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Beschlussvorlage (T1 - T9 fBÖ BP 113 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,1 MB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31

Inhalt der Datei

T,r +si ffiMDTPULHEIM 1t. Quatität für Menschen APR. 201t POSTSTELLE §/t-Amt tur 8od..d.r*ndy't a|. 9n Ei.L.idr.r Slr.t !33 . 33!15 !o.!tl tHr.a{, J5 O.brm I l. t.prtl 20ltt elngegangen Stadt Pulheim Planungsamt Frau Hatting u{ Z.klEi !{t .t!t .rl9.!.i 8. April 2014 333.45- r11.1/r3-001 Postfach 1345 50241 tulheim Frau Ermert Tel 0228 9834-187 Fax O22l 8284-0367 susanne.ermert@lvr.de Baubitslanung der Stadt Pulheim Flilcfiennutrungsphn Anclerung Nr. 17,9 Bebauungsptan Nr. 113 Beteililrung nach §4 Abs. l BauGB lhr Schrciben vom 20.O2-2014t Zddpn - OrBteil Pulheim lV/61 Sehr geehrE Frau Haüing, vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der Prfrfung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprlifung für die o.a. Planung. Die verspäete Stellungnahme bitte ich zu entschuldlJen. Oas Plangebiet wurde anhand unserer Archivunlerlagen in Bezug auf die (möglichen) Auswirkungen auf das arciäologische Kulturgut überprufr. Dbs€ Aus\.r€rtung war leider nicht le.mingerecht abzuschließen. Eine entsprechende Wertung ist der Anlage zu entnehmen. Danach ist in der FLlche mit don erhaltenen Resten eines rörnischen Landgut6 zu recünen, dessen Bestandteile auErund der Anordnung der bekannten Fundsbllen sosohl im B€rei.:h der FläcüennuEungsplan-Anderung als auch im Bebauungsphn 113 zu arten sind. Römische Landgüter (villae rustiEe) bestanden aus mehreren Gebäuden. Neben festen Wohngebeuden gehörten Stall- und Vonatsgebäude dazu. Hinzu kornmen Brunnen, Zasternen, Werkstiltten, Begräbnisplätse, Teiche und Gärten. Aus Forschungsgrabungen ist b€lannt, dass diese Landgüter Flächen von 1 bis 6 ha einnahmen. lm Umbld solcher Gutshöfe konnten zudem Gräberfelder und kleine lokale Heiligtomer nachgewiesen werden. e Oas heißt, Belange des Bodendenk nabchutres sind ftir db Planung nach Maßgabe der §§ I Abb. 3, 11 DSchG tlw i.V.m § I Abs. 6 Nr. 7 BaUGB abträgungs. entscheidungsertEblirl. Dabei ist das Ziel des OenkmalschutsgeseEes, bedeutende arcfiäologiscüe Bodendenkmälet b Wk I ftetdt utr5 Obar lhre Hioflei* zur Verb6seruog uosere. ,r'ü€.lt. efiakl'€.o !,6 unter aEr Telelonoummer O22, 809-2255 o.ter sen<ten Sia uns elae E-N.il 'le .n An.Eoo,daaalw-.te 6..udEr.n dnfi: 5ltt5 !onn, Er!.rtdrr Srr.L t29, l29a u.d r!3 Ol-x.odä.h,rEa6on., Sü.46!$.,Era.rt t 6o.m-xr,lrüg.no, tlr.hrt ra.rc x.rl3r..lL, unr.o 60, cog, 610, 6rt, @, 6a3, t/r5 t §t-!.rx... OE r22 654 984, st.rlr-ia..: 2ralstrVOO27 ..r O.n Ltt, n .nrUrdü*lng (.itEi rr.lrE.Lr id!ffir rrn .!..t rl.{n-nüt!.,, Xto 6., 06! (ar2 tO 5@ @) rl r: DC ?. !@5 @ (pOO (re!, llc: rlt^DErro Fota!..* iaLd.rl6erlg ßati, tto 56a SOI (!l2 370 t(! !O) zalrtunlEtr n 5663 l..,r, ItAt: DE 93 3nrl q)to EX, SÖa5Ot, Arc: PAIi(DCfFJTO Seite 2 als Bodenarchiv for kommende Crenelatbnen zu bewahren und voI Geftlhrdung zu schützen, zugrunde zu legen. Zum dezeitigen Zeitsunkt können iedoch lediglbh pauschale Aussagen zu det Betotfanheit des Schutrgutes Kulturgüter abgegeben werden, rcbei db betrefienden Angaben als Ersteinschätzung zu $rerten sind. Auf der Grundlage der vertiigbaren archäologischen Daten wird als Teil der Umweltprüfung eine Ermitüung und Konkrelisierung der archäologischen Situatbn durcfi archäologische Pro§pektbn bzw. Sachverhaltsermitüung eriordertich. Zael dieser Untersuchung ist es den Denkmalwert und die Ausdohnung und damit die tatsächliche und die rechüiche Befoffenheit der Kutturgtrter zu verifizieren, um dae Phnung im Ergebnis aut der Grundlage der §§ 11, 3, 4 und auch 29 DSchG Nw diesbezoglich anzupa&sen, Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprufung vom Planungsträger zu veranlassen. Es