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Beschlussvorlage (Wurzelschäden Am Domhof)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 383/2015 Erstellt am: 23.09.2015 Aktenzeichen: IV / 66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 9 nö. Sitzung Termin X 28.10.2015 X 18.11.2015 Betreff Wurzelschäden Am Domhof Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 22.000,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € 22.000,00 € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel werden zum Haushalt 2017 angemeldet ja X nein Vorlage Nr.: 383/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr in der Straße Am Domhof die Variante 1 umzusetzen. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, die Variante 1 in der Straße Am Domhof umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Planung dieser Variante. An der Straße Am Domhof werden im Bereich des Gehwegs Wurzelbrücken für die Bestandsbäume eingebaut, so dass die vier vorhandenen durch die Baumsatzung geschützten Linden erhalten werden können. Die übrigen im Gehweg vorhandenen Schäden, außerhalb der neuen Wurzelbrücken werden repariert und wieder mit Asphalt geschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für die Variante 1 betragen 15.000,00 Euro und sollen für den Haushalt 2017 angemeldet werden. Alternativ Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr in der Straße Am Domhof die Variante 2 nach Möglichkeit mit einer Neupflanzung von Bäumen im Bereich der westlichen Fahrbahnseite umzusetzen. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, die Variante 2 in der Straße Am Domhof umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Planung dieser Variante. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob und wenn wie zwei neue Pflanzbeete vor den Häusern Am Domhof 26 bis 38 hergestellt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Das Ergebnis ist dem TVA im Frühjahr des Jahres 2016 vorzustellen. Die vier Lindenbäume werden gefällt und die Baumbeete zurückgebaut, so dass sie als Parkfläche genutzt werden können. Die Gehwegschäden werden repariert. Die voraussichtlichen Kosten für die Variante 2 betragen, einschließlich der Fällung der Bäume ca. 22.000,00 Euro und sollen für den Haushalt 2017 angemeldet werden. Erläuterungen In der Sitzung des Umweltausschusses am 11.03.2015 wurde über die durch die 4 Linden verursachten Wurzelschäden am Domhof in Geyen informiert (Vorlage 89/2015). Damals hatte der Umweltausschuss beschlossen, zusammen mit den Mitgliedern des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vor einer abschließenden Entscheidung über das weitere Vorgehen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Diese Begehung hat unter Beteiligung vieler Anwohnerinnen und Anwohner am 12.05.2015 stattgefunden. Im Verlaufe dieses Termins wurde von Anliegern darauf aufmerksam gemacht, dass nachträglich eine Gasleitung unter den Bäumen verlegt worden sei. Die Verwaltung hat zugesagt, den Verlauf der Gasleitung zu überprüfen und ggf. mit dem Versorger Kontakt aufzunehmen. Die Straße Am Domhof ist als Tempo 30 Zone im Separationsprinzip ausgebaut. Zurzeit befindet sich der vorhandene Gehweg entlang der Häuser 7-15 in einem schlechten Zustand, hervorgerufen zum Einen durch die vier Bäume und zum Anderen durch die Abgängigkeit der Gehweganlage. Die derzeitige Ausbaubreite des Gehweges entspricht nicht der Empfehlung der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Da die Fahrbahn augenscheinlich noch keine größeren Schäden aufweist, ist hier aus fachlicher Sicht eine Deckensanierung möglich. Am Domhof führen die Wurzelschäden mittlerweile im Gehwegbereich potenziell zu Unfallgefahren. Die Schäden resultieren aus den zu kleinen Pflanzbeeten und dadurch bedingter enger Wurzelentwicklung. Teilweise ist erkennbar, dass die Wurzeln auch in die privaten Vorgärten wachsen. Abhilfe könnte eine Vergrößerung der Baumscheiben schaffen. Allerdings ist die Möglichkeit zur Vergrößerung von Baumscheiben von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. der Lage von Versorgungsleitungen, der Breite des Gehweges oder der Fahrbahn, von vorhandenen Hauseingängen oder Einfahrten zu den Häusern sowie von den vorhandenen Vorlage Nr.: 383/2015 . Seite 3 / 4 öffentlichen Stellplätzen. Im vorliegenden Fall könnten die vorhandenen Beete nicht ohne Wegfall von öffentlichen Stellplätzen vergrößert werden. Dies liegt sowohl an der geringen Gehwegbreite als auch an der unter dem Parkstreifen verlaufenden Gasleitung. Insofern scheidet diese Möglichkeit hier aus. Alle vier Linden sind durch die Baumsatzung der Stadt Pulheim geschützt. Die Bäume weisen einen guten Gesundheitszustand auf und prägen den Charakter der Straße. Ergebnis