Daten
Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:38
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
277/2015
Erstellt am:
20.07.2015
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.08.2015
Rat
X
25.08.2015
Betreff
Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2013
hier: a) Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014
b) Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Aufwand = 31.770 €
Auszahlung = 381.670 €
2014
2015
— im Haushalt des laufenden Jahres
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Aufwand = 31.770 €
Auszahlung = 381.670 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 277/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt
a) die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 31.770 €. Die
Deckung erfolgt durch Einsparungen bei dem Konto 16/01/01.5341000 „Gewerbesteuerumlage“ innerhalb der Finanzmasse.
b) die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 381.670 € bei dem Konto
16/01/01.7494000 „Abrechnung von Konzessionsabgaben“. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Konto 16/01/01.6525000 „Verzinsung der Gewerbesteuer“ innerhalb der Finanzmasse.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 08.07.2015 wurde durch die RWE Deutschland AG die Endabrechnung 2013 für die Konzessionsabgabe Strom mitgeteilt. Unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlags in Höhe von 2.220.000 € ergibt sich ein Zahlungsanspruch der RWE Deutschland AG in Höhe von 381.769,67 €.
Wie bereits mit den Vorlagen 234/2014 in der Ratssitzung am 01.07.2014 und 551/2014 in der Ratssitzung am
03.02.2015 mitgeteilt, haben die Endabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 bereits Rückzahlungen ergeben, die
eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 664.390 € im Jahr 2014 erforderlich machten.
Aufgrund dessen wurde im Jahresabschluss 2013 für die Endabrechnung 2013 eine Rückstellung in Höhe von 350.000
€ gebildet. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der Abrechnungen der Jahre 2007 – 2011 mittels einer Trendberechnung. Insoweit ist nach Inanspruchnahme der Rückstellung lediglich der Differenzbetrag von (381.770 € ./. 350.000 €)
31.770 € als außerplanmäßiger Aufwand zu finanzieren und in den offenen Jahresabschluss 2014 abzugrenzen.
Die zugehörige Auszahlungsbuchung in 2015 beläuft sich auf den Gesamtbetrag von 381.769,67 €.
Eine aktualisierte Trendberechnung ergibt für das Jahr 2014 unter Berücksichtigung des gezahlten Abschlags in Höhe
von 1.900.000 € und der Abrechnung 2013 eine Rückstellungsbildung von rd. 120.000 €.
Die Entwicklung des Aufkommens aus der abgerechneten Konzessionsabgabe Strom in den letzten Jahren zeigt nachstehende Übersicht:
Jahr
Ansatz
gezahlter
Abschlag
durch RWE
festgesetzter
Betrag aus Abrechnung
Rückforderung der
RWE (-) / Nachzahlung
für die Stadt(+)
aperiodische Vorgänge
2007
2.160.000
1.930.000
2.115.961,52
0
185.961,52
2008
2.160.000
2.000.000
2.112.047,05
7,75
112.054,80
2009
2.000.000
2.000.000
2.010.182,64
0
10.182,64
2010
2.100.000
2.100.000
1.993.384,56
0
-106.615,44
2011
2.100.000
2.220.000
1.908.778,15
-27.683,50
-338.905,35
2012
2.100.000
2.220.000
1.892.605,74
2.008,15
-325.386,11
2013
2.100.000
2.220.000
1.850.498,57
-12.268,24
-381.769,67