ist eine archäologische Fachfirma zur beaunragen, die nach Maßgabe einer (Nachfoßdlungrerlaubnis gemäß § 13 DSchG UW ütlig wird. lm Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen plan€rischen Fes6etsungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des BodendenkmalschuEes stehen. Das Ergebnis der Ermitüung ist damit gEmäß. § 1 Abs. 7 BaUGB ein Baustein zur Steuerung der kommunälen Gestatrungsfreiheit. lch bitte Sae, dae erforderlichen Untersuchungen zu verenlassen. Eine Liste der Finnen. die diese Leistung anbieten, füge irrt bei. Sobald das Ergebnis der Ermittlung vorliegt, erfolgte eine ergänzende Bewertung zum Schutzgut lfulün!ütr. Mit freundliten s6 im A.rfirag Susanne Ermert Anlaoe Ob DLrliorln TTEEE Quatität für Menschen Archäolog ische Bewertu n g ADl": üa Lanöctdt3,trüüt h. RhdnLtd i, Bo.rac LYR{ltt. rlahiaga h RtalnL.rat OGatratscluE/Dcolsl|.lrdt Dr. t 'tub F.tndc cflial: u.traa|d(lekr.da Trl.: ü12&983+134 F.x: O21l&l.ß2 1.4.20L4 Pulheim B-Plan 113, Geyener Stra8e LVR-ABR AZ: 333.45- 111.1/ 13-001 Das Plangebiet liegt im Südwesten von Pulheim auf den fruchtbaren Lössböden der Kölner Bucht, Im Osten wird das Plangebiet durch den Pulheimer Bach begrenzt. Durch die fruchtbaren Bäden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung durch den Pulheimer Bach bot das Plangebiet seit der frühen lungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wird das Gebiet intensiv genutzt und besiedelt. Die Veöreitungskarte der archäologischen Fundstellen belegt darüber hinaus die Bevorzugung der Fluss- und Bachüiler mit ihren angrenzenden Hanglagen. In römischer Zeit wurden besonders die der maximalen Sonneinstrahlung zugewandten Nordhänge für die Anlage von Landgütern bevorzugt. 2012 und 2013 wurde in der westlichen Hälfte der Planfläche, in der Flur,Auf dem Geyener Berg" Prospektionen durch das LVR-Amt ftir Bodendenkmalpflege durchgeführt. Im Südwesten dieser Fläche wurde eine gröoere Verdichtung römischer Scherben- und Ziegelfragmenten kartiert, die auf römische Siedlungsaktiviuiten hindeuten. Im Osten des Plangebietes wurde am Nordhang des Pulheimer Bachs eine ca. 2OO x 1OO m groBe Konzentration römischer Scherben, Dachziegel und ortsfremde Bruchsteine, beobachtet, die auf ein oder mehrere römische Gebäude hindeuten. Römische Siedlungsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Ob€rfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, «imische Ziegelfragmente und Scherben darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fächwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. Ortsfremde Steine liefem o meistens Hinweise auf Steingebäude oder Steinfundamente. le nach statischer Belastung sind Dächer aus Holzschindeln, Stroh oder Ziegel anzunehmen. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen tandgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zistemen. Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgäben oder Hecken und Erdwällen begrenzt und können eine Fläche von 1-6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber auBerhalb dieser umwehrten Anlagen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich innerhalb des plangebietes Reste eines römischen Landgutes erhalten haben, das sich bis zur Flur.Auf dem werden. ncke) TJ fU' "> a? §tß Rhein-Erft-Kreis -irDer Landrat STADT PULI{Eift Rhein-Erft-Kreis . Der für Umweltschutz und Landrat . 70 . 5o124 Eergheim ?7.t4R1.7011 Stadt Pulheim Datum Planungsamt Herm Ritter 25.03.20r4 Meir Zei(hcn Postfach r345 7o.7 41.o9.o2/o3 5oz4r Pulheim Auskunft .rtcft Frau Fitzek Zimmcr r. 3.s4 Telcfotl o22I Teiländerung r7.9 des Flächennutzungsplaner Bebauungsplan Nr. rr3 Pulheim Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BaucB - ffisteil putheim und lhr Schreiben vom 2o.o2.2o14 Sehr geehrter Herr Ritter, 83-4213 Fax o22V 8)-2344 , E-Mail dorothee.fi tzek@rhein-erft -kreis.de Hirw.li: v€r5enden Sie keine vertraulichen, schützenewerten Oaten per E-Mail HauiadEsra bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn- Willy-Brandt-Platz I volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils pulheim mit optimaler ÖeruV-anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs pulheim. 