der Ortsbesichtigung war der Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, ob eine Erhaltung der Linden durch den Einbau von Wurzelbrücken möglich ist, so dass gleichzeitig der Bürgersteig repariert werden kann ohne die Baumwurzeln kappen zu müssen. Eine Kappung der Wurzeln so nah am Stamm wäre nicht möglich, da dann die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet werden könnte. Entsprechend dieser Vereinbarung wurde der Gehweg im Bereich der Linden geöffnet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Wurzeln nicht unmittelbar an der Oberfläche liegen, sondern in einer Tiefe, die den Einbau von Wurzelbrücken prinzipiell zulassen würde. Parallel dazu hat die Verwaltung mit dem Gasversorger Kontakt aufgenommen. Die Leitung wurde nachträglich unter dem Parkstreifen sehr nah an den Linden verlegt. Es handelt sich um Stahlleitungen, die zusätzlich mit einem Korrosionsschutz versehen sind. Das Antwortschreiben ist in der Anlage beigefügt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die letzte Überprüfung der Leitung Am Domhof 2014 stattgefunden hat. Dabei sind keine Schäden an der Leitung festgestellt worden. Seitens des Gasversorgers wird aktuell keine Notwendigkeit für ein Fällen der Linden gesehen. Aufgrund der festgestellten Sachlage gibt es aus Sicht der Verwaltung zwei Varianten, um die Gehwegschäden Am Domhof zu beseitigen: Variante 1: Es erfolgt der Einbau von Wurzelbrücken für die Bestandsbäume. Dadurch können die vier vorhandenen Bäume erhalten bleiben. Die Wurzelbrücken überbrücken dabei das oberflächennahe Wurzelwerk und ermöglichen somit eine Überpflasterung der bestehenden Wurzelbereiche, ohne dass ein Versatz im Gehweg entsteht. Eine Bodenverdichtung wird vermieden, so dass die notwendige Sauerstoffversorgung der Wurzeln sichergestellt ist. Der Bereich um die Wurzeln wird mit Baumsubstrat verfüllt, um möglichst gute Bedingungen für die Wurzeln zu schaffen. Da bei dieser Lösung die Wurzeln keinen Druck mehr durch eine unmittelbare Versiegelung von oben erfahren , und die Sauerstoffversorgung der Wurzeln sichergestellt ist, drücken sie nicht mehr an die Oberfläche. Dort wo es ohne Schädigung der vorhandenen Wurzeln möglich ist, werden Wurzelschutzplatten an der Grenze zu den privaten Grundstücken eingebaut. Die Freilegung hat gezeigt, dass dies allerdings nicht in allen Bereichen möglich ist, da Starkwurzeln, die für die Standsicherheit der Bäume notwendig sind entweder unmittelbar an der Grenze vorhanden oder teilweise auch in größeren Tiefen in die Nachbargrundstücke eingewachsen sind. Vorhandene Gehwegschäden, außerhalb der neuen Wurzelbrücken werden repariert und wieder mit Asphalt geschlossen. Die voraussichtlichen Kosten für diese Variante betragen ca. 15.000,00 Euro. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Variante um keine beitragsfähige KAGMaßnahme. Variante 2: Bei dieser Variante werden die vier Linden gefällt und es erfolgt die Reparatur der vier im Gehweg vorhandenen Schadstellen. Die Baumscheiben werden nicht erhalten, da eine Neupflanzung in den kleinen Beeten und so nah an der Gasleitung nicht sinnvoll ist. Die Flächen der ehemaligen Beete werden in den Parkstreifen einbezogen. Möglicherweise können als Ausgleich zwei neue Pflanzbeete vor den Häusern Am Domhof 26 bis 38 hergestellt werden, um in der Straße zumindest eine gewisse Ersatzpflanzung zu realisieren. Hierfür müsste geprüft werden, ob die Vorlage Nr.: 383/2015 . Seite 4 / 4 vorhandenen Leitungen und insbesondere die Kanalisation diese Option ermöglicht und wie die Einbauten in den Straßenraum integriert werden können. Die voraussichtlichen Kosten für die Variante 2 betragen, einschließlich der Fällung der Bäume ca. 22.000,00 Euro. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung handelt es sich auch bei dieser Variante um keine beitragsfähige KAG-Maßnahme. Die notwendigen Mittel sind im derzeitigen Doppelhaushalt nicht bereit gestellt. Sie müssen für das Haushaltsjahr 2017 angemeldet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner sicherlich die Variante 2 und dabei noch den Verzicht auf jede Neupflanzung bevorzugen würden, da aus den bisherigen Schreiben und den Äußerungen hervorgeht, dass die Anliegerinnen und Anlieger nicht nur aufgrund der Wurzelschäden eine Fällung der Linden wünschen, sondern auch weil die Bäume zu groß seien und extrem viel Laub und Blüten erzeugen, die wieder die Dachrinnen verschmutzen. Es wird gewünscht, dass der Parkstreifen einschließlich der Beete erhalten bleibt und keine Bäume angepflanzt werden. Weiter oben wurde schon erläutert, dass eine Neuanpflanzung von Bäumen in den vorhandenen Beeten sowohl wegen der zu kleinen Beete als auch wegen der Gasleitung nicht sinnvoll ist.