Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,1 MB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Quatität für Menschen
APR. 201t
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Stadt Pulheim
Planungsamt
Frau Hatting
u{ Z.klEi !{t .t!t .rl9.!.i
8. April 2014
333.45- r11.1/r3-001
Postfach 1345
50241 tulheim
Frau Ermert
Tel 0228 9834-187
Fax O22l 8284-0367
susanne.ermert@lvr.de
Baubitslanung der Stadt Pulheim
Flilcfiennutrungsphn Anclerung Nr. 17,9
Bebauungsptan Nr. 113
Beteililrung nach §4 Abs. l BauGB
lhr Schrciben vom 20.O2-2014t
Zddpn
-
OrBteil Pulheim
lV/61
Sehr geehrE Frau Haüing,
vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der Prfrfung von Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprlifung für die o.a. Planung. Die verspäete Stellungnahme
bitte ich zu entschuldlJen.
Oas Plangebiet wurde anhand unserer Archivunlerlagen in Bezug auf die (möglichen) Auswirkungen auf das arciäologische Kulturgut überprufr. Dbs€ Aus\.r€rtung war leider nicht le.mingerecht abzuschließen. Eine entsprechende Wertung ist der Anlage zu entnehmen.
Danach ist in der FLlche mit don erhaltenen Resten eines rörnischen Landgut6 zu recünen,
dessen Bestandteile auErund der Anordnung der bekannten Fundsbllen sosohl im B€rei.:h der
FläcüennuEungsplan-Anderung als auch im Bebauungsphn 113 zu
arten sind.
Römische Landgüter (villae rustiEe) bestanden aus mehreren Gebäuden. Neben festen Wohngebeuden gehörten Stall- und Vonatsgebäude dazu. Hinzu kornmen Brunnen, Zasternen, Werkstiltten, Begräbnisplätse, Teiche und Gärten. Aus Forschungsgrabungen ist b€lannt, dass diese
Landgüter Flächen von 1 bis 6 ha einnahmen. lm Umbld solcher Gutshöfe konnten zudem Gräberfelder und kleine lokale Heiligtomer nachgewiesen werden.
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Oas heißt, Belange des Bodendenk nabchutres sind ftir db Planung nach Maßgabe der §§ I
Abb. 3, 11 DSchG tlw i.V.m § I Abs. 6 Nr. 7 BaUGB abträgungs. entscheidungsertEblirl.
Dabei ist das Ziel des OenkmalschutsgeseEes, bedeutende arcfiäologiscüe Bodendenkmälet
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utr5 Obar lhre Hioflei* zur Verb6seruog uosere. ,r'ü€.lt.
efiakl'€.o !,6 unter aEr
Telelonoummer O22, 809-2255 o.ter sen<ten Sia uns elae E-N.il 'le
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6..udEr.n dnfi: 5ltt5 !onn, Er!.rtdrr Srr.L t29, l29a u.d r!3
Ol-x.odä.h,rEa6on., Sü.46!$.,Era.rt t 6o.m-xr,lrüg.no,
tlr.hrt ra.rc x.rl3r..lL, unr.o 60, cog, 610, 6rt, @, 6a3, t/r5
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Seite 2
als Bodenarchiv for kommende Crenelatbnen zu bewahren und voI Geftlhrdung zu schützen,
zugrunde zu legen.
Zum dezeitigen Zeitsunkt können iedoch lediglbh pauschale Aussagen zu det Betotfanheit des
Schutrgutes Kulturgüter abgegeben werden, rcbei db betrefienden Angaben als Ersteinschätzung zu $rerten sind.
Auf der Grundlage der vertiigbaren archäologischen Daten wird als Teil der Umweltprüfung eine
Ermitüung und Konkrelisierung der archäologischen Situatbn durcfi archäologische Pro§pektbn
bzw. Sachverhaltsermitüung eriordertich.
Zael dieser Untersuchung ist es den Denkmalwert und die Ausdohnung und damit die tatsächliche und die rechüiche Befoffenheit der Kutturgtrter zu verifizieren, um dae Phnung im Ergebnis
aut der Grundlage der §§ 11, 3, 4 und auch 29 DSchG Nw diesbezoglich anzupa&sen,
Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprufung vom Planungsträger zu veranlassen. Es ist eine
archäologische Fachfirma zur beaunragen, die nach Maßgabe einer (Nachfoßdlungrerlaubnis
gemäß § 13 DSchG UW ütlig wird.
lm Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen plan€rischen Fes6etsungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des BodendenkmalschuEes stehen. Das
Ergebnis der Ermitüung ist damit gEmäß. § 1 Abs. 7 BaUGB ein Baustein zur Steuerung der
kommunälen Gestatrungsfreiheit.
lch bitte Sae, dae erforderlichen Untersuchungen zu verenlassen. Eine Liste der Finnen. die diese
Leistung anbieten, füge irrt bei.
