abs. 4 KiBiz sollen sich die Zahl der Kinder pro Gruppe und die Personalausstattung einer Kita an den Beschreibungen der Gruppenformen gemäß der Anlage zu § 19 Abs. 1 orientieren (dies zeigt die anliegende Tabelle). Es handelt sich dabei jedoch nur um Orientierungswerte und Abrechnungsgrundlagen. Mischformen der Gruppentypen, Betreuungszeiten und Altersgruppen sind – je nach örtlichen Erfordernissen – denkbar. Die Möglichkeiten zur Bildung von „Mischgruppen“ wurden durch das Landesjugendamt jedoch stark eingeschränkt. Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches die Kinder bis zum 1. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden (Stichtagsregel für die Berechnung der Förderung des Landes). Gruppenform Zielgruppe Gruppengröße Betreuung in Stunden 25 35 45 25 35 45 Personalanzahl 2 FKR 2 FKR 2 FKR 2 FKR 2 FKR 2 FKR Stunden 55 77 99 55 77 99 Ia Ib Ic 2 bis zur Einschulung II a II b II c U3 (Stichtag 01.11) 20 10 III a III b III c Ü3(Stichtag 01.11.) 25 20 25 35 45 1 FKR 1 FKR 1 FKR u. 1 u. 1 u. 1 EKR EKR EKR je je je 27,5 38,5 49,5 +12,5 +17,5 +22,5 +15 + 21 + 27 +10 +14 +18 PKS PKS PKS PKS PKS PKS PKS PKS PKS FKR = Fachkräfte, EKR = Ergänzungskräfte, PKS = Personalkraftstunden/Personalkosten einschließlich Freistellung 9 § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII 12 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 2.5. Kindertagespflege § 23 SBG VIII regelt die Grundsätze der Kindertagespflege auf Bundesebene. Vertiefendes, u.a. in Abgrenzung zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen regelt das Landesrecht im KiBiz in den §§ 4, 17 und 22. Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagespflegeperson, meist eine Tagespflegemutter, unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Bei sehr jungen Kindern ersetzt die Tagespflege noch häufig (so wie es vor dem KiBiz die Regel war) eine Betreuung in einer Einrichtung. Bei den 3 bis 6jährigen, die den vollen Anspruch auf Betreuung schon haben, ergänzt sie die institutionelle Betreuung stundenmäßig.10 Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gestattet die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Die Erlaubnis kann im Einzelfall zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden. Wenn sich Tagesmütter oder -väter zusammenschließen, so können höchstens neun Kinder insgesamt durch mehrere Tagesmütter oder -väter mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (in Verbindung mit Kibiz § 4 Abs. 3) betreut werden; Der § 4 des Kibiz NRW sagt zur Kindertagespflege: § 4 Abs. 2: Wenn sich Tagespflegepersonen in einem Verbund zusammenschließen (Großtagespflege), so können höchstens neun Kinder insgesamt durch höchstens drei Tagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Sollen zehn oder mehr Kinder betreut werden, so findet § 45 SGB VIII Anwendung. § 4 Abs. 3 Kibiz: Die Erlaubnis ist schriftlich beim Jugendamt zu beantragen. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 4 Abs. 4 Kibiz: Kindertagespflege kann auch in geeigneten Räumen geleistet werden, die weder zum Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters noch zu dem der Eltern gehören. Sie kann ebenfalls in Räumen von Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden. 2.3.1 Entwicklung der Tagespflege im Bund Parallel zur Entwicklung der Nachfrage und als Maßnahme von Qualitätssicherung und -steigerung soll auf Bundesebene ein Berufsbild für Tagesmütter entwickelt werden. Die Tagespflege erlebt derzeit eine Imageverbesserung, der ein eigenes Berufsbild noch weiter aufhelfen kann. Immer mehr Eltern entscheiden sich bewusst für die flexible Tagespflege und nicht für eine Kita. Interessant ist auch die Verteilung der Nachfrage auf Altersgruppen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs und die damit verbundene Steigerung des Platzangebots hat NRW-weit bei den Drei- bis Sechsjährigen dazu geführt, dass in dieser Gruppe die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen gesunken ist, d.h. die Förderung in der Kita wird der Tagespflege deutlich vorgezogen. Bei den ganz Kleinen hingegen sind die Zahlen sehr deutlich gestiegen, was einen klaren Bedarf beschreibt und entweder darauf hindeutet, dass die intensive Tagesmutterbetreuung sehr erwünscht ist, oder dass für die ganz Kleinen zu wenige Plätze in Kitas im Angebot sind. Bei den Schulkindern ist die Nachfrage auch leicht 10 Vergleiche DJI 2005: http://www.dji.de/kinderbetreuungssurvey/PK_FolienEndfassung.pdf (13.8.2012) Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung 13 gestiegen. Der Elternwunsch nach einem Kindergartenplatz ist im Moment noch stärker ausgeprägt als die Betreuung in der Tagespflege. Eine Profilierung der Kindertagespflege wurde durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG)11 des Bundes seit 2008 forciert. Ein erheblicher Anteil der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden. Um das Ziel zu erreichen, wurden klare Standards gesetzt:     Eine Tagespflegeperson darf grundsätzlich nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Es gibt allerdings in NRW Großpflegegruppen bis zu 9 Kindern. Bei mehr Kindern muss die Tagespflegeperson eine pädagogische Qualifikation nachweisen. Es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer Kita. Vergütung ist vom Jugendamt leistungsgerecht auszugestalten 2.3.2 Entwicklung der Tagespflege in NRW „Kindertagespflege gewinnt auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend an Bedeutung. Kindertagespflege kommt grundsätzlich für Kinder aller Altersstufen in Betracht. Aber gerade für Eltern kleinerer Kinder ist diese familiennahe Betreuung mit kleinen überschaubaren Gruppen und einer festen Bezugsperson eine attraktive Betreuungsform. Deshalb nimmt die Kindertagespflege auch im Zuge des so genannten U3-Ausbaus eine wichtige Rolle ein. Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für die Ein- und Zweijährigen ab dem 1. August 2013 ist die Kindertagespflege eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen (§ 24 Absatz 2 Achtes Sozialgesetzbuch in der ab dem 1.08.2013 gültigen Fassung). Kinder, die eine Tageseinrichtung oder die Schule besuchen, können ergänzend in Kindertagespflege betreut werden. Die Aufgaben der Kindertagespflege sind:    die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen und den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Die Kindertagespflege wird auch künftig als gleichrangige Alternative der Kindertagesbetreuung qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut, um den Eltern ein breiteres Angebot an Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Kindertagespflege kann    im Haushalt der Eltern des zu betreuenden Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder auch in für diesen Zweck geeigneten anderen Räumlichkeiten, z. B. in einem Familienzentrum erfolgen. Die Tagespflegepersonen werden durch Qualifizierungsmaßnahmen auf ihre Betreuungsaufgaben sowohl im pflegerischen als auch im pädagogischen Bereich vorbereitet. Sofern Tagespflegepersonen 11 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/kifoeggesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf 14 Gesetzliche Grundlagen der frühen Bildung nicht sozialpädagogische Fachkräfte mit Praxiserfahrung sind, sollen sie über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplan verfügen, der inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Lehrplans zur Kindertagespflege entspricht.“12 Die Entwicklung der Tagespflege in Pulheim wird unter 3.5. ab S. 22 dargestellt. 2.4 Spielgruppen Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogisches Angebot, in dem Kinder ab einem Jahr bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Es sind feste Gruppen für Kinder, die den Kontakt zu anderen Kindern ermöglichen und ihnen soziale Erfahrungen In einer überschaubaren, möglichst altersgemischten Gruppe vermitteln sollen. Sie tragen zu einem differenzierten bedarfsgerechten Betreuungsangebot bei und sind ein Baustein innerhalb des Netzwerkes der Betreuungs- und Förderangebote in NRW. Spielgruppen sind Einrichtungen gemäß § 22 SGB VIII, jedoch keine Kindertageseinrichtung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW. Spielgruppen werden daher hier nur als ergänzendes Angebot erwähnt, bei der Quotenberechnung aber nicht berücksichtigt, weil die nur begrenzten zeitlichen Umfang haben und dem Rechtsanspruch somit nicht genügen. Dennoch können Sie dem Elternwunsch nach Betreuung dienlich sein Vgl. S.23. 2.5 Auftrag Kindertagesstättenbedarfsplanung Die Kommunen haben die Pflicht, ihre Ausbauplanung nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren und falls sie dem Ausbauziel erkennbar nicht nachkommen können, jährlich eine Beschlussfassung darüber vorzulegen. Dies hat die Stadt Pulheim zum Anlass genommen, eine Kita-Planung extern zu vergeben. Diese beginnt mit dem Jahr 2015. Die Beauftragung eines externen Planungsbüros beinhaltet also      12 Eine quantitative Erfassung des IST-Zustandes Eine Fortschreibung über 5 Jahre und damit Bedarfsanalyse dieses Zustands unter Berücksichtigung veränderter gesetzlicher Bestimmungen Eine Überprüfung der Einlösung des Rechtsanspruchs durch den Gutachter Eine Empfehlung zum Ausbau der U3-Betreuung bzw. zum Abbau der Überbelegung Eine Begutachtung der räumlichen Situation der Kitas mit Bezug auf die Inklusion http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/kinder-in-nrw/kindertagespflege.html (11.5.2015) Darstellung der Ist-Situation 15 3 Darstellung der Ist-Situation Zunächst ermitteln wir die demographische Situation der Stadt. 