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Mitteilungsvorlage (Aufnahme von städtischen Projekten in das ÖPNV-Förderprogramm)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 349/2015 Erstellt am: 27.08.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.09.2015 Betreff Aufnahme von städtischen Projekten in das ÖPNV-Förderprogramm Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Die Verwaltung hat im März 2015 sechs Infrastrukturprojekte für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs bei der zuständigen Nahverkehr Rheinland GmbH zur Förderung angemeldet. Die Förderprojekte umfassen die neuen Bushaltestellen 1. Aquarena Stommeln / K 20, 2. Am Bendacker / K 25 (BP 113 Pulheim-Süd), 3. Nordpark / Venloer Str., 4. Hauptstraße / Eschgasse, 5. Venloer Str. / Gartenstr. und 6. den Buswarteplatz am Kreisverkehr Sinnersdorf Nord. Als erste Maßnahmen sollen die Bushaltestellen Aquarena Stommeln / K 20, Am Bendacker / K 25 sowie der Buswarteplatz am Kreisverkehr Sinnersdorf Nord zur Förderung beantragt werden, weil hierzu bereits Planungen, Kostenberechnungen, Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern und Finanzierungen im städtischen Haushalt vorliegen. Die Kreisverwaltung teilte am 21.08.2015 mit: „Die Zweckverbandsversammlung der Nahverkehr Rheinland GmbH hat in ihrer Juni-Sitzung einen Beschluss gefasst, der die wenigen zur Verfügung stehenden Fördermittel im Bereich Haltestellenausbau auf das Kriterium Barrierefreiheit zuspitzen soll. Dazu wurden 2 Mio. Euro bereitgestellt.“ Nach telefonischer Auskunft der NVR GmbH vom 02.09.2015 kann voraussichtlich die erste angemeldete Maßnahme, die Haltestelle Aquarena Stommeln / K 20 aus dem 2,0- Mio.-Programm gefördert werden. Vorlage Nr.: 349/2015 . Seite 2 / 2 Die Verwaltung wird in Kürze einen Finanzierungsantrag für die o. g. Maßnahmen 1, 2 und 6 stellen, da diese Maßnahmen im städtischen Haushalt finanziert sind. Inwieweit und wann die NVR GmbH für die Maßnahmen 2 und 6 ebenfalls Fördermittel bewilligen kann, steht derzeit noch nicht fest. Die Maßnahmen 3, 4 und 5 bedürfen noch je einer Entwurfsplanung, die frühestens im nächsten Jahr gefertigt wird. Zudem müssen hierzu noch Verwaltungsvereinbarungen mit dem Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen werden. Ein konkreter Finanzierungsantrag ist für diese drei Maßnahmen nach Bereitstellung von Haushaltsmittel ab dem Jahr 2017 möglich.