Sobald das Ergebnis der Ermittlung vorliegt, erfolgte eine ergänzende Bewertung zum Schutzgut lfulün!ütr.
Mit
freundliten
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im A.rfirag
Susanne Ermert
Anlaoe
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Quatität für Menschen
Archäolog ische Bewertu n g
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Dr.
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Trl.: ü12&983+134 F.x: O21l&l.ß2
1.4.20L4
Pulheim
B-Plan 113, Geyener Stra8e
LVR-ABR AZ: 333.45- 111.1/ 13-001
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Pulheim auf den fruchtbaren Lössböden der Kölner
Bucht, Im Osten wird das Plangebiet durch den Pulheimer Bach begrenzt. Durch die fruchtbaren Bäden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung durch den Pulheimer
Bach bot das Plangebiet seit der frühen lungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wird das Gebiet intensiv genutzt und besiedelt. Die Veöreitungskarte der archäologischen Fundstellen belegt darüber hinaus die Bevorzugung der
Fluss- und Bachüiler mit ihren angrenzenden Hanglagen. In römischer Zeit wurden besonders die der maximalen Sonneinstrahlung zugewandten Nordhänge für die Anlage von
Landgütern bevorzugt.
2012 und 2013 wurde in der westlichen Hälfte der Planfläche, in der Flur,Auf dem
Geyener Berg" Prospektionen durch das LVR-Amt ftir Bodendenkmalpflege durchgeführt.
Im Südwesten dieser Fläche wurde eine gröoere Verdichtung römischer Scherben- und
Ziegelfragmenten kartiert, die auf römische Siedlungsaktiviuiten hindeuten.
Im Osten des Plangebietes wurde am Nordhang des Pulheimer Bachs eine ca. 2OO x 1OO m
groBe Konzentration römischer Scherben, Dachziegel und ortsfremde Bruchsteine, beobachtet, die auf ein oder mehrere römische Gebäude hindeuten.
Römische Siedlungsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Ob€rfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, «imische Ziegelfragmente und Scherben
darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fächwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur
noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. Ortsfremde Steine liefem o meistens
Hinweise auf Steingebäude oder Steinfundamente. le nach statischer Belastung sind Dächer aus Holzschindeln, Stroh oder Ziegel anzunehmen.
Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen tandgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zistemen. Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen
auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgäben oder Hecken und Erdwällen
begrenzt und können eine Fläche von 1-6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche
Anlagen und Gräber auBerhalb dieser umwehrten Anlagen.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich innerhalb des plangebietes Reste eines römischen Landgutes erhalten haben, das sich bis zur Flur.Auf dem
werden.
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Rhein-Erft-Kreis
-irDer Landrat
STADT PULI{Eift
Rhein-Erft-Kreis
. Der
für Umweltschutz und
Landrat . 70 . 5o124 Eergheim
?7.t4R1.7011
Stadt Pulheim
Datum
Planungsamt
Herm Ritter
25.03.20r4
Meir Zei(hcn
Postfach r345
7o.7 41.o9.o2/o3
5oz4r Pulheim
Auskunft
.rtcft
Frau Fitzek
Zimmcr r.
3.s4
Telcfotl
o22I
Teiländerung r7.9 des Flächennutzungsplaner
Bebauungsplan Nr. rr3 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BaucB
- ffisteil putheim und
lhr Schreiben vom 2o.o2.2o14
Sehr geehrter Herr Ritter,
83-4213
Fax
o22V 8)-2344
, E-Mail
dorothee.fi tzek@rhein-erft -kreis.de
Hirw.li:
v€r5enden Sie keine vertraulichen, schützenewerten Oaten per E-Mail
HauiadEsra
bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn-
Willy-Brandt-Platz I
volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils pulheim mit optimaler
ÖeruV-anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs pulheim.
