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Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2013 hier: a) Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 b) Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:38
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2013
hier: a) Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014
         b) Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2013
hier: a) Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014
         b) Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 277/2015 Erstellt am: 20.07.2015 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.08.2015 Rat X 25.08.2015 Betreff Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2013 hier: a) Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 b) Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Aufwand = 31.770 € Auszahlung = 381.670 € 2014 2015 — im Haushalt des laufenden Jahres — in den Haushalten der folgenden Jahre Aufwand = 31.770 € Auszahlung = 381.670 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 277/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt a) die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 31.770 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei dem Konto 16/01/01.5341000 „Gewerbesteuerumlage“ innerhalb der Finanzmasse. b) die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 381.670 € bei dem Konto 16/01/01.7494000 „Abrechnung von Konzessionsabgaben“. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Konto 16/01/01.6525000 „Verzinsung der Gewerbesteuer“ innerhalb der Finanzmasse. Erläuterungen Mit Schreiben vom 08.07.2015 wurde durch die RWE Deutschland AG die Endabrechnung 2013 für die Konzessionsabgabe Strom mitgeteilt. Unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlags in Höhe von 2.220.000 € ergibt sich ein Zahlungsanspruch der RWE Deutschland AG in Höhe von 381.769,67 €. Wie bereits mit den Vorlagen 234/2014 in der Ratssitzung am 01.07.2014 und 551/2014 in der Ratssitzung am 03.02.2015 mitgeteilt, haben die Endabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 bereits Rückzahlungen ergeben, die eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 664.390 € im Jahr 2014 erforderlich machten. Aufgrund dessen wurde im Jahresabschluss 2013 für die Endabrechnung 2013 eine Rückstellung in Höhe von 350.000 € gebildet. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der Abrechnungen der Jahre 2007 – 2011 mittels einer Trendberechnung. Insoweit ist nach Inanspruchnahme der Rückstellung lediglich der Differenzbetrag von (381.770 € ./. 350.000 €) 31.770 € als außerplanmäßiger Aufwand zu finanzieren und in den offenen Jahresabschluss 2014 abzugrenzen. Die zugehörige Auszahlungsbuchung in 2015 beläuft sich auf den Gesamtbetrag von 381.769,67 €. Eine aktualisierte Trendberechnung ergibt für das Jahr 2014 unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlags in Höhe von 1.900.000 € und der Abrechnung 2013 eine Rückstellungsbildung von rd. 120.000 €. Die Entwicklung des Aufkommens aus der abgerechneten Konzessionsabgabe Strom in den letzten Jahren zeigt nachstehende Übersicht: Jahr Ansatz gezahlter Abschlag durch RWE festgesetzter Betrag aus Abrechnung Rückforderung der RWE (-) / Nachzahlung für die Stadt(+) aperiodische Vorgänge 2007 2.160.000 1.930.000 2.115.961,52 0 185.961,52 2008 2.160.000 2.000.000 2.112.047,05 7,75 112.054,80 2009 2.000.000 2.000.000 2.010.182,64 0 10.182,64 2010 2.100.000 2.100.000 1.993.384,56 0 -106.615,44 2011 2.100.000 2.220.000 1.908.778,15 -27.683,50 -338.905,35 2012 2.100.000 2.220.000 1.892.605,74 2.008,15 -325.386,11 2013 2.100.000 2.220.000 1.850.498,57 -12.268,24 -381.769,67