Daten
Kommune
Pulheim
Größe
207 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:34
Aktualisiert
17.08.15, 18:34
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Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 18.06.2015
VORABAUSZUG
aus der Niederschrift der 1. gemeinsamen Sitzung des
Planungsausschusses und des Umweltausschusses der Stadt Pulheim
am 17.06.2015
I.
TOP 4
Öffentliche Sitzung
Vorlage Nr.:
183/2015
FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der
Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3
(2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Beigeordneter Höschen erklärt, er habe den Bürgermeister vorhin informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung der Ratssitzung am 23.06.2015 abgesetzt und auf die Ratssitzung am 25.08.2015 vertagt werden müsse.
Da es sich bei dem Beschluss in der heutigen Sitzung nur um eine Empfehlung an den Rat handele, könne er auf der
Tagesordnung verbleiben.
Ursächlich hierfür sei die politische Beschlusslage des Landschaftsbeirates des Rhein-Erft-Kreises, wo in der Sitzung am
Vorabend die Verwaltungsvorlage – betreffend der Rücknahme des Landschaftsschutzes durch die Ausdehnung der
Wohnbaufläche durch die FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim – Pulheim Süd – nicht mehrheitlich angenommen worden sei.
Die Verwaltungsvorlage sei mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen somit nicht angenommen worden. Die
Kreisverwaltung werde dies dem Kreistag zur Revidierung des Beschlusses in seiner Sitzung am 25.06.2015 vorlegen. Dies sehe
die dortige Geschäftsordnung ausdrücklich vor.
In der ihm vorliegenden Beschlussvorlage der Kreisverwaltung, folge diese den Begründungen der Stadt Pulheim zur Schaffung
der Wohnbauflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 Geyen – Pulheimer Bach LP 7. Man habe diese Maßnahme
bereits vor 2 Jahren mit den entsprechenden Fachleuten der Kreisverwaltung draußen vor Ort abgestimmt. Die Mitarbeiter der
Kreisverwaltung hätten sich ebenfalls überrascht gezeigt und erklärt, dass es einen solchen Vorgang dort so noch nicht gegeben
habe. Die Kreisverwaltung werde diesen Vorgang mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage am 25.06.2015 dem Kreistag zur
Entscheidung vorlegen. Da die Ratssitzung der Stadt Pulheim bereits am 23.06.2015 stattfinde, könne – nach Prüfung der
Rechtslage – dort nicht über diese Vorlage beschlossen werden. Er zitiert aus einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes: „ …Der Flächennutzungsplan muss zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung auch inhaltlich
rechtmäßig sein. Er darf insbesondere nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen. ….“
Der Rat der Stadt Pulheim werde in der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause – am 25.08.2015 – über diesen
Flächennutzungsplan beschließen. Da vorher keine Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses stattfinde,
empfehle er die Vorberatung in der heutigen Sitzung um so den Zeitplan einhalten zu können. Die Bezirksregierung habe für die
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Monate Zeit. Er werde sich bei der Bezirksregierung dafür einsetzen,
dass die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung vorliege, wenn der Satzungsbeschluss des BP 113 Pulheim gefasst
werde. Weiterhin informiert er über die Zusammensetzung des Landschaftsbeirates nach dem Landschaftsgesetz.
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 6: keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen)
T1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Aufgrund möglicherweise
erhaltenswerter Reste eines römischen
Landgutes sind eine
Sachverhaltsermittlung bzw. eine
Prospektion erforderlich.
Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr.
113 Pulheim wurde die geforderte
Prospektion bereits durchgeführt; für das
übrige Plangebiet der FNP-Änderung ist
dies für das Jahr 2016 vorgesehen
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
T2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Für einen Teil des Plangebietes weist
Die Planung ist mit der unteren
nicht erforderlich
der Landschaftsplan 7 ein
Landschaftsbehörde (ULB) abgestimmt. Der
Landschaftsschutzgebiet aus. Die auch formelle Antrag auf Aufhebung des
dort vorgesehene
Widerspruchs wurde gestellt; es ist seitens
Siedlungserweiterung steht im
der ULB vorgesehen, diesen dem Kreistag
Widerspruch zu dieser Ausweisung.
in Kürze zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ein entsprechender Antrag ist zu
stellen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine grundsätzlichen Bedenken;
endgültige Stellungnahme erst nach
Vorlage des Umweltberichtes
Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher
nicht erforderlich
Umweltbericht durch das Büro Planung und
Landschaft erstellt und im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt,
in dem nach der Anlage 1 zu dem
Gesetzbuch die auf Grund der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten
und bewerteten Belange des
Umweltschutzes dargelegt wurden.
