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Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Offenlage des Nahverkehrsplanes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 243/2015 Erstellt am: 09.06.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 24.06.2015 Betreff Stellungnahme zur Offenlage des Nahverkehrsplanes Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 243/2015 . Seite 2 / 6 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, dass die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur Offenlage des Nahverkehrsplanes gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis abgibt. Erläuterungen Das Verfahren des Rhein-Erft-Kreises zur Aufstellung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den Zeitraum 2015 – 2020, welches im Jahr 2013 mit einer Haushaltsbefragung begann, nähert sich der Zielgeraden. In der Zwischenzeit haben Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Städten, den Verkehrsunternehmen und anderen Beteiligten stattgefunden. Außerdem wurde dreimal ein Mobilitätsbeirat einberufen, der die Erstellung des NVP-Entwurfs (ENVP) begleitete (s. Anlage Seiten 203-206 ENVP). Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat am 21. Mai 2015 die Offenlage des ENVP beschlossen. Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis können in diesem Verfahrensschritt - wie auch weitere Träger öffentlicher Belange - eine Stellungnahme bis zum 31. August 2015 abgegeben. Für die kreisangehörigen Kommunen stellt dieser Beteiligungsschritt nach Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises auch die im ÖPNV-Gesetz NRW vorgeschriebene Herstellung des Benehmens1 mit Städten bzw. des Einvernehmens mit den drei Stadtbusstädten dar. 1Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt. Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen. Vielmehr kann von der Äußerung der beteiligten Stelle aus sachlichen Gründen abgewichen werden. Gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung, bei der die mitwirkungsberechtigte Behörde lediglich die Gelegenheit erhält, ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde auszugehen, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert. (Quelle: Wikipedia) Der ENVP wurde den Fraktionen je einmal als farbig gedrucktes Exemplar zugesandt und ist der Vorlage als Anlage im Ratsinformationssystem beigefügt. Aufgrund des Umfangs von 262 Seiten wird er nicht dem Druckexemplar der Einladung zur Sitzung beigefügt. Der Gutachter des Rhein-Erft-Kreises, das Büro Stadtverkehr aus Hilden, wird in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 24. Juni 2015 für Erläuterungen und Fragen zum ENVP zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 27. Februar 2015 dem Rhein-Erft-Kreis die vom Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25. Februar 2015 beschlossenen Maßnahmenfelder wie folgt mitgeteilt: 1. 2. 3. Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim-Zentrum und Entwicklung dieser Linie zur Premiumlinie, Taktverdichtung gegen Mittag auf der Linie 980 auf halbstündliche Bedienung, evtl. als Kurzläufer, a) Verlängerung von Fahrten der Regionalbuslinie 976 Kerpen / Frechen über Weiden-West bis Brauweiler, Ehrenfriedstraße in den Hauptverkehrszeiten im Probebetrieb mit Fahrgastzählungen sobald sinnvoll und möglich, b) ergänzende Prüfung, ob einzelne Fahrten auf dem Linienweg der Linie 961 als Schnellläufer zwischen Bergheim, Dansweiler, Brauweiler und Köln-Weiden ausgebildet werden sollten, Vorlage Nr.: 243/2015 . Seite 3 / 6 4. a) Prüfung der Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg und b) Prüfung der Schließung von Angebotsdefiziten im Norden von Pulheim mittels verschiedener Alternativen einschließlich Regionalbusverkehr. Die Maßnahmenvorschläge 1 - 3a wurden im ENVP als Maßnahmen aufgenommen. 