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Anfrage (Einwohneranfrage der Eheleute Friedhelm und Adelheid Mack vom 19. Juni 2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Krav. Jülich, 24.06.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 296/2008 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2008 TOP Ergebnisse Einwohneranfrage der Eheleute Friedhelm und Adelheid Mack vom 19. Juni 2008 Anlg.: - 1 30 SD.Net Anfragetext: Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: 1. Welche Gründe waren für eine Sperrmüllabfuhr erst am Montag den 02.06.2008 ausschlaggebend, so dass ein Teil des Sperrmülls durch private Containerabfuhren erfolgen musste? Antwort: Auf Grund der besonderen Situation in Broich wurde es ermöglicht, bereits am Montag, den 2.6.08, ab 14:30 Uhr, also nur drei Werktage nach dem Unwetter, eine separate Sonder-Sperrmüllaktion nur für Broich einzurichten. Eine noch schnellere Abfuhr war weder aus organisatorischen noch technischen Gründen zu realisieren. Auch der Bauhof hätte nicht helfen können, da auch dort sämtliche Fahrzeuge im Einsatz waren und diese ohnehin für die Menge des in Broich angefallenen Sperrmülls ungeeignet gewesen wären. Ein zweite Abfuhr wurde in Broich dann mit den anderen betroffenen Stadtteilen am Samstag, dem 7.6.08, durchgeführt. Wenn von einigen Betroffenen in Broich privat Container bestellt wurden, so geschah dies möglicherweise ohne bei der Stadt rückzufragen oder vielleicht um eine noch schnellere Abfuhr zu erreichen. 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei Starkregen eine erneute Schlammlawine mit den daraus resultierenden Folgen zu verhindern? Antwort: In Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Grossteile der Gräben im Stadtteil Broich in der Unterhaltung hat, dem Bauhof der Stadt Jülich, sowie dem Ortsvorsteher wird es auch weiterhin, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, eine Koordinierung geben, mit dem Ziel, Schäden aus Überflutungsereignisse im Stadtteil Broich zu minimieren. Das bedeutet, permanentes Beobachten der Gräben und Rohrdurchlässe, regelmäßiges Überprüfen der Straßenabläufe, sowie bauliche Änderung, die das Abfließen der Regenwässer in die Gräben verbessern. Eine Rechtsverpflichtung der Stadt derartige Ereignisse in evtl. Schutzmaßnahmen direkt umzusetzen gibt es nicht und können auch nicht spezifiziert werden, da es sich um „höhere Gewalt“ handelt. 3. An vielen Feldern fehlen die vorgeschriebenen Feldränder. Wer ist für die Überwachung und Einhaltung dieser Vorgabe zuständig? In welchen Zeiträumen wurden die vorhandenen Flutgräben überprüft und gereinigt? Antwort: Die sogenannten „Flutgräben“ werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und gereinigt, wobei anzumerken ist, dass ein gewisser Bewuchs für derartige Regenereignisse sogar von Vorteil sein kann, da das Abfließen des Wassers, bzw. des Schlamms gebremst wird. Die angesprochenen Feldraine sind von ihrer Funktion her reine Versickerungsanlagen für das Oberflächenwasser der Wege und sollen dies über die sogenannte Schulter ableiten. Anfrage 296/2008 Seite 2