Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:36
Aktualisiert
14.09.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
346/2015
Erstellt am:
27.08.2015
Aktenzeichen:
II 510
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
24.09.2015
Betreff
Streikbedingte Erstattungen von Elternbeiträgen und Entgelte für die Mittagsverpflegung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Im Frühsommer wurde in vier städtischen Kindertagesstätten gestreikt; hierbei handelte es sich um die Kindertagesstätten Kita Kesselsgasse, Kita Nelkenweg, Kita Anemonenweg und Kita Görreshofstrasse. Die streikbedingten Arbeitsniederlegungen dauerten zwischen 3 und 17 Arbeitstagen; mit Ausnahme der Kita Kesselsgasse konnten in den Einrichtungen Notgruppen angeboten werden. In Folge der langandauernden Streiks hatten sich zahlreiche Eltern an die Verwaltung gewandt und eine Unterstützung alternativer Betreuungsangebote - Stichwort Eigenbetreuung durch Eltern in
den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen -, wie auch die Rückerstattung der Elternbeiträge und Entgelte für die
Mittagsverpflegung für die Dauer der Streikmaßnahmen gefordert.
Um die Erziehungsberechtigten zumindest nachträglich in finanzieller Hinsicht zu entlasten, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 23.06.2015 dahingehend eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim beschlossen, dass die bereits gezahlten Beiträge ab dem ersten vollständigen Streiktag
erstattet werden. Dies galt auch für die Rückerstattung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung. Die Rückerstattung der
Elternbeiträge wie auch des Entgeltes für die Mittagsverpflegung erfolgte anteilig für die Tage, an denen wegen einer
streikbedingten Arbeitsniederlegung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den städtischen Kindertagesstätten der
Betrieb komplett eingestellt werden musste oder eine Betreuung in einer Notgruppe nicht erfolgen konnte.
Die Prüfung der Erstattungsansprüche wurde für ca. 300 Kinder vorgenommen; es wurden insgesamt folgende zu erstattende Beträge ermittelt:
- Erstattung anteiliger Elternbeiträge
rd. 10.500 €
- Erstattung Entgelt für Mittagsverpflegung rd. 4.500 €
Alle betroffenen Eltern wurden vom Jugendamt angeschrieben und über die Höhe der jeweiligen Erstattungsbeträge
informiert; die Auszahlung der Beträge wurde im August 2015 veranlasst.