Daten
Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 26.05.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 246/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
11.06.2008
Stadtrat
25.06.2008
TOP
Ergebnisse
Neufassung der Haushaltssatzung 2008
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
„In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 31.03.2008 wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt beschlossen:
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“
Begründung:
In seiner Sitzung am 31. März 2008 hat der Stadtrat einstimmig die Haushaltssatzung 2008 beschlossen. In § 4 dieser Satzung ist der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 25 Millionen € beziffert.
Mit den Kassenkrediten wird neben dem Ausgleich von Liquiditätsschwankungen vor allem der
angesammelte Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt finanziert, der sich nach der Jahresrechnung
2007 auf 19,962 Millionen € beläuft.
Die Satzung wurde mit Schreiben vom 01.04.2008 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Diese Genehmigung ist noch nicht erteilt. Die Satzung konnte somit noch nicht bekannt gemacht werden und hat daher noch keine Rechtskraft erlangt.
Ende April hat ein großer Steuerzahler hier vorgesprochen und mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich
fertiggestellte Steuererklärung 2006 mit einem so hohen Verlust abschließe, dass seiner Meinung
nach die gesamte Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2006 zur Erstattung kommen werde. Abgesehen
davon, dass der Betrieb mit Wirkung vom 01.10.2007 eine neue Firmenstruktur erhalten hat, würde
sich die Sachlage (mit dem zu erfolgenden Verlustvortrag) auch auf die Steuer-Vorauszahlungen
für die Folgejahre bezogen nicht anders darstellen.
Seitens des Finanzamtes wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass die Steuererklärung der Firma für
2006 ebenso vorliegt wie Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bezüglich der Jahre 2007
und 2008. Eine abschließende Prüfung sei noch nicht erfolgt, es könne aber davon ausgegangen
werden, dass die von der Firma vorgelegten Zahlen zutreffend seien. Die ermittelten Werte hätten
zur Folge, dass in 2008 zunächst Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 4,893 Mio € abzusetzen
wäre, wovon 3,912 Mio € bereits gezahlt sind und ist-mäßig an die Firma zu erstatten wären, und
zwar für die Jahre 2006 - 2008. Endgülte Messbescheide des Finanzamtes liegen noch nicht vor,
sollen aber bis Ende Juni eingehen.
Wegen der Systematik des Finanzausgleiches (Referenzperiode 2009 läuft vom 01.07.2007 bis
30.06.2008) sollte die Erstattung möglichst auch vor dem 30.06.2008 erfolgen, damit die Stadt Jülich in 2009 höhere Schlüsselzuweisungen erhält.
Auf der anderen Seite ist aber zu bedenken, dass es ab dem Zeitraum 01.10.2007 aufgrund der neuen Firmenstruktur zu einer Zerlegung des Steuermessbetrages des neuen Steuerpflichtigen zugunsten der Stadt Jülich kommen müsste. Hier muss der einheitliche Steuermessbetrag der neuen Firma
auf die verschiedenen Gemeinden mit den betrieblichen Standorten verteilt werden. Zuständig ist
das Finanzamt, das bisher bereits die Zerlegung auf die beteiligten Kommunen vornimmt. Eine
schriftliche Anfrage bei diesem Finanzamt, wann denn mit einer ersten Zerlegungsmitteilung zu
rechnen ist, ist bereits erfolgt. Die Antwort steht noch aus und ist inzwischen in Erinnerung gebracht worden.
Geht die Zerlegungsmitteilung im zweiten Halbjahr 2008 hier ein, wird sich die jetzt zu befürchtende Verschlechterung für den Haushalt 2008 also ganz erheblich vermindern.
Neben den geschilderten eventuellen Auswirkungen auf den Haushalt bringt die kurzfristig anstehende ist-mäßige Erstattung allerdings für die Stadtkasse erhebliche Probleme.
Wie bereits zu Beginn ausgeführt, ist der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25 Millionen € beziffert. Derzeit hat die Stadtkasse vor allem zur Finanzierung der aufgelaufenen Fehlbeträge Kassenkredite in Höhe von 23 Millionen € in Anspruch genommen. Mit der Erstattung der in Rede stehenden 3,912 Millionen € würde damit der in der Haushaltssatzung festgeschriebene Kassenkreditrahmen überschritten !
Eine rechtskräftige Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Das
ist diesem Fall aber nicht möglich, da die Satzung für 2008 eben noch nicht rechtskräftig ist. Die
Rechtskraft abzuwarten und danach einen Nachtrag mit Erhöhung des Kassenkreditrahmens zu beschließen ist keine Lösung, da die Erstattung aus den genannten Gründen möglichst noch bis Ende
Juni erfolgen soll.
Grundsätzlich kann der Höchstbetrag der Kassenkredite auch durch eine gesonderte Kassenkreditsatzung (ähnlich der für 2008 beschlossenen gesonderten Hebesatzsatzung) erhöht werden. Aber
auch das ist derzeit nicht möglich, da in diesem Fall bei Rechtskraft der Haushaltssatzung zwei verschiedene Kassenkreditbeträge gelten würden. Eine solche Satzung kann nur dann erlassen werden,
wenn die Aufsichtsbehörde die Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 versagt, diese also nicht
bekannt gemacht werden kann. Gründe, die zu einer Versagung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 führen könnten, sind aber nicht ersichtlich.
Eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens für 2008 ist kurzfristig nur möglich, wenn die am
31.03.2008 beschlossene Haushaltssatzung dahingehend geändert wird, dass gegenüber der jetzigen
Satzung lediglich in § 4 der Kassenkreditrahmen auf 30 Millionen € erhöht wird. Die neue Satzung
Sitzungsvorlage 246/2008
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würde dann an die Kommunalaufsicht geschickt werden, die die Satzungen entsprechend austauschen würde.
Diese Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 246/2008
X
nein
nein
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