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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2005 und der Finanzplanung für den Zeitraum 2004 - 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
543 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das
Haushaltsjahr 2005 und der Finanzplanung für den Zeitraum 2004 - 2008) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das
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Haushaltsjahr 2005 und der Finanzplanung für den Zeitraum 2004 - 2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister 8/0227 V Az.: 20 20-02 - 20 - Amt: An den BeschlAusf: Rat Datum: - 20- 28.12.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2005 und der Finanzplanung für den Zeitraum 2004 - 2008 Finanzielle rx1 Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt, den Auswirkungen: Keine - entfallt - Yo Beschlussentwurf: • Der Rat nimmt a) den Entwurf der Haushaltssatzung 2005 mit Anlagen b) den Entwurf der Fortschreibung des haushaltsstellenscharfen Haushaltssicherungskonzeptes - ink!. Aufgabenkritik, Personaleinsparkonzept, Beschränkung der freiwilligen Ausgaben, Liste des zurVeräußerunq geeigneten Anlagevermögens - für den Zeitraum 2005 - 2012 und c) den Entwurf des Investitionsprogramms 2004 - 2008 zur Kenntnis und verweist sie an die Fachausschüsse. Begründung: Gemäß § 79 Abs. 2 und Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) hat der Bürgermeister den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Da der Verwaltungshaushalt 2005 nicht ausgeglichen werden kann, ist gemäß § 75 Abs. 4 GO NW das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept, das nach § 78 Abs. 2 GO NW ein Teil des Haushaltsplanes ist, zu beschließen. P:\2OO\2OOS\Haushaltaplan\Vorlago05.doc Gemäß § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Rat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Das Investitionsprogramm ist vom Rat zu beschließen. • Die Satzung weist gegenüber dem Vorjahr folgende inhaltliche Änderungen aus: • Der Höchstbetrag der Kassenkredite in § 4 wurde um 3 auf 38 Mio. EUR erhöht, um sowohl die auflaufenden Fehlbeträge als auch Spitzenbedarfe bei der Liquiditätssicherung der Stadtkasse abzudecken. • In Umsetzung eines Erlasses des Innenministeriums NRW vom 30.08.2004 betreffend .Zinsrnanaqernent für Kassenkredite" wurde § 7 Ziffer 7 ergänzt, der es ermöglicht, Kassenkredite für die Dauer von maximal bis zu drei Jahren aufzunehmen. Hinsichtlich der Umsetzung und Ausgestaltung gibt es zurzeit keine Vorgaben seitens der Aufsichtsbehörden. Um dem Erfordemis der Umsetzung nachzukommen, wurde zum Haushaltssicherungskonzept eine weitere Anlage entwickelt, die die Möglichkeit einer Liquiditätsplanung innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung aufzeigt. Der Erlass des IM NRW ist ein Vorgriff auf die Neufassung der Gemeindeordnung, die in § 89 GO die Kommunen zu einer Liquiditätsplanung verpflichtet. Hinweis: Bis zur Drucklegung des Entwurfs des fortgeschriebenen HSK lagen die Eckdaten des Kreishaushalts noch nicht vor. Gleiches gilt für die Umsetzung von "Hartz IV". In Vertretung • (Erner) Anlage wird nacllgereich'( • • Zur Veräußerung geeignetes Anlagevermögen Grundstücke der Stadt Erftstadt Stand: 21.01.2005 GewerbegrundstOcke qm EURO Gymnich - BP 29 Gewerbegebiet Gesamt Wertlqm: Lechenich - BP 125 Gewerbegebiet Gesamt Wertlqm: EURO 5.165 0 16.400 735.868,00 44,87 Wohnbauflächen Gymnich - BP 119 Gemarkung Gymnich, Flur 6 Lechenich - BP 150 Gemarkung Lechenich, Flur 5 Rohbauland Bebauungspillne I. BA eingeschossig Wertlqm: 130,00 I. BA zweigeschossig Wertlqm: 140,00 Gesamt II. BA Wertlqm: 130,00 Insgesamt Solarsiedlung: restl. Baufl3chen: Wertlqm: 185,00 17.219 2.693 42.800 8.179.490,00 7.000 4.000 2.035.000,00 befinden sich zur Zeit in der Aufstellung und die Umlegung ist angeordnet. ~ [£< Lechenich - BP 140 Gewerbegebiet Lechenich - BP 141 Gewerbegebiet Gesamt: Wertlqm: Gesamt: Wertlqm: Q 352.420 :;: 3.700.410,00 10,50 .:. 174.330 10,50 I 1.830.465,00 \ 50 '<> "'"' ca ,..., ~ <; <:::, )...J ~ '" N c • • Dirmerzheim - SP 127 Wohngebiet Gesamt: Wertlqm: 12,542 66,00 827,772,00 2,56 471,764,48 AckergrundstUcke Römerhofpark, Lechenich, Flur 36 Diese Flächen wurden langfristig angekauft und werden fOrstädtebauliche Planungen benötigt. Flurstock 343 348 349 351 385 386 394 406 408 Gesamtfläche: Größe inqm 10,536 8,682 8,837 33,956 20,255 1,769 73,684 4,831 21,733 184.283 Ackerflächen Ober1,00 gm Gemarkung Friesheim: Flur Flurstock Größe in qm 1 55 10,147 2 181 17,815 2 211 5,728 2 212 4,591 9 19 21,851 12 10 4,787 12 55 7,698 12 56 2,273 1224+53+54+25 12,512 17 58 5,695 17 134 2,213 (ca. 18,000 qm bepflanzt) Wertlqm: • Gemarkung Bliesheim: 2 2 2 3 3 3 3 3 3 5 5 5 7 7 7 7 7 8 8 8 10 10 18 20 20 20 181 211 212 147 150 121 120 127 125 11 12 13 64 62 133 132 60 6 19 82 33 34 90 86 58 60 1/2-Anteil Gemarkung Niederberg: 4 4 2 2 Gemarkung Lechenich: 5 17 22 71. 72 483 • 17.815 5.728 4.591 98.771 74.744 45.938 31.700 10.369 5.356 2.353 2.112 1.613 7.362 2.463 5.000 13.478 2.470 12.251 21.851 2.486 23.582 46.955 28.560 10.562 5.991 10.595 26.380 15.955 7.951 6.603 14.962 rn~r ö"'" r::-:::: I'". . "" 2- cg0 • 250 65 224 128 5.633 5.140 5.236 76.457 23.188 27.573 2.020 1.366 1.466 28.713 12.902 31.660 1.414 22.259 11.706 128 5.231 Gemarkung Liblar: 1189+1187 8 8 37 44/1 8 44/2 8 1 284 1 64 23.000 2.210 5.913 5.912 15.963 2.540 Gemarkung Erp: 16 10.695 13 13 13 17 17 18 19 19 19 19 19 19 21 22 38 407/125 107/003 1572 217 225 33 228 234 236 239 248 Gemarkung Gymnich: 5 Gesamtfläche: 49 tlw. 990.054 • Wertlqm: 2,30 2.277.124,20 4~