Daten
Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
349/2015
Erstellt am:
27.08.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.09.2015
Betreff
Aufnahme von städtischen Projekten in das ÖPNV-Förderprogramm
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Die Verwaltung hat im März 2015 sechs Infrastrukturprojekte für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs bei der zuständigen Nahverkehr Rheinland GmbH zur Förderung angemeldet. Die Förderprojekte umfassen die
neuen Bushaltestellen
1. Aquarena Stommeln / K 20,
2. Am Bendacker / K 25 (BP 113 Pulheim-Süd),
3. Nordpark / Venloer Str.,
4. Hauptstraße / Eschgasse,
5. Venloer Str. / Gartenstr.
und
6. den Buswarteplatz am Kreisverkehr Sinnersdorf Nord.
Als erste Maßnahmen sollen die Bushaltestellen Aquarena Stommeln / K 20, Am Bendacker / K 25 sowie der Buswarteplatz am Kreisverkehr Sinnersdorf Nord zur Förderung beantragt werden, weil hierzu bereits Planungen, Kostenberechnungen, Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern und Finanzierungen im städtischen Haushalt vorliegen.
Die Kreisverwaltung teilte am 21.08.2015 mit:
„Die Zweckverbandsversammlung der Nahverkehr Rheinland GmbH hat in ihrer Juni-Sitzung einen Beschluss gefasst, der die wenigen zur Verfügung stehenden Fördermittel im Bereich Haltestellenausbau auf das Kriterium Barrierefreiheit zuspitzen soll. Dazu wurden 2 Mio. Euro bereitgestellt.“
Nach telefonischer Auskunft der NVR GmbH vom 02.09.2015 kann voraussichtlich die erste angemeldete Maßnahme,
die Haltestelle Aquarena Stommeln / K 20 aus dem 2,0- Mio.-Programm gefördert werden.
Vorlage Nr.: 349/2015 . Seite 2 / 2
Die Verwaltung wird in Kürze einen Finanzierungsantrag für die o. g. Maßnahmen 1, 2 und 6 stellen, da diese Maßnahmen im städtischen Haushalt finanziert sind. Inwieweit und wann die NVR GmbH für die Maßnahmen 2 und 6 ebenfalls
Fördermittel bewilligen kann, steht derzeit noch nicht fest.
Die Maßnahmen 3, 4 und 5 bedürfen noch je einer Entwurfsplanung, die frühestens im nächsten Jahr gefertigt wird.
Zudem müssen hierzu noch Verwaltungsvereinbarungen mit dem Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen
werden. Ein konkreter Finanzierungsantrag ist für diese drei Maßnahmen nach Bereitstellung von Haushaltsmittel ab
dem Jahr 2017 möglich.