Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
123/2015
Erstellt am:
28.05.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
16.09.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Widmung der Wohnwege der "August-Imhoff-Straße" in Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 123/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten, von der August-Imhoff-Straße östlich abzweigenden sechs Stichwege gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
August-Imhoff-Straße, sechs Stichwege (im aus den Anlagen ersichtlichen Teilbereich)
Gemarkung Sinnersdorf
Stichweg 1:
Stichweg 2:
Stichweg 3
Stichweg 4
Stichweg 5
Stichweg 6
Flur 3
Flur 3
Flur 3
Flur 3
Flur 3
Flur 3
Flurstücke 383, 390
Flurstücke 402, 403
Flurstücke 783, 784, 785, 786,
787, 788, 789, 790, 791, 792,
793
Flurstücke 436, 437
Flurstücke 453, 454
Flurstücke 464, 465
vor den Haus Nrn. 1 - 17
vor den Haus Nrn. 19 - 33
vor den Haus Nrn. 35 - 51
vor den Haus Nrn. 53 - 69
vor den Haus Nrn. 71 - 85
vor den Haus Nrn. 87 - 97
In der Anlage 1 und 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannten Stichwege (siehe aufgeführte Flurstücke) werden im genannten Umfang als Gemeindestraße mit der
Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „August-Imhoff-Straße“ im Abschnitt von Am Theuspfad bis Am Eggershof (Hauptstraßenzug) wurde bereits
1979 gewidmet. Eine Widmung der o. g. Stichwege erfolgte bis heute nicht.
Die August-Imhoff-Straße, die abzweigenden Stichwege und angrenzenden Baugrundstücke wurden von dem Darstellungsbereich des BP 1.12 Sinnersdorf erfasst, der den Hauptstraßenzug und die Stichwege als öffentliche Verkehrsfläche vorsah. Dieser Bebauungsplan ist jedoch nicht in Kraft getreten, so dass der Darstellungsbereich im sogenannten
unbeplanten Bereich liegt.
Die genannten Flurstücke/Stichwege sind als öffentliche Verkehrsflächen ausgebaut und befinden sich im städtischen
Eigentum. Die Stichwege wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Aufgrund dieser faktisch seit Jahrzehnten
bestehenden Überlassung und der im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.12 Sinnersdorf vorgegebenen Ausweisung als
öffentliche Verkehrsflächen liegen die Widmungsvoraussetzungen vor. Die Stichwege weisen jeweils eine Breite von
2,50 Metern auf; der Eingangsbereich ist bei 5 von 6 Stichwegen ca. 1,20 bis 1,50 Meter breiter. In vergleichbaren Fällen
vertrat das Verwaltungsgericht Köln die Auffassung, dass Wege dieser Breite (2,50 Meter) objektiv nicht zum Befahren
geeignet seien, so dass eine Widmung als befahrbare Verkehrsanlage ausgeschlossen sei. Insofern kommt vorliegend
nur eine Widmung als Fußweg, ggfls. auch als Radweg in Betracht.
Angesichts der mit 2,50 m Breite vorgegebenen Enge und der Anzahl hierüber erschlossener Grundstücke sollte von
einer Widmung als Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit abgesehen werden. Die Widmung tritt frühestens mit
der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.