Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Sechtem, Bl. 4215, der Amprion GmbH - Verfahrensstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Mitteilungsvorlage (Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der
110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Sechtem, Bl. 4215, der Amprion GmbH
- Verfahrensstand)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 359/2015 Erstellt am: 31.08.2015 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 28.10.2015 Planungsausschuss X 28.10.2015 Betreff Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Sechtem, Bl. 4215, der Amprion GmbH - Verfahrensstand Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Mitteilung Beim in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren läuft derzeit das Anhörungsverfahren zum 8. Deckblatt. Wann dies abgeschlossen sein wird, ist nicht genau absehbar. Bis zum 16.09.2015 hatten Betroffene die Möglichkeit, sich zu den gegenüber der beantragten Planung geänderten Inhalten zu äußern. Zusätzlich wartet die Planfeststellungsbehörde auf bei der Vorhabenträgerin nachgeforderte Unterlagen. Bei den sieben vorangegangenen Deckblattverfahren wurden jeweils die von den Änderungen Betroffenen angehört. Pulheim ist nur beim 8. Deckblatt betroffen. Die Planfeststellungsbehörde hat sich jetzt mit den während der Anhörung eingegangenen Einwendungen und Bedenken – welche im Erörterungstermin (15. – 18. September 2014) noch einmal mündlich vorgebracht und ergänzt werden konnten – zu befassen und dann abschließend zu entscheiden, ob für die vorliegend beantragte Leitung (einschließlich der 8 Deckblätter) der Planfeststellungsbeschluss erfolgen kann. Mit einem solchen Beschluss ist in 2015 eher nicht zu rechnen. Wahrscheinlicher wäre es nach Auskunft der Behörde, dass dieser in der ersten Jahreshälfte 2016 ergeht. Auf den Abdruck der 39-seitigen Niederschrift über den Erörterungstermin wurde im Rahmen dieser Mitteilungsvorlage verzichtet. Im Ratsinformationssystem ist die Anlage beigefügt.