3.1 Demographische Situation der Stadt Pulheim Die Geburtenentwicklung zeigt in den letzten fünf Jahren keine einheitliche Tendenz13. Die Bertelsmann Stiftung prognostiziert in ihrem Wegweiser Kommune einen Bevölkerungsrückgang von -3 % von 2012 bis 2030.14 Die Stadt Pulheim ist vom demographischen Wandel in der Altersgruppe 0 – 6 bisher weniger betroffen. Die kommenden Rückgänge sind in den Kita-relevanten Jahrgängen in kommenden Jahren in Zukunft deutlicher spürbar und erheblich stärker als im Kreis oder im Land (s. Gemeindemodellrechnung von IT NRW). Geburten 2009 396 2010 377 2011 373 2012 377 2013 375 IT NRW, 2015 Knapp 40 Prozent der Geburten sind in der „Kernstadt“ zu verzeichnen, Brauweiler/Dansweiler hat etwa 21 Prozent der Geburten, Sinthern/Geyen 12 Prozent, Stommeln rund 19 und Sinnersdorf 9 Prozent. Die Geburten verlagern sich dabei langsam und nur in geringem Maße innerhalb der letzten Jahre von der Innenstadt fort – hin zu den benachbarten Ortschaften. Ob dies ein längerfristiger Trend ist, lässt sich noch nicht eindeutig aus den Zahlen ablesen. Insgesamt hat sich die Bevölkerung der für die Kindertagesstättenbedarfsplanung interessanten Gruppen 2015 seit 2011 um 103 Kinder zurück entwickelt. 13 14 IT NRW, 2012 www.wegweiser-kommune.de (26.04.2015) 16 Darstellung der Ist-Situation Kinderzahlen nach Jahren Kreisangehörige Gemeinden Altersjahre (unter 1 bis 80 Jahre und mehr) Geschlecht Pul0537 hei Insgesamt 4036 m davon: unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahre 5 bis unter 6 Jahre Bevölkerung 01.01. 01.01. 01.01. 2014 2015 2016 AnAnAnzahl zahl zahl 01.01. 2011 Anzahl 01.01. 2012 Anzahl 01.01. 2013 Anzahl 01.01. 2017 Anzahl 01.01. 2018 Anzahl 01.01. 2019 Anzahl 385 368 362 363 368 364 366 367 369 434 392 374 369 371 375 372 375 375 402 452 411 394 389 390 395 392 395 430 422 472 431 415 410 411 416 414 451 446 439 488 448 431 426 428 434 476 447 443 435 484 445 428 423 425 Ü3 1357 1315 1354 1354 1347 1286 1265 1267 1273 U3 1221 1212 1147 1126 1128 1129 1133 1134 1139 GESAMT 2578 2527 2501 2480 2475 2415 2398 2401 2412 IT NRW, 2015, ergänzt um eigene Berechnungen Die Bevölkerungsentwicklung in den ausschlaggebenden Kohorten ist moderat – die Zahlen der dreibis sechsjährigen Kinder sind in den vergangenen fünf Jahren kaum gesunken. Die der Kinder unter drei liegen heute um 93 unter denen vor fünf Jahren. Nach den vorliegenden Geburtenzahlen werden letztere in den nächsten Jahren nahezu konstant sein. In Pulheim wird es mittelfristig neuen Wohnraum geben, mit Anpassungsnotwendigkeiten bei den Prognosen muss daher gerechnet werden, da die Bezugsfertigkeit bzw. der Zeitpunkt der tatsächlichen Bebauung noch nicht überall absehbar ist. Der Effekt von Zuzügen wird allerding meistens überschätzt. Eine Berechnung liegt auf S. 27 vor. Im Durchschnitt der Jahre 2009 – 2013 wandern per Saldo 75 Kita-Kinder mehr nach Pulheim zu als ab (Vgl. S. 27). Der Einfluss von Wanderungsbewegungen und Neubaugebieten wird bestmöglich durch die Statistik „Gemeindemodellrechnung“15 für alle Gemeinden in NRW von IT NRW abgebildet. Nehmen wir für die Prognose diese Werte, müssen weder das eine noch das andere extra einberechnet werden. Sie liegen jeweils zum 1.1. eines Jahres vor. In der Tabelle eingetragen sind die einzelnen Kohorten. 15 Diese Rechnung enthält Geburten, Bewegungsdaten und demographische Salden aus Geburten und Todesfällen. Im Anhang auf S. 40 ist genau angegeben, wie IT NRW diese Daten errechnet. Darstellung der Ist-Situation 17 3.2 Kindertageseinrichtungen: Lokalisierung, Plätze, Träger, Öffnungszeiten Im Rückblick war das Angebot wie hier dargestellt – die Gesamtsumme U3-Betreuungsplätze ist im 5Jahreszeitraum stark auf mehr als das Doppelte gestiegen, ebenfalls gestiegen ist die Überbelegung, die in der Anzahl der Plätze enthalten ist (IST-Werte in Klammern): KG Jahr Ü3-Plätze* (IST) U3-Plätze (IST) insgesamt Tagespflege (nur U3) Insgesamt Betreuungsangebot U3 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 beantr. 1.360 (1.343) 1.378 (1.370) 1.398 (1.329) 1.427 (1.395) 1.459 127 124 (138 IST) 277 (331 IST) 294 (295 IST) 289 1.487 1.502 (1.508) 1.675 (1.660) 1.721 (1.690) 1.748** 110 237 115 239 190 467 190 484 220 509 Daten in der Tabelle und Graphik: Angaben der Stadt Pulheim zu Plätzen beinhalten Überbelegung, Angaben des Landesjugendamtes zu den angemeldeten Plätzen 2015/16, IST-Belegung in Klammern jeweils zum April. *Angaben Plätze incl. Überbelegung. **1.663 Plätze für das kommende Kita-Jahr ohne Überbelegung. In Pulheim gibt es neben Überbelegungen (geplant für 2015/16: 85), die in der Anzahl der Plätze enthalten sind, auch unbesetzte Plätze, in den letzten Jahren v.a. im Bereich der Ü3-Kinder. Die Zuordnung nach Altersgruppen laut Kibiz-Web führt zu Verzerrungen, sehr deutlich im Jahr 2013/14 bei der Verteilung nach Altersgruppen – in der Summe beträgt die Überbelegung 15, wobei auf dem Papier bei den Ü3 Kindern eine Überversorgung und bei den U3 Kindern eine Unterversorgung entsteht. IST-Situation: Die 29 Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Bezirk Pulheim tatsächliche Belegung 2015 (incl. Überbelegung!) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 U1 Kerngebiet Pulheim städt. Kita Arche Gustav-Heinemann-Str. städt. Kita Sinnersdorfer Str. städt. Kita Regenbogen Anemonenweg städt. Kita Pusteblume, Nelkenweg kath. Kita Pulheim, Hackenbroicher 1 Str. Caritas, Nordring Kita Hand in Hand Kita Albrecht-Dürer-Str. Kunterbunt, Pariser Str. Bezirk Brauweiler/Dansweiler städt. Kita Farbklecks Erfurter Str. städt. Kita Karl-Zörgiebel-Str. städt. Kita „Fliegenpilz“, Vochemsgasse U2 U3 Ü3 Summe Inklusionskinder darunter # Kinder älter als 6 74 69 81 57 55 80 81 93 69 75 6 5 0 0 1 2 5 6 12 11 12 14 4 14 20 16 91 55 76 76 1 10 0 2 1 2 2 3 73 55 54 57 5 1 18 11 46 54 38 69 66 38 5 0 1 6 1 4 1 18 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Darstellung der Ist-Situation Kita Krabbe ev. Kita, Friedhofsweg kath. Kita, St- Nikolaus, Friedhofsweg Kath. Kita, Lindenplatz Bezirk Sinthern/Geyen städt. Kita, Strolche, Am Fronhof städt. Kita von-Harff-Str. kath. Kita, Bauweiler Str. Kinder-Kinder Bezirk Sinnersdorf städt. Kita Rappelkiste, Görreshofstr. städt. Kita Kesselsgasse Kita Mach mit Bezirk Stommeln/Stommelerbusch städt. Kita Zu den Fußfällen Kita Alte Mühle ev. Kita Regenbogen, Paul-Schneider-Str. kath. MarienKita, Christian-Klausmann-Str. kath. Kita St. Bruno, Kapellenweg Waldkindergarten Eulennest Pulheim gesamt 1 U1 1 11 11 8 25 42 51 34 26 53 62 42 0 0 0 1 3 1 8 12 8 2 35 55 55 22 44 67 63 24 0 0 0 0 1 1 2 6 2 14 7 93 22 25 113 31 25 0 0 0 3 1 0 8 13 12 10 1 1 60 29 36 53 24 21 1395 3-6 1 0 1 0 0 0 29 Inklusion 1 2 261 U3 68 42 48 66 25 22 1690 GES 3 33 U2 1 36 Quelle: Auszug Kibizweb zum Kindergartenjahr 2014/2015, Stand April 2015 Entwicklung der Anzahl der Plätze nach der Planung für das Kindergartenjahr 15/16. Die Planung beinhaltet beantragte Plätze, diese werden in der Regel in der geforderten Höhe nicht genehmigt. # tatsächliche Belegung 2014/15 Planung 2015/16 m. Überbelegung Überbelegung 2015/16 Genehmigte Plätze o. Überbelegung Davon U3 Kerngebiet Pulheim 1 städt. Kita Arche GustavHeinemann-Str. 2 städt. Kita Sinnersdorfer Str. 80 85 5 80 6 81 94 9 85 12 3 städt. Kita Regenbogen Anemonenweg 4 städt. Kita Pusteblume, Nelkenweg 5 kath. Kita Pulheim, Hackenbroicher Str. 6 Caritas, Nordring 93 93 8 85 12 69 69 9 60 12 75 79 4 75 22 91 91 1 90 18 7 Kita Hand in Hand 8 Kita Albrecht-Dürer-Str. 55 76 55 85 55 85 0 13 9 Kunterbunt, Pariser Str. Bezirk Brauweiler/Dansweiler 76 83 83 12 36 Überb. Darstellung der Ist-Situation 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 19 städt. Kita Farbklecks Erfurter Str. städt. Kita Karl-Zörgiebel-Str. 69 67 2 65 22 66 63 3 60 12 städt. Kita „Fliegenpilz“, Vochemsgasse Kita Krabbe 38 42 -3 45 0 26 26 1 25 0 ev. Kita, Friedhofsweg 53 53 3 50 10 kath. Kita, St. Nikolaus, Friedhofsweg Kath. Kita, Lindenplatz 62 63 3 60 12 42 42 2 40 12 44 Überb. 11 4 40 12 67 7 60 12 66 1 65 10 23 -2 25 0 110 Überb. 10 5 105 16 32 2 30 10 Bezirk Sinthern/Geyen 1 städt. Kita, Strolche, Am 44 7 Fronhof 1 städt. Kita von-Harff-Str. 67 8 1 kath. Kita, Brauweiler Str. 63 9 2 Kinder-Kinder 24 0 Bezirk Sinnersdorf 2 städt. Kita Rappelkiste, Gör113 1 reshofstr. 2 städt. Kita Kesselsgasse 31 2 2 Kita Mach mit 25 3 Bezirk Stommeln/Stommelerbusch 2 städt. Kita Zu den Fußfällen 68 4 2 Kita Alte Mühle 42 5 2 ev. Kita Regenbogen, Paul48 6 Schneider-Str. 2 kath. MarienKita, Christian66 7 Klausmann-Str. 2 kath. Kita St. Bruno, Kapel25 8 lenweg 2 Waldkindergarten Eulennest 22 9 Pulheim gesamt 1690 25 25 66 Überb. 7 1 65 12 44 4 40 12 49 9 40 12 67 7 60 18 44 -1 45 21 1 20 1748 Überb. 