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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0308)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
360 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0308)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 51 13-17/5 öffentlich D 8/ Amt: - 51 - An den Finanz und Personalausschuss BeschIAusf.: - 102 - der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden I Die Vorlage • 03"fJ V 8/ Datum: 20.01.2005 Beschluss zu fassen: 0J 0' I wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung duldet keinen Aufschub, da ansonsten auf Dauer die (~~agbetreUUng der Kindergartenkinder nicht mehr gewährleistet werden ~;,:;~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • I Der Vorlage D 8/ OJ 0 j I wird zugestimmt. Erftstadt. den (Erner) Beigeordneter (Zerres) Stadtverordneter