Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
der Stadt Pulheim
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
in Pulheim, Venloer Straße zwischen Farehamstraße und Auf dem Driesch, vom ………..2015
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt
Pulheim in seiner Sitzung am ……………..2015 folgende Satzung zur Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts beschlossen:
§1
Besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadt Pulheim steht in dem in § 2 dieser Satzung näher bezeichneten Gebiet, für das sie
städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an
bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
§2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das in der anliegenden Übersichtskarte kenntlich
gemachte Gebiet zwischen Farehamstraße, Venloer Straße; Auf dem Driesch und dem Flurstück
Nr. 758, Flur 16, Gemarkung Pulheim.
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.