Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.06.15, 20:47
Aktualisiert
18.06.15, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
241/2015
Erstellt am:
02.06.2015
Aktenzeichen:
II / 40 11 20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.06.2015
Betreff
Weitergabe der durch die Erhöhung der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge erzielten Mehreinnahmen an
Ganztag in Pulheim GiP e.V. ab 01.08.2015
Hier: Festlegung des Festbetrages ab 01.08.2015 und des weiteren Verfahrens für die im Erlass vorgesehene
Anpassung in den Folgejahren
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die im Erlass geregelten und durch Satzungsänderung
(Vorlage 130/2015) beschlossenen Mehreinnahmen auf den Produktsachkonten 030101 4321030/6321030 (Elternbeiträge) und 030101/030105 4141050/6141050 (Landeszuweisung Grundschulen/Förderschule) führen zu zweckgebundenen Mehrausgaben in gleicher Höhe auf den Produktsachkonten 030101 5318020/7318020 und 030101/030105
5312020/7312020 (Offene Ganztagsschule)
Vorlage Nr.: 241/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf Vorberatung im BKSF/HFA und beschließt
1.) die Mehreinnahmen, die durch die Änderung des Erlasses für die Offenen Ganztagsschulen und der OGSBeitragssatzung (Vorlage 130/2015) erzielt werden, werden ab 01.08.2015 an den Kooperationspartner der Offenen
Ganztagsschulen, Ganztag in Pulheim, GiP e.V., weitergegeben, indem der Festbetrag für jedes Grundschulkind pro
Jahr auf 1.849 ,- € und für jedes GU/Inklusionskind auf 3.691,- € erhöht wird
2.) dass die in den Folgejahren vorgesehene Erhöhung der Landeszuschüsse um jeweils 1,5 % automatisch zum Schuljahr - vorbehaltlich der derzeit gültigen Erlasslage – angepasst wird.
Erläuterungen
Zu 1.)
Mit Gültigkeit ab 01.02.2015 wurde der Erlass für die Offenen Ganztagsschulen geändert. Die Erhöhung der Landeszuschüsse ist zweckgebunden und wurde nach Eingang der Rate der Bezirksregierung im Rahmen einer Nachzahlung für
die Monate Februar bis April und ab Mai mit der laufenden monatlichen Zahlung an den Träger weitergegeben.
Mit Vorlage 130/2015 wurde die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offenen Ganztagsgrundschulen sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt
Pulheim vom 20.06.2006 beschlossen. Neben der nunmehr möglichen Anhebung des Höchstbeitrages von 150 € auf
170 € wurde diese Erhöhung um 13,33 % auch bei allen anderen Einkommensgruppen vorgenommen. Den Hinweisen
zur Finanzierung dieser Vorlage ist bereits zu entnehmen, dass auch die zusätzlichen Einnahmen aus Elternbeiträgen
zu zweckgebundenen Mehrausgaben an den Kooperationspartner führen sollen.
Bisher wurden aus Elternbeiträgen durchschnittlich 780 € pro Grundschulkind und Jahr und 1.540 € pro GU/Inklusionskind und Jahr weitergegeben. Eine Erhöhung um 13,33 % führt zu einer kalkulierten Steigerung dieses Anteils
auf 884 € bzw. 1.745 €.
Die Höhe der ab 01.08.2015 an den Träger weiterzugebenden Beträge berechnet sich insgesamt wie folgt:
Bei Grundschüler/innen
Zuschuss Land
Aus Elternbeiträgen
965 €
884 €
Summe
1.849 €
Bei GU/Inklusionskindern
Zuschuss Land
1.946 €
Aus Elternbeiträgen
1.745 €
Summe
3.691 €
Vorlage Nr.: 241/2015 . Seite 3 / 3
Zu 2.)
Der Erlass sieht weiterhin vor, den Landeszuschuss nunmehr jährlich zum 01.08. eines jeden Jahres automatisch um
1,5 % zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt aus Vereinfachungsgründen und unter dem Vorbehalt der derzeit gültigen
Erlasslage vor, diese in ihrer Höhe feststehenden, durch die jeweiligen Bescheide der Bezirksregierung mitgeteilten und
ohnehin zweckgebundenen Mittel jeweils automatisch anzupassen und nicht für jedes Schuljahr erneut beschließen zu
lassen.
Der in Anlage 1 beiliegenden Übersicht sind die vormals (bis 01.02.2015) gültigen, die derzeitigen, die ab 01.08.2015
und die für die Folgejahre geltenden Beträge sowie deren Zusammensetzung aufgeführt.
Anzumerken ist noch,
- dass mit neuer Erlasslage auch der von den Kommunen zu leistende Mindestanteil jährlich anzuheben ist.
Dies ist in der Übersicht nur nachrichtlich angegeben und ist für Pulheim auf lange absehbare Jahre ohne
Belang, da durch die Elternbeiträge refinanzierbar.
- dass die Förderschule in der Übersicht aufgeführt ist, weil sich auch dort durch den Erlass höhere Landeszuschüsse ergeben. Elternbeiträge werden an der Förderschule nicht erhoben.