Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
11.06.15, 18:36
Aktualisiert
11.06.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
220/2015
Erstellt am:
03.06.2015
Aktenzeichen:
IV/61 ; III/26
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
4
X
17.06.2015
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
2
X
18.06.2015
Betreff
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 220/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1.
Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim nehmen die
anliegende Ausarbeitung der Firma BET zum Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zur Kenntnis.
2.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt, der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau beschließt:
Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 -115 werden nicht zu einer bestimmten Form der Energieversorgung verpflichtet. Auf die Errichtung eines zentralen Blockheizkraftwerkes wird verzichtet.
3.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt, der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau beschließt:
Variante a)
Bei Baulanderwerb aus dem Baugebiet Pulheim-Süd verpflichtet sich der Käufer bei Neubauten die Vorgaben des KfWEffizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr
2021 verpflichtend sein werden.
Variante b)
Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 – 115 sollen nicht zum Bau von Häusern mit einem
energetischen Standard, der über die gesetzlichen Anforderungen nach EnEV 2014 hinausgeht, verpflichtet werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Käufer möglichst energieeffiziente Häuser errichten.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 10.03.2015 beantragen die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die Käufer in den Gebieten
BP 113-115 zu verpflichten, Gebäude nach den Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standards 55, der ab dem 01.01.2016
gelten wird, zu errichten. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau (LHA) am
12.03.2015 beraten und zur weiteren Beratung in dessen nächste Sitzung vertagt.
Um die Thematik für die Beratung und Beschlussfassung inhaltlich aufzubereiten, auch vor dem Hintergrund, dass eine
Gasversorgung neuer Baugebiete aus heutiger Sicht nicht ohne Weiteres sichergestellt ist, hat die Stadtverwaltung die
Firma BET mit der Erstellung eines Grobkonzeptes für die Energieversorgung der Gebiete BP 113-115 beauftragt. BET
hat mehrere Varianten, auch unter Berücksichtigung des v.g. Antrages untersucht. Das Ergebnis liegt der Vorlage als
Anlage bei und wird im Rahmen der Sitzungen des Umweltausschusses und des LHA vorgetragen.
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen begründen ihren Antrag damit, dass ein modernes und hochwertiges
Baugebiet geschaffen werden soll, in dem sich die Bürger jahrzehntelang wohlfühlen und deren Energieverbrauch und
Kosten bereits heute auf einem einzigartigen und zukunftsweisenden Niveau etabliert werden soll. Bei einer allgemeinen
Lebensdauer von 80-100 Jahren eines Wohngebäudes bestehe die Notwendigkeit bereits jetzt die Wohngebäude im
Niedrigstenergiestandard KfW 55 zu bauen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Vorlage Nr.: 220/2015 . Seite 3 / 4
Dieses Ansinnen ist nachvollziehbar und gut vertretbar.
Allerdings bietet sich aus Sicht der Verwaltung auch eine andere Möglichkeit, ein modernes und energetisch hochwertiges Baugebiet zu schaffen und so den Klimaschutzzielen gerecht zu werden.
Dies könnte dadurch erreicht werden, dass die Verwaltung mit geeigneten Mitteln darauf hinwirkt, dass die Käufer möglichst energieeffiziente Häuser errichten.
Folgende Maßnahmen kämen hierfür in Betracht:
a) Den Kaufinteressenten wird eine kostenlose Energieberatung durch die Stadtverwaltung bzw. die Vermittlung einer
Energieberatung angeboten. Ergänzend wird ein Merkblatt zum Thema „Energieeffizientes Bauen“ erstellt, dass den
Interessenten als Information an die Hand gegeben werden soll. Hierin werden die gängigen Begriffe erklärt und voneinander abgegrenzt, sowie Ansprechpartner bei der Verwaltung und in der Region benannt.
Auch auf die Möglichkeit KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen, werden die Kaufinteressenten hingewiesen.
b) Eine geeignete Maßnahme, den Bau von möglichst energieeffizienten Häusern zu fördern, ist die Einführung eines
„Belohnungsystems“. Die Käufer erhalten –gestaffelt nach ihren jeweiligen Haustypen- einen Teil ihres Kaufpreises
zurück, wenn sie besonders energieeffizient gebaut haben. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den entsprechenden KfW-Standards.
