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Sitzungsvorlage (Änderung des Brandschutzbedarfsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Sitzungsvorlage (Änderung des Brandschutzbedarfsplanes) Sitzungsvorlage (Änderung des Brandschutzbedarfsplanes) Sitzungsvorlage (Änderung des Brandschutzbedarfsplanes) Sitzungsvorlage (Änderung des Brandschutzbedarfsplanes)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: Jülich, 29.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 270/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 11.06.2008 Stadtrat 25.06.2008 TOP Ergebnisse Änderung des Brandschutzbedarfsplanes Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der unter Beteiligung der Feuerwehr gemäss § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) geänderte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Jülich wird zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen. Begründung: Nach § 22 (1) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Kommunen unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Aus diesem Grunde wurde seitens des Stadtrates in der Sitzung am 10.02.2005 der für den Bereich der Stadt Jülich aufgestellte Brandschutzbedarfsplan (BBPl.) beschlossen. Der Brandschutzbedarfsplan dient dazu, den Entscheidungsträgern in den Kommunen aufzuzeigen, welche Leistungen die Feuerwehr z.Zt. erbringt und wie leistungsfähig sie unter Festlegung definierter Schutzziele sein muss. Neben der Beschreibung des Stadtgebietes hinsichtlich der Gefahrenpotentiale (z.B. Verkehrswege, Topografie, Industrie und Gewerbe) wird in dem anliegenden Bedarfsplan die Feuerwehr gegliedert nach Personal, Ausbildung und Ausrüstung. Daneben wird ihre Organisation beschrieben. Nach dieser Analyse wurden Schutzziele vorgeschlagen, d.h. wie viel Personal muss mit welchen Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten Zeit an welchem Punkt des Stadtgebietes sein, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können. Aus einsatztaktischer und medizinischer Sicht gibt es hierfür Vorgaben, die jedoch teilweise ortsspezifisch modifiziert werden können. Die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Schutzziele entsprechen den Vorgaben der Bezirksregierung Köln zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäss § 13 FSHG, d. h. das beim 2. Schutzziel neben einer ersten Gruppe mit einer Besetzung 1 : 8 eine weitere Gruppe mit einer Besetzung 1 : 8 und ein Zugführungstrupp mit einer Besetzung 1 : 1 : 2 auszurücken hat (sh. S. 37 des BBPl.). Die Praxis hat gezeigt, dass ein Erreichungsgrad der Hilfsfrist von 100% nicht zu erzielen ist. Im bisherigen BBPl. war festgeschrieben, dass 9 Feuerwehrangehörige mit einem Löschfahrzeug in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad bis zu 90% am Einsatzort sein mussten. Durch die Einsatzstatistik wird jedoch belegt, dass der zweite Erreichungsgrad von 90% auf 85% reduziert werden sollte. Außerdem erfolgte in Abstimmung mit der Feuerwehr eine Aktualisierung des Fahrzeugbestandes (S. 41 des BBPl.) sowie die nachstehenden Änderungen der jeweils geplanten Ersatzbeschaffung, um dem Einsatzkonzept der Feuerwehr aber auch um der angespannten Finanzsituation der Stadt Jülich besser gerecht zu werden. Kommandowagen Jülich Kommandowagen (Führung) Jülich Einsatzleitwagen 1 Jülich Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 Rüstwagen RW 2 Jülich Mannschaftstransportfahrzeug Jülich Tanklöschfahrzeug 16 Kirchberg Löschgruppenfahrzeug 8 Kirchberg Löschgruppenfahrzeug 10/6 Selgersdorf Mannschaftstransportfahrzeug Selgersdorf (Jugendfeuerwehr) Tanklöschfahrzeug 8 Koslar Rüstwagen 1 Güsten Tragkraftspritzenfahrzeug Pattern Löschgruppenfahrzeug 16 TS (Bund) Tragkraftspritzenfahrzeug Tagesalarm Mechatronikzentrum Bundeswehr (bisher Pattern Löschgruppenfahrzeug LF 8 Tagesalarm FZJ (bisher Selgersdorf) bisher geplante Ersatzbeschaffung jetzt geplante Ersatzbeschaffung 2006 2002 2023 (neu) 2013 2013 2005 2014 (neu) 2011 2016 2017 2031 2012 2010 2024 2013 2032 (neu) 2013 2013 (neu) 2014 2025 2016 2021 2030 2015 2004 2010 2007 2009 Für die beiden letztgenannten Fahrzeuge ist vorgesehen keine Löschfahrzeuge, sondern lediglich Mannschaftstransportfahrzeuge zu beschaffen, da diese in der Anschaffung deutlich günstiger und aus einsatztaktischer Sicht für die Feuerwehr Jülich völlig ausreichend sind. Bei der Festlegung des Zeitpunktes der Ersatzbeschaffung wurde außerdem darauf geachtet, dass in einem Jahr nicht mehr als ein Großfahrzeug zu beschaffen ist. Zur besseren Erfüllung der Schutzziele wurde eine Tagesverfügbarkeitsgruppe eingerichtet. Feuerwehrangehörige aus dem kompletten Stadtgebiet, die in der Innenstadt beschäftigt sind, haben sich dazu bereit erklärt, tagsüber den Löschzug Stadtmitte personell zu unterstützen. Beim Forschungszentrum Jülich und dem Mechatronikzentrum der Bundeswehr sind mehrere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beschäftigt. Mit Genehmigung der vorstehend aufgeführten Arbeitgeber können diese Feuerwehrangehörige tagsüber ihren Arbeitsplatz für Einsätze der Feuerwehr verlassen. (sh. Sitzungsvorlage 270/2008 Seite 2 S. 57 des BBPl.). Um diesen Einsatzkräften die direkte Anfahrt zur Einsatzstelle zu ermöglichen, wurde sowohl beim Forschungszentrum Jülich als auch beim Mechatronikzentrum der Bundeswehr jeweils ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Jülich zum Mannschaftstransport stationiert. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um bereits abgeschriebene alte Feuerwehrfahrzeuge, die durch Mannschaftstransportfahrzeuge ersetzt werden sollten. Eine Überprüfung des Zustandes der einzelnen Feuerwehrgeätehäuser hat ergeben, dass in Selgersdorf ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden sollte. Für das Feuerwehrgerätehaus Jülich ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich. Außerdem sollte die gesamte Hoffläche erneuert werden. (sh. S. 42 des BBPl.). Im Brandschutzbedarfsplan wurden außerdem Einsatzbilder, Einsatzstatistiken, Funktionsstärken, Fotos und die Altersstruktur der aktiven Mitglieder aktualisiert. Durch die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten organisatorischen, personellen, sachlichen und den vorstehend aufgelisteten Maßnahmen, wird der Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen innerhalb der Stadt Jülich weiterhin gewährleistet. Gemäss § 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind mittlere kreisangehörige Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften des feuerwehrtechnischen Dienstes zu unterhalten. Mit Verfügung vom 24.11.2004 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Jülich eine Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung mit Auflagen erteilt. Zu den Auflagen dieser Genehmigung zählt u.a., dass die derzeitig sieben hauptamtlichen Feuerwehrangehörige auch weiterhin vorgehalten werden müssen und diese bei einer erforderlichen Neubesetzung als Beamtes des feuerwehrtechnischen Dienstes eingestellt werden müssen. Entsprechend dieser Forderung wurden für ausgeschiedene Angestellte bereits zwei beamtete Feuerwehrmänner eingestellt. Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung ist bis zum 31.12.2009 befristet. Es ist beabsichtigt, frühzeitig im Laufe des Jahres 2009 auf der Grundlage des zur Beschlussfassung vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Von der Verwaltung wird in Abstimmung mit den Verantwortlichen der hiesigen Feuerwehr empfohlen, den anliegenden, geänderten und aktualisierten Brandschutzbedarfsplan anzuerkennen und zu beschließen. Sitzungsvorlage 270/2008 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 270/2008 X nein nein Seite 4