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Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.06.15, 18:34
Aktualisiert
15.06.15, 18:34
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 210/2015 Erstellt am: 15.05.2015 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 3 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 23.06.2015 Betreff Budgetierung, 1. Budgetbericht 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 14.525.010 € — im Haushalt des laufenden Jahres 14.525.010 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 210/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, den 1. Budgetbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen. Auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung wird im Doppelhaushalts 2015/2016 verzichtet, da zunächst die Empfehlungen der GPA NRW zur Haushaltskonsolidierung abgewartet werden sollen. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2015 (Anlage I): Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Haushaltsplanung 2015 weist ein Defizit von 10.075.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 15.995.430 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2014, die das Ergebnis 2015 verschlechtern und entsprechend das Ergebnis 2014 verbessern (vgl. Vorlage 159/2015, Rat 19.05.2015) sowie die in 2015 eingerichteten Haushaltssperren, die zu einer geringfügigen Verbesserung führen.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wurde eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von rd. 2.399.130 € prognostiziert. Der Zuschussbedarf der freien Budgets reduziert sich somit um 7,97 % auf 27.717.250 €. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf Verbesserungen im Budget Immobilienmanagement zurückzuführen. Diese Verbesserungen verschlechtern andere Haushaltsjahre. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von rd. 800.000 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Finanzmasse Die Finanzmasse wird mit 38.333.160 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verschlechterung in Höhe von 1.730.860 € gegenüber der bisherigen Planung. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Mit Mitteilungsvorlage 233/2015 (HFA 09.06.2015) wurde darauf hingewiesen, dass die vom Städte- und Gemeindebund NRW mit Schnellbrief 73/2015 vom 08.05.2015 für die zweite Maihälfte in Aussicht gestellte Regionalisierung der Mai- Vorlage Nr.: 210/2015 . Seite 3 / 3 Steuerschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage „1. Budgetbericht 2015“ noch nicht vorliegt und der Budgetbericht lediglich dem Rat in seiner Sitzung am 23.06.2015 vorgelegt wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW teilte mit Schnellbrief 100/2015 vom 11.06.2015 mit, dass es derzeit weder möglich ist, offizielle Zahlen zu den Gemeindeanteilen an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer zu erhalten, noch kann ein verbindliches Datum für die Veröffentlichung regionalisierter Zahlen genannt werden. Insoweit können bei diesen Positionen keine Änderungen prognostiziert werden. Fazit: Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2015 kann insgesamt mit einer Verbesserung von 1.470.420 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 15.995.430 € reduziert sich somit auf rd. 14.525.010 € und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.