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige
Inanspruchnahme von bereits
versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten Flächen
nicht möglich ist, ist zu erbringen
Unter Punkt 3 der Begründung zur FNPÄnderung wird der geforderte Nachweis
erbracht.
nicht erforderlich
Immissionsschutz
Empfehlung, Lärmgutachten erstellen
zu lassen und im B-Plan die
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen
festzusetzen
Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung – hier des B-Planverfahrens
113 Pulheim – wird derzeit ein
Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse
unmittelbar in Festsetzungen zum
erforderlichen Lärmschutz münden werden.
nicht erforderlich
Straßenbau und Verkehr
Forderung nach zweiter
Zufahrtsmöglichkeit für die Baugebiete
sowie nach einem verkehrsgerechten
Ausbau des Knotenpunktes Steinstr. /
Rathausstr.
Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde
zwischenzeitlich über eine entsprechende
Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres
in Höhe der Straße „Am Bendacker“ im BPlan Nr. 113 Pulheim berücksichtigt.
Ebenso liegt bereits eine erste
Vorentwurfsplanung für einen Umbau des
Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden
abgestimmt wird.
T3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Grundsätzlich keine Bedenken unter
der Voraussetzung, dass der
Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr.
umgebaut wird
Es liegt bereits eine erste
Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung
des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr.
vor,
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden
abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im
Haushalt 2016 zur Verfügung.
T7 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, die
notwendigen
Kompensationsmaßnahmen möglichst
flächensparend auszuführen, damit die
Ackerflächen nicht noch zusätzlich über
Gebühr abnehmen.
Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten
Ausgleichsmaßnahmen eine hochwertige
Anpflanzung und ökologische Gestaltung
der entsprechenden Flächen beinhalten,
kann die flächenmäßige Beanspruchung
i.d.R. auf ein Minimum reduziert werden.
Insofern kann der Forderung voll inhaltlich
entsprochen werden.
Der Erhalt des Wirtschaftsweges in
Verlängerung der Straße „Am
Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit
der auch zukünftig landwirtschaftlich
genutzten Flächen über die Straße „Am
Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin
gewährleistet sein.
Für die FNP-Darstellung ist die
vorgebrachte Forderung zwar nicht
relevant; inhaltlich steht der auch
zukünftigen Nutzung des Wirtschaftsweges
wie auch der Straße „Am Lindenkreuz“ für
landwirtschaftliche Fahrzeuge nichts
entgegen.
T8 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Hinweis auf das Vorkommen humoser
Böden in Teilbereichen des FNPÄnderungsbereiches
Die entsprechende Kennzeichnung der
mitgeteilten Flächen erfolgt jeweils auf der
Ebene der nachgeschalteten verbindlichen
Bauleitpläne BP 113, 114 und 115 Pulheim
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
B1 fBÖ Schreiben vom 20.03.2014 (Hinweis: B 2, B 4 bis B 11 sowie B 13 bis B 17: keine für die FNP-Änderung
relevante Stellungnahmen)
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Bezüglich der FNP-Änderung und
Die geforderte Ergänzung des
nicht erforderlich
somit der geplanten Erweiterung der
Verkehrsgutachtens – auch im Hinblick auf
Wohnsiedlungsbereiche wird
die überörtlichen Auswirkungen der
grundsätzlich beanstandet, dass die
erhöhten Verkehrsmengen durch die
überörtliche Erschließung der Gebiete
zusätzlichen Baugebiete z.B. auf den
unzureichend sei. Es wird daher eine
Ortsteil Geyen - wurde beauftragt.
entsprechende Ergänzung des
Ausgehend von einer durch aktuelle
Verkehrsgutachtens gefordert.
Verkehrszählungen gestützten geschätzten
Die übrigen Inhalte der Eingabe
Mehrbelastung für Geyen durch die neuen
betreffen in erster Linie Fragen der
Baugebiete von etwa 1000 Kfz am Tag
internen Erschließung, der
können nach Aussage des
Bebauungsstruktur, die Infrastruktur
Verkehrsgutachters diese erhöhten
sowie die Parkplatzsituation.