3a soll bereits zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 umgesetzt werden. Die Prüfung zu 3b ergab, dass dieser Vorschlag zunächst als Einzelmaßnahme nicht weiter verfolgt wird. Bei entsprechendem Bedarf ist eine Umsetzung im Benehmen mit den beteiligten Städten zu einem späteren Zeitpunkt allerdings nicht ausgeschlossen. Die Prüfung zu 4a ergab einen späteren Bedarf, nach Fertigstellung des Möbelhauses mit Probetrieb einer TaxiBus-Linie und evtl. späterer Berücksichtigung in einer Buslinie, z. B der Regionalbuslinie 970 (s. Seite 142 ENVP). Zu 4b bleibt festzustellen, dass die vom Gutachter festgestellten Erschließungsdefizite in einigen Wohnlagen des Stadtzentrums sowie von Stommeln und Stommelerbusch nicht durch Regionalbusverkehr geschlossen werden, weil dies entweder nicht der Aufgabenstellung des regionalen Busverkehrs entspricht bzw. dort nicht wirtschaftlich mit Regionalverkehr bedient werden kann. Hier kann das beschlossene städtische Mobilitätskonzept möglicherweise Lösungswege aufzeigen. Aufgrund des bereits vorgestellten Zwischenberichts (s. Mitteilung 275/2014, Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 24.09.2014) und der beschlossenen Maßnahmenfelder sowie vieler Aspekte, die andere Kommunen betreffen, wird im Folgenden nicht auf alle 262 Seiten des ENVP im Detail eingegangen. Es werden die aus Sicht der Verwaltung wichtigsten Punkte mit Verweis auf die entsprechenden Kapitel / Seitenzahlen aufgeführt. Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Rhein-Erft-Kreis - mit Blick auf die kommunalen Finanzen - eine moderate Fortentwicklung des regionalen Nahverkehrs anstrebt. Mit Blick auf den zu erwartenden moderaten Bevölkerungszuwachs in den Städten angrenzend an Köln einschl. Pulheim sowie insgesamt erscheint dies angemessen. Die bewährten Regionalbuslinien 961, 962, 970, 980 sowie 125 bleiben erhalten, eine neue kommt für Pulheim hinzu, die Linie 976 Brauweiler - Weiden-West - Frechen. Zudem sollen Verbesserungen bei den Linien 970 und 980 erzielt werden. Darüber hinaus wird die Erschließung des Pulheimer Gewerbegebietes geprüft und nachfrageorientiert verbessert. Es gibt allerdings auch Kritikpunkte (und redaktionelle Hinweise): Das wichtige Thema Barrierefreiheit, welches auch am 1. Seniorenfachtag am 30. Mai 2015 im Rathaus ausführlich diskutiert wurde, wird an vielen Stellen (Seiten 11-14, 57/58, 76, 100, 102, 115, 163/164, 169, 178, 180/181, 193, 195, 208) im ENVP behandelt. Der Rhein-Erft-Kreis macht es sich allerdings nicht zur eigenen Aufgabe, die Situation an den Haltestellen der Regionalbuslinien zu verbessern. Er will dies den zuständigen Straßenbaulastträgern, also überwiegend den Kommunen, überlassen. Da es bezüglich der Linie 980 schon einmal eine abweichende Vereinbarung gegeben hat, stellt sich die Frage, ob auch bei anderen Regionalbuslinien dieser Lösungsweg, Aufgabenwahrnehmung in einer Hand durch den Rhein-Erft-Kreis, beschritten werden kann. Die Leistungsdaten des derzeitigen ÖPNV-Angebotes (Seite 55) ergeben ein falsches Bild, wenn die Regionalbahndaten nicht enthalten sind. Auch wenn hier keine Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises gegeben ist, darf für eine Ge- Vorlage Nr.: 243/2015 . Seite 4 / 6 samtbetrachtung der Leistungsdaten des ÖPNV eine zumindest nachrichtliche Darstellung der Bahnleistungen nicht fehlen. Die Stärken des ÖPNV-Angebotes von Pulheim (Seite 113) sind unklar beschrieben. Gemeint ist wohl, dass die Bahnhöfe in Pulheim (Pulheim und Stommeln) sowie die angrenzenden Bahnhöfe in Königsdorf, Worringen und Bocklemünd entweder direkt oder durch einmaliges Umsteigen erreicht werden können. Ob eine Einteilung in REGIO- bzw. Regionalbus (Seiten 147 - 152) tatsächlich notwendig ist, wird bezweifelt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob im Weiteren eine finanzielle Auswirkung – insbesondere höherer und möglicherweise nicht dringend notwendiger Aufwand - damit verbunden ist. Ob das