5or26 Bergheim Telefon o22I 8l-o Jedoch enthält der Landschaftsplan 7 ,,Rommerskirchener Lössplatte., des Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende Festsetzung: Landschaftsschutzgebiet 2.2-9 ,,ceyen-pulheimer Bach,' (Schutzzweck: Erhal- tung des prägenden Taluerlauß mit Kaltluftfunktbn sowie der vemetzenden Gehölzstruktur an der Straße, Aufwertung des fales und Gewäsreruerlaufs. Die stark überformte und in der planung bereits zur Aufwertung vorgese- hene Landscha{tsstruktur soll wegen ihrer Bedeutung in der Agrarlandschaft erhalten und als Teil einer überöfttichen Vemetzungsstruktur zwischen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden. Dazu sind insbesondere lebensräume en ang des Baches zu entwickeln.) Erst nach Beteiligung des Kreistages wird dieser Widerspruch aufgehoben werden können. Die vorgesehene Siedlungserweiterung im Süden von pulheim zwischen der Stadt fulheim und dem Rhein-Erft-Kreis ist im Rahmen eines Ortstermins abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen: . . Die ursprünglich näher an den pulheimer Bach heranreichenden Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografi_ schen Verhältnisse etwas zurück genommen. lm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Gelän_ demorphologie zum pulheimer Bachtal hin untersagt. Fax o22T 83-2roo lntemet www.rhein-erft -krei5.de info@rhein-erft -keis.de Portadrcsra 5o124 B€rgheim Öffnungleiten Montag bi5 Freitag 08;oo Uhr bis r2:3o Uhr Donnerstag r4:oo Uhr bis r8:oo Uhr BantY.rüirdungcal Postbank (öln (BtZ l7o 1oo 50) Konto: ro 85o So5 Kreisrparla55€ Köln (BV 37o So2 ggl Konto: r42 ogr 2oo Öfffi|. VcrlehEnlttel zurr Kreishau3 Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere tnfos: www.revg.de oder 02234 r 806-0 Saite Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zu' rückzunehmen. Die geplante Entwicklung des Bereichs der Teiländerung U.9 des FNP in mehveren Zeitabschnitten - hier zuerst der Bebauungsplan Nr. n3 - und die Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich begrüßt. Desweiteren wird aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kre'is zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaft spdege Aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen gegen die o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. tt3 Pulheim, Stand Januar 2or4, unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung t7.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim aufSeite 8 unter Punkt 5.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltpüfung inkl. Artenschutzprüfung und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig Stellung zu nehmen. Ansprechpartnerin; Frau Fitzek Telelon ozzV 183- 4zt3 Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. rr3 betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Arspre(hpartncrin : Frau Wolf Telefon ozzttlSr-47'rs zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu- stimmen. Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewin- 2 von 3 Seite nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen' Ansprechpartner: Herr Meints Telefon ozz7tl83-+7os lmmissionsschutz Mit der Aufstellung des Bebauungsp'lanes Nr. tt3 und der Teiländerung t7'9 des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von gewerb'lichen Nutzungen errichtet werden. dieses Verfahren ein l-ärmgutachten erstellen zu das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbaubetrieb wooning, die Hallen der Firma Schreier mit dem Reparaturbetrieb lch empfehle daher für 'lassen, von Gartengeräten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt. Soweit nach diesem Gutachten mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zu benennen' Ansprechpartnerin: Frau KlinthammerTelefon ozzn/83-3454 Skaßenbau und Verkehr cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im Grundsatz keine Bedenken. Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn die nachstehenden Punkte geklärt bzw. in die Planung aufgenommen worden sind: . Die Staßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins Gelärde' E5 i5t zu klären, ob das Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/ . . . . . Rigolenversickerung sichergestellt werden soll. rtt das wohngebiet wird eine zweite Zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere N otzufahrt). Es ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden verwaltungsverein- barung zum ireisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K 25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sindDer Knoten l- r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen. Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m vom Fahrbahnrand/ 2,oo m vom Radwegrand einzuhahen' Die zuwegung zum Becken ist gegen Fremdnutzung zu sichem (Poller o' ä')' lm Übrigen rege ich an, o ttas Wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,zum . Bendacker" zu erschließen; der Pflanzabstand der Ho(hstämme könnte dann ggf. reduziert werden. den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser staße zu führen' Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen l-ärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin. dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichtungen übemimmt. Ansprechpaytner: Herr KaPP Telefon 0.2271183'4666 Ansonsten werden aus der sicht des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebtacht. freundlichen Grüßen ?*.P 3 von 3 | =, ,, 7, T3 Psö Psö ßmDrPUffi 1i) MRz zort trqßen.N -13.6 l^/. Londesbetrieb lesbetrieb Slroßenbou Slroßenbou Nordrhei n'Westfolen Regionalniederlassung Ville.Eifel R.aionrltri.d.rl rnnS Vin .f, if.l Porfach I:0161 51374 Eckirchen Stadt Pulheim Planugnsamt Postfach 13 45 50241 Pulheim Kontakt: Telefon: F au Hess Fax: E-Mail: 021I -t7 565-1172210 Zeichen: 21000/40400.020/1.13.03.Mn1 02251-796-210, Mobil: 015201594290 marlis.hess@Jtrassen-nrw.de ß&/061 /14 (Bei Antwonen biffe angeben.) Datum: Flächennutzungsplan der Starlt Pulheim, Teiländerung 17.9 Nr. I 13 Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 20.02.2014; Az: lY /61 - 26.03.2014 Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.03.2014 fand ein gemeinsames Gespräch mit den Baulasttr2igem und der Stadt Pulheim statt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass eine weitere verkehrliche Belastung insbesondere des Knotens L 183/ K 251 K24 teilweise erhebliche Sicherheitsdefizite nach sich zieht. Somit ist eine Ertüchtigung des Knotens (große LSA-Lösung) erforderlich und zügig umzusetzen. Unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K 25/ K24 bestehen gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im rag Straßen.NRw-BeliebssiE Postfach I 0 16 53 . 45E16 Gelsenkirchen Tel€fon: 0209/3E0t-0 lntemet: www.slrass€n.nrw.de . E-Mail: kontakt@§[assen.nrw.de trodesbank Hessen-Thlirin8en BtZ 30050000 Kontc.Nr4005E15 IBAN: DE203005«)00O0O4005815 BIC: WELADEDD Steoemummer: 3 I 9/59720701 . Regionslniederlassung Villc-Eifel l0l - 103 . 