85 1663 Quelle: Angaben der Stadt Pulheim in Vorlage 32/2015 mit Korrekturen 289 20 Darstellung der Ist-Situation Betreuungszeiten der Kindergärten Nicht alle Kindergärten bieten 25/35/45 Wochenstunden Betreuung an, die meisten bieten aber alle drei Umfänge an. Einige bieten auch nur 35/45 oder 25/45 Wochenstunden, auch die Kombination 25/35 ist vorhanden, denn nicht alle bieten die 45-Stunden an. Familienzentren Familienzentren sind die Aushängeschilder für familienfreundliche Kommunen, und damit ist die Qualität der Familienzentren ein wichtiger Standortfaktor für eine Stadt – er bestimmt maßgeblich auch über die Attraktivität der Kommune für Familien mit. Je besser die Betreuungsmöglichkeiten und Elternnetzwerke, desto besser die Lebensqualität für Familien. Die Funktion der Familienzentren wird auf ihrer offiziellen Webseite wie folgt beschrieben: „Immer mehr Eltern profitieren von den Familienzentren, weil sie Kindern und Eltern beides bieten: erstklassige Betreuung und Bildung sowie Beratung und Unterstützung. Familienzentren sollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Als Zentrum eines Netzwerks verschiedener familien- und kinderunterstützender Angebote bieten Familienzentren den Eltern und ihren Kindern frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen.“ 16 47 % der Eltern in NRW 2009 sind „sehr zufrieden“ mit den Angeboten. Insbesondere der Bezug zum Sozialraum und die daraus folgende Verpflichtung der Einrichtungen, sich mit ihrem Umfeld zu vernetzen, sind den Familienzentren aufgetragen. Auch die Beteiligung des Jugendamts an der Arbeit der Familienzentren ist ein bedeutender Gelingensfaktor, wie die wissenschaftliche Begleitung für das Land NRW herausfand. Zu drei Vierteln leisten die Jugendämter im Land Unterstützung bei der Vernetzung. Häufig werden von den Jugendämtern folgende Aktivitäten unternommen17:         16 Daten bereit stellen Hilfe bei der Vernetzung, etwa durch Entwurf von Kooperationsvereinbarungen KitaGrundschule Organisation von Fortbildung oder Coaching Einrichtung einer Koordinierungsstelle Unterstützung bei der Kindertagespflege Unterstützung beim Austausch der Familienzentren untereinander finanzielle Unterstützung, etwa für Öffentlichkeitsarbeit o.ä. Unterstützung bei der Zertifizierung http://www.familienzentrum.nrw.de 17 http://www.familienzentrum.nrw.de/fileadmin/documents/pdf/publikationen/wissbegleitung.pdf Darstellung der Ist-Situation 21 In Pulheim sind die folgenden Einrichtungen zertifizierte Familienzentren: Kerngebiet Pulheim: 1. kath. Kita Pulheim, Hackenbroicher Str. 2. Caritas, Nordring 3. Kita Hand in Hand Brauweiler/Dansweiler 4. 4. Ev. Kita Friedhofsweg 5. Kath. St. Nikolaus 6. Kath. Kita Lindenplatz Sinthern/Geyen 7. Kath. Kita Brauweiler Str. 8. Städt. Kita Kleine Strolche am Fronhof Stommeln/Stommelnerbusch 9. Kath. Marienkita Davon bilden diese vier Kitas einen Verbund: ev. Friedhofsweg, kath. St. Nikolaus, kath. Lindenplatz, kath. Brauweilerstr. In Sinnersdorf sind zwei städtische Kitas im Verbund (Görreshofstr. und Kesselsgasse) 2015/16 beantragt. Damit hat dann jeder Bezirk auch ein Familienzentrum, bzw. den Zugang zu einem Familienzentrum. 3.3 Einrichtungen privater Träger In Pulheim bestehen weder ein Betriebskindergarten noch Heilpädagogische Einrichtungen. Übergangsgruppen bestehen ebenfalls nicht. 3.4 Spielgruppen Es bestehen 5 Spielgruppen, in denen insgesamt 47 Kinder betreut werden. Eine nimmt Kinder ab 12 Monate auf, die restlichen nehmen ab zwei- bzw. in einem Falle zweieinhalbjährige Kinder auf. Die Spielgruppenangebote sind sozialräumlich ausgewogen verteilt. 3.5. Tagespflege Die folgenden Tabelle und Graphik zeigt die Belegung der Tagespflegeplätze zurzeit (Mai 2015) nach Angaben der Stadt. Nur Kinder unter 3 sind in der Tagespflege untergebracht, die Entwicklung ist dynamisch, wie die zweite Tabelle zeigt. Es gibt sozialräumlich verteilte Plätze, jeder Bezirk hat Angebote (vgl. Anlage), bei Unterstellung derselben Bedarfslage wie bei Kitas, ergeben sich die rechts dargestellten leichten Saldo von Über- und Unterangebot: 22 Darstellung der Ist-Situation Kitabezirk 2015 Plätze # Quote Bedarf DS Umrechung sozialräumlicher Bedarf Saldo Pulheim 92 40% 80 +12 Geyen/Sinthern 25 12% 24 +1 Brauweiler/Dansweiler 30 21% 42 -12 Sinnersdorf 10 9% 18 -8 Stommeln 44 19% 36 +8 Summe (gerundet) 201 100% 201 0 Angaben zu Tabelle und Graphik Stadt Pulheim, Jugendamt, Stand April 2015, eigene Darstellung Tagespflege Pulheim 250 200 Unter Einjährige 150 1 – unter Zweijährige 2 – unter Dreijährige 100 152 50 173163 131 177 157 SUMME bew. Plätze SUMME verf. U3-Plätze 83 61 7 143 201 15 2 33 11 15 0 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015 Historische Entwicklung Tagespflege 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Unter Einjährige 7 2 11 1 – unter Zweijährige 61 143 131 2 – unter Dreijährige 15 33 15 SUMME bew. Plätze 83 173 157 SUMME verf. U3-Plätze 152 163 177 Saldo 69 -10 20 Angaben zu Tabellen und Graphiken: Stadt Pulheim, Jugendamt, Stand April 2015, eigene Graphik Darstellung der Ist-Situation 23 Plätze Tagespflege in Pulheim 250 201 200 152 150 177 110 100 50 163 53 64 0 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Gemessen an 295 Plätzen in der U3-Betreuung in Kitas ist das Angebot von 201 Tagespflegeplätzen U3 hoch. Das Verhältnis liegt bei 59 : 41 Prozent, also über der vom Land als Ziel ausgegebenen Relation von 70 : 30, was darauf hindeutet, dass mehr Kitaplätze U3 notwendig sind. Obwohl eine geringe Zahl von Plätzen (N=3) in Pulheim derzeit nicht genutzt werden, werden einige Kinder (N=33) außerhalb von Pulheim betreut (In Pulheim werden zurzeit 2 auswärtige Kinder bei Pulheimer Tagesmüttern betreut). So erklärt sich die Differenz aus den gemeldeten 220 Plätzen, die vorne genannt sind und auch die auswärtigen beinhalten. Rechnet man Tagespflege und Kitabetreuung zusammen, bestehen für die U3-Betreuung 496 Plätze, d.h. die Betreuungsquote U3 beträgt 42 Prozent. Ohne die Einjährigen bei 63,5 Prozent. Eine Profilierung der Kindertagespflege wurde durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG)18 des Bundes seit 2008 forciert. Ein erheblicher Anteil der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden. Um das Ziel zu erreichen, wurden klare Standards gesetzt:     18 Eine Tagespflegeperson darf grundsätzlich nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Es gibt allerdings Großpflegegruppen bis zu 9 Kindern. Bei mehr Kindern muss die Tagespflegeperson eine pädagogische Qualifikation nachweisen. Es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer Kita. Vergütung ist vom Jugendamt leistungsgerecht auszugestalten http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/kifoeggesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf 24 4 Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des quantitativen Bedarfs Die Schwachstelle einer jeden Kindertagesstättenbedarfsplanung ist der unbekannte Bedarf – also die Nachfrage der Eltern nach      Plätzen in den unterschiedlichen Altersgruppen Inklusiven Plätzen Plätzen nach Betreuungsumfang Plätzen in der sozialräumlichen Verteilung Platzversorgung unterjährig Sie wird außerdem erschwert durch Brüche im Nachfrageverhalten, etwa durch eine deutlich veränderte Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern führt (wenn z.B. durch Verhaltensänderungen oder gesellschaftliche Veränderungen mehr oder weniger Frauen arbeiten, oder die arbeitenden Frauen länger oder kürzer arbeiten – dies kann ausgelöst werden z.B. durch neue Gesetze wie eine Betreuungsprämie, verändertes Kindergeld oder Elternzeit, aber auch durch ein verändertes Einstellungsverhalten von Betrieben, veränderte familiäre Strukturen oder die wirtschaftliche Situation, z.B. Kurzarbeit). Die restlichen Größen sind klar zu benennen: 1. Erfassung der Geburten und Kinderzahlen nach sozialräumlicher Gliederung und Alter 2. Erfassung der („Regel“-)Plätze in Kitas und Tagespflege nach sozialräumlicher Gliederung (und Betreuungsumfang) 3. Erfassung der IST-Belegung Im Folgenden zeigen wir in mehreren Schritten, wie der Bedarf – ergänzend zu den Prognosewerten aus Kinderzahlen und Nutzungsquoten - abgeschätzt werden kann. 4.1 Bestimmungsfaktoren der Nachfragen: die Analyse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Um dem Ausbauziel näher zu kommen, reicht es absehbar nicht, auf den demographischen Wandel zu vertrauen, er wird nur den kleineren Teil des Problems automatisch lösen. Die tatsächliche Nachfrage wird von vielen Faktoren bestimmt, wie wir im Folgenden zeigen. Die regelmäßigen Einflussfaktoren auf die Höhe der Betreuungsquote hat das Deutsche Jugendinstitut schon 2009 mithilfe der nachfolgenden Graphik dargestellt. Die Darstellung beruht auf Daten der statistischen Ämter, der DJI-Regionaldatenbank sowie der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.19 Für die Gruppe der U3-Kinder registriert das DJI in ländlichen Bezirken durchschnittlich eine geringere Inanspruchnahme als für die 2 bis 3-jährigen als Teilgruppe allein betrachtet, aber wenn sie nachgefragt wird, dann besonders häufig ganztags (das zeigen auch empirische Daten). Je höher die Frauenerwerbstätigkeit und je geringer die Arbeitslosigkeit, desto höher die Inanspruchnahme der U319 DJI Betreuungsatlas 2010, download unter: http://www.dji.de/betreuungsatlas/Betreuungsatlas_1_Kinder_im_Alter_unter_3_Jahren.pdf (9.2.2012) Ermittlung des quantitativen Bedarfs 25 Betreuung. Je städtischer und je wohlhabender eine Gegend, desto höher die Inanspruchnahme der U3-Betreuung. Politische Veränderungen, wie das nun beschlossene Betreuungsgeld des Bundes beeinflussen ebenfalls die Nachfrage nach U3-Plätzen in noch unbekannter Höhe, wie die Praxis in Thüringen gezeigt hat. Quelle: DJI 2009, Betreuungsatlas, Kapitel U3, S. 17 Die Studie der Universität Heidelberg20 zu den Effekten des Betreuungsgeldes auf die Nachfrage in Thüringen kommt zu fünf zentralen Ergebnissen, darunter dieses: „Mit der Einführung des Betreuungsgeldes geht der Anteil der 2-jährigen Kinder, die in einer Kindertagesstätte betreut werden, um etwa 25% zurück. Wir stellen außerdem fest, dass weniger zweijährige Kinder von Nachbarn, Freunden oder anderen Verwandten (im ‚informellen Sektor‘) betreut werden. Stattdessen werden nach Einführung des Betreuungsgeldes mehr Kinder ausschließlich zu Hause betreut; der Anteil der 2 -Jährigen, die nur zu Hause betreut werden, steigt um etwa 20 Prozent.