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Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung hier: Anstrahlung der Barbarakapelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:38
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung
hier: Anstrahlung der Barbarakapelle) Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 308/2015 Erstellt am: 05.08.2015 Aktenzeichen: III / 26-Ba Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 18.08.2015 Betreff Annahme einer Schenkung hier: Anstrahlung der Barbarakapelle Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) ca. 89 € jährlich — im Haushalt des laufenden Jahres ca. 30 € — in den Haushalten der folgenden Jahre ca. 89 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 308/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Schenkung der Stadtwerke Pulheim mit einem Gesamtwert von rd. 5.000 €, zur Anstrahlung der Barbarakapelle durch den Einbau von Bodenscheinwerfern, anzunehmen. Erläuterungen Die barocke Barbarakapelle – errichtet 1687 – stellt eines der bedeutendsten Denkmale im Ortsteil Pulheim dar und markiert den Eingang zum Barbarapark, der aus dem ehemaligen Pulheimer Friedhof des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Die Pläne hierzu waren Bestandteil der Rahmenplanung Pulheim 2010 aus dem Jahre 2000. Auf Grundlage der damaligen Beschlusslage zur Prioritätensetzung für ausgewählte städtebauliche Teilbereiche erfolgte im Jahr 2008 die Umgestaltung des Barbaraparks in der heutigen Form. Folgende Eckpunkte wurden bei der Neugestaltung berücksichtigt:  Beim Barbarapark handelt es sich um einen ehemaligen Friedhof. Die Planung sollte in jedem Fall auf diese Historie Rücksicht nehmen. Die Nutzung sollte daher einen eher ruhigen Charakter aufweisen. Dementsprechend sollte an dieser Stelle kein aufwändiger Kinderspielbereich angelegt werden. Sofern möglich, sollten Gehölze erhalten werden, die an die bisherige Nutzung erinnern.  Die unter Denkmalschutz stehende Barbarakapelle sollte freigestellt werden, so dass sie vom Park aus wahrgenommen werden kann. Außerdem sollte der Zugang von der Venloer Straße in den Park offener und einladender gestaltet werden.  Öffnung bzw. Absenkung der Mauer zur Straße 'Am Bahnhof'.  Aufarbeitung des Ehrenmals und des Kunstwerks.  Aufgrund der Nähe des Parks zu der bestehenden Senioreneinrichtung sollte bei der Gestaltung der Fläche besondere Rücksicht auf die Belange der Seniorinnen und Senioren genommen werden. Das heißt z.B. die Wege sollten gut auch mit Rollatoren oder Rollstühlen benutzbar sein. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2008 wurden hierfür Mittel i.H.v. insgesamt 170.000 Euro bereitgestellt. Der Baubeginn war 2008, die Entwicklungspflege endete 2011. Seitdem erfolgt die Unterhaltung des neugestalteten Barbaraparks durch die Stadt. Die Mauer zur Straße 'Am Bahnhof' wurde Ende 2012/Anfang 2013 abgesenkt. Nunmehr besteht die Möglichkeit den Eingangsbereich des Parks und insbesondere das Erscheinungsbild der Barbarkapelle weiter aufzuwerten. Die Stadtwerke Pulheim haben sich bereit erklärt, durch den Einbau von Bodenscheinwerfern die Anstrahlung des bedeutenden Denkmals in den Abend- und Nachtstunden bis zu einem Betrag von 5.000 € zu gewährleisten. Hierzu soll vor jeder der 8 Außenwände ein Bodenscheinwerfer installiert werden. Der Anschluss erfolgt an die Straßenbeleuchtung, so dass die Ein- und Ausschaltung gemeinsam mit dieser erfolgt. Die Kosten für die Anschaffung der Scheinwerfer sowie der sonstigen Materialien betragen rd. 3.300 €. Die verbleibenden 1.700 € sollen für die notwendigen Erd- und Anschlussarbeiten durch den städt. Bauhof sowie die Installation eines Stiftungsschildes verwendet werden. Vorlage Nr.: 308/2015 . Seite 3 / 3 Der Einbau der Scheinwerfer erfolgt in städt. Grundbesitz (Gehweg bzw. Barbarapark). Insofern erlangt die Stadt mit dem Einbau das Eigentum an den Scheinwerfern. Hiermit ist auch die weitere Unterhaltung und Bewirtschaftung verbunden. Es kommen moderne LED-Scheinwerfer mit geringer Leistungsaufnahme zum Einsatz (10,9 W je Lampe). Ausgehend von der durchschnittlichen Brenndauer der Straßenbeleuchtung ist mit jährlichen Stromkosten i.H.v. 89 € zu rechnen. Die Beleuchtung der Barbarakapelle ist mit der Eigentümerin, der katholischen Kirchengemeinde St. Cosmas und Damianus bereits abgestimmt und wird von dort ausdrücklich begrüßt. Die konkrete Ausgestaltung der Scheinwerfer sowie des Stiftungsschildes ist darüber hinaus noch mit der Denkmalbehörde abzustimmen.