5or26 Bergheim
Telefon o22I 8l-o
Jedoch enthält der Landschaftsplan 7 ,,Rommerskirchener Lössplatte., des
Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende
Festsetzung:
Landschaftsschutzgebiet 2.2-9 ,,ceyen-pulheimer Bach,' (Schutzzweck: Erhal-
tung des prägenden Taluerlauß mit Kaltluftfunktbn sowie der vemetzenden Gehölzstruktur an der Straße, Aufwertung des fales und Gewäsreruerlaufs.
Die stark überformte und in der planung bereits zur Aufwertung vorgese-
hene Landscha{tsstruktur soll wegen ihrer Bedeutung in der Agrarlandschaft erhalten und als Teil einer überöfttichen Vemetzungsstruktur zwischen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden.
Dazu sind insbesondere lebensräume en ang des Baches zu entwickeln.)
Erst nach Beteiligung des Kreistages wird dieser Widerspruch aufgehoben
werden können.
Die vorgesehene Siedlungserweiterung im Süden von pulheim zwischen der
Stadt fulheim und dem Rhein-Erft-Kreis ist im Rahmen eines Ortstermins
abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen:
.
.
Die ursprünglich näher an den pulheimer Bach heranreichenden
Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografi_
schen Verhältnisse etwas zurück genommen.
lm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Gelän_
demorphologie zum pulheimer Bachtal hin untersagt.
Fax o22T 83-2roo
lntemet
www.rhein-erft -krei5.de
info@rhein-erft -keis.de
Portadrcsra
5o124 B€rgheim
Öffnungleiten
Montag bi5 Freitag
08;oo Uhr bis r2:3o Uhr
Donnerstag
r4:oo Uhr bis r8:oo Uhr
BantY.rüirdungcal
Postbank (öln (BtZ l7o 1oo 50)
Konto: ro 85o So5
Kreisrparla55€ Köln (BV 37o So2 ggl
Konto: r42 ogr 2oo
Öfffi|. VcrlehEnlttel
zurr Kreishau3
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere tnfos:
www.revg.de oder 02234 r 806-0
Saite
Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zu'
rückzunehmen.
Die geplante Entwicklung des Bereichs der Teiländerung U.9 des FNP in
mehveren Zeitabschnitten - hier zuerst der Bebauungsplan Nr. n3 - und die
Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich
begrüßt.
Desweiteren wird aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kre'is zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaft spdege
Aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen gegen die
o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken.
lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. tt3 Pulheim, Stand Januar 2or4,
unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung t7.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim aufSeite
8 unter Punkt 5.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltpüfung inkl.
Artenschutzprüfung und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig Stellung zu nehmen.
Ansprechpartnerin; Frau Fitzek Telelon ozzV 183- 4zt3
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. rr3
betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Arspre(hpartncrin : Frau Wolf Telefon ozzttlSr-47'rs
zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.
Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewin-
2
von
3
Seite
nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen'
Ansprechpartner: Herr Meints Telefon ozz7tl83-+7os
lmmissionsschutz
Mit der Aufstellung des Bebauungsp'lanes Nr. tt3 und der Teiländerung t7'9
des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von
gewerb'lichen Nutzungen errichtet werden.
dieses Verfahren ein l-ärmgutachten erstellen zu
das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbaubetrieb wooning, die Hallen der Firma Schreier mit dem Reparaturbetrieb
lch empfehle daher
für
'lassen,
von Gartengeräten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt.
Soweit nach diesem Gutachten
mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen
zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zu benennen'
Ansprechpartnerin: Frau KlinthammerTelefon ozzn/83-3454
Skaßenbau und Verkehr
cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im Grundsatz keine Bedenken.
Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn die nachstehenden Punkte geklärt
bzw. in die Planung aufgenommen worden sind:
. Die Staßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins Gelärde' E5 i5t
zu klären, ob das Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/
.
.
.
.
.
Rigolenversickerung sichergestellt werden soll.
rtt das wohngebiet wird eine zweite Zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere N otzufahrt).
Es
ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden verwaltungsverein-
barung zum ireisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K 25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sindDer Knoten l- r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen.
Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m
vom Fahrbahnrand/ 2,oo m vom Radwegrand einzuhahen'
Die zuwegung zum Becken ist gegen Fremdnutzung zu sichem (Poller o' ä')'
lm Übrigen rege ich an,
o
ttas Wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,zum
.
Bendacker" zu erschließen; der Pflanzabstand der Ho(hstämme könnte
dann ggf. reduziert werden.
den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser staße zu führen'
Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen
l-ärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin. dass der
Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast
für aktive Lärmschutzeinrichtungen übemimmt.