Nach Abschluss ihrer Baumaßnahmen können die Bauherren durch Vorlage des Energieausweises eine Kaufpreiserstattung erhalten.
Mit dieser Kaufpreiserstattung kann aus Sicht der Stadtverwaltung ein Teil der Differenz aus den erhöhten Baukosten
und der KfW-Förderung ausgeglichen und so ein Anreiz für den Bau möglichst energieeffizienter Häuser geschaffen
werden. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch möglichst viele Gebäude mit einem hohen energetischen Standard, auch
wenn sich diesen trotz des Belohnungssystems vielleicht nicht alle Bauherren leisten können oder wollen.
c) Zudem soll bei der Auswahl der Bauträger und Investoren die Energieeffizienz der Reihenhäuser und des Geschosswohnungsbaus mit 30% gewichtet werden. Durch diesen hohen Anteil erhält dieses Kriterium die angemessene Bedeutung und die Energieeffizienz der Gebäude wird von Anfang an ein zentraler Bestandteil der Konzepte der Bewerber.
Die Umsetzung der im Konzept versprochenen Energieeffizienz der Gebäude ist nach Abschluss der Baumaßnahme
durch Vorlage des Energieausweises nachzuweisen.
Für ein solches Vorgehen (a bis c) können folgende Argumente angeführt werden:
-Die Einzelbewerber übernehmen bereits heute eine zeitlich und inhaltlich abgestufte Bauverpflichtung sowie eine fünfjährige Eigennutzungsverpflichtung.
-Die Stadt handelt im gesamten Stadtgebiet bei Grundstücksverkäufen nahezu aus einer Monopolstellung und bei einer
starren Festlegung würde sie jeden interessierten Bewerber ausschließen, selbst wenn dieser sich an die heute geltenden Bestimmungen halten würde.
-Die Umsetzung des Antrages führt zu höheren Baukosten von ca. 10 – 15 %. Dies könnte zu einer sinkenden Nachfrage führen, da sich die Interessenten diese Mehrkosten nicht leisten können oder wollen.
-Es wird auch das Risiko gesehen, dass Interessenten sich nicht bewerben, da sie die auf sie zukommende Verpflichtung nicht einschätzen können. Einige der Bauträger, mit denen vorab Informationsgespräche geführt wurden, haben
vorgetragen, dass diese Baumehrkosten dazu führen würden, dass sie Verkaufspreise für die Eigentumswohnungen
fordern müssten, die nach ihrer Ansicht am Pulheimer Grundstücksmarkt nicht zu erzielen sind. Diese Bauträger haben
deutlich gemacht, dass sie keine Bewerbung abgeben werden, falls der KfW-55 Standard/ 01.01.2016 gefordert wird.
Vorlage Nr.: 220/2015 . Seite 4 / 4
Auf Folgendes weist die Verwaltung abschließend hin:
Die in der Untersuchung der Firma BET vorgestellten möglichen Energiekonzepte sind nicht abschließend. Es ist denkbar, dass es für die einzelnen Gebäude Konzepte gibt, die wirtschaftlich und ökologisch mindestens gleich gute Ergebnisse erzielen. Auch aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Käufern keine Verpflichtung zu einer bestimmten Art der Energieversorgung aufzuerlegen.
Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Thema Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 auseinandergesetzt. Auf
Grund des vorgelegten Ergebnisses der Untersuchung durch die Firma BET hält die Verwaltung es nicht für möglich,
einen Betreiber für ein BHKW für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zu finden, bei dem sich die Energiekosten für die
späteren Nutzer rechnen. Hinzu kommt, dass die Stadt Pulheim ein solches BHKW entweder selbst bauen und betreiben oder eine europaweite Ausschreibung durchführen müsste. Für den Bau sind weder finanzielle Mittel noch personelle Kapazitäten vorhanden. Eine europaweite Ausschreibung würde den Zeitpunkt der Vermarktung weit nach hinten
verschieben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Errichtung eines zentralen BHKW für die Gebiete BP 113-115 zu verzichten.