Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.:
Jülich, 29.05.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 270/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
11.06.2008
Stadtrat
25.06.2008
TOP
Ergebnisse
Änderung des Brandschutzbedarfsplanes
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der unter Beteiligung der Feuerwehr gemäss § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) geänderte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Jülich wird zustimmend zur Kenntnis
genommen und beschlossen.
Begründung:
Nach § 22 (1) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Kommunen unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Aus diesem Grunde wurde seitens des Stadtrates in der Sitzung am 10.02.2005 der für den Bereich der Stadt Jülich aufgestellte Brandschutzbedarfsplan (BBPl.) beschlossen.
Der Brandschutzbedarfsplan dient dazu, den Entscheidungsträgern in den Kommunen aufzuzeigen,
welche Leistungen die Feuerwehr z.Zt. erbringt und wie leistungsfähig sie unter Festlegung definierter Schutzziele sein muss.
Neben der Beschreibung des Stadtgebietes hinsichtlich der Gefahrenpotentiale (z.B. Verkehrswege,
Topografie, Industrie und Gewerbe) wird in dem anliegenden Bedarfsplan die Feuerwehr gegliedert
nach Personal, Ausbildung und Ausrüstung. Daneben wird ihre Organisation beschrieben. Nach
dieser Analyse wurden Schutzziele vorgeschlagen, d.h. wie viel Personal muss mit welchen Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten Zeit an welchem Punkt des Stadtgebietes sein, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können. Aus einsatztaktischer und medizinischer Sicht gibt es hierfür Vorgaben,
die jedoch teilweise ortsspezifisch modifiziert werden können.
Die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Schutzziele entsprechen den Vorgaben der Bezirksregierung Köln zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäss § 13 FSHG, d. h. das beim 2.
Schutzziel neben einer ersten Gruppe mit einer Besetzung 1 : 8 eine weitere Gruppe mit einer Besetzung 1 : 8 und ein Zugführungstrupp mit einer Besetzung 1 : 1 : 2 auszurücken hat (sh. S. 37 des
BBPl.).
Die Praxis hat gezeigt, dass ein Erreichungsgrad der Hilfsfrist von 100% nicht zu erzielen ist. Im
bisherigen BBPl. war festgeschrieben, dass 9 Feuerwehrangehörige mit einem Löschfahrzeug in 8
Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad bis zu
90% am Einsatzort sein mussten. Durch die Einsatzstatistik wird jedoch belegt, dass der zweite Erreichungsgrad von 90% auf 85% reduziert werden sollte.
Außerdem erfolgte in Abstimmung mit der Feuerwehr eine Aktualisierung des Fahrzeugbestandes
(S. 41 des BBPl.) sowie die nachstehenden Änderungen der jeweils geplanten Ersatzbeschaffung,
um dem Einsatzkonzept der Feuerwehr aber auch um der angespannten Finanzsituation der Stadt
Jülich besser gerecht zu werden.
Kommandowagen Jülich
Kommandowagen (Führung) Jülich
Einsatzleitwagen 1 Jülich
Löschgruppenfahrzeug LF 20/16
Rüstwagen RW 2 Jülich
Mannschaftstransportfahrzeug Jülich
Tanklöschfahrzeug 16 Kirchberg
Löschgruppenfahrzeug 8 Kirchberg
Löschgruppenfahrzeug 10/6 Selgersdorf
Mannschaftstransportfahrzeug Selgersdorf
(Jugendfeuerwehr)
Tanklöschfahrzeug 8 Koslar
Rüstwagen 1 Güsten
Tragkraftspritzenfahrzeug Pattern
Löschgruppenfahrzeug 16 TS (Bund)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tagesalarm Mechatronikzentrum
Bundeswehr (bisher Pattern
Löschgruppenfahrzeug LF 8
Tagesalarm FZJ (bisher Selgersdorf)
bisher geplante
Ersatzbeschaffung
jetzt geplante
Ersatzbeschaffung
2006
2002
2023
(neu)
2013
2013
2005
2014
(neu)
2011
2016
2017
2031
2012
2010
2024
2013
2032
(neu)
2013
2013
(neu)
2014
2025
2016
2021
2030
2015
2004
2010
2007
2009
Für die beiden letztgenannten Fahrzeuge ist vorgesehen keine Löschfahrzeuge, sondern lediglich
Mannschaftstransportfahrzeuge zu beschaffen, da diese in der Anschaffung deutlich günstiger und
aus einsatztaktischer Sicht für die Feuerwehr Jülich völlig ausreichend sind.