53879 Euskirchen !20161 53t74 Euskirchen JülicherRing Po6tfach Telefon 02251n96'{ kontakt. ml.ve@strars€n.nnr.de i .. rrrrrrr r.TI.t$r rrtrr! r. rr Deutsche Telekom Technik GmbH Posdach 10 07 09,44782 Bochum r.. IF.. T PULHEIM 2{, Stadt Pulheim Planungsamt Frau Sandra Hatting Postfach 13 45 MRZ. 20t{ POSTSTELLE 5024'l Pulheim 2\taän Z0ß einglegangen lhre Belerenzen lV/61 Ansprechpa(ner Tl NL West, PTl22, PB .Durchwahl +49 22'l 3398-18130 -rä4 Ll, Klaus Treppner oatum '18.03.2014 Berriftr Flächennutzungsplan derStadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.9 - Ortsteil Pulheim Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und . Sehr geehrte Frau Hatting, Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netseigentümerin und NuEungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hd die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und michten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände, wir weisen jedoch auf folgendes hin: lm Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom (siehe beiliegende Lagepläne). Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die -endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und Hausänschrill Postanschrifl Telekontakt€ Konto _ Autsjchtsral Geschätts,ührunO Handelsregister Deutsche Telekom Technik GmbH Technische lnlrastruLtLrr Niederiassung We§, Karl{anoestr. 29, 44791 Bochum; Besucheradresse: lnnere Kanalslr. 99, 50672 Posllach t0 07 09.44782 Bochumipakete: Ventoer Slr. 156,50672 Kötn Tetefon +49 234 Som, Telefax +49 234 l1O,lnterna nri.tetetom.de Podbank Saarbrücken (BLZ 590IOO 66), Kto.-Nr.24 858 668 IBAN: DEl 7590t0066 0024858668, SWFT€|Cr PBNKDEFF Dr. Thomas Knoll (Vorsilzender) Dr. Bruno ,acobleuerborn (Vor;nzende4, Atben Matheis. Klaus peren Amßgencht tsonn |JRB t4tg0, Stz derGeselischaft K,n 50 USfldNr. DE 814645262 fion '- ' 'r r ! r r r r r r l r r r r r r l t r r r t r r r t r r t t III Datum Empfänger Blatt 2 unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Ausgabe '1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sichezustellen, dass durch die Baumflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Enreiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung des Planbereiches mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätslicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des TelekommunikationsneEes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Eßchließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deubche Tetekom Technik GmbH, Tl NL West PTI 22 so früh wie mriglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden an: Deutsche Telekom Technik GmbH Stichwort: Bebauungsplan Bauherrenberatungsbüro Venloer Str.156 50672 Köln Emai!: Bbb-Koeln@telekom.de Telefon: 0221 3398 1a271 Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit TelekommunikationsinfrastruKur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Mit freundlichen Grüßen i'A''-ilaus Klaus Treppner 4w'" Anlage: 1 Lageplan .. - '- --l TS 9[O ilmorpulurttvt WESTNETz. 2 LFEB. 201ü a'' Q PoSTSTELU; Region Rhein-Sieg Regionalzentrum westliche3 Rh.inland Stadt Pulheim Postfach 1345 Netsplanung 50241 Pulheim lhre zeichen thre Nachri(ht Unsere Zei(hen Name lV/61 Telefon Telefax 02271ü+1291 E-Maii Ftanzpeter.meissner@westneE.de 20.02.2014 DRW-V-WP-BM-Mei Peter Meißner 02271ü+13§ Bergheim 25. Februar 20'14 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. '113 Pulheim und Flächennutzungsplan, Teiländerung Nr. 17.9 Sehr geehrte Damen und Herren, in lhrem Schreiben vom 2O.O2.2O'14 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan, und zur Teiländerung des Flächennutzungsplans. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir lhnen mit, dass wir keine grundsälzlichen Bedenken erheben. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt und durch die Leistungserhöhung ist eine Anpassung unserer Netze erfordedich. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen und eine erforderliche Fläche für eine zusätzliche Ortsnetzstation zu berücksichtigen. Die Leitungsauskünfte im Stromnetz im vor genannten Bereich werden von der Rh e i n E nerg ie d urc hgefü hrt. Hierzu können Sie die RheinEnergie unter der E-Mailadresse Leltunosauskunft@rheinenerqie.com oder Herrn Frey unter der Tel.Nr.: 0221-1783332 kontaktieren. ":ffi) W6tn l, Gmb[ lülich.I Neue Strä߀ 50 52353 Oür.n f .4924214740 I üür.westn€tz.de F 49 2121 a7-2096 Voraitz€nderd€s Aufsi(hts.ates: Or.loachim S(hneider G.s(häfBlohrung: Heinz 8ü(h€l Or. G.brial Cbm€ni Dr. Slefan Xüpp€rs Dr. A(him khröd€r Sit der Gesellsahaft: Wei€l Eing€träg€n beim Arrttsg€ri(ht Duisburg H.nd.k HR B gist.r-Nr. raogr 8anlv.6indun9: Comm.nbanl Ess€n Bt-z 350 400 39 xto.-Nr. r il2 0934 00 8rc coBAoEFF360 htddtu D..!o6M& i!.r..',E d.r tre..fz.d d e tur*-ry,r ,ü v.gLidE*- M argi.r?b.!d, qi rdn.hßöalihr.nh x &rkh ,t9.n, di .6.rr.ß A^Cr6.n Ok ra.6dm En9i.rr,mlohdn, rdtud.nv.Chalrrof'x fti. !.9.t md.[. i.dn«h. sEliht i4n orci.ödri.6.lß c.rn.n b?.'§r.r.n, '6 dn:hr S. ,, ioro.ida rd.eM E Ein Unternehmen der RWE |BAN DE02 350.0039 olit2 0934 00 Ust.-ldtlr. DE 8137 98 535 .t - lEesrNErz Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 im "Bepflanzungen Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen" zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Westnetz GmbH u/z-- i. A. Michael Hahn Ein Unternehmen der RWE )o. ,, r.rrdio6 ru n 0i.rim ru sr.i9.rrB d! aa9i.rtuad dd dd rßca.Bofu^o hn vnri.id6m6 run .Ed.at uh td. .d*rmö1.6t id tu rn(htuir-. di. .b.nl.lt ritF..r.öde tßCi..lfridDiDhNn. andidld cvreh..rle.of r. ^na.ö.. sd. C.C.ö.Grrrß rkn.eh. !E firri@n d ...g.b.ri.ö.m c.ü6 br.id.[.n, T6 ?sö Bazirksrrgierung Düsseldorf ä] 610 0 6.1{ärz 2i Bezi sregirlng O(l3seldo.f. Postfa(,l 300865, .10{08 Dosseldorf Stadt Pulheim Amt für öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Datum 28.m-2014 Seite I rco 1 Akh.EeicrEn: 22.s1536203669/1,U bei Antrrod bitb sngeben Hen Brand zjnfi!€r 111 Telebn: Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung 021117*9710 Tebfal: Pulheim, Bebauungsplan Nr. 1'13 0211 .r7t9o,a0 lhr Schreiben vom 20.02.2014, Az.: lV/61 kbd@b.d-nlw.de lm o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfrnitteln vozunehmen. Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet habe. lch venrveise daher auf die alten Stellungnahmen 22.5-&536203& 1 5/1 1 vom U.02.201 1 und 22.1&5362 036-1 281 1 2 v om 21 .05.201 2. Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampftnittelbelastung für den beantragten Bereich ergeben. Die.ElgeMude und Liebransdm: Mmdeheimer Wbg 51 ,a0,a72 D0sseldorf Telebn: 0211 Telefax: 021 lm Auflrag iUS 1 .r7$9O,10 poBtstelle@d.nrw.de wwvr.bad.nrw.de (Brand) Ofi eodidle Verkeh,sminel: DB bis DFlughaEn, B6linie 729 - Th€odo.-Heus3BOcke HaltEtelle: MüxreltEi ner \ilreg FußYreg ca. 3 min Zahlungen an: Lardeskasse Oosseldorf ii 1m 012 BtZ: 300 500 00 Wbst LB AG Korto-Nr.: IBAN: DE41 3005000000041 mo1 2 Btc: VVELADEOD §. Diese Karle dart nur gemeinsam mit de, zugehörilren textlict|en Stellungnahme wtwendet s€rden. : I :3.q)0 Datum, 28.O2.m14 Maßctab t{lcht rrlryanta ObJ.kta arrrlorlralb do. beentragbn Berrlcha sind aulgcblrodrt O@ g...rl. Errosrnr ! g.üü FE ffi oroonrrortmogri -! ''lz.ldrl sarrroa. E,'rta.e,rt. I r,re Bezirksregierung Düsseldor, Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,,10408 Düsseldorf Dalum 21.05.2012 Seite 1 von 2 Stadt Pulheim Amt lür öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Aktenzebhen: 2..5-3-5§2,ß6-124112t bei AfiYvon bitte angeben H€n Brand zjmmq 111 Telelon: Kamptmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Pulheim, Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim lhr Schreiben vom 11 0211 4719710 T€lefar: 02ll47$90.