Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.06.15, 18:34
Aktualisiert
15.06.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
254/2015
Erstellt am:
10.06.2015
Aktenzeichen:
III/70
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.06.2015
Betreff
Neues Friedhofskonzept in Pulheim, Beteiligungsverfahren
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 254/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen und Bedenken zum Entwurf eines neuen Friedhofskonzeptes
aus der Bürgerschaft, den Verbänden und kirchlichen Institutionen, der Unternehmerschaft und den Fraktionen
sorgfältig und intensiv mit dem beauftragten Gutachter zu prüfen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, nach dieser Prüfung den Entwurf des Konzeptes insoweit fortzuschreiben, als
Anregungen aus Sicht der Verwaltung aufgegriffen werden können. Dabei ist die Quelle der Veränderungen in
geeigneter Form deutlich zu machen.
3.) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abweichend von der Festlegung in der Sitzung am 19. Mai 2015 eine Bürgerversammlung nicht kurzfristig durchgeführt werden kann.
4.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der in den Ziffern 1. und 2. genannten Vorarbeiten auf der
Grundlage des fortgeschriebenen Konzeptes (Ziffer 2) und unter Darlegung der noch zu bescheidenden Anregungen und Bedenken aus dem bisherigen Beteiligungsverfahren folgende Bürgerversammlungen durchzuführen:
a) in Pulheim
für Pulheim und Orr
b) in Brauweiler
für Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf
c) in Geyen und Sinthern
für Geyen, Sinthern und Manstedten
d) in Sinnersdorf
e) in Stommeln
für Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf
Vorlage Nr.: 254/2015 . Seite 3 / 4
Erläuterungen
A. Entwicklung des Vorganges
Am 16. Dezember 2003 hatte der Rat das Konzept zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit auf den städtischen Friedhöfen
mit dem Ziel der Gebührenreduzierung einstimmig beschlossen und auf dieser Grundlage die neue Friedhofsatzung
festgelegt. Dabei wurden erstmals noch nicht belegte Flächen konzeptionell als Friedhofsflächen aufgegeben, soweit sie
nach den Prognosen in der Zukunft nicht benötigt würden.
Die modernen Bestattungsformen „Begräbniswald“ oder „Aschestreufelder“ wurden ausdrücklich abgelehnt, dagegen
wurde die sarglose Bestattung aus religiösen Gründen (Muslime) erstmals zugelassen.
Bei den Materialien wurde erstmals auch Metall erlaubt.
Die Entscheidungen in 2003 führten in den Folgejahren auch zu einer deutlichen Reduzierung der Bestattungsgebühren.
Seit 2012 steigen diese aber wieder kontinuierlich an.
Bereits 2011 hatte die Verwaltung erste Überlegungen für eine Fortschreibung des Konzeptes aus 2003 angestellt. Nach
Aktualisierung des umfangreichen Datenbestandes in 2012 begannen die Vorerörterungen mit dem Gutachter (der auch
das Konzept 2003 erstellt hatte).
Parallel erreichte Verwaltung und Rat das Problem des nach der Satzung nur beschränkt zugelassenen Materials auf
den Friedhöfen. Erstmals wurde Anfang 2013 von einer Bürgerin die Verwendung von Glas für ein Grabmal im Ausnahmewege erbeten. Am 05. März 2013 beantragte die SPD – Fraktion, die Satzung deshalb zu ändern.
Über die Verwaltungsvorlage hatte der HFA am 17. September 2013 nicht abgestimmt sondern sich dem Vorschlag der
Verwaltung angeschlossen, die wegen den inzwischen wieder steigenden Gebühren notwendige Überprüfung der gesamten Friedhofskonzeption abzuwarten und in diesem Zusammenhang dann auch über die zulässigen Materialien neu
zu entscheiden.
In diese Fortschreibung des Friedhofskonzeptes sollten auch die Erkenntnisse des novellierten Bestattungsgesetzes
NRW einfließen. Dieses Gesetz wurde am 02. Juli 2014 vom Landtag beschlossen und trat am 01. November 2014 in
Kraft.
Der Rat hatte bereits am 13. Mai 2014 außerplanmäßig Mittel bereitgestellt, um durch den Gutachter jeden einzelnen
der neun in Pulheim vorhandenen Friedhöfe zu analysieren und zumindest für die nächsten 20 Jahre die Entwicklung zu
prognostizieren.
Das Gutachten wurde den Fraktionen am 13. Oktober 2014 zur Verfügung gestellt.
Auf Basis des Gutachtens unterbreitete die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage im HFA am 21. Oktober
2014. Nach intensiver Diskussion zum Fachvortrag des Gutachters wurde festgehalten, dass
a) das Gutachten grundsätzlich von den Fraktionen positiv aufgenommen wurde,
b) noch Klärungsbedarf bestehe und
c) ein Beteiligungsverfahren sich anschließen sollte.
Der Rat folgte dem am 04. November 2014 und konkretisierte das Beteiligungsverfahren.
Vorlage Nr.: 254/2015 . Seite 4 / 4
Im Rat am 24. März 2015 wurde zur Kenntnis genommen, dass die Frist für das Beteiligungsverfahren am 31. Mai 2015
enden sollte. Es bestand Einvernehmen, dass neben der Veröffentlichung des Gutachtens im Internet im Einzelfall interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch eine gedruckte Version zugänglich gemacht werden sollte.
B. Zu den Beschlussentwürfen 1 - 4
Das Beteiligungsverfahren ist intensiv genutzt worden. Einzelne Gruppierungen haben noch weitere Fristverlängerung
erbeten. Dem sollte entsprochen werden. Der Monat Juni 2015 (bis zum Beginn der Sommerferien am 29. Juni 2015)
soll noch abgewartet werden.
In der Ratssitzung am 19. Mai 2015 wurde dem Antrag des Bürgervereins gefolgt, möglichst zeitnah, unbedingt aber vor
weiteren Entscheidungen in der Sache noch eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Die Verwaltung hatte zunächst geplant, diese gewünschte zentrale Versammlung in Pulheim noch vor den Sommerferien abzuhalten. Dagegen sprechen aber folgende Argumente:
1.) Der Verfasser des Gutachtens befindet sich seit Anfang Juni 2015 längerfristig im Ausland und steht erst nach
dem 20. Juli 2015 zur Verfügung.
2.) Die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren sollten zunächst ausgewertet werden in der Erwartung,
dass Anregungen in das Konzept übernommen werden können.
3.) Nur dieses fortentwickelte Konzept sollte dann aus Gründen der Praktikabilität in der Bürgerversammlung vorgestellt werden.
4.) Da die Situation auf den neun Friedhöfen durchaus unterschiedlich ist, sollte nach Vorstellung der Verwaltung
in jedem der fünf Bezirke eine Versammlung stattfinden. Dies hilft, die Diskussion zu konzentrieren.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Urlaubsbedingt können Gutachter und Verwaltung erst ab Mitte August 2015 gemeinsam mit der Sichtung und Auswertung beginnen. Ein Zeitdruck besteht nicht, da eine Neufassung der Satzung auf der Grundlage des zu beschließenden
Konzeptes realistisch erst zum 01. Januar 2017 vorgesehen werden kann.