“ 20 http://www.uniheidelberg.de/md/awi/professuren/amnpoe/studiebetreuungsgeld_deutschekurzfassung.pdf (8.3.2013) 26 Ermittlung des quantitativen Bedarfs 4.2 Fazit aus der DJI-Analyse für Pulheim Wir bewerten die wahrscheinliche Nachfrageentwicklung nun, indem wir die Daten des Wegweisers Demographie der Bertelsmann Stiftung (aktualisiert im Juli 2012) nutzen21. Pulheim fällt in die Kategorie „Prosperierende Kommunen im Umfeld dynamischer Wirtschaftszentren“, Typ 3. In Deutschland gibt es 292 Kommunen dieses Typs. Sie sind gekennzeichnet durch eine dynamische Bevölkerungsentwicklung, hohe Kaufkraft, geringere Bedeutung als Arbeits- aber hohe als Wohnort sowie von der Lage mitten in einer dynamischen Wirtschaftsregion mit geringer Entfernung von urbanen Zentren. Kommunen dieses Typs rät die Bertelsmann Stiftung, mit anderen Kommunen regional zu kooperieren, um Infrastruktur zu entwickeln und Infrastruktur flexibel zu gestalten, damit Rückbau möglich bleibt.22 Die in der DJI-Studie beschriebenen Einflussfaktoren sind im Folgenden beschrieben. Sie werden mit den Indikatoren aus dem Demographie- und Sozialbericht der Bertelsmann Stiftung bewertet und die Richtung der Beeinflussung der Nachfrage nach Kita-Plätzen wird angegeben: Indikator Ausprägung Effekt auf die Nachfrage 1. Frauenerwerbstätigkeit Überdurchschn. (48,6 %) steigernd 2. Fertilität Überdurchschn. (1,46) dämpfend 3. Arbeitslosigkeit unterdurchschnittlich steigernd 4. Anteil Hochqualifizierte am Wohnort 16,9 überdurchschn. (Durchschn. 11,7) steigernd 5. Urbanität niedrig (verdichtetes Umland) steigernd 6. Wohlstand überdurchschnittlich (Armut, SGB IIQuote, Steuereinnahmen) steigernd Jeweils im Vergleich zu Kreis und Land von www.wegweiser-kommune.de, Sozialbericht als pdf Die SGB II Quote liegt in Pulheim und alle Armutsindikatoren liegen deutlich unter dem NRW-Schnitt. Die Qualifikation der Wohnbevölkerung ist hoch, die Partizipation an der Arbeitswelt ebenfalls und die Arbeitslosigkeit eher niedriger als im Schnitt. Die Faktoren beschreiben eindeutig, dass mit die Nachfrage nach Kita-Plätzen und Tagespflege auch auf die Dauer höher sein wird als in den meisten anderen Kommunen. 23 Politische Entscheidungen wie das „Betreuungsgeld“ beeinflussen das Elternverhalten in die entgegengesetzte Richtung. Es wird einen dämpfenden Effekt auf die Nachfrage nach U3-Plätzen haben, wie es die Ergebnisse für Thüringen erwarten lassen. 21 www.wegweiser-kommune.de (30.4.2015) https://www.wegweiser-kommune.de/wkportlets/resources/pdf/demographietypen/Demographietyp_3.pdf (30.4.2015) 23 Vgl. www.wegweiser-kommune.de (30.4.2015) 22 Ermittlung des quantitativen Bedarfs 27 4.2.1 Elternbefragung 2012 und Fazit für Pulheim Die Ergebnisse der Elternbefragung zeigt eine klare Bevorzugung von einer Unterbringung in Kitas gegenüber Tagespflege. 86 Prozent der Eltern haben die Kita als Form der gewünschten Betreuung benannt, nur 8 Prozent die Tagespflege (Rest: offen). Dieses Ergebnis lässt die Annahme einer gewünschten Betreuungsquote von 80 Prozent bei den Zweijährigen als sinnvoll erscheinen. Zu den offenen Fragen, die auch diese Untersuchung aufweist, sollte die Stadt eine neue Elternbefragung unternehmen, da die Ergebnisse aus 2012 nicht mehr aktuell sind und neue Fragen im Vordergrund stehen. Vor allem sollte die Bedarfslage U3 erneut und zukünftig jährlich erfasst werden. 4.2.2 Effekte von Neubaugebieten Die hier abgedruckten Zahlen entstammen der Bauplanung der Stadt. Letztere gibt in einem Jahr frühere Einzugstermine an. In der Gemeindemodellrechnung, die für die Kitaplanung genutzt wird, sind Zuzüge bereits – in der üblichen Größenordnung der letzten Jahre - enthalten! Dennoch wird hier mit der Annahme von 50 % Zuzügen in die Neubaugebiete eine Berechnung vorgelegt:    2015 werden 76 neue Wohneinheiten (EFH über Bezirke verteilt) bezugsfähig sein. 2016 werden 6 neue Wohneinheiten am Reither Weg bezugsfähig sein. 2017 keine24 und 2018 werden 60 neue Wohneinheiten (je 30 Eggershof und BP 39 Bahnhofstr.) bezugsfähig sein. Berechnung Dr. Garbe & Lexis: Wenn diese 142 Wohneinheiten ab 2015 nach und nach bezugsfertig werden, könnten bei einem vermuteten Verhältnis von neu Zugezogenen zu Umzügen von 50 : 50 und der Annahme, dass ein Drittel der Bewohner Kinder sind (davon ein Drittel im Kitaalter), in den ersten 6 Jahren – also bis 2020 - insgesamt im Durchschnitt etwa fünf pro Jahrgang zusätzlich zu versorgen sein. Eine zeitlich weiter entfernte Bauplanung als bis max. 3 Jahre im Voraus ist aus unserer Sicht allerdings nicht verlässlich möglich, deshalb würden wir die BP 113 – 115 nicht einbeziehen. Neben den geplanten Wohneinheiten in Baugebieten bestehen in Pulheim Bauplanungen für Baugebiete, die in erheblichem Ausmaß ab 2018 relevant werden (BP 113 – 115). Diese noch offene Planung soll hier aufgenommen werden,25 um im Rahmen einer umsichtigen Planung Vorhalteflächen für den Bau von Kitas zu berücksichtigen.    BP 113: 94 WE 2017 und 2018 (Verteilung zu je 50 %) BP 114: 62 WE 2019 BP 115: 44 WE 2018 Die Stadt Pulheim hat empirisch erhoben, dass im Edelsteinviertel mehr Kinder pro Haushalt wohnen. Rechnet man mit 0,4326 Kindern im Kindergartenalter pro Haushalt und bezieht auch die Wohn24 Die Grundstücke, die in Sinnersdorf 2017 verkauft werden, werden für 2018 als bezugsf. gelistet. Vgl. dazu Aufstellung der Stadt in der Anlage 26 Nach den empirischen Erfahrungen aus dem Edelsteinviertel (197 geborene Kinder innerhalb von 9 Jahren in 305 WE) 25 28 Ermittlung des quantitativen Bedarfs gebiete der Baugebiete 113 – 115 mit ein, ergibt sich eine alternative Berechnung nach Erfahrungen der Stadt: 2015 Neue WE 2016 76 2017 2018 6 2019 2020 60 Berechnung Standard: Besetzt mit 2,3 Personen*0,333 (Anteil Kinder Kita-Alter) Kinder Altersgruppe 0-6 Davon Zuzüge 50 % 19,4 0,75 0 15,3 9,7 0,4 0 7,7 Berechnung Edelsteinviertel empirisch: Neue WE incl. BG 113 - 115 76 6 47 151 62 *0,43 (Menge Kinder Kitaalter) 32,7 2,6 20 76 26,7 Davon Zuzüge 50 % 16,5 1,3 10 38 13,3 Eigene Berechnung, Daten der Stadt Pulheim, Stand April 2015 Wenn die Planung der Stadt zutrifft, sind in den kommenden fünf Jahren durchschnittlich 15,8 zusätzliche Kinder im Kitaalter (2,6 pro Altersjahrgang) zu erwarten.27 In den zurückliegenden Jahren hatte Pulheim laut IT NRW jeweils einen Überschuss (Zu- Abwanderer) von 2013: 113 Kindern in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre 2012: 36 Kindern in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre 2011: 97 Kindern in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre 2010: 64 Kindern in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre 2009: 62 Kindern in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre, …um die 6jährigen ergänzt, im Schnitt also 75 Kitakinder pro Jahr oder 15 pro Altersjahrgang. Fazit Die steigernden Effekte könnten überwiegen – auch wenn sich die zukünftige Nachfrage nicht eindeutig bestimmen lässt. Der derzeitige U3-Ausbaustand von 42 Prozent lässt die Vermutung zu, dass ein weiterer Anstieg der Nutzungsintensität zwar gemäßigt sein wird. Allerdings ist die Verteilung der U3 Plätze auf Kitas und Tagespflege wahrscheinlich nicht nachfragegerecht, dies zeigt die Elternbefragung, die deutlich erhöhte Quote der Tagespflege und die hohe Zahl von Überbelegungen. Eine Verlagerung des Angebots auf mehr Kita-Plätze ist daher angeraten. Diese Empfehlung sollte auf der Basis einer neuen Elternbefragung validiert werden. 27 Die Statistik von IT NRW zum Zu- und Fortwanderungssaldo für Pulheim ist im Anhang zu finden. Inklusion 29 5 Inklusion „Inklusion geht davon aus, dass jeder Mensch automatisch den Anspruch darauf hat, als vollwertiges Wesen anerkannt zu sein, als wertvoller Teil der Gemeinschaft willkommen geheißen zu werden sowie am Leben der Gemeinschaft gleichermaßen, selbstverständlich und ohne Ausnahme teilhaben zu können.