Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
246/2015
Erstellt am:
05.06.2015
Aktenzeichen:
IV-66-12-199578
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
24.06.2015
Betreff
Radstreifen Steinstraße (vor Aldi-Gelände); Antrag der SPD-Fraktion
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 246/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau-und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
vorerst keine weiteren Maßnahmen einzuleiten.
Erläuterungen
Mit Antrag vom 10. September 2014 bat die SPD-Fraktion (s. Anlage 1) um Prüfung, ob der bestehende Bürgersteig im Bereich der Steinstraße zwischen Ende Radschutzstreifen und Einmündung „Zur alten Wassermühle“ abgesenkt und als kombinierter Rad-/Gehweg umgewandelt bzw. wie ansonsten die Situation für Radfahrer auf der Steinstraße im Bereich der Turnhalle verbessert werden kann.
Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass die vorhandene Gehwegbreite in diesem Bereich nur 1,50 m beträgt
(s. Anlage 2) und somit erheblich zu schmal ist, als dass hieraus eine Nutzung als kombinierten Rad-/Gehweg
erfolgen könnte. Ein schon wenig frequentierter gemeinsamer Rad-/Gehweg sollte nach geltenden Richtlinien
mindestens zwischen 2,50 und 3,00 m breit sein (RASt 06).
Eine Verbreiterung der zurzeit bestehenden Gehweganlage ist ohne Grunderwerb und Entfernung der vorhandenen Bäume jedoch nicht zu realisieren, da sich die rechtsseitig neben dem Gehweg befindlichen Flächen, ein 2,20 m breiter Grünstreifen mit altem Baumbestand, teilweise (ca. 40 m) nicht im Eigentum der Stadt
Pulheim befinden.
Um die Situation für Fahrradfahrer in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern käme alternativ nachfolgende
Möglichkeit in Betracht:
Ausgehend vom derzeitigen Ende des Radschutzstreifens wäre es denkbar, den vorhandenen Gehweg
rechtsseitig in Richtung Turnhallengrundstück auf einer Länge von ca. 80 m so zu verlegen und den Richtlinien entsprechend auf 2,50 m Breite auszubauen, dass die Fahrbahn aufgeweitet und der Schutzstreifen bis
zur Einmündung Zur Alten Wassermühle mit einer Breite von 1,50 m durchgezogen werden kann. Hierzu ist
aber ebenfalls Grunderwerb sowie der Entfall von Bäumen auf ca. 40 m Länge notwendig, denn die Baumreihe rechts vom derzeitigen Gehweg befindet sich in Privatbesitz (Aldi-Gelände). Ebenso muss der rechtsseitige
Einmündungsbereich Steinstraße / Zur Alten Wassermühle komplett in Richtung Turnhalle verlegt werden.
Aus Sicht der Fahrradfahrer wäre es sehr sinnvoll, die Gesamtsituation für Fahrradfahrer zwischen Kreuzung
Steinstraße / Rathausstraße und Abzweig Steinstraße / Venloer Straße nachhaltig in beide Richtungen zu
verbessern. Hierzu reicht es aber nicht aus, nur die „Aldi-Seite“ zu betrachten, denn auch auf der gegenüber
liegenden Seite zwischen Einmündung „Zur Alten Wassermühle“ und Kreuzung Steinstraße / Rathausstraße
hat der vorhandene Gehweg nur eine unzureichende Breite. Aber auch die Änderung der derzeitigen Situation
geht nur mit Grunderwerb und dem Verlust Straßen begleitender Bäume einher.
Im weiteren Verlauf zwischen Einmündung „Zur Alten Wassermühle“ und Abzweig „Venloer Straße“ sind bislang noch gar keine Schutzstreifen für Radfahrer vorhanden, die Fahrradfahrer werden hier ohne „Sicherung“
auf der Fahrbahn geführt. Um hier geeignete Maßnahmen, zumindest den Einsatz von Schutzstreifen, ergreifen zu können, müsste der Parkstreifen zumindest auf einer Straßenseite komplett entfallen, um im frei werdenden Verkehrsraum beidseitig Schutzstreifen markieren zu können.
Vorlage Nr.: 246/2015 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung wird, sofern der Ausschuss dies wünscht, eine entsprechende Planung erarbeiten, den Finanzbedarf ermitteln und das Ergebnis anschließend im TVA vorstellen.