Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW Seite 380), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
76.239.750 Euro
95.100.030 Euro
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
18.596.900 Euro
18.596.900 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf
1.037.000 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf
7.511.000 Euro
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
30.000.000 Euro
festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden durch Hebesatzsatzung vom 14.12.2007
für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
Hebesatz 235 %
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
Hebesatz 400 %
2.
Hebesatz 430 %
Gewerbesteuer
§6
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2012 wieder
hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind
bei der Ausführung der Haushaltsplanes umzusetzen.
Jülich, den 25.06.2008
Stommel
Bürgermeister