“28 Die Umsetzung des Inklusionspostulats ist über die gesamte Bildungskette – von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung und der Weiterbildung – derzeit eine Hauptaufgabe der Ministerien, Landschaftsverbände und Kommunen – als Träger der Jugendhilfe und als Schulträger -. Tageseinrichtungen für Kinder haben bereits jahrelange Erfahrungen bei der Inklusion von Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen: Kinder mit altersgerechter Entwicklung, Kinder mit besonderen Begabung (z.B. hochbegabte), Kinder mit Behinderungen, Kinder ohne oder nur mit geringer Kenntnis der deutschen Sprache, unterschiedliche soziale Herkünfte, etc. Es ist davon auszugehen, dass in Kindertageseinrichtungen die Inklusion innerhalb der institutionellen Bildungskette am ehesten umzusetzen ist, vorausgesetzt, dass die personellen Voraussetzungen, wie sie ja bislang durch zusätzliche Integrationskräfte erfolgt, weiter gegeben sind. Das 1. KiBiz Änderungsgesetz von 2012 hat die Inklusion vorangetrieben. Bisher sollten Kinder mit und ohne Behinderung möglichst gemeinsam gefördert werden, das Wort möglichst ist nun aus dem Gesetzestext gestrichen (§ 8). Wird während des Kita-Jahres eine Behinderung festgestellt, wird umgehend die erhöhte Kindpauschale für Kinder mit Behinderung bezahlt (§ 19, Absatz 4 neu). Für Kinder mit Behinderung unter 3 Jahren wird ein Zuschlag gezahlt. Dieser Zuschlag wurde im Gesetzgebungsverfahren von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht (Anlage zu § 19). Hilfe für Kinder mit Behinderung soll grundsätzlich wohnortnah und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung erfolgen. Dies kommt in vielen gesetzlichen Regelungen in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII und auch im KiBiz zum Ausdruck. Die Förderung in reinen heilpädagogischen Einrichtungen darf also nach bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben nur eine Ausnahme darstellen. Dies ist nicht nur eine Vorgabe an die Träger der Jugend- und Sozialhilfe, sondern gleichzeitig auch eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern. In der Sache stellt sich die bedarfsgerechte Förderung von Kindern mit Behinderung als kombinierte Maßnahme der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe dar. Gleichwohl wird mit diesen Richtlinien eine Finanzierung auf der Basis von § 74 SGB VIII gewählt. Dementsprechend finden auch die dort verankerten Fördergrundsätze Anwendung. Die räumlichen Bedingungen (z. B. Barrierefreiheit) müssen sich dieser neuen Verpflichtung genauso anpassen wie die pädagogischen. Ebenso ist damit zu rechnen, dass die heilpädagogischen Kindergärten weniger, die „klassischen“ eher mehr Zulauf von Kindern mit Handicap haben werden. 28 Landesjugendamt https://dom.lvr.de/lvis/lvr_rechercheWWW.nsf/B9AC366849DABCA5C1257922002641C3/$file/begr%C3%BCn dung13-1640.pdf 24.7.2012 30 Inklusion 5.1 Zahlen und Anteile behinderter Kinder in Schulen und in der Kindertagesbetreuung Der Bildungsforscher Klaus Klemm hat die aktuellsten Zahlen für ganz Deutschland zur Inklusion in einem Gutachten für die Bertelsmann Stiftung zusammengetragen. Auf seine Daten bezieht sich dieser Absatz.29 Die Inklusion schreitet allerdings sehr zügig voran und bei den sog. Lernentwicklungsstörungen (LES) sind die Inklusionsquoten seit dem Gutachten bereits erheblich gestiegen. In NRW werden nach Daten des MSW 2012/13 über alle Schulen etwa ein Viertel der Behinderten an allgemeinen Schulen und drei Viertel an Förderschulen beschult. Deutschlandweit haben sechs Prozent aller Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf, gelten also als behinderte Kinder – dies ist die sog. Förderquote. Diese sagt noch nichts über den Förderort (eine Förderschule oder eine Regelschule) oder die Art der Förderung aus. Drei Viertel der Schulkinder mit Förderbedarf haben diesen in den Bereichen „Lernen“, „Sprache“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“. Dieser Förderbedarf wird häufig erst zur Einschulung oder in der Schule diagnostiziert. Dieser Förderbedarf bringt für die Einrichtungen mit sich, dass sie ausreichend Gruppenräume für differenziertes Arbeiten vorhalten müssen. 52.500 Kinder werden bundesweit in Kitas integrativ betreut, das entspricht zusammen 1,3 Prozent30 der Kinder von 0 bis 6 in Deutschland. Diese sog. Inklusions-Quote gibt den Anteil der „behinderten Kinder“ von allen Kindern der Altersgruppe an, die in den bestehenden Einrichtungen inklusiv/integrativ erzogen oder beschult werden. Sie ist also in der Kita deutlich geringer als in der Schule (auch weil viele Behinderungen erst später festgestellt werden). Der Inklusionsanteil ist allerdings in den Kitas deutlich höher als in den Schulen. Er beschreibt, welcher Anteil der Behinderten inklusiv betreut wird (also 52.500/85.000 = 61,5 Prozent). Während bundesweit im Bereich der Kindertageseinrichtungen ein Inklusionsanteil von fast 62 Prozent erreicht wird (in NRW sind es sogar 68,6 Prozent), werden in der Grundschule rund 34 Prozent, in der Sekundarstufe I nur noch 15 Prozent der Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Diese Zahlen weisen darauf hin, dass der weitere Ausbau inklusiver Bildungsangebote in allen drei genannten bildungsbiografischen Stationen nötig ist. Das bisherige Elternwahlverhalten zeigt, dass wo inklusive Angebote zur Verfügung stehen, die Eltern diese Plätze für ihre Kinder wählen. Klaus Klemm kommt zu dem Schluss, dass „der vorschulische Bereich allenfalls randständig einbezogen werde. Die Daten zur Bildung und Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf verweisen darauf, dass eine Ausweitung der Plätze für diese Altersgruppe insgesamt geboten ist. Angesichts eines Exklusionsanteils von 38,5 Prozent, der im Bereich der Kindertageseinrichtungen zwar geringer als im Bereich der Schulen, gleichwohl aber noch hoch ist, sollten zusätzliche Plätze ausschließlich in inklusiv arbeitenden Einrichtungen geschaffen werden.“31 29 Klaus Klemm, Gemeinsam lernen. Inklusion leben. Inklusionsgutachten für die Bertelsmann Stiftung (2010), http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32811_32812_2.pdf (16.8.2012) 30 Eigene Berechnung nach Zahlen von destatis (3.987.000 Kinder von 0 – 6 in 2010) 31 A.a.O. Inklusion 31 5.2. Die vier Säulen der integrativen/inklusiven Erziehung Zur Förderung der frühkindlichen inklusiven Bildung besteht in NRW ein Vier-Säulen-Modell:     die integrative Gruppe (§ 8 KiBiz: 15 Plätze, 5 davon für Kinder mit Behinderung) die heilpädagogische Gruppe (werden abgebaut) die Einzelintegration in einer Regelgruppe sowie das Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor dem 3. Lebensjahr.32 2015 betreuten 7 Kitas Kinder mit besonderem Bedarf, alle in den Bezirken Kerngebiet und Brauweiler/Dansweiler. Insgesamt wurden also 27 Kinder auf unterschiedliche Art gefördert. In Pulheim besuchen im Kindergartenjahr 2015 insgesamt 27 behinderte Kinder 7 der 29 Einrichtungen, gegenüber den zurückliegenden Jahren ist der Wert also sehr konstant. Das entspricht 1,5 Prozent aller Kinder in den Tagesstätten (und damit in etwa dem Wert, den Prof. Klemm errechnet hat). Hier ist in Zukunft von einer weiteren leichten Steigerung auszugehen, da die Nutzung der U3Betreuung insgesamt steigt und damit auch zusätzliche behinderte Kinder U3 in die Kitas kommen werden.33 5.3. Konsequenzen für Pulheim In NRW soll jedem Kind mit Behinderung ein wohnortnahes inklusives Betreuungsangebot gemacht werden. Dies muss auch die Leitlinie für Pulheim sein. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass pro Jahrgang etwa eine ähnlich – möglicherweise leicht ansteigende - hohe Zahl behinderter Kinder wie bisher die Einrichtungen frühkindlicher Bildung in Pulheim besuchen wollen. Die bisherige Gruppenstruktur bündelt die Kinder in zwei Bezirken. Der Empfehlung des LVR, dass die behinderten Kinder in möglichst vielen verschiedenen Kitas inklusiv betreut werden, schließt sich dieses Gutachten an, was bedeutet, dass die Stadt und die Träger die Verteilung der inklusiven Plätze möglicherweise in der mittleren Frist ausweiten sollte.34 Da diese Kitas dann die Gruppengröße noch reduzieren müssten, was die angespannte Lage weiter anspannen würde und sich die Finanzierung dieser Plätze durch LVR und Krankenkassen in Zukunft anders darstellt, sollte die Stadt eine mittelfristige Strategie erarbeiten, die pädagogische und finanzielle Aspekte berücksichtigt. 32 Weitere Informationen zu den Betreuungsformen auf: http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/integrationinklusion /integrationinklusion_1.html (15.8.2012) 33 34 Berechnung der Anzahl der Kinder von 0-6 wie auf s. 31 beschrieben = 1.695 https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/B9AC366849DABCA5C1257922002641C3/$file/ begr%C3%BCndung13-1640.pdf 32 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien 6 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien Für die Prognose wurden mit der Stadt Pulheim unter Einbeziehung der vorliegenden Daten, Prognosen, Befragungen und Schätzungen die folgenden Prämissen vereinbart: 6.1. Prämissen    Prognosezeitraum: die Kitaplanung soll sich nach Wünschen der Stadt Pulheim auf fünf Jahre beziehen, realistisch abschätzbar sind aber eher drei Jahre. Spätestens nach drei Jahren ist die Prognose erneut zu überprüfen, weil sich das Elternverhalten verändert. Das Nutzungsverhalten ist NICHT genau abzuschätzen, da sowohl der Rechtsanspruch, als auch das Betreuungsgeld sowie die demographische Entwicklung ihre Einflüsse ausüben werden. Für die Kitaplanung ist wichtig, dass nicht nur die Geburten, sondern auch das Elternverhalten die Nachfrage nach Betreuung bestimmt. Generell ist die Richtung in Deutschland die, dass deutlich mehr U3 Kinder in der Kita angemeldet werden als bisher, dies gilt trotz sinkender Geburtenraten. Die Annahme für Pulheim in Bezug auf die Nutzung lautet: o Die Inanspruchnahme wird in jedem Jahr und in jeder Altersgruppe unter drei steigen, incl. bei den 0 bis 1-jährigen o Die Inanspruchnahme der Drei- bis Sechsjährigen bleibt bei 100 % o Die Abschätzung der Quoten ist spekulativ. Unsere Annahmen nutzen den bisherigen IST-Wert in Pulheim und unterstellen eine weitere leichte Steigung. Wir setzen bei den Zweijährigen eine Quote von 80 % an, die den Wert der Elternbefragung in abgeschwächter Form übernimmt. Verteilung auf die Bezirke: die Stadt nimmt eine Berechnung nach Bezirken vor. Die sozialräumliche Betrachtung ist zwar seitens des Gesetzgebers erwünscht. Der Gutachter weist aber in Übereinstimmung mit der Auffassung der Stadt darauf hin, dass diese Betrachtung große Ungenauigkeiten mit sich bringt. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Lage von Kitas und Grundschulen nahe der Bezirksgrenze die Betrachtung sehr verzerren kann. Eine weitere Schwierigkeit entsteht durch die ungleiche Größe der Bezirke und durch Wanderungstrends, die sich in Pulheim in Bezug auf die Geburten schon heute beobachten lassen. Die entstehende Unschärfe kann eine Genauigkeit vortäuschen, die die Realität so nicht spiegelt. Hinzu kommt, dass die Nutzung der Kitas in Pulheim in der zurückliegenden Zeit flexibel war und sich – in einem sehr überschaubaren geographischen Raum – nicht unbedingt an die Bezirksgrenzen gehalten hat. 6.2. Datengrundlage  35 Wir nutzen die Gemeindemodellrechnung von IT NRW35, weil Zu- und Wegzüge sowie andere Veränderungen innerhalb der Kohorten berücksichtigt sind. Diese Daten enthalten also mehr Informationen als die reinen Geburtenzahlen. Sie liegen jeweils in Abgrenzung des Kalenderjahres vor. Wir nutzen die Kalenderjahre anteilig, um die Anzahl von Kindern in den jeweiligen Altersgruppen zum Stichtag 1.8. abbilden zu können. Die Gemeindemodellrechnung wird allerdings nicht jährlich aktualisiert. Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030 nach Altersjahren, Datenbasis Zensus 2011. Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien  33 Die IST-Daten, die wir ebenfalls von IT NRW beziehen, liegen bis zum 1.1.2014 vor, wir haben sie eingearbeitet in die vorliegende Modellrechnung. Aus diesen beiden Quellen ergeben sich nun unsere Veränderungsquoten zwischen den Jahrgängen, aus denen die Kohortenberechnung entsteht.  6.3. Kinderzahlen Aus der Prognose ergeben sich die unten dargestellten Kinderzahlen pro Kitajahr unter Berücksichtigung der Stichtagsregeln. Es wird sofort klar: Die Kinderzahl sinkt sehr langsam in allen Jahrgängen – mit der wichtigen Ausnahme der U1jährigen bis zum Jahr 2019. Am Ende des Prognosezeitraums sind ziemlich genau 100 Kinder bis sechs Jahren weniger zu versorgen als heute. Kinder nach Kitajahr Jahr 2014/15 Jahr 2015/16 Jahr 2016/17 Jahr 2017/18 Jahr 2018/19 Jahr 2019/20 unter 1 373 366 367 368 370 410 1 bis unter 2 404 382 376 378 378 380 2 bis unter 3 444 425 402 396 398 399 3 bis unter 6 1385 1414 1412 1405 1356 1323 SUMME 2606 2587 2557 2547 2502 2512 Eigene Berechnung, Daten Gemeindemodellrechnung IT NRW, 2015. Kalibrierung mithilfe der IST Zahlen der Jahre 2011 – 2014. Neuberechnung und Verteilung der Jahrgänge zu den Stichtagen des Kindergartenjahres (1.11.) und Schuljahres (30.9. => der Berechnung der 3-6jährigen Kita-Kinder liegen nicht 36 Geburtsmonate, sondern 37 zugrunde). Fazit zu den Kinderzahlen Die hier kalibrierten Kinderzahlen sind höher als die von IT NRW Berechneten Werte von S. 18, weil sie mit den IST-Werten kalibriert wurden, die positive Bevölkerungsentwicklung von in der Summe im letzten Jahr 100 Kinder mehr als bei IT NRW ist also enthalten!     Ab dem kommenden Jahr sinken die erwarteten Kinderzahlen Ü3 in jedem Jahr leicht aber stetig. Bis zum Jahr 2019/20 sinkt die Gesamtzahl der Kindergartenkinder gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr um etwa 90 Kinder (N=-94) auf etwa 2500, dies liegt v.a. an dem Absinken der Zahlen der Drei- bis Sechsjährigen. Die Zahl der U3-Kinder sinkt kaum merklich – der Bevölkerungsrückgang in dieser Altersgruppe ist gering (1.189 (19/20) gegenüber 1.221 (14/15) entspricht einem Rückgang um 32). Ab dem Jahr 2016 könnte es durch neue Wohngebiete bis 5 - 15 Kinder zusätzlich geben (5 laut Berechnung Dr. Garbe & Lexis, 10 nach Berechnung der Stadt), aber auch diese Prognose verändert ein Absinken der Kinderzahlen nicht nennenswert. Der Effekt ist in der Gemeindemodellrechnung bereits abgebildet und insofern nur relevant, wenn er in den hier betrachteten Jahren deutlich stärker ist als vorher, was nicht der Fall ist, da Pulheim schon lange erfolgreich Baugebiete ausweist. 34 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien 6.4. Berechnung der Nachfrage Die Ist-Nutzung, also die sog. Versorgungsquoten nach Altersgruppen in Einrichtungen und die aus den vorstehenden Kinderzahlen errechneten Quoten sehen wie folgt aus: In den Altersgruppen zwischen 0 und 2 liegt die tatsächliche Inanspruchnahme in Pulheim unter den Ziel- und Durchschnittswerten für NRW. Bei der Gruppe der 2-unter Dreijährigen allerdings liegt die Stadt schon sehr nah an den Zielquoten. Zu beachten ist, dass wir hier die Kita-Plätze betrachten – unter Hinzuziehung der Tagespflege sind die Quoten sehr viel höher! Die erste Tabelle zeigt die ISTSituation und die Planung für das anstehende Kita-Jahr. Die unterhalb abgebildete Prognose der Nutzung unterstellt, wie vorne beschrieben, steigende Inanspruchnahme der U3 Plätze und zwar ausgehend von den IST-Werten. Von den bereits realisierten 0,6 % Nutzung der Kinder unter einem Jahr steigt die Nutzung u.E. auf 1 % ab Jahr 2018/19. Analog steigen die Bedarfe für die anderen Altersgruppen. Die Tabelle zeigt Quoten und absolute Zahlen. ISTKinder, #, Quote 2013/14 Kinder nach Kitajahr 2013/14 0,2% 1 unter 1 11,8% 50 1 bis unter 2 68,0% 280 2 bis unter 3 96,9% 1328 3 bis unter 6 IST-Quote 2014/15 Kinder, #, 2014/15 0,2% 8,3% 1 33 58,7% 100,7% 261 1395 Quote 2015/16 Planung 0,5% 8,5% Kinder, # 2015/16 60,0% 101 % 1659 1690 SUMME Angaben 2013 – 2015 aus Kibizweb, Quote, Berechnung und Prognose: Dr. Garbe & Lexis 2 32 255 1428 1717 Für die folgenden Jahre lassen sich die leichten Steigerungen in der Prognose so modellieren: Kinder nach Kitajahr unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 Quote Jahr Quote Jahr Quote Jahr Quote Jahr 2016/1 2016/1 2017/1 2017/1 2018/1 2018/1 2019/2 2020/2 7 7 8 8 9 9 0 1 0,5% 0,8% 1,0% 1,0% 2 3 4 4 9,2% 80,0% 101,0% 35 322 1426 1785 SUMME 10,0% 80,0% 100,0% 38 317 1405 1763 12,5% 80,0% 100,0% 47 318 1356 15,0% 80,0% 100,0% 1725 Im Ergebnis liegt   2020 die Anzahl der benötigten Plätze (Summe!) in etwa so hoch wie 2015/16. die Anzahl der benötigten Plätze in der Zwischenzeit höher als 2014/15. 57 319 1323 1703 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien 35 6.5. Prognose: Berechnung des Angebots Die Stadt Pulheim hat eine Planung für die kommenden beiden Kindergartenjahre erstellt. Für das kommende Jahr wird also noch einmal an der U3-Quote von 60 % festgehalten, erst 2016/17 können die 80 % erreicht werden. Es ist wichtig, dass diese 1703 und dann 1785 geplanten Plätze sich auf tatsächliche Plätze (ohne Überbelegung!) beziehen, die Neuschaffung von Regelplätzen in der Höhe der Überbelegung 2015/16 also einplant: Kinder nach Kitajahr Jahr 2014/15 IST Jahr 2015/16 Jahr 2016/17 m. Prognose Ausbauplan Überb. 0,5% 2 2 Ausbauplan Prognose Ausbauplan unter 1 1 bis unter 2 1 33 0,5% 8,5% 32 2 bis unter 3 261 60,0% 255 1395 101,0% 3 bis unter 6 1690 SUMME Prognosedaten Garbe & Lexis, Daten der Stadt 1428 289 1459 1717 1748 35 9,2% 80,0% 322 101,0% 1426 1785 Die von der Verwaltung für 2015/16 beantragten 1.748 Plätze erhöhen die Zahl der derzeitigen Überbelegungen auf 85. Die Prognose bedeutet also, dass die Plätze, die 2015/16 nur durch Überbelegung bestehen, weiter benötigt werden und in Regelplätze umgewandelt werden müssen, den Bedarf bei den 3-6jährigen Kindern im kommenden Jahr halten wir für etwas geringer, was die Überbelegung bei der 3-6jährigen etwas reduzieren dürfte. Nach unserer Prognose liegt der Bedarf auf 2020 noch in etwa auf derselben Höhe wie 2015/16, d.h. die Überbelegung wäre in jedem Falle – trotz zurückgehender Geburten – durch Neubaumaßnahmen zu beseitigen und die bestehende Ausbauplanung der Verwaltung somit umzusetzen. Für das Kitajahr 2016/17 sind unten aufgelisteten Maßnahmen geplant, die die Zahl der Plätze (ohne Überbelegung) lt. Berechnung der Stadt auf 1785 erhöhen, davon 360 U3-Plätze. Diese Planung ermöglicht einen Abbau der Überbelegung sowie einen Anstieg der Nachfrage – eine rechnerische Addition/Subtraktion ist nicht möglich, weil sich die Gruppenzusammensetzung ändert. Kita / Baumaßnahme Städt. Karl-Zörgiebel-Str. 40 (Brauweiler/Dansweiler) Ü3 14 U3 6 und Umwandlung einer Gruppe in dieser Kita von GF III in GF I -6 6 Neubau Kita, in der ehemaligen Hauptschule Pulheim, 6gruppig (PulheimZentralort) Quelle: Jugendamt Stadt Pulheim, 2015 84 36 Was soll geschehen? Erweiterung der Kita um eine 4. Gruppe (Mittel stehen im HH 2015/2016 bereit) Ziel: Eröffnung der Gruppe zum 01.08.2016 Durch Umwandlung dieser Gruppe fallen 6 Ü3-Plätze zugunsten von 6 U3-Plätzen weg. Ziel.: ab 01.08.2016 Planungsstand Mittel für den Umbau des Gebäudes stehen im HH 2015/2016 bereit. Ziel: Eröffnung der Kita spätestens zum 01.08.2016 36 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien 6.6 Verteilung auf die Bezirke Gemäß den Angaben der Stadt (s. Anlage) haben wir die Verteilung der Kindergesamtzahl auf die Bezirke auch für die Zukunft hochgerechnet. Da sich die Kinder trendmäßig in Pulheim in Richtung Zentrum orientieren – Bezirke II und v.a. III verlieren Kinder – haben wir die Verteilung nach einer gestaffelten (gewichteten durchschnittlichen) Verteilung auf der Basis der letzten 5 Jahre vorgenommen, die letzten Jahre wurden dabei stärker gewichtet als die ersten. Die leicht niedrigeren Gesamtzahlen bei den Plätzen ergeben sich durch Rundungsdifferenzen. Die IST und PLAN-Zahlen nach unserer Berechnung haben wir für 13/14 gegenüber gestellt, es zeigt sich, dass die Zahlen gut aufeinander passen. Der Unterschied zwischen IST und Planung (bei insgesamt fast identischen Werten) ist damit zu begründen, dass sich im laufenden Jahr die Verteilung wiederum und gegenüber den Vorjahren noch deutlich stärker in die Innenstadt gerichtet hat. Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr 2013/1 2014/1 2015/1 2016/1 2017/1 2018/1 2019/2 4 5 6 7 8 9 0 Bezirke 0 1 1 1 2 2 20 13 13 14 15 18 22 110 105 100 126 124 125 125 521 545 560 559 551 532 519 651 663 674 700 692 677 668 0 0 0 0 1 1 1 11 7 7 7 8 10 12 59 56 54 68 67 67 67 279 292 300 300 295 285 278 349 355 361 375 371 363 358 0 0 0 0 0 0 0 6 4 4 4 5 6 7 34 32 31 39 38 39 39 161 169 173 173 170 165 161 201 205 208 216 213 210 207 0 0 0 0 1 1 1 9 6 6 7 7 9 11 52 50 48 60 59 59 60 248 260 267 266 263 253 247 309 316 321 333 330 322 319 0 0 0 0 0 0 0 4 3 3 3 3 4 5 25 24 23 29 28 28 29 119 124 128 127 126 121 118 148 151 154 159 157 153 152 1718 GESAMT 1658 1690 Eigene Berechnung, Rundungsdifferenzen durch ganze Zahlen! 1783 1763 1725 1704 Bezirk I Pulheim Quote: 39,23% Bezirk II Brauweiler/ Dansweiler Quote: 21,01% Bezirk III Sinthern/Geyen Quote: 12,13% Bezirk IV Stommeln Quote: 18,69% Bezirk V Sinnersdorf Quote: 8,94% unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 gesamt unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 gesamt unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 gesamt unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 gesamt unter 1 1 bis unter 2 2 bis unter 3 3 bis unter 6 gesamt 0 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien 37 6.7. Prognose: Fazit und Empfehlung für die einzelnen Jahre und Szenarien Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis: Nachfrageentwicklung: Die steigernden Effekte könnten überwiegen – auch wenn sich die zukünftige Nachfrage nicht eindeutig bestimmen lässt. Der derzeitige U3-Ausbaustand von 42 Prozent lässt die Vermutung zu, dass ein weiterer Anstieg der Nutzungsintensität zwar gemäßigt sein wird. Allerdings ist die Verteilung der U3 Plätze auf Kitas und Tagespflege wahrscheinlich nicht nachfragegerecht, dies zeigt die Elternbefragung, die deutlich erhöhte Quote der Tagespflege und die hohe Zahl von Überbelegungen. Eine Verlagerung des Angebots auf mehr Kita-Plätze ist daher angeraten. Diese Empfehlung sollte auf der Basis einer neuen Elternbefragung validiert werden. Das vorhandene Angebot an Kita-Plätzen ist sowohl bei den 3-6jährigen als auch im Bereich der Unter-Dreijährigen noch nicht nachfragegerecht. Dr. Garbe und Lexis schlägt vor, die Anzahl der Plätze für die 3-6jährigen für das kommende Kindergartenjahr 2015 vorübergehend aufzustocken. Bleibt die Inanspruchnahme bei etwa 100 %, wären nach unserer Berechnung max. 1.414 Plätze (2015/16) notwendig, bei derzeit 1.374 genehmigten Regelplätzen (1.459 incl. 85 Überbelegung). Der Bedarf liegt aber nach unserer Einschätzung in Zukunft stärker bei den U3-Plätzen. Nach den vorgestellten Berechnungen sollte die Stadt zuallererst ihre Ausbauplanung umsetzen und damit die Überbelegung abbauen. (Neubau einer 6gruppigen Kita in Pulheim zentral, zusammen mit einer späteren Qualifizierung als U3 Plätze durch Umbau). In der Zukunft, allerdings erst ab 2018, können weitere Plätze der 3-6jährigen in U3-Plätze umgewandelt werden (dies ist allerdings nicht in Relation 1 : 1 möglich, wegen der zu berücksichtigen Gruppengrößen). Die Planung ist – aufgrund der kaum vorhersehbaren Entwicklung der Nachfrage – regelmäßig – am besten als jährliche Elternbefragung im Sinne eines Monitorings - zu überprüfen. Für die zweijährigen Kinder begrenzt offensichtlich das vorhandene Angebot die Nachfrage, was sich in hohen Zahlen für die Tagespflege zeigt (in Pulheim und auch in benachbarten Orten, zusammen 198 + 33 = 231). In dieser Gruppe ist allerdings sowohl die IST-Nachfrage unter den U3-Kindern als auch der Anstieg der Nutzung am größten. Deshalb empfehlen wir, die Platzversorgung der Zweijährigen mit Kitaplätzen (als Quote gemessen!) weiter ansteigen zu lassen. Das bedeutet, Abbau von Überbelegung und Tagespflegeplätzen, da dies eher der Nachfrage entspricht. Für die Einjährigen gehen wir ebenfalls von moderat steigenden Nutzerquoten aus. Jährlich werden etwa ein - zwei Plätze zusätzlich benötigt werden, mittelfristig ist also mit einer weiteren Gruppe zu rechnen. Für die unter Einjährigen ist eine Prognose schwierig – aber auch hier wird die Nutzung, ausgehend von sehr geringem Niveau - zunehmen. Mit dem Angebot eines zusätzlichen Platzes im Jahr würde die Stadt die Nachfrage erfüllen können. In der Summe sollte das Platzangebot gegenüber der heutige IST-Belegung bis 2016/17 nur moderat zunehmen, die Überbelegung (85 Plätze!) aber abgebaut und zugunsten von U3-Plätzen umgeschichtet werden. 38 Prognose und abgeleitete Bedarfszenarien Ob es sich für die Bauplanung empfiehlt, Vorhalteflächen für eine weitere Kita ab 2018 auszuweisen, ist aus heutiger Sicht im Sinne vorsichtiger Planung zwar sinnvoll, eine zwingende Notwendigkeit kann aber aus den Zahlen nicht abgeleitet werden, da eine genaue Prognose des Nachfrageverhaltens in der sich dynamisch verändernden Kinderbetreuung solide nicht möglich ist. Stattdessen empfehlen wir ein jährliches Monitoring mit halbjährlich aktualisierten Daten zu benutzen. Empfehlung; Wir empfehlen in Zukunft zur vereinfachten Planung:  Ein systematisches Monitoring (Geburten und Kinderzahlen nach Jahrgängen, auch für die Tagespflege, IST-Belegung und Anzahl Plätze in Kitas sowie in der Tagespflege jeweils getrennt erfassen und nach Alter gliedern) statistisch einheitlich zu erfassen und regelmäßig zu analysieren. Im Detail: o Eine erneute und regelmäßige Elternbefragung im Frühsommer auf der Basis der Daten des Einwohnermelde- bzw. Standesamtes bei allen Eltern (!) zur Abschätzung des Bedarfs (Kita versus Tagespflege, Altersgruppenspezifische Nachfrage) o Eine halbjährliche Evaluation der Kibizweb-Daten zum 31.10 und 31.3. und entsprechende Berichterstattung im Ausschuss (Zahl der Kinder nach Altersgruppen, Zahl der Regelplätze und Überbelegung, daraus berechnet: Betreuungsquote) o Jährlich eine Ausbauplanung mit mittelfristigem Horizont auf der Basis der hier errechneten Prognosewerte und getrennt nach Altersjahrgängen zu erstellen. o Die Nutzung des beschlossenen Online-Tools, um die Wartelisten mit den freien Trägern zu synchronisieren und sie als Frühwarninstrument und Indikator für sich verändernde Nachfrage einsetzen zu können. ANHANG 7 39 ANHANG 1. Angaben zur Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030 von IT NRW (Zitat) Erläuterung Modellrechnung zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2011 bis 2030 Rahmen und Methodische Beschreibung Die Modellrechnung zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden ist im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom IT.NRW Geschäftsbereich Statistik durchgeführt worden. Sie stellt eine Anschlussrechnung an die Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2011 bis 2030/2050 dar, die IT.NRW ebenfalls im Auftrag der Staatskanzlei NRW vorgenommen und im Juni 2012 veröffentlicht hat. Für die vorliegende Gemeindemodellrechnung ist keine eigene Annahmenbildung der demografischen Komponenten vorgenommen worden, sodass ausschließlich die Annahmenstruktur der Vorausberechnung auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise in diese Modellrechnung einfließt. Zu beachten ist bei der Interpretation der Ergebnisse derartiger Modellrechnungen, dass sie nicht als präzise eintreffende Entwicklungen aufgefasst werden können, sondern als Wenn-dann-Aussagen zu werten sind, die die Zahl und Struktur der Bevölkerung unter der Annahme eines bestimmten Verlaufs von Fertilität, Mortalität und Migration aufzeigen. Als Basis dieser Modellrechnung wurden die Ausgangsbevölkerungen der 373 kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 01.01.2011 herangezogen. Die Berechnung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung nach Alter und Geschlecht bis 2030 erfolgt durch eine jahrgangsweise Fortschreibung der Ausgangsbevölkerung indem Geburten und Zuzüge hinzugezählt und Gestorbene und Fortzüge abgezogen werden. Grundlage für die Bewegungsdaten stellen die Geburten und Sterbefälle sowie die Zu- und Fortzüge aus