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Beschlussvorlage (Anlage 1 Vorabzug Niederschrift UA und PA 17062015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
207 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:34
Aktualisiert
17.08.15, 18:34

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.06.2015 VORABAUSZUG aus der Niederschrift der 1. gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses und des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 I. TOP 4 Öffentliche Sitzung Vorlage Nr.: 183/2015 FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Beigeordneter Höschen erklärt, er habe den Bürgermeister vorhin informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Ratssitzung am 23.06.2015 abgesetzt und auf die Ratssitzung am 25.08.2015 vertagt werden müsse. Da es sich bei dem Beschluss in der heutigen Sitzung nur um eine Empfehlung an den Rat handele, könne er auf der Tagesordnung verbleiben. Ursächlich hierfür sei die politische Beschlusslage des Landschaftsbeirates des Rhein-Erft-Kreises, wo in der Sitzung am Vorabend die Verwaltungsvorlage – betreffend der Rücknahme des Landschaftsschutzes durch die Ausdehnung der Wohnbaufläche durch die FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim – Pulheim Süd – nicht mehrheitlich angenommen worden sei. Die Verwaltungsvorlage sei mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen somit nicht angenommen worden. Die Kreisverwaltung werde dies dem Kreistag zur Revidierung des Beschlusses in seiner Sitzung am 25.06.2015 vorlegen. Dies sehe die dortige Geschäftsordnung ausdrücklich vor. In der ihm vorliegenden Beschlussvorlage der Kreisverwaltung, folge diese den Begründungen der Stadt Pulheim zur Schaffung der Wohnbauflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 Geyen – Pulheimer Bach LP 7. Man habe diese Maßnahme bereits vor 2 Jahren mit den entsprechenden Fachleuten der Kreisverwaltung draußen vor Ort abgestimmt. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung hätten sich ebenfalls überrascht gezeigt und erklärt, dass es einen solchen Vorgang dort so noch nicht gegeben habe. Die Kreisverwaltung werde diesen Vorgang mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage am 25.06.2015 dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen. Da die Ratssitzung der Stadt Pulheim bereits am 23.06.2015 stattfinde, könne – nach Prüfung der Rechtslage – dort nicht über diese Vorlage beschlossen werden. Er zitiert aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: „ …Der Flächennutzungsplan muss zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung auch inhaltlich rechtmäßig sein. Er darf insbesondere nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen. ….“ Der Rat der Stadt Pulheim werde in der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause – am 25.08.2015 – über diesen Flächennutzungsplan beschließen. Da vorher keine Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses stattfinde, empfehle er die Vorberatung in der heutigen Sitzung um so den Zeitplan einhalten zu können. Die Bezirksregierung habe für die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Monate Zeit. Er werde sich bei der Bezirksregierung dafür einsetzen, dass die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung vorliege, wenn der Satzungsbeschluss des BP 113 Pulheim gefasst werde. Weiterhin informiert er über die Zusammensetzung des Landschaftsbeirates nach dem Landschaftsgesetz. Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 6: keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen) T1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Aufgrund möglicherweise erhaltenswerter Reste eines römischen Landgutes sind eine Sachverhaltsermittlung bzw. eine Prospektion erforderlich. Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 113 Pulheim wurde die geforderte Prospektion bereits durchgeführt; für das übrige Plangebiet der FNP-Änderung ist dies für das Jahr 2016 vorgesehen Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich T2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Für einen Teil des Plangebietes weist Die Planung ist mit der unteren nicht erforderlich der Landschaftsplan 7 ein Landschaftsbehörde (ULB) abgestimmt. Der Landschaftsschutzgebiet aus. Die auch formelle Antrag auf Aufhebung des dort vorgesehene Widerspruchs wurde gestellt; es ist seitens Siedlungserweiterung steht im der ULB vorgesehen, diesen dem Kreistag Widerspruch zu dieser Ausweisung. in Kürze zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen. Naturschutz und Landschaftspflege Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher nicht erforderlich Umweltbericht durch das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen Unter Punkt 3 der Begründung zur FNPÄnderung wird der geforderte Nachweis erbracht. nicht erforderlich Immissionsschutz Empfehlung, Lärmgutachten erstellen zu lassen und im B-Plan die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung – hier des B-Planverfahrens 113 Pulheim – wird derzeit ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse unmittelbar in Festsetzungen zum erforderlichen Lärmschutz münden werden. nicht erforderlich Straßenbau und Verkehr Forderung nach zweiter Zufahrtsmöglichkeit für die Baugebiete sowie nach einem verkehrsgerechten Ausbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde zwischenzeitlich über eine entsprechende Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres in Höhe der Straße „Am Bendacker“ im BPlan Nr. 113 Pulheim berücksichtigt. Ebenso liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung für einen Umbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. T3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass der Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. umgebaut wird Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. T7 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen möglichst flächensparend auszuführen, damit die Ackerflächen nicht noch zusätzlich über Gebühr abnehmen. Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten Ausgleichsmaßnahmen eine hochwertige Anpflanzung und ökologische Gestaltung der entsprechenden Flächen beinhalten, kann die flächenmäßige Beanspruchung i.d.R. auf ein Minimum reduziert werden. Insofern kann der Forderung voll inhaltlich entsprochen werden. Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin gewährleistet sein. Für die FNP-Darstellung ist die vorgebrachte Forderung zwar nicht relevant; inhaltlich steht der auch zukünftigen Nutzung des Wirtschaftsweges wie auch der Straße „Am Lindenkreuz“ für landwirtschaftliche Fahrzeuge nichts entgegen. T8 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Hinweis auf das Vorkommen humoser Böden in Teilbereichen des FNPÄnderungsbereiches Die entsprechende Kennzeichnung der mitgeteilten Flächen erfolgt jeweils auf der Ebene der nachgeschalteten verbindlichen Bauleitpläne BP 113, 114 und 115 Pulheim nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich B1 fBÖ Schreiben vom 20.03.2014 (Hinweis: B 2, B 4 bis B 11 sowie B 13 bis B 17: keine für die FNP-Änderung relevante Stellungnahmen) Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Bezüglich der FNP-Änderung und Die geforderte Ergänzung des nicht erforderlich somit der geplanten Erweiterung der Verkehrsgutachtens – auch im Hinblick auf Wohnsiedlungsbereiche wird die überörtlichen Auswirkungen der grundsätzlich beanstandet, dass die erhöhten Verkehrsmengen durch die überörtliche Erschließung der Gebiete zusätzlichen Baugebiete z.B. auf den unzureichend sei. Es wird daher eine Ortsteil Geyen - wurde beauftragt. entsprechende Ergänzung des Ausgehend von einer durch aktuelle Verkehrsgutachtens gefordert. Verkehrszählungen gestützten geschätzten Die übrigen Inhalte der Eingabe Mehrbelastung für Geyen durch die neuen betreffen in erster Linie Fragen der Baugebiete von etwa 1000 Kfz am Tag internen Erschließung, der können nach Aussage des Bebauungsstruktur, die Infrastruktur Verkehrsgutachters diese erhöhten sowie die Parkplatzsituation. Verkehrsmengen durch geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt werden. Konkrete Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsknoten werden derzeit erarbeitet. Die übrigen angesprochenen Aspekte betreffen nicht unmittelbar die Inhalte der FNP-Änderung und werden daher in die Abwägung zum B-Plan Nr.113 einbezogen und dort zur Beschlussfassung vorgelegt. Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung B3 fBÖ Schreiben vom 10.03.2014 Inhalt der Äußerung Neben den Einwendungen zur internen Erschließung sowie zur Bebauungsstruktur wird auch hier die Bitte vorgetragen, einen Anschluss der neuen Baugebiete an die Bonnstraße oder die B 59 n zu prüfen. Es wird darüber hinaus angeregt, einen breiten Grünstreifen nicht nur am Rand der neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“ zwischen die vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die neuen Baugebiete zu platzieren. Abwägungsvorschlag Das Gros der Einwendungen bzw. Anregungen bezieht sich auch hier auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und wird daher im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Die Überprüfung möglicher Anbindungen an das überörtliche Straßennetz durch den Verkehrsgutachter hat ergeben, dass eine solche Maßnahme starke Verkehrsverlagerungen aus dem Zentrum auf die Rathauskreuzung und die Geyener Straße mit sich bringen würde und eben nicht die erhoffte Entlastung. Aus diesem Grunde scheidet diese Variante aus. Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des Regionalplanes gebunden ist (die Grünfläche würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen). Planerisches Ziel ist die Eingrünung der neuen Baugebiete zur freien Landschaft hin, auch mit der Schaffung von Bolzmöglichkeiten Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Umweltausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- Planungsausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. B12 fBÖ Schreiben vom 17.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Neben der Forderung nach einer zusätzlichen Zufahrt in die neuen Baugebiete, welche auch den Baustellenverkehr aufnehmen soll, wird auch hier angeregt, einen breiten Grünstreifen nicht nur am Rand der neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“ zwischen die vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die neuen Baugebiete zu platzieren. Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Zum „Puffer“ siehe B2 fBO Umweltausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- Planungsausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. B18 fBÖ Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Neben Forderungen zum Wegfall der Mehrfamilienhäuser, zur Planung einer zweiten Zufahrt zur Geyener Straße sowie der Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens wird angeregt, den Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer Bebauung zuzuführen, sondern dort eine Grünanlage vorzusehen. Ein Wegfall der Mehrfamilienhäuser steht nicht zur Disposition, da ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung darin besteht, das Angebot an Wohnraum gerade auch in diesem Sektor aufgrund der hohen Nachfrage deutlich verbessern zu können. Die formale Abwägung hierzu erfolgt im Rahmen des Verfahrens BP 113 Pulheim. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der Planung einer Grünanlage im Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht zu berücksichtigen. Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Das Verkehrsgutachten wurde zwischenzeitlich ergänzt. (siehe hierzu die Ausführungen zu B1 und B2) Der Anregung, zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage anzulegen, kann nicht gefolgt werden, da der gesamte Bereich der FNP-Änderung 17.9 im Regionalplan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist und für den Ortsteil Pulheim die letzte Möglichkeit darstellt, größere zusammenhängende Wohnbaugebiete auszuweisen. Das Angebot an wohnortnahen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten „im Grünen“ wird durch die Grünflächenplanung am zukünftigen Ortsrand in vielfältiger Weise sichergestellt. Umweltausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Die SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- Planungsausschuss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Acht Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktion des Bürgervereins haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. Die übrigen zahlreichen Eingaben seitens der Bürgerschaft, die sowohl schriftlich als auch während der Bürgerversammlung vorgetragen wurden, nehmen inhaltlich Bezug auf Aspekte, welche auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Relevanz entfalten und daher dort geregelt werden. Insofern werden diese Eingaben im Rahmen der Abwägung zum B-Plan Nr. 113 Pulheim behandelt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert. Stellungnahmen zur Beteiligung (Auslegung) in der Zeit 01.04.2015 bis 04.05.2015 T1 Auslegung Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Naturschutz und Landschaftspflege Die im Umweltbericht genannten Keine Bedenken, wenn die im Maßnahmen werden entweder unmittelbar Umweltbericht angeführten durch Festsetzungen in den nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung, B-Plänen (z.B. Ausgleichsflächen im Verringerung und zum Ausgleich der Grünsaum am Ortsrand) oder mittelbar nachteiligen Auswirkungen beachtet durch GOP-Maßnahmen an anderer Stelle und durchgeführt werden. bzw. anderweitige Maßnahmen (z.B. Anlegen von Lerchenfenstern in angrenzenden Ackerflächen) umgesetzt. Straßenbau und Verkehr Zustimmung zur FNP-Änderung wird in Die behördeninternen Abstimmungen Aussicht gestellt, wenn die Punkte sowohl zur Straßenentwässerungsplanung - Straßenentwässerung K 25 wie auch zur Umbaumaßnahme für den - Verwaltungsvereinbarung zur K 25 Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstraße - Ausbau Knoten Rathausstr. / wurden bereits in die Wege geleitet. Steinstr. Die angesprochene - Einhaltung von Mindestabständen bei Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls Baumpflanzderzeit vorbereitet. ungen Die Einhaltung der Mindestabstände wird berücksichtigt werden bei der konkreten Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. T2 Auslegung Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 24.04.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass aus Die durch den Schallschutzgutachter der Bauleitplanung heraus kein berechneten Lärmschutzmaßnahmen Anspruch gegenüber der werden durch entsprechende Straßenbauverwaltung auf aktive Festsetzungen im B-Plan Nr.113 und/oder passive sichergestellt und durch die Stadt Pulheim Lärmschutzmaßnahmen gegen finanziert und realisiert. Der erforderliche Verkehrslärm der B 59 und L 183 Hinweis erfolgt ebenfalls im Rahmen der bestehen. Im B-Plan ist ein Hinweis auf Regelungen des B-Planes. die Verkehrsemissionen der angrenzenden Straßen aufzunehmen. Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich T3 Auslegung Bezirksregierung Düsseldorf; Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Schreiben vom 13.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Die Auswertung von Luftbildern und Der Bereich des BP 113 wurde im Rahmen nicht erforderlich anderen historischen Unterlagen liefert der Planung bereits überprüft. Die Hinweise auf das Vorkommen Beantragung der empfohlenen Überprüfung militärischer Anlagen aus dem für die Flächen der B-Pläne 114 und 115 2.Weltkrieg. Eine Überprüfung dieser Pulheim wird zeitnah erfolgen, sodass die Anlagen durch den KBD wird Ergebnisse spätestens im Rahmen der empfohlen. jweiligen Verfahren zur Aufstellung dieser B-Pläne vorliegen werden. T4 Auslegung Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 04.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Inhalt wie Schreiben zur frühzeitigen Abwägung wie zu T4 fBÖ Beteiligung – siehe T4 fBÖ Beratungsergebnis: --- Ohne Abstimmung Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich Empfehlung: Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- ----- Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt: Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.