() kbd@brd. nrw.de .05.2012 , Az.: lYl61 Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der beigefügten Karte nicht dargestelft). lch emplehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden FIäche. Sofern es nach 1945 Aulschüttungen gegeben hat, sind diese bis aul das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzulührende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigemeise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache lür einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigrt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden lllerkblatt zu entnehmen. Dienstgebärde und Lieleranschrifl: Mündelheimer Weg 5'l ,lo.172 ttusseldorf Telefon: 02'l 'l 47S0 Telefax: 0211 47t9040 postslel@b.d.nrw.de vrrwv.brd.nrw.de Öffenüiche Verkehrsmittel: DB tis D-Flughafen, Buslirie 729 - Theodor-FleussBrucke Haltestdle: liundheimer Weg Fußtr€g ca. 3 min Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich des alten Ergebnisses venreise ich auf die Stellungnahme 22.5-3-5362036-15/1 1 vom 04.02.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich aul den übrigen, ergänzenden Bereich. Weitere lnlormationen finden www. b rd. n ru.d e/o rd n u e/index.html ngj Sie auf Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konlo-Nr.:4 100 012 Btz: 300 500 00 Wesr LB AG IBAN: unserer lnternetseite efah re nabwe h r/kampf mitte lbe se itig u ng/se rv ic DE rl «X800000004 t 0001 2 Btc: WELAOEOD Bezirksregierung Düss€ldor, Datum 21.05.m12 lm Auftrag (Brand) S€it9 2 von 2 E rgebn is der Luft bi ldauswe rtu n g 22.5'3'5362036'1281 12 1032 t0. t2J7 Kartenmaßstab : t:l .000 t utmben Antragsflalche a[e Antragsffäcfie O Verdacfil auf Bombenblindgänger geräumte Bombenblindgänger nicht auswertbare FII€he OOA ffi O Sciützenlocft f---l geaume Racrte I---l aKuelle -! ! Panzergraben l_l stellung Bunter militäriscfreFläcfre +49 2?7 STADTIERI{E KILN r9-+ffi-tu14 L6ttu r1t§o fsttn E q8 610 19 ,hrä lßaffi i{}1C eindeqänqen 5.61 Stadtwerke Köln GmbH Fo Vorab per Fax: 02238/80E-453 Stadt Pulheim Planungsamt ädllltl P,!tt td tl i0aM{l'l ttal tonfad t0 Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim ,|1$mh E. 0221.|rt{ rr 0121.l,l-]rD I I I Gcdtilttlilmng; lmnEbilEnmanagom€nt Frau Ruh und Wohnungswirtsdrafl l.ruhefi.tuE d(ocln.de swK 6t - 1l7rPl 01114 E 6 Köln, 19.03.2014 0i oitn stütdftt) ,iifi ftrlh ml Noüllllonlt,dt Yo.rlrii, dat lfürrse!6t lfanh L,!dr.l Flächonnuüun$phn d.r St dt Pulh.lm Tcil&rdcrung Nr. {7.9 - OT Puthcim, Bobeuunpplan Bclciligung gemält § 4 (1) BauGB, lhr Z.ach.n: M61 drrcsrkdt 9u xllt r Fil*Lh Sehr geehrb Frau Hatüng, l{l namens und im Aufbag unserar Konzarngeaolsdleltar verbhdung mit der Rhainische NETZGesellschafi mbH Betrieb€ AG, t6il€n wir lhn€n mit dars gcgen l.lr 8.ftntidtq: fohSsr Planungakonzept kcine Bcdenkan bo§telEn. 8r.2 r050'19r 'prfrut nr Oie geplante Bebauung kann durch Nebrorslreckung mit wasser versorgß w'den, w€gBn dor Lage WasE€rschutrzone lllB der grundsätrlidre B€deutung d€r Wa§§orschutrgsDl genehmigungsgllichtigen Tatbestände l.rld Veöole hin' rs hhoin in (br wir auf die deren um l1ll95l rulfl: 0t5t ,705 ü9t ml tl29 5l smn4lc (0ti08t uttro lr. t( lzu tol rjo sr..tt.21, JrlS l»n Wir bittrn um weiterc Bctciligulrg. Mit heundlichen Grüllen ,h Stadtwerke Köln GmbH k" ppa/ Scdrcrrdrfr: f,lrnng1&t6l 5041, Sir kih .fl.llt.n mt dr. lilr.r Ruh m,l 'la'|, 143. tiaMa lrnaral'lltl!.!n lrni.l, tLlEldh ll rvtg rir.n lrrrtltadtr. in,oe[.dn6tt lnJr GESAT,IT SEITEN A1 --- T s fsö STADT PULHEIM .l ii ä1ä Ih':?iliÄä&ä r 2 0. l,lRZ, 201', ", Kreisstelle OSTSTELLE E Krei§§telle Rhein-Ern-Krers Garie^slrap,€ 11 50755 Köln Rhei n-E rft-Kreis tr Rhein-Kreis Neuss E Rhein§ieg-Kreis Mail: rheinkreise@h,vk.nrw.de Stadt Pulheim Abteilung Planung z. H. Frau Hatting Postfach 1 345 Gartenstraße 11, 50765 Köln 7el.: 0221 534G100. Fax -199 www.landwirtschaftskammer.de t{än 20ttr eingdgängen 2 C. A2.25.20.30 Auskunft erteilt Herr Schößer -_ ft4, ,( . '3 / / at I Lo 5024'l Pulheim Durchwahl Fax Mail .lhrschreiben 02215340-102 - 199 adalbed.schoesse.@MA.nrw.de lv/61 r6c z'hgu,,""-.* *;2x?