Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
31.03.2008
Erstellt
26.06.08, 17:04
Aktualisiert
26.06.08, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-03 Mu.
Jülich, 14.03.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 141/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
31.03.2008
TOP
Ergebnisse
Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Irene Launer-Hill
Anlg.: ./.
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt!
Begründung:
Aufgrund der Mandatsniederlegung der Stadtverordneten Friederike Doose zum 30.03.2008 sowie
des Verzichts von Herrn Helmut Vonderbank und Herrn Hans Peter Bochem und der Nichtberücksichtigung von Herrn Hans Willi Fitting (wegen Austritts aus der SPD) rückt gemäß § 45 des
Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) Frau Irene Launer-Hill, Ulmenweg 7, Jülich, als Mitglied des
Rates der Stadt Jülich nach.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass
sich die Stadtverordnete von ihrem Platz erhebt und ihr Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als Stadtverordnete der Stadt Jülich nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
So wahr mit Gott helfe. (Die religiöse Beteuerung kann weggelassen werden.)“
Bei der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt wird.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 141/2008
x
nein
nein
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