Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:34
Aktualisiert
17.08.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
317/2015
Erstellt am:
12.08.2015
Aktenzeichen:
II/40/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
25.08.2015
Betreff
Genehmigung einer unerheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr
2015
hier: Finanzierung einer einjährigen OGS-Übergangsgruppe an der GGS Dansweiler "Wolfhelmschule"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
3.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2015
— in den Haushalten der folgenden Jahre
3.000 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Konto 06/04/01.4422010/6422010 Erstattung von Sozialleistungsträgern im Produkt „Soziale Dienste“
Vorlage Nr.: 317/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, bei Verzicht auf Vorberatung im Fachausschuss und Haupt- und Finanzausschuss,
die Genehmigung einer unerheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 3.000 €
auf dem Konto 03/01/01.525400/7254000 Erstattung an sonstigen öffentlichen Bereich.
Erläuterungen
Im Zuge der Haushaltberatungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 hat der Rat zunächst drei zusätzliche OGSGruppen für die Grundschulen im Stadtgebiet beschlossen.
Im Zuge der hiernach stattgefundenen Beratungen und Beschlussfassungen sind nunmehr vier zusätzliche Gruppen
errichtet.
Aktuell hat sich herausgestellt, dass auch an der GGS Dansweiler „Wolfhelmschule“ der Bedarf für ein erweitertes
OGS-Angebot besteht. Da dieses zunächst nicht bei der Bezirksregierung beantragt wurde und die räumlichen
Voraussetzungen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 nicht realisiert werden konnten, hat der Rat die Verwaltung
beauftragt, eine Alternativlösung zur Überbrückung eines Schuljahres zu finden.
Unter Einbindung der Beteiligten vor Ort ist es gelungen, ein solches OGS-Übergangsangebot realisieren zu können.
Für ein Schuljahr wird der Caritasverband die Trägerschaft dieser Aufgabe übernehmen. Der vor Ort arbeitende
Elternverein wird die Abwicklung der Mittagessen-Versorgung gewährleisten.
Schulleitung und Träger des Ganztages arbeiten sehr eng bei der Vernetzung dieses Angebotes mit der Perspektive
der Realisierung einer weiteren OGS-Gruppe zum Schuljahr 2016/2017 zusammen.
Die Verwaltung betont noch einmal, dass es sich hier nicht um ein alternatives Angebot zur Offenen Ganztagsgrundschule handelt. Vielmehr legen die Eltern vor Ort sehr großen Wert darauf, dass in einem Schuljahr ein ausgebautes
OGS-Angebot zur Verfügung stehen sollte. Es geht daher ausdrücklich um die Überbrückung einer Übergangszeit
und nicht um die dauerhafte Schaffung eines alternativen Angebotes.
In der Abwicklung haben sich die Beteiligten darauf verständigt, dass in Abhängigkeit der insgesamt in Anspruch
genommenen Stunden zu dem erforderlichen Personalaufwand ein „Stundensatz“ entwickelt wird, der den Berechnungen der jeweiligen Teilnehmergebühren zugrunde liegt. Dieser Stundensatz beträgt 9,50 € je in Anspruch genommene Betreuungsstunde. Die Eltern haben damit die Möglichkeit tag- und stundengenau die Betreuungsbedarfe
abgedeckt zu bekommen. Die Eltern haben in der Bandbreite von 5 Stunden/Woche bis 16 Stunden/Woche ihre
Kinder für die OGS-Übergangsgruppe angemeldet.
Der Berechnung lagen die Bedarfsrückmeldungen zugrunde, die der Schulleitung bis zum Ende des Schuljahres
2014/2015 vorgelegen haben. Die Gesamtstundenzahl, die sich aus diesen Bedarfsmeldungen ergeben hat, diente
der Berechnung des von den Eltern insgesamt zu leistenden Beitrages. Dieser beläuft sich auf 9,50 € für jede in
Anspruch genommene Betreuungsstunde.
Sehr kurzfristig vor Schuljahresbeginn hat die Schulleiterin eine Abmeldung zweier Kinder einer Familie erhalten. Die
Eltern dieser beiden Kinder haben die Bedarfe bis zu den Sommerferien mit zweimal 15 Stunden beschrieben. Durch
die Abmeldung entsteht ein Beitragsausfall in Höhe von 3.450 €. Durch Ausgleich an anderer Stelle können 450 €
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aufgefangen werden. Es verbleibt ein Gesamtfehlbetrag von 3.000 €. Sollte dieser über die verbleibenden Eltern
finanziert werden, müsste der zugrunde liegende Stundensatz um 2 € auf 11,50 € angehoben werden.
Die Verwaltung hält dies für unverhältnismäßig. Ausgangslage waren die Berechnungen, die sich aus den Bedarfsmeldungen vor den Sommerferien ergeben haben. Die Eltern haben daraufhin die zugrunde liegenden Berechnungen erhalten und anschließend die Teilnahme ihrer Kinder und die Übernahme der entsprechenden Beitragspflicht zugesagt. Es wäre aus Sicht der Verwaltung unredlich, nachträglich die Beitragssätze zu erhöhen. Aus Sicht
der Verwaltung ist die Übernahme dieses Fehlbetrages vertretbar, da es sich hier um einen wichtigen Lückenschluss
in der Betreuung von Schulkindern handelt und diese Gruppe der Vorbereitung eines erweiterten OGS-Angebotes im
kommenden Schuljahr dient.
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen auf dem Konto 06/04/01.4422010/6422010 Erstattung von Sozialleistungsträgern im Produkt „Soziale Dienste“.