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Mitteilungsvorlage (Streikbedingte Erstattungen von Elternbeiträgen und Entgelte für die Mittagsverpflegung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:36
Aktualisiert
14.09.15, 18:36
Mitteilungsvorlage (Streikbedingte Erstattungen von Elternbeiträgen und Entgelte für die Mittagsverpflegung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 346/2015 Erstellt am: 27.08.2015 Aktenzeichen: II 510 Mitteilungsvorlage Gremium Jugendhilfeausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 24.09.2015 Betreff Streikbedingte Erstattungen von Elternbeiträgen und Entgelte für die Mittagsverpflegung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Im Frühsommer wurde in vier städtischen Kindertagesstätten gestreikt; hierbei handelte es sich um die Kindertagesstätten Kita Kesselsgasse, Kita Nelkenweg, Kita Anemonenweg und Kita Görreshofstrasse. Die streikbedingten Arbeitsniederlegungen dauerten zwischen 3 und 17 Arbeitstagen; mit Ausnahme der Kita Kesselsgasse konnten in den Einrichtungen Notgruppen angeboten werden. In Folge der langandauernden Streiks hatten sich zahlreiche Eltern an die Verwaltung gewandt und eine Unterstützung alternativer Betreuungsangebote - Stichwort Eigenbetreuung durch Eltern in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen -, wie auch die Rückerstattung der Elternbeiträge und Entgelte für die Mittagsverpflegung für die Dauer der Streikmaßnahmen gefordert. Um die Erziehungsberechtigten zumindest nachträglich in finanzieller Hinsicht zu entlasten, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 23.06.2015 dahingehend eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim beschlossen, dass die bereits gezahlten Beiträge ab dem ersten vollständigen Streiktag erstattet werden. Dies galt auch für die Rückerstattung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung. Die Rückerstattung der Elternbeiträge wie auch des Entgeltes für die Mittagsverpflegung erfolgte anteilig für die Tage, an denen wegen einer streikbedingten Arbeitsniederlegung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den städtischen Kindertagesstätten der Betrieb komplett eingestellt werden musste oder eine Betreuung in einer Notgruppe nicht erfolgen konnte. Die Prüfung der Erstattungsansprüche wurde für ca. 300 Kinder vorgenommen; es wurden insgesamt folgende zu erstattende Beträge ermittelt: - Erstattung anteiliger Elternbeiträge rd. 10.500 € - Erstattung Entgelt für Mittagsverpflegung rd. 4.500 € Alle betroffenen Eltern wurden vom Jugendamt angeschrieben und über die Höhe der jeweiligen Erstattungsbeträge informiert; die Auszahlung der Beträge wurde im August 2015 veranlasst.