Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
339/2015
Erstellt am:
24.08.2015
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
16.09.2015
Betreff
LED-Geschwindigkeitstafeln zur Reduzierung der Geschwindigkeiten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
14.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
€
2017
14.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 angemeldet.
Vorlage Nr.: 339/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss lehnt die Anschaffung von LED-Geschwindigkeitstafeln über eine Werbefinanzierung ab. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Mittel für den Haushalt 2017 anzumelden, um die
LED-Geschwindigkeitstafeln zu kaufen.
Erläuterungen
Wie bereits in der Mitteilungsvorlage-Nr. 38/2015 dargestellt, haben Bürger / Innen aus Ingendorf eine Petition eingereicht, mit dem Ziel die verkehrlichen Bedingungen in Ingendorf zu verbessern.
In der letzten TVA Sitzung (Beschlussvorlage-Nr. 250/2015) wurde von der Verwaltung der Vorschlag gemacht LEDGeschwindigkeitstafeln anzuschaffen. Herr Schmitz wies darauf hin, dass es Anbieter gebe, die derartige Geschwindigkeitsanzeigen durch Werbung finanzieren und folglich für die Kommunen kostenlos zur Verfügung stellen.
Hierzu wurde von der Verwaltung der von Herrn Schmitz genannte Anbieter kontaktiert und ein Aufklärungstermin im
Rathaus vereinbart. Der Außendienstmitarbeiter des besagten Anbieters erläuterte den Teilnehmern den Ablauf der
Werbefinanzierung und bestätigte, dass dies völlig kostenlos für die jeweilige Kommune sei. Der Anbieter sucht in Absprache mit der Verwaltung die nötigen Werbepartner für die Geschwindigkeitstafeln und stellt diese dann zur Verfügung.
Die Verträge für die Außenwerbung im Stadtgebiet laufen im Jahre 2018 aus. Aus Sicht der Verwaltung wäre daher eine
neue Einzellösung nicht sinnvoll, da an einem einheitlichen Werbekonzept gearbeitet wird.
Hinzu kommt noch, dass grundsätzlich Bedenken bestehen, die Autofahrer durch effektive Werbung abzulenken (siehe
Anlage). Folglich sollten die LED-Geschwindigkeitsanzeigen nicht über die Werbefinanzierung beschafft werden.
In der letzten TVA Sitzung wurde von Herrn Stevens auch darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsanzeigen
häufig Ziel von Vandalismus seien und die Verwaltung wurde gebeten, hierzu die Stadt Hürth zu kontaktieren. Die Verwaltung nahm den Kontakt mit der Stadt Hürth auf und wurde darauf hingewiesen, dass dort kein Vandalismus bezüglich
der Geräte bekannt sei. Lediglich normale Verschleißspuren wie an jedem Gerät seien zu erwarten. Die Stadt Hürth
plane sogar ein drittes Gerät zu beschaffen.
Die Geschwindigkeitsanzeigen bergen im Übrigen auch die Gefahr, dass einzelne Fahrer zu Höchstgeschwindigkeitstest
verführt werden könnten. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die breite Masse durch solche Anzeigen langsamer fahren wird.
Die Kosten für eine einzelne LED-Geschwindigkeitsanzeige betragen rd. 2.000,00 € brutto. Von der Beschaffung einer
einzelnen Geschwindigkeitstafel rät die Verwaltung jedoch ab, da davon auszugehen ist, dass eine Vielzahl von Anträgen bei der Verwaltung eingehen wird, sobald die erste Geschwindigkeitstafel installiert ist.
Aus Sicht der Verwaltung wären demnach wenigstens zwei besser drei LED-Geschwindigkeitsanzeigen zu erwerben,
um der zu erwartenden Vielzahl von Anfragen gerecht zu werden.
Die Installation bzw. Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige durch den Bauhof ist mit einem Betrag von ca.
200,00 € (inkl. An- und Abfahrt) zu veranschlagen, wobei die Verwaltung zurzeit davon ausgeht, dass ca. 20-40
Umsetzungen im Jahr erfolgen, was Kosten in Höhe von rd. 4.000 € bis 8.000 € produzieren würde.