Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Krav.
Jülich, 24.06.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 296/2008
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2008
TOP
Ergebnisse
Einwohneranfrage der Eheleute Friedhelm und Adelheid Mack vom 19. Juni 2008
Anlg.: - 1 30
SD.Net
Anfragetext:
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1. Welche Gründe waren für eine Sperrmüllabfuhr erst am Montag den 02.06.2008 ausschlaggebend, so dass ein Teil des Sperrmülls durch private Containerabfuhren erfolgen
musste?
Antwort:
Auf Grund der besonderen Situation in Broich wurde es ermöglicht, bereits am Montag, den 2.6.08,
ab 14:30 Uhr, also nur drei Werktage nach dem Unwetter, eine separate Sonder-Sperrmüllaktion
nur für Broich einzurichten. Eine noch schnellere Abfuhr war weder aus organisatorischen noch
technischen Gründen zu realisieren. Auch der Bauhof hätte nicht helfen können, da auch dort sämtliche Fahrzeuge im Einsatz waren und diese ohnehin für die Menge des in Broich angefallenen
Sperrmülls ungeeignet gewesen wären. Ein zweite Abfuhr wurde in Broich dann mit den anderen
betroffenen Stadtteilen am Samstag, dem 7.6.08, durchgeführt.
Wenn von einigen Betroffenen in Broich privat Container bestellt wurden, so geschah dies möglicherweise ohne bei der Stadt rückzufragen oder vielleicht um eine noch schnellere Abfuhr zu erreichen.
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei Starkregen eine erneute Schlammlawine mit
den daraus resultierenden Folgen zu verhindern?
Antwort:
In Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Grossteile der Gräben im Stadtteil
Broich in der Unterhaltung hat, dem Bauhof der Stadt Jülich, sowie dem Ortsvorsteher wird es auch
weiterhin, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, eine Koordinierung geben, mit dem Ziel,
Schäden aus Überflutungsereignisse im Stadtteil Broich zu minimieren.
Das bedeutet, permanentes Beobachten der Gräben und Rohrdurchlässe, regelmäßiges Überprüfen
der Straßenabläufe, sowie bauliche Änderung, die das Abfließen der Regenwässer in die Gräben
verbessern.
Eine Rechtsverpflichtung der Stadt derartige Ereignisse in evtl. Schutzmaßnahmen direkt umzusetzen gibt es nicht und können auch nicht spezifiziert werden, da es sich um „höhere Gewalt“ handelt.
3. An vielen Feldern fehlen die vorgeschriebenen Feldränder. Wer ist für die Überwachung
und Einhaltung dieser Vorgabe zuständig? In welchen Zeiträumen wurden die vorhandenen
Flutgräben überprüft und gereinigt?
Antwort:
Die sogenannten „Flutgräben“ werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und gereinigt, wobei anzumerken ist, dass ein gewisser Bewuchs für derartige Regenereignisse sogar von
Vorteil sein kann, da das Abfließen des Wassers, bzw. des Schlamms gebremst wird.
Die angesprochenen Feldraine sind von ihrer Funktion her reine Versickerungsanlagen für das Oberflächenwasser der Wege und sollen dies über die sogenannte Schulter ableiten.
Anfrage 296/2008
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