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Mitteilungsvorlage (Partizipationsprojekt für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen der Pulheimer Schulen - aktueller Sach-/ Verfahrensstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:36
Aktualisiert
14.09.15, 18:36
Mitteilungsvorlage (Partizipationsprojekt für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen der Pulheimer Schulen
- aktueller Sach-/ Verfahrensstand) Mitteilungsvorlage (Partizipationsprojekt für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen der Pulheimer Schulen
- aktueller Sach-/ Verfahrensstand)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 348/2015 Erstellt am: 27.08.2015 Aktenzeichen: Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 5 X 22.09.2015 Jugendhilfeausschuss 6.1 X 24.09.2015 Betreff Partizipationsprojekt für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen der Pulheimer Schulen - aktueller Sach-/ Verfahrensstand Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 das v. g. Partizipationsprojekt beschlossen und entsprechende Mittel in den Doppelhaushalt 2015/ 16 eingestellt; erstmals für 2015 Mittel i. H. v. 10.000 €. Ziel der Projektierung ist, zukünftig alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 in einem Kooperationsverfahren von schulischem Politikunterricht und außerschulischer Beteiligungsarbeit an Entscheidungen der Kommune anzubinden. Begleiten soll ausweislich der v. g. Ratsvorlage das Projekt das Beratungsunternehmen Squirrel & Nuts, das dieses Projekt bereits in einigen Kommunen realisiert hat. Zu den weiteren Projektinhalten wird vollinhaltlich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage 414/2014 verwiesen. Ausweislich des in der Vorlage hinterlegten `Zeiten-/ Ablaufplans´ sollte das Projekt ursprünglich bereits im Herbst diesen Jahres starten. Ungeachtet dessen, dass das Projekt – damit es seitens der Schulen `gelebt´ wird – mit den Schulleitungen aller weiterführenden Schulen gemeinsam konzipiert werden sollte/ muss, sind auch vergaberechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. So müssen selbst bei einer sog. `freihändigen Vergabe´ mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt werden; im Ergebnis ist daher eine unmittelbare Beauftragung an ein konkretes Projektbüro vergaberechtlich nicht zulässig. Vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Problematik, wie auch der politischen Beschlussfassung hat die Verwaltung sich an die Servicestelle `Kinder- und Jugendbeteiligung NRW´ und das BundesNetzwerk `Kinder- und Jugendbeteiligung´ mit der Bitte gewandt, ihre Netzwerkpartner um Erstellung entsprechender Projektskizzen zur Implementierung eines Teilhabeprojekts an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet zur Förderung der Demokratie zu bitten. Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich entsprechende Projektskizzen vor, die im weiteren Verfahrensschritt unter Beteiligung der weiterführenden Schulen ausgewertet werden. Aufgrund der v. g. vergaberechtlichen Problematik ist die ursprünglich avisierte Zeitschiene nicht einzuhalten; ein erster Informationsaustausch mit den weiterführenden Schulen zur Vorbereitung des Projekts und Vereinbarung der weiteren Vorlage Nr.: 348/2015 . Seite 2 / 2 Umsetzungsschritte ist nunmehr für Herbst 2015 vorgesehen. Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss/ Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit jeweils zeitnah über die aktuellen Verfahrensschritte informieren.