ä 18.03.2014 Körn l*(^' tro c].1{o Az: 25.20.30-Rhein-Erit-Kreis Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB Sehr geehrte Frau Hatting, der Bereich der Teiländerung Nr. 17.9 des FNP der Stadt Pulheim umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 25 ha. Die bedeutet für die Landwirtschaft einen deutlichen Verlust von Produktionsflächen. Für die Stadt Pulheim ist eine Siedlungserweiterung in südlicher und südwestlicher Richtung für den vorgesehenen Bereich aber eine wichtige Option. So ist der größte Teil der Fläche auch schon im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 113 soll nun in diesem Zusammenhang ein erster großer Schritt gemacht werden, nachgefragten und benötigten Wohnraum zu schaffen. Es werden ca. 9,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche überplant. Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von Ausgleichserfordernissen hinzu. Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar. Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetzt schon auch auf Verwendung möglichst flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt. Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgeführten QualitätsmanagemenEystem zeräfiztert nach DtN El{ tSO 9001:200A Konten der Hauplkasse der Ländwirtachafbkrmmor Nordrhaln.Wrs(alon: wcz-gank Münster Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG BLz 400 600 812380601 00 a5 Ust..ld.-Nr DE 126118293 Steuer-N, 337/5914/0780 Konto-Nr. 403 213 Konto-Nr 2100771 015 |BAN: OE97 4006 Oo0o ooo0 4032 13, B|C/SWFT: GENO DE MS tBANr DE27 3806 Ot 86 21OO 7710 t S. B|C/SWIFT: GENO DE D1 BRS ' -2Wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen Verkehr auch nach Realisierung der anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück185 ( Verlängerung der Straße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen über die Straße ,,Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich. ^iY Mit freundlichen Grüßen Ts ?so RWE -.r--tIt '2s3 610 20. ilän ill{ eg STADT PULHEI angen 2 0, MRZ, 20r', 9,t -r 3 'cä§ /zc.c - / oa? POSTSTELLE 2'k' )O (,1 {q \ro Liegenschafren und Umsiedlungen Stadt Pulheim Postfach 1 345 50241 Pulheim Zeichen lvl6L IhreNa.hri(ht 20.02.2014 Unsere Zei(hen PEGI-N lA 822885 / l-22884 Ihre Telefon Telefax +4+221-480 - 238I2 E-Mail Philipp.lalobs@rwe.(om +4922I-480 - 23566 Köln, 18.03.2014 Bebauungsptan 113, Putheim und Flächennutsungsplan 17.9 Anderung, Pulheim Sehr geehrte Damen und Henen, nach Befragung unserer möglicheMeise betroffenen Fachabteilungen teilen wir lhnen mit, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage 'blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kuzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Grundungsbereich, erforderlich sind. Stüttgenweg 2 50935 xöln 22! 48G0 221 48GI35L www.rwe.com T +49 F +49 I Vorsitzender des Aufsi(ht5rats: Or. Rolf Ma.lin S(hmitz Vorsland: Matthlas Hartuhg (Vorritzender) Or. Uldch Harunann Antonius Voß or. Frank Weigand Hier sind die Bauvorschriften der DIN '1054'Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau' und der DIN 18 196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Erwin Winkel Sitz der Gesells<haft: Essen und Köln Elngetragen belm Amtsgeri<ht Essen HR I 17420 Amtsqeri.ht (öln HR I r17 Mit freundlichen Grußen Bankverblndung: Commenbank Kölh BLZ 370 /r00 4,1 RWE Power Aktiengesellschaft i.A, "'iL '/) t / ,,.' rfru,( a-.=4tu/* w/ tl ,/ i.A. Anlage (lo.+lr. 500 149 000 ISAN: DE72 3704 0orl4 0500 r490 00 8Ic (S1i/lFT4ode): COEADEFF3TO UStldNr.: OE 8ll2 23 345 VORWEC GEHEN St+.lr.: rr2l5717/r032 ir.,;t» ltrttt" b.1 a \ Bebauungsplan u5 oa l?, , , 0 Bebauungsplan u3 Bebauungsptan 114 f,'ll'''n Z// , FMPi 4+'e' i'/ nfu 4tc 6etc_'c'4 5eat"b tl , t u' d?a "uY'a( / t'" F q'sf.e,cs'h MaßBlab 1 : RWE Powor AG abt. B..g!chäd.n amschrdb "'|' rom 43.A',t.,t./