Linienbündelungskonzept (Kapitel 11, Seite 185 ff ENVP) die richtige Entscheidungsgrundlage für evtl. spätere Vergaben von Verkehrsleistungen des Rhein-Erft-Kreises darstellt, kann von der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Zweifel sind bezüglich einer möglichen Vergabe an mehrere unterschiedliche Unternehmen insofern angebracht, dass Schnittstellen bei zukünftig mehreren Betreibern nicht immer zum Vorteil der Fahrgäste gestaltet werden können. Ungeklärt ist, ob ein Unternehmen, welches das Gesamtbusnetz betreiben würde, zum Mittelstand gehört oder nicht. Statt einer Bündelung nach Gebieten wäre zudem eine Bündelung nach Regional- und Stadtverkehr eine denkbare Alternative. Zudem stellt sich die Frage, ob die Linienbündel bei getrennter Vergabe zukünftig getrennt mit den jeweiligen Kommunen abgerechnet werden sollen. Unterschiedliche Auftragnehmer bieten letztlich unterschiedliche Preise an. Fraglich ist auch, ob eine zulässige eigene Aufgabenwahrnehmung mit kreiseigenem Unternehmen bei vergleichbarer Qualität eine wirtschaftlichere Alternative darstellen würde. Es werden Qualitätsziele und Controlling-Aufgaben (s. Kapitel 7 und 10) formuliert, ohne eine Aussage, wer die Aufgaben finanziert bzw. in welchem Verhältnis diese maximal zur Kernaufgabe der Verkehrsleistung stehen sollten. Auch hierbei gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das Thema Finanzierung wird auf den Seiten 62 ff, 117 und 192 ff erörtert. Die bisherigen Verteilungsschlüssel 50 % Mehrbelastung bei Regionalverkehr und 100 % bei Ortsverkehr sollten im ENVP auch für die Zukunft festgeschrieben werden. Auf Seite 117 fehlt der Hinweis, auf welche Ausgangsbasis sich die Finanzierungsdeckelung bezieht: z. B. Haushaltsansatz 2014, Jahresrechnungsergebnis 2013 oder 2014 oder Ergebnis der REVG mbH 2013 oder 2014. Redaktionelle Hinweise: Seite 57: Genehmigung u. a. der Pulheimer AST-Linie 786 nur bis 2014? Seite 58: Die Anzahl der Haltestellen variiert stark, denn von Pulheim wurden die einzelnen Haltepunkte gemeldet, die mal einzeln, meistens zu zweit, selten zu dritt eine Haltestelle mit den verschiedenen Fahrtrichtungen ergeben. Hier fehlen einheitliche Angeben der Kommunen. Seite 79: Die Legende enthält hell- und dunkelgrüne Flächenbeschreibungen ohne entsprechende Unterscheidungen in der grafischen Darstellung. Vorlage Nr.: 243/2015 . Seite 5 / 6 Anlage Schreiben an den Rhein-Erft-Kreis Stellungnahme der Stadt Pulheim zur Offenlage des Entwurfes des Nahverkehrsplanes 2015 – 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umfänglichen Erörterungen und Beteiligungen im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Nahverkehrsplanes. Die darin enthaltenen Maßnahmen bezüglich des Fahrleistungsangebotes und dessen Fortentwicklung für das Stadtgebiet Pulheim begrüße ich. Es freut mich, dass als eine der ersten Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 eine Regionalbusverbindung über Weiden-West nach Brauweiler im Probebetrieb realisiert werden kann und in weiteren Schritten die Direktverbindung Pulheim über Stommeln bis Bergheim-Mitte mit verstärktem Wochenendverkehr sowie - auch als Stärkung für das Pulheimer Zentrum - zusätzliche Fahrten der Linie 980 um die Mittagszeit eingeführt werden sollen. Der weiteren Prüfung der Anbindung des Gewerbegebietes Pulheim sehe ich mit Interesse entgegen. Das wichtige Thema Barrierefreiheit, welches auch am 1. Seniorenfachtag am 30. Mai 2015 im Rathaus ausführlich diskutiert wurde, wird an vielen Stellen (Seiten 11-14, 57/58, 75, 99, 101, 115, 163/164, 169, 178, 180/181, 193, 208) im Entwurf des NVP behandelt. Der Rhein-Erft-Kreis macht es sich allerdings nicht zur eigenen Aufgabe, die Situation an den Haltestellen der Regionalbuslinien zu verbessern. Er will dies den zuständigen Straßenbaulastträgern, also überwiegend den Kommunen, überlassen. Da es bezüglich der Linie 980 