Ansprechpaytner: Herr KaPP Telefon 0.2271183'4666
Ansonsten werden aus der sicht des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebtacht.
freundlichen Grüßen
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Slroßenbou Nordrhei n'Westfolen
Regionalniederlassung Ville.Eifel
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Porfach I:0161 51374 Eckirchen
Stadt Pulheim
Planugnsamt
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Kontakt:
Telefon:
F au Hess
Fax:
E-Mail:
021I -t7 565-1172210
Zeichen:
21000/40400.020/1.13.03.Mn1
02251-796-210, Mobil: 015201594290
marlis.hess@Jtrassen-nrw.de
ß&/061 /14
(Bei Antwonen biffe angeben.)
Datum:
Flächennutzungsplan der Starlt Pulheim, Teiländerung 17.9
Nr. I 13 Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 20.02.2014; Az: lY /61
-
26.03.2014
Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.03.2014 fand ein gemeinsames Gespräch mit den Baulasttr2igem und der Stadt Pulheim statt.
Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass eine weitere verkehrliche Belastung insbesondere des
Knotens L 183/ K 251 K24 teilweise erhebliche Sicherheitsdefizite nach sich zieht. Somit ist eine
Ertüchtigung des Knotens (große LSA-Lösung) erforderlich und zügig umzusetzen.
Unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K 25/ K24 bestehen gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im
rag
Straßen.NRw-BeliebssiE Postfach I 0 16 53 . 45E16 Gelsenkirchen
Tel€fon: 0209/3E0t-0
lntemet: www.slrass€n.nrw.de . E-Mail: kontakt@§[assen.nrw.de
trodesbank Hessen-Thlirin8en
BtZ 30050000 Kontc.Nr4005E15
IBAN: DE203005«)00O0O4005815 BIC: WELADEDD
Steoemummer:
3 I 9/59720701
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Regionslniederlassung Villc-Eifel
l0l - 103 . 53879 Euskirchen
!20161 53t74 Euskirchen
JülicherRing
Po6tfach
Telefon 02251n96'{
kontakt. ml.ve@strars€n.nnr.de
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Deutsche Telekom Technik GmbH
Posdach 10 07 09,44782 Bochum
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T PULHEIM
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Stadt Pulheim
Planungsamt
Frau Sandra Hatting
Postfach 13 45
MRZ.
20t{
POSTSTELLE
5024'l Pulheim
2\taän
Z0ß
einglegangen
lhre Belerenzen lV/61
Ansprechpa(ner Tl NL West, PTl22, PB
.Durchwahl +49 22'l 3398-18130
-rä4
Ll, Klaus Treppner
oatum '18.03.2014
Berriftr Flächennutzungsplan derStadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.9 - Ortsteil Pulheim
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
und
.
Sehr geehrte Frau Hatting,
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als
Netseigentümerin und NuEungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hd die
Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
michten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter
entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen
abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände, wir weisen jedoch auf folgendes
hin:
lm Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom (siehe
beiliegende Lagepläne). Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der Telekom,
die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen - sind
betroffen.
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin
gewährleistet bleiben.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder
Verlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die
-endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
Hausänschrill
Postanschrifl
Telekontakt€
Konto
_
Autsjchtsral
Geschätts,ührunO
Handelsregister
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technische lnlrastruLtLrr Niederiassung We§, Karl{anoestr. 29, 44791 Bochum;
Besucheradresse: lnnere Kanalslr. 99, 50672
Posllach t0 07 09.44782 Bochumipakete: Ventoer Slr. 156,50672 Kötn
Tetefon +49 234 Som, Telefax +49 234
l1O,lnterna nri.tetetom.de
Podbank Saarbrücken (BLZ 590IOO 66), Kto.-Nr.24 858 668
IBAN: DEl 7590t0066 0024858668, SWFT€|Cr PBNKDEFF
Dr. Thomas Knoll (Vorsilzender)
Dr. Bruno ,acobleuerborn (Vor;nzende4, Atben Matheis. Klaus peren
Amßgencht tsonn |JRB t4tg0, Stz derGeselischaft
K,n
50
USfldNr. DE 814645262
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' 'r r ! r r r r r r l r r r r r r l t r r r t r r r t r r t t III
Datum
Empfänger
Blatt 2
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Ausgabe '1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.
Wir bitten sichezustellen, dass durch die Baumflanzungen der Bau, die
Unterhaltung und Enreiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht
behindