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Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 113 Pulheim / Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,4 MB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 113 Pulheim / Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Reihenhauseinheiten sind blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m Terrassenbereiche bei und und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der hinteren 1244 1612 kursiv gedruckt (Hinweise zum Artenschutz) 998 1. Art der baulichen Nutzung 1571 In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt Absatz 2 entsprechend. sind in den Erdgeschosswohnungen der blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der der jeweiligen Wohnung) zur Abtrennung der Terrassenbereiche A 1. Art der baulichen Nutzung 1243 750 1562 Allgemeines Wohngebiet (WA, WA 1; WA 2) 1241 999 M. 1:500 5. Nebenanlagen Anlagen die Unterbringung von Abfall- und der 1000 1008 1009 1001 6. In den durch Signatur (siehe Legende unter Punkt 10) gekennzeichneten 1 m Streifen sind 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 und WA 2 bei der Ermittlung der durch die von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das unterbauen (siehe auch A 3, 3. Absatz), die festgesetzte bis zu einer von 1007 1509 LP LP B I B V III ausnahmsweise eine und um 0,4 1006 1563 die mit dieser Nutzung andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte lediglich bis zu einer von 0,6 werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere in bis max. 0,63 wenn die von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in oder Hecken 495 1002 1003 1010 1011 16 Abs. 2 Nr. 4 ist die 18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt die WH bei geneigten mit ihrer Dachabschlusskante (hierzu die Schnittkante In den mit WA und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt als unterer Bezugspunkt die mittlere das jeweilige angrenzenden entsprechend der Ausbauplanung (Oberkante des Abschlusses der entlang der Grenze zum Hierauf bezogen gilt bei der Mittelwert aus den beiden der an der der In den mit WA 1 Bei UB) als untere 1012 Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen im Plangebiet bedarf gem. 1021 1522 Baugrenze 1031 1233 Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. 1231 Die erfolgt im Trennsystem. 9 Anschluss- und Benutzerzwang der der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende Abwasser, in der nach 53 Abs. 1c LWG, in die Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschluss- und Benutzerzwang besteht auch das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem Bereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils bestimmten Anlagen eine dezentrale Versickerung ist nicht E 1033 1236 3. Kampfmittel 1043 1186 Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienstelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html 1523 1044 1187 F+R III B II P 1091 L B 1092 P L 1093 1090 4. Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu 1511 Verkehrsberuhigter Bereich 1202 1235 Einfahrtbereich 1203 6. 1217 1218 1204 1214 1216 1215 1495 1558 Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs, 1105 I 1557 Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung) aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. 1106 Gemeinbedarf Kindertageseinrichtung 1512 eg 1560 1496 F 1497 + R 1250 n e D 1237 1498 1066 W r e 1108 so dass selbst bei einer Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und und der DIN 18196 und Grundbau; Bodenklassifikationen bautechnische sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 1238 1107 1249 E Humose sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch E 1030 5. In den mit WA 1 und WA 2 bezeichneten Bereichen Offene Bauweise H 1513 und an die in einer von max. 3,0 m OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum die nicht o 1004 3. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der in der Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichneten Baugrenzen durch die von Terrassen, oder bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die maximal GRZ von 0,4 nicht wird (abweichend hiervon die Regelungen im 2. Absatz zur 1232 ff In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische 1019 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen sto einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Pult- 1018 UB ert Die 1017 1029 2. In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH GH 1020 auch Aufmauerungen) die Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich nicht bemisst sich die WH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die Umwehrungen von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind bis max. 30 cm durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte WH 1016 W Dachneigung) max. festgesetzte WH einhalten. baulicher Anlagen durch die max. I C 1. Wasserschutzzone 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit WA 1005 Wiene r W eg 2. 16 Abs. 6 BauNVO bei durch Terrassen, WA Kopenhagene r Weg des Bebauungsplanes sind. wird festgesetzt, dass der 1245 1242 Die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind unversiegelt anzulegen und zu Dies bedeutet, dass diese mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen, Bodendeckern und/oder bepflanzt sein Befestigte (Hauseingang, insgesamt 50 % der (als gilt der Bereich zwischen Hauswand und ohne die Zufahrten) nicht Zu den befestigten auch Kies- und sind in diesen Bereichen nur auf der der Garagenzufahrt Abweichend hiervon die ausnahmsweise die separate Allgemeine Wohngebiete 4. BauNVO 19 Abs. 3 BauNVO wird bei 1417 1067 g a Ha 1252 949 1254 1499 zur Vermeidung und Verminderung artenschutzrelevanter Parkanlage Spielplatz 1117 maximal zwei Wohneinheiten Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft W r e rg u b m e Gemeinbedarf Kindertageseinrichtung oder eg 1256 1257 1413 x u L von Nestern E 5. 1255 1119 V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden: In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind in den 1239 1118 1414 1415 4. 1500 9. Sonstige Planzeichen 1259 V2 Die baubedingte ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in und TGa 1260 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird die mit WA gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass Garagen/Carports und innerhalb der und den festgesetzten und Garagen/Carports sind. sind auch in den festgesetzten Vorgartenbereichen In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen/Carports durch Garagen/Carports um max. 3,0 m werden (siehe unter A Punkt 3 Absatz 4). 