schon einmal eine abweichende Vereinbarung gegeben hat, bitte ich zu prüfen, ob auch bei anderen Regionalbuslinien dieser Lösungsweg, Aufgabenwahrnehmung in einer Hand durch den Rhein-Erft-Kreis, beschritten werden kann. Die Leistungsdaten des derzeitigen ÖPNV-Angebotes (Seite 55) ergeben ein falsches Bild, wenn die Regionalbahndaten nicht enthalten sind. Auch wenn hier keine Aufgabenträgerschaft gegeben ist, dürfen diese Daten für eine Gesamtbetrachtung der ÖPNV-Leistungen nicht fehlen. Die Stärken des derzeitigen ÖPNV-Angebotes von Pulheim sind unklar beschrieben. Gemeint ist wohl, dass die Bahnhöfe in Pulheim (Pulheim und Stommeln) sowie die angrenzenden Bahnhöfe in Königsdorf, Worringen und Bocklemünd entweder direkt oder durch einmaliges Umsteigen erreicht werden können. Ob eine Einteilung in REGIO- bzw. Regionalbus tatsächlich notwendig ist, wird von mir bezweifelt. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, ob im Weiteren eine finanzielle Auswirkung – insbesondere höherer und möglicherweise nicht dringend notwendiger Aufwand - damit verbunden ist. Ob das Linienbündelungskonzept die richtige Entscheidungsgrundlage für eine Vergabe der Verkehrsleistungen des Rhein-Erft-Kreises darstellt, kann ich nicht abschließend beurteilen. Zweifel sind bezüglich einer Vergabe an mehrere unterschiedliche Unternehmen meinerseits insofern vorhanden, dass Schnittstellen bei möglicherweise zukünftig mehreren Betreibern nicht immer zum Vorteil der Fahrgäste gestaltet werden können. Vorlage Nr.: 243/2015 . Seite 6 / 6 Qualitätssicherung, Fahrplangestaltung, Anschlusssicherung, Overheadkosten der öffentlichen Hand, Wirtschaftlichkeit und Einnahmenaufteilung sprechen m. E. eher dagegen, dass mehrere Unternehmen zu einem insgesamt positiven Ergebnis führen. Inwieweit ein Unternehmen, welches alle Busleistungen in der Aufgabenträgerschaft des Rhein-ErftKreises ausführen würde, dem Mittelstand angehört oder nicht, ist nicht geklärt. Zudem stellt sich mir die Frage, ob die Linienbündel bei getrennter Vergabe zukünftig auch getrennt mit den jeweiligen Kommunen abgerechnet werden sollen. Unterschiedliche Auftragnehmer bieten letztlich unterschiedliche Preise an. Fraglich ist insgesamt auch, ob eine zulässige eigene Aufgabenwahrnehmung mit kreiseigenem Unternehmen bei vergleichbarer Qualität eine wirtschaftlichere Alternative darstellen würde. Es werden Qualitätsziele und Controlling-Aufgaben (Kapitel 7 und 10) formuliert, ohne eine Aussage, wer die Aufgaben finanziert bzw. in welchem Verhältnis diese maximal zur Kernaufgabe der Verkehrsleistung stehen sollten. Das Thema Finanzierung wird auf den Seiten 62 ff, 117 und 192 ff erörtert. Die bisherigen Verteilungsschlüssel 50 % Mehrbelastung bei Regionalverkehr und 100 % bei Ortsverkehr sollten im NVP auch für die Zukunft festgeschrieben werden. Auf Seite 117 fehlt der Hinweis, auf welche Ausgangsbasis sich die Finanzierungsdeckelung bezieht: z. B. Haushaltsansatz 2014, Jahresrechnungsergebnis 2013 oder 2014 oder Ergebnis der REVG 2013 oder 2014. Redaktionelle Hinweise: Seite 57: Genehmigung u. a. der Pulheimer AST-Linie 786 nur bis 2014? Seite 58: Die Anzahl der Haltestellen variiert stark, denn von Pulheim wurden die einzelnen Haltepunkte gemeldet, die mal einzeln, meistens zu zweit, selten zu dritt eine Haltestelle mit den verschiedenen Fahrtrichtungen ergeben. Hier fehlen einheitliche Angaben der Kommunen. Seite 79: Die Legende enthält hell- und dunkelgrüne Flächen ohne dass diese in der grafischen Darstellung unterschieden wären. Ich bitte darum, im weiteren Verfahren hierzu noch detaillierte Auskünfte zu geben bzw. den Entwurf entsprechend zu ergänzen / zu ändern. Davon ausgehend, dass der neue Nahverkehrsplan - wie der bisherige auch - so gelebt wird, dass bei dringendem Bedarf im Detail begründete Abweichungen möglich sind, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen