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Beschlussvorlage (Eingabe gem. § 24 GO NRW Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Eingabe gem. § 24 GO NRW
Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler) Beschlussvorlage (Eingabe gem. § 24 GO NRW
Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 378/2015 Erstellt am: 21.09.2015 Aktenzeichen: IV/63 Ergänzt am 13.10.2015 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 28.10.2015 Planungsausschuss X 28.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss X 01.12.2015 Betreff Eingabe gem. § 24 GO NRW Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 378/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. 2. 3. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 04. September 2014 als unbegründet zurückzuweisen. Der Planungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 04. September 2014 als unbegründet zurückzuweisen. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Planungsausschusses, den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 04. September 2014 als unbegründet zurückzuweisen. Erläuterungen Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern beanstandete in dem vorliegenden Bürgerantrag vom 04.09.2014 die Erteilung eines positiven Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück am Pattweg mit dem Ziel, die Bebauung zu verhindern, Anlage 1. Gleichzeitig und mit derselben Intention richteten zwei Unterstützer der Eingabe zusätzlich eine Petition an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umweltausschuss am 03.12.2014 und im Planungsausschuss am 10.12.2014 wurde die Entscheidung über den Bürgerantrag mit Verweis auf die anhängige Petition vertagt, weil die Ratsgremien dem Petitionsausschuss nicht vorgreifen wollten. Eine Petition, die sich mit der Entscheidung einer Baugenehmigungsbehörde befasst, führt grundsätzlich zu einer Rechtsprüfung durch die Instanzen der Verwaltung bis in das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei wird überprüft, ob der von den Petenten gerügte Bescheid rechtmäßig ergangen ist. Da im fraglichen Bereich in Dansweiler ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, war strittig, ob es sich bei dem Grundstück am Pattweg um eine Baulücke handelt, die gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden darf oder aber um ein Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB, das von Bauvorhaben freizuhalten ist. Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen teilte den Petenten am 19.05.2015 mit, dass der Petitionsausschuss „nach Prüfung der Sach- und Rechtslage“ festgestellt habe, dass „das Handeln der Stadt Pulheim in Bezug auf den erteilten Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem in Rede stehenden Grundstück nicht zu beanstanden ist“, Anlage 2. Über den Inhalt dieses Beschlusses wurden die Mitglieder des Planungsausschusses und Umweltausschusses in ihrer gemeinsamen Sitzung am 17.06.2015 bereits mündlich informiert. Ein Vorbescheid berechtigt noch nicht zum Bauen. Nachdem der Beschluss des Petitionsausschusses vorlag, erteilte die Stadt Pulheim am 29.06.2015 auch die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem in Rede stehenden Grundstück am Pattweg. Vor dem Verwaltungsgericht Köln sind zurzeit drei Verfahren anhängig, die zum Einen den Vorbescheid und zum Anderen die Baugenehmigung angreifen. Es handelt sich um zwei Nachbarklagen der unmittelbaren Angrenzer des strittigen Bauvorhabens, welche zuvor das Grundstück gepachtet hatten und an diesem Standort einen Pferdereitplatz betrieben. In dem am 12. Oktober 2015 bei dem Verwaltungsgericht Köln eingegangenen Eilantrag wird zudem die Anordnung eines Baustopps beantragt, da die Bauherrn inzwischen mit Ausschachtungsarbeiten begonnen haben. Über den Ausgang der verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird informiert werden. Außerdem hat die „Bürgerinitiative Landschaftsschutz“ (BILA) am 14. April 2015 eine weitere Petition an den Landtag NRW gerichtet. Die BILA trägt vor, dass bei der Zulassung der Wohnbebauung auf dem Grundstück am Pattweg in Dansweiler der Artenschutz aufgrund eines – aus ihrer Sicht - untauglichen Gutachtens ignoriert wurde. Hierzu hat die Untere Landschaftsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) Stellung genommen. Der Ausgang dieser Petition ist noch offen.