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Beschlussvorlage (Anlage 1 Vorkaufsrechtssatzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Beschlussvorlage (Anlage 1 Vorkaufsrechtssatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung der Stadt Pulheim über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts in Pulheim, Venloer Straße zwischen Farehamstraße und Auf dem Driesch, vom ………..2015 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ……………..2015 folgende Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts beschlossen: §1 Besonderes Vorkaufsrecht Der Stadt Pulheim steht in dem in § 2 dieser Satzung näher bezeichneten Gebiet, für das sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. §2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das in der anliegenden Übersichtskarte kenntlich gemachte Gebiet zwischen Farehamstraße, Venloer Straße; Auf dem Driesch und dem Flurstück Nr. 758, Flur 16, Gemarkung Pulheim. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.