5.2 Tiefgaragen 12 Abs. 4 BauNVO sind in den WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen in unterirdischen Garagengeschossen (TGa) Hiervon ausgenommen sind 5.3 Nebenanlagen 23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA gekennzeichneten Bereichen auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B. nur bis zu einem Rauminhalt von max. 30 sind. In den als festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen Ausgenommen In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen sind gem. 23 Abs.5 BauNVO Nebenanlagen im Sinne des -K 1.5 ha nach Vorgaben des MKULNV (2013) in der Ackerflur geschaffen: 25 1501 - 1266 H Wertstoff gerne als Bruthabitate. Durch ihr reichhaltiges Samenangebot bieten sie attraktive Nahrungshabitate u.a. Grauammer, Feldlerche sowie Turteltaube. Quartiersplatz 10. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen M1b Anlage von Luzerne-Brachen: E und wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar F + R H M1c Anlage von Ackerbrachen: Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und 1513 E RECHTSGRUNDLAGEN 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt (BGBl. I S. 1748). und des sind der Planzeichnung zu In Teilbereichen der geplanten in denen die abschirmende Wirkung des aktiven nicht mehr gegeben ist, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 - Schallschutz im WA-Gebiete teilweise 2. Verordnung niedrigere Vegetation als Die sind - da ist, dass die Brachen rotieren - die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen in einem Plan zu verorten und damit davon auszugehen der Unteren (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Bauordnung des Planinhaltes durch Artikel 2 das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt E 6. Landeswassergesetz F + 1632 E F R F+ + unterteilt das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) H R den erforderlichen bewerteten die bauliche Nutzung der E der Fenster. Sie werden von Feldlerchen zur Nahrungssuche, zum Durch Planeintrag werden die II - IV DIN 4109, je nach Lage des Baufensters) festgesetzt. Entsprechend der in der Planzeichnung dargestellten sind an von zu treffen. Die daraus resultierenden einzelner unterschiedlicher oder Geschosse im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. In nachstehender Tabelle sind die durch das Gesetz vom 20.11.2014 dass zu errichten ist, die LP LP B I B V III (Genaue Lage und Ausdehnung der entnehmen.) eine 3,00 m hohe LPB IV LPB III 1502 M1d Anlage von Lerchenfenstern: Es wird festgesetzt, dass entlang der Geyener 1265 1262 E Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. 6. Tiefgarage 1261 V3 und Garagen nur und 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch der sind (siehe auch Absatz 4). Ihre Decken sind der mit einer Substratschicht von mind. 1 m zu und dauerhaft Zweckbestimmung: Wertstoffcontainer 1559 D Hinweise Hinweise zu baubedingten Abfall 1251 Artenschutz 23 Abs. 3 BauNVO ist bei ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger dritter Stellplatz (z.B. freiberufliche Nutzung, Einliegerwohnung) bis zu einer von 15 der oder der und Garagen/Carports gekennzeichneten Der Stellplatz ist Versickerung des Niederschlagwassers 1205 1253 In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann 23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen / Carports durch Garagen / Carports um max. 3,0 Abwasser R 7. Gesetz Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt durch Artikel 2 Absatz 124 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 716) zuletzt durch Gesetz VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS E am __________ .............................................................................................................................................................................................................................................. Planungsausschuss am ___________ LP LP B I B II II am __________ am ___________ vom___________ gestellt. E in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. Demografie M 1:500 AUSLEGUNGSBESCHLUSS 10/2015 am ___________ der Stadt Pulheim in Zimmer 2.12 eingesehen werden) am ___________ Bei die nachts mit einem Beurteilungspegel von 45 dB(A) und mehr beaufschlagt werden, sind mechanische einzubauen. Die Lage dieser kann der Anlage 1-3 aus der schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch ein vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. anzuordnen oder durch einen geeigneten Schallschirm am Balkon oder an der Loggia abzuschirmen. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS Im Bereich zwischen der sind Pariser und den dieser zugewandten Baugrenzen Das gleiche gilt das beidseitig jeweils erste im nicht ___________ am ___________ vom__________ B in der Zeit vom _____________ bis _____________ 1. Dachform und Dachneigung .............................................................................................................................................................................................................................................. SATZUNGSBESCHLUSS am ___________ ............................................................................................................................................................................................................................................. RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE und sind Das Kappen oder Abschneiden eines Pulheim, den Frank Keppeler 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese AUSFERTIGUNGSVERMERK: dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Pulheim, den 3. Einfriedungen Frank Keppeler In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur, Legende unter Punkt 10) nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als INKRAFTTRETEN Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ Pulheim, den Entlang der restlichen der sind Hecken und oder wenn der Bereich an eine grenzt, Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, bis max. 2,0 m 19 Vor deren Oberkante entlang Technischer Beigeordneter STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE