Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
372/2015
Erstellt am:
09.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho/kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
28.10.2015
Planungsausschuss
X
28.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2)
BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 179/2015; gemeinsame Sitzung des UA und PA vom 17.06.2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 372/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener
Straße als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20.05.2014 (GV.NRW.S.294) in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel
118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In ihrer gemeinsamen Sitzung am 17.06.2015 beschlossen der Umwelt- und der Planungsausschuss, den Entwurf des
B-Planes Nr. 113 Pulheim öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Letztere wurden mit
Schreiben bzw. E-Mail vom 28.07.2015 von der Offenlage benachrichtigt; der Entwurf des B-Planes Nr. 113 Pulheim lag
in der Zeit vom 05.08.2015 bis 11.09.2015 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim aus.
Seitens der beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden sowohl vom Amt für Bodendenkmalpflege als
auch vom Kampfmittelräumdienst neben der regulären Beteiligung im B-Planverfahren Berichte verfasst und Stellungnahmen abgegeben, da beide Behörden im Vorfeld bereits von der Stadt Pulheim mit den notwendigen Untersuchungen
beauftragt wurden. In der Abwägungstabelle finden sich hierzu die entsprechenden Erläuterungen. Die abschließenden
Stellungnahmen der beiden Behörden, in denen jeweils die Unbedenklichkeit für den Baubeginn attestiert wird, sind der
Vollständigkeit halber als Anlagen beigefügt.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen im Rahmen der Auslegung zwei abwägungsrelevante Stellungnahmen ein, die im zweiten Teil der Abwägungstabelle (Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB –
Auslegung in der Zeit vom 05.08.2015 bis 11.09.2015) unter T1 und T2 behandelt werden. Die Bürger haben sich mit
fünf abwägungsrelevanten Stellungnahmen an diesem Verfahrensschritt des Bauleitplanverfahrens beteiligt. Vier Stellungnahmen wurden wegen ihrer inhaltlichen Gleichartigkeit unter B1 – B4 zusammengefasst. Eine Stellungnahme,
abgedruckt unter B6, ist nicht abwägungsrelevant, da die Thematik Verkehrsführung inhaltlich nicht im Bebauungsplan
zu regeln ist. Die Anregung wurde aber in der aktuellen Straßenbauplanung berücksichtigt, welche vom TVA in seiner
Sitzung am 24.06.2015 entsprechend beschlossen wurde.
Nach der Auslegung wurde der Bebauungsplan um zwei Inhalte ergänzt, die aber keine Festsetzungen betreffen und die
Grundzüge der Planung nicht berühren; eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes ist somit nicht erforderlich. Auf
Anregung des Rhein-Erft-Kreises werden die Hinweise unter Punkt D zum Artenschutz um die Mindestflächengröße
hinsichtlich der funktionserhaltenden Maßnahmen ergänzt. Ferner wird der bestehende Wertstoffcontainerstandort im
Vorlage Nr.: 372/2015 . Seite 3 / 3
Eingangsbereich der Pariser Straße ebenfalls im Bebauungsplan informatorisch ergänzt, da dieser Standort in diesem
Bereich auch zukünftig zur Wertstoffentsorgung erforderlich ist.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Ergänzung des Verkehrsgutachtens im Hinblick auf die überörtlichen Auswirkungen der
erhöhten Verkehrsmengen durch die zusätzlichen Baugebiete auf den Ortsteil Geyen (siehe Anlage). Ausgehend von
einer durch aktuelle Verkehrszählungen gestützten geschätzten Mehrbelastung für Geyen durch die neuen Baugebiete
von etwa 820 Kfz am Tag, können nach Aussage des Verkehrsgutachters diese erhöhten Verkehrsmengen durch geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt werden. Konkrete Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsknoten sowie zu weiteren Maßnahmen wurden formuliert. Die Untersuchung wurde dem TVA in seiner Sitzung am
16.09.2015 vorgestellt ( siehe Vorlage Nr. 340/2015). Der Ausschuss nahm sie zustimmend zur Kenntnis und beschloss,
die Verwaltung solle zunächst Gespräche mit den Vertretern der Bürgerinitiative „Verkehrsberuhigung Geyen“ führen
und anschließend die Ergebnisse mit den beteiligten Straßenbaulastträgern und den Verkehrsbehörden abstimmen.
Bezug nehmend auf diese ergänzende Verkehrsuntersuchung hat der Lärmgutachter eine Abschätzung der Auswirkungen der Erschließungssituation des neuen Baugebietes BP 113 an der Pariser Straße erarbeitet (siehe Anlage). Dies
war sinnvoll, da nun der Ist-Zustand an die auf der Verkehrszählung basierenden Datenlage angepasst werden konnte.
Zur Vollständigkeit wird auch der erste Vergleich zu dieser Thematik als Anlage beigefügt, dessen Ergebnisse allerdings
auf der Grundlage des geschätzten Verkehrsaufkommens ermittelt wurden und die Lärmsituation nach der Entwicklung
aller geplanten Baugebiete beurteilt.