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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 246/2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 246/2008) Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 246/2008)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW Seite 380), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 76.239.750 Euro 95.100.030 Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 18.596.900 Euro 18.596.900 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 1.037.000 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 7.511.000 Euro festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000.000 Euro festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden durch Hebesatzsatzung vom 14.12.2007 für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Hebesatz 235 % für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Hebesatz 400 % 2. Hebesatz 430 % Gewerbesteuer §6 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2012 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung der Haushaltsplanes umzusetzen. Jülich, den 25.06.2008 Stommel Bürgermeister