der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2011 bis 2030/2050 dar. Die aus dieser Vorausberechnung hervorgehenden jährlichen Komponenten auf Ebene der Kreise für den Zeitraum 2011 bis 2030 werden in einem Top-down-Verfahren auf die jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt. Zu diesem Zweck werden gemeindespezifische Anteile von den jeweiligen Kreisergebnissen für alle Komponenten im Zeitraum von 2006 bis 2010 nach Alter und Geschlecht gebildet. Diese Anteile werden über den Berechnungszeitraum allerdings nicht konstant gehalten, sondern es findet hinsichtlich der Anteilsbildung eine Dynamisierung statt, d.h. der der Berechnung zugrunde liegende Referenzzeitraum wird für jedes folgende Vorausberechnungsjahr um ein Jahr verschoben. Es werden also für das Jahr 2011 die Referenzjahre 2006 bis 2010 als Grundlage für die auf Gemeindeebene zu ermittelnden kreisspezifischen Anteile herangezogen, für 2012 dementsprechend dann die Jahre 2007 bis 2011, usw.. Die Ergebnisse für einzelne Gemeinden sind vor dem Hintergrund der dort existierenden spezifischen Gegebenheiten, wie z.B. Aufnahmeeinrichtungen für Spätaussiedler bzw. Asylbewerber und den damit in Zusammenhang stehenden Wanderungsbewegungen mit Bedacht zu interpretieren. Darüber 40 ANHANG hinaus lässt sich bei der Analyse der Ergebnisse feststellen, dass die angewandte Berechnungsmethode zur Ermittlung der kreisspezifischen Anteile nicht immer die derzeitige Entwicklung der einzelnen Städte und Gemeinden aufzeigt. Hintergrund hierfür ist die aktuelle Wanderungsentwicklung, die vom Wanderungsverhalten des Referenzzeitraums abweicht. Es wird aber davon ausgegangen, dass langfristig, bis zum Jahr 2030, mit der hier dargestellten Entwicklung gerechnet werden kann. Außerdem sollte bei der Beurteilung der Ergebnisse beachtet werden, dass der Stichtag der in der Modellrechnung verwendeten Ausgangsbevölkerung zeitlich nah beim Stichtag des Zensus 2011 liegt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Zensusergebnisse nachträglich abweichende Ausgangsbedingungen aufzeigen. Die Ergebnisse werden vom IT.NRW für alle Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für jedes Jahr der Gemeindemodellrechnung steht eine Excel-Tabelle mit den Geburten, Sterbefällen, dem Wanderungssaldo und den Bevölkerungszahlen nach Einzelaltersjahre sowie Altersgruppen und Geschlecht zur Verfügung. ANHANG 41 2. Kitas, Träger und Bezirke – IST-Stand 2015 Bezirk Träger Bezirk Pulheim Kinder, Regelplätze # 690 städt. Kita „Arche“ Gustav-Heinemann-Str. städt. Kita „Zwergenwald“, Sinnersdorfer Str. städt. Kita „Regenbogen“, Anemonenweg städt. Kita „Pusteblume“, Nelkenweg kath. Kita Pulheim, Hackenbroicher Str. St. Elisabeth, Caritas, Nordring Kita Hand in Hand e.V., Bodelschwinghstr. Elterninitiative Kita „KiKu Hoppelhasen“, Albrecht-Dürer-Str. sonstiger freier Träger KiKu „Kinderland“, Pariser Str. sonstiger freier Träger Bezirk Brauweiler/Dansweiler 350 städt. Kita „Farbklecks“, Erfurter Str. städt. Kita „Villa Kunterbunt, Karl-Zörgiebel-Str. städt. Kita „Fliegenpilz“, Vochemsgasse Kita Krabbe, Brauweiler Elterninitiative ev. Kita, „Miteinander“, Friedhofsweg kath. Kita, „St. Nikolaus“, Friedhofsweg kath. Kita, Lindenplatz Bezirk Sinthern/Geyen 190 städt. Kita „Kleine Strolche“, Am Fronhof städt. Kita „Bärenkinder“, von-Harff-Str. kath. Kita, Bauweiler Str. Kita Kinder-Kinder, e.V. Elterninitiative Bezirk Sinnersdorf 160 städt. Kita „Rappelkiste“, Görreshofstr. städt. Kita Kesselsgasse Kita „Mach mit“ e.V. Elterninitiative Bezirk Stommeln/Stommelerbusch 245 städt. Kita „Räuberhöhle“, Zu den Fußfällen Kita „Alte Mühle“ e.V. Elterninitiative ev. Kita, „Der Regenbogen“, Paul-Schneider-Str. kath. Kita, „Mariengarten“, Christian-Klausmann-Str. kath. Kita, „St. Bruno“, Kapellenweg Waldkindergarten „Eulennest“ e.V. Elterninitiative Jugendamtsbezirk insgesamt Belegungsstand 1.3.2015, Plätze laut Vorlage NR. 397/2014 1635 42 ANHANG 3. Träger und Plätze Träger der Kitas in Pulheim 2015 sonstige Freie 7% Elterninitiativen 21% Caritas 3% Städtische Kitas 41% evangelisch 7% katholisch 21% 4. Verteilung Tagespflegeplätze Mai 2015 Ortsteil Betreuungsstd. Woche Betreuungszeit "Carmens MiniMäuse" Mo-Fr: 07:00 bis 17:00 Uhr Anzahl Plätze 25-45 Std 7 Mo-Fr:08:00 bis 15:00 Uhr 35 Std 5 "Steffi`s Spatzennest" Mo,Di,Do:6:30- 17:00h; Mit: 6.0014;Fr: 6:00-13h 25-45 Std 5 "Hannas Rasselbande" Mo-Do:07:00 bis 15:45 Uhr 35 Std 5 "petit Kings" Mo-Fr: 08:30 bis 15:30 Uhr 35 Std 5 "Mykidsplace" Mo-Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr 45 Std 4 5 PULHEIM "Kiddywood" Mo-Fr: 7:30-17:00/ bis 15:30 Uhr "La-Le-Lu Haus" "MAY´ne Minikita" 45 Std 5 Mo-Fr: 07.30 bis 17:00 Uhr 45 Std 5 Mo-Fr: 07.00 bis 16:00 Uhr 45 Std 5 4 "SCHUBIDU" "Halli Galli Kids" Mo-Fr: ganztags 25-45 Std 7 Mo-Fr: 7:00 bis 17:00 Uhr 35-45 Std 6 Mo-Do: 07:00 bis 17:00 Uhr 35 Std 5 Mo-Fr: 08:15-17:15 Uhr 35-45 Std 3 Di-Fr:07:30 bis 16:30 Uhr 25 Std 5 ANHANG 43 "Knirpse" Träger Gip e.V. "Sinthener Hofpänz" GEYEN SINTHERN Mo-Fr:07:30 bis 16:30 Uhr 35-45 Std 9 Mo-Fr: ab 07:30 Uhr 25 Std 2 max 25 Std. 25 Std 3 Mo-Do:7:30 bis 17:00 Uhr, Fr:16:00 Uhr 25-35 Std 3 Mo-Fr: 07:30 bis 15.30 Uhr Mo-Do: 07.30 bis 15:00 Uhr, Fr: 12:30 Uhr Mo-Do: 07:30 -16:00 / Fr: bis14:00 Uhr 35-45 Std 4 5 35-45 Std 5 Mo-Fr: 08:00 bis 15:00 Uhr 25 Std max 25 Std. 25 Std 5 1 Mo, Mi, Do,Fr (ab 6 Jahre) Schulkinder 0 Mo-Do: ganztags Mo-Do: 06:45 bis 15:30 Uhr 35 Std Mo.Do: 08:00 bis 14:30 Uhr 25 Std Mo-Fr:7:30 bis 16:30 Uhr 25-45 Std 4 5 3 3 4 Mo-Fr: 07:00 bis 17:00 Uhr 35-45 Std 5 Mo-Do: 08:00 bis 16:30 Uhr 25-35 Std Mo-Fr: 08.00 bis 15:00 Uhr 35 Std max 25 Std. 25 Std 5 5 5 "Die kleinen Krabbler" Mo-Fr: 06.00 bis 15:30 Uhr 45 Std 5 "Villa Halli Gralli" Mo-Fr: 07.00 bis 16:00 Uhr 35-45 Std 5 "Kinder Kinder Pulheim" Mo:7:45 -15:00 / Di,Do,Fr: bis 17:00 Uhr 25-35 Std "Mühlennest" Mo-Fr: ganztags 45 Std max 25 Std. 25 Std 5 2 5 1 "Die Zwerge" Mo-Fr: 07:00 bis 19:00 Uhr 25-45 Std 7 "Buschkängurus" Mo-Fr:ganztags 45 Std 3 "Die Buschbabys" Mo-Fr: 07.00 bis 16.00 Uhr 25-35 Std 4 "Stommelerbuscher Zwergenland" Mo-Fr: 07:00 bis 19.00 Uhr 25-45 Std 7 "Dansweiler Dötzjes" BRAUWEILER DANSWEILER "Flohkiste" SINNERSDORF STOMMELN STOMMELERBUSCH Angaben Stadt Pulheim, Jugendamt Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr 35-45 Std 44 ANHANG 5. Bauplanung der Stadt Geplante Bebauungen in den einzelnen Ortsteilen Baugebiet ge2014 2015 2016 2017 2018 2019 Erläuterungen samt EF EF EF EF EF EF EF G G G G G G G H H H H H H H Geyen Rather Str. 8 8 keine Verkäufe durch die Stadt, Bauherr Via Intelli 4 4 Verkauf läuft, Baubeginn 2015 Sinthern Auf dem Acker Sinnersdorf Eggershof/Am Theuspfad 30 30 30 Häuser, Grundstücke werden alle in 2017 verkauft Stommeln 3 0 BP 39 Bahnhofstr. Reither Weg 3 0 6 6 Investor plant 30 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, Kaufvertrag wurde noch nicht unterzeichnet 4 Grundstücke verkauft, 2 Kaufverträge sollen im Mai unterzeichnet werden. Fertigstellung u. Erschließung Juni/Juni 2015, danach Baubeginn Brauweiler Planung alt 7 EFH für 2015, Eigentümer liefert selbst Investor, Baubeginn erst nach Abschluss der Kaufverträge , kein konkreter Termin bekannt, daher aus der Planung herausgenommen in 2020 und 2021 weiteres Baugebiet geplant, es gibt derzeit keine Beschlüsse zu den Planungen = zur Zeit unrealistisch! Verkäufer Hochkirchen (ggfs. 2014 oder später) im Anschluss an BP 94 Pulheim BP 76 Sonnenallee/Enzianstr. 54 54 10 10 BP 30 Venloer Str./Ecke Bonnstr. Am Kleekamp BP 108 (Pletschmühlenweg alle Häuser im Bau, werden Ende 2014 bzw. Anfang 2015 fertig 70 Häuser sind fertig gestellt u. bezogen Planung alt rd. 6 Geschossbauten in 2015, Verkauf Grundstück wurde zurück gestellt, Zeitpunkt der Bebauung fraglich Verkauf der Grundstücke hat im Herbst 2014 begonnen, Baubeginn 2015 ANHANG BP 113 45 94 BP 114 62 BP 115 44 gesamtes Stadtgebiet 3 304 0 Quelle: Stadt Pulheim, 2015 75 1 9 75 EFH und 19 G, Verkauf in 2016, Baubeginn 2017 gesamt 187 EFH und 1 G, Verkauf in mehreren Abschnitten (voraussichtlich 2018/2019/2022 je ca. 1/3), Baubeginn im jeweiligen Verkaufsjahr möglich, für 2019 möglicher Bezug von 62 EFH 62 44 EFH, Verkauf in 2017, Baubeginn eventuell auch noch in 2017 44 0 76 0 6 3 0 30 1 0 119 9 62 0 46 ANHANG 6. Empirischer Wanderungssaldo Pulheim bis 2013 Zu-/Fortgezogene über die Gemeindegrenzen nach Nationalität, Geschlecht und 5er- Altersgruppen (19) - Gemeinden - Jahr Wanderungsstatistik Pulheim, Stadt Altersgruppen (unter 5, 5er-Schritte, 90 und mehr) Zugezogene Fortgezogen Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Anzahl Anzahl Saldo 2013 unter 5 Jahre 5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre Insgesamt 211 110 76 124 2748 98 91 58 152 2622 113 170 82 93 107 2514 134 72 75 136 2552 36 210 116 92 123 2931 113 86 67 134 2580 97 156 99 66 103 2430 92 60 65 137 2381 64 184 106 86 119 2553 122 64 76 136 2486 62 184 127 57 2012 unter 5 Jahre 5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre Insgesamt 2011 unter 5 Jahre 5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre Insgesamt 2010 unter 5 Jahre 5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre Insgesamt 2009 unter 5 Jahre 5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre Insgesamt 2008 unter 5 Jahre