Bei der Festlegung des Zeitpunktes der Ersatzbeschaffung wurde außerdem darauf geachtet, dass in
einem Jahr nicht mehr als ein Großfahrzeug zu beschaffen ist.
Zur besseren Erfüllung der Schutzziele wurde eine Tagesverfügbarkeitsgruppe eingerichtet. Feuerwehrangehörige aus dem kompletten Stadtgebiet, die in der Innenstadt beschäftigt sind, haben sich
dazu bereit erklärt, tagsüber den Löschzug Stadtmitte personell zu unterstützen. Beim Forschungszentrum Jülich und dem Mechatronikzentrum der Bundeswehr sind mehrere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beschäftigt. Mit Genehmigung der vorstehend aufgeführten Arbeitgeber können
diese Feuerwehrangehörige tagsüber ihren Arbeitsplatz für Einsätze der Feuerwehr verlassen. (sh.
Sitzungsvorlage 270/2008
Seite 2
S. 57 des BBPl.). Um diesen Einsatzkräften die direkte Anfahrt zur Einsatzstelle zu ermöglichen,
wurde sowohl beim Forschungszentrum Jülich als auch beim Mechatronikzentrum der Bundeswehr
jeweils ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Jülich zum Mannschaftstransport stationiert. Bei diesen
Fahrzeugen handelt es sich um bereits abgeschriebene alte Feuerwehrfahrzeuge, die durch Mannschaftstransportfahrzeuge ersetzt werden sollten.
Eine Überprüfung des Zustandes der einzelnen Feuerwehrgeätehäuser hat ergeben, dass in Selgersdorf ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden sollte. Für das Feuerwehrgerätehaus Jülich ist
die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich. Außerdem sollte die gesamte Hoffläche
erneuert werden. (sh. S. 42 des BBPl.).
Im Brandschutzbedarfsplan wurden außerdem Einsatzbilder, Einsatzstatistiken, Funktionsstärken,
Fotos und die Altersstruktur der aktiven Mitglieder aktualisiert.
Durch die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten organisatorischen, personellen, sachlichen und
den vorstehend aufgelisteten Maßnahmen, wird der Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen innerhalb der Stadt Jülich weiterhin gewährleistet.
Gemäss § 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind mittlere kreisangehörige Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften
des feuerwehrtechnischen Dienstes zu unterhalten. Mit Verfügung vom 24.11.2004 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Jülich eine Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung mit Auflagen erteilt. Zu den Auflagen dieser Genehmigung zählt u.a., dass die derzeitig sieben hauptamtlichen Feuerwehrangehörige auch weiterhin vorgehalten werden müssen und diese bei einer erforderlichen Neubesetzung als Beamtes des feuerwehrtechnischen Dienstes eingestellt werden müssen.
Entsprechend dieser Forderung wurden für ausgeschiedene Angestellte bereits zwei beamtete Feuerwehrmänner eingestellt. Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung ist bis zum 31.12.2009
befristet. Es ist beabsichtigt, frühzeitig im Laufe des Jahres 2009 auf der Grundlage des zur Beschlussfassung vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Von der Verwaltung wird in Abstimmung mit den Verantwortlichen der hiesigen Feuerwehr empfohlen, den anliegenden, geänderten und aktualisierten Brandschutzbedarfsplan anzuerkennen und
zu beschließen.
Sitzungsvorlage 270/2008
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 270/2008
X
nein
nein
Seite 4