Verkehrsmengen durch geeignete
Maßnahmen an den Knotenpunkten
abgewickelt werden. Konkrete Vorschläge
zur Optimierung der Verkehrsknoten
werden derzeit erarbeitet.
Die übrigen angesprochenen Aspekte
betreffen nicht unmittelbar die Inhalte der
FNP-Änderung und werden daher in die
Abwägung zum B-Plan Nr.113 einbezogen
und dort zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beratungsergebnis:
Ohne Abstimmung
B3 fBÖ Schreiben vom 10.03.2014
Inhalt der Äußerung
Neben den Einwendungen zur internen
Erschließung sowie zur
Bebauungsstruktur wird auch hier die
Bitte vorgetragen, einen Anschluss der
neuen Baugebiete an die Bonnstraße
oder die B 59 n zu prüfen. Es wird
darüber hinaus angeregt, einen breiten
Grünstreifen nicht nur am Rand der
neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“
zwischen die vorhandene Bebauung
des Europa-Viertels und die neuen
Baugebiete zu platzieren.
Abwägungsvorschlag
Das Gros der Einwendungen bzw.
Anregungen bezieht sich auch hier auf die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
und wird daher im Rahmen der Abwägung
zum BP 113 Pulheim abgearbeitet.
Die Überprüfung möglicher Anbindungen an
das überörtliche Straßennetz durch den
Verkehrsgutachter hat ergeben, dass eine
solche Maßnahme starke
Verkehrsverlagerungen aus dem Zentrum
auf die Rathauskreuzung und die Geyener
Straße mit sich bringen würde und eben
nicht die erhoffte Entlastung.
Aus diesem Grunde scheidet diese Variante
aus.
Die Anlage eines mittig gelegenen
Grünstreifens zwischen den vorhandenen
und neuen Baugebieten scheidet aus, da
die Ausdehnung der neuen
Siedlungsbereiche an die Vorgaben des
Regionalplanes gebunden ist (die
Grünfläche würde somit zu einem Verlust
nutzbarer Siedlungsfläche führen).
Planerisches Ziel ist die Eingrünung der
neuen Baugebiete zur freien Landschaft
hin, auch mit der Schaffung von
Bolzmöglichkeiten
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat
beschließt, die Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
Umweltausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
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Planungsausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
B12 fBÖ Schreiben vom 17.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Neben der Forderung nach einer
zusätzlichen Zufahrt in die neuen
Baugebiete, welche auch den
Baustellenverkehr aufnehmen soll, wird
auch hier angeregt, einen breiten
Grünstreifen nicht nur am Rand der
neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“
zwischen die vorhandene Bebauung
des Europa-Viertels und die neuen
Baugebiete zu platzieren.
Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen
Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des
B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits
berücksichtigt und werden daher formal auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
im Rahmen der Abwägung zum BP 113
Pulheim abgearbeitet.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat
beschließt, die Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
Zum „Puffer“ siehe B2 fBO
Umweltausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
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Planungsausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
B18 fBÖ Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Neben Forderungen zum Wegfall der
Mehrfamilienhäuser, zur Planung einer
zweiten Zufahrt zur Geyener Straße
sowie der Erstellung eines aktuellen
Verkehrsgutachtens wird angeregt, den
Bereich zwischen Elchweg und der
Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer
Bebauung zuzuführen, sondern dort
eine Grünanlage vorzusehen.
Ein Wegfall der Mehrfamilienhäuser steht
nicht zur Disposition, da ausdrücklich ein
Ziel der Bauleitplanung darin besteht, das
Angebot an Wohnraum gerade auch in
diesem Sektor aufgrund der hohen
Nachfrage deutlich verbessern zu können.
Die formale Abwägung hierzu erfolgt im
Rahmen des Verfahrens BP 113 Pulheim.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat
beschließt, die Anregung hinsichtlich der
Planung einer Grünanlage im Bereich
zwischen Elchweg und der Straße „Am
Lindenkreuz“ nicht zu berücksichtigen.
Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen
Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des
B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits
berücksichtigt und werden daher formal auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
im Rahmen der Abwägung zum BP 113
Pulheim abgearbeitet.
Das Verkehrsgutachten wurde
zwischenzeitlich ergänzt. (siehe hierzu die
Ausführungen zu B1 und B2)
Der Anregung, zwischen Elchweg und der
Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage
anzulegen, kann nicht gefolgt werden, da
der gesamte Bereich der FNP-Änderung
17.9 im Regionalplan als „Allgemeiner
Siedlungsbereich“ dargestellt ist und für den
Ortsteil Pulheim die letzte Möglichkeit
darstellt, größere zusammenhängende
Wohnbaugebiete auszuweisen. Das
Angebot an wohnortnahen Freizeit- und
Erholungsmöglichkeiten „im Grünen“ wird
durch die Grünflächenplanung am
zukünftigen Ortsrand in vielfältiger Weise
sichergestellt.
Umweltausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
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Planungsausschuss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Die übrigen zahlreichen Eingaben seitens der Bürgerschaft, die sowohl schriftlich als auch während der
Bürgerversammlung vorgetragen wurden, nehmen inhaltlich Bezug auf Aspekte, welche auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung Relevanz entfalten und daher dort geregelt werden. Insofern werden diese Eingaben im Rahmen der
Abwägung zum B-Plan Nr. 113 Pulheim behandelt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
Stellungnahmen zur Beteiligung (Auslegung) in der Zeit 01.04.2015 bis 04.05.2015
T1 Auslegung Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Naturschutz und Landschaftspflege
Die im Umweltbericht genannten
Keine Bedenken, wenn die im
Maßnahmen werden entweder unmittelbar
Umweltbericht angeführten
durch Festsetzungen in den nachfolgenden
Maßnahmen zur Vermeidung,
B-Plänen (z.B. Ausgleichsflächen im
Verringerung und zum Ausgleich der
Grünsaum am Ortsrand) oder mittelbar
nachteiligen Auswirkungen beachtet
durch GOP-Maßnahmen an anderer Stelle
und durchgeführt werden.
bzw. anderweitige Maßnahmen (z.B.
Anlegen von Lerchenfenstern in
angrenzenden Ackerflächen) umgesetzt.
Straßenbau und Verkehr
Zustimmung zur FNP-Änderung wird in Die behördeninternen Abstimmungen
Aussicht gestellt, wenn die Punkte
sowohl zur Straßenentwässerungsplanung
- Straßenentwässerung K 25
wie auch zur Umbaumaßnahme für den
- Verwaltungsvereinbarung zur K 25
Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstraße
- Ausbau Knoten Rathausstr. /
wurden bereits in die Wege geleitet.
Steinstr.
Die angesprochene
- Einhaltung von Mindestabständen bei Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls
Baumpflanzderzeit vorbereitet.
ungen
Die Einhaltung der Mindestabstände wird
berücksichtigt werden
bei der konkreten Ausbauplanung
entsprechend berücksichtigt.
T2 Auslegung Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 24.04.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, dass aus
Die durch den Schallschutzgutachter
der Bauleitplanung heraus kein
berechneten Lärmschutzmaßnahmen
Anspruch gegenüber der
werden durch entsprechende
Straßenbauverwaltung auf aktive
Festsetzungen im B-Plan Nr.113
und/oder passive
sichergestellt und durch die Stadt Pulheim
Lärmschutzmaßnahmen gegen
finanziert und realisiert. Der erforderliche
Verkehrslärm der B 59 und L 183
Hinweis erfolgt ebenfalls im Rahmen der
bestehen. Im B-Plan ist ein Hinweis auf Regelungen des B-Planes.
die Verkehrsemissionen der
angrenzenden Straßen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
T3 Auslegung Bezirksregierung Düsseldorf; Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Schreiben vom 13.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Die Auswertung von Luftbildern und
Der Bereich des BP 113 wurde im Rahmen nicht erforderlich
anderen historischen Unterlagen liefert der Planung bereits überprüft. Die
Hinweise auf das Vorkommen
Beantragung der empfohlenen Überprüfung
militärischer Anlagen aus dem
für die Flächen der B-Pläne 114 und 115
2.Weltkrieg. Eine Überprüfung dieser
Pulheim wird zeitnah erfolgen, sodass die
Anlagen durch den KBD wird
Ergebnisse spätestens im Rahmen der
empfohlen.
jweiligen Verfahren zur Aufstellung dieser
B-Pläne vorliegen werden.
T4 Auslegung Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 04.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Inhalt wie Schreiben zur frühzeitigen
Abwägung wie zu T4 fBÖ
Beteiligung – siehe T4 fBÖ
Beratungsergebnis:
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Ohne Abstimmung
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
Empfehlung:
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen
Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
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Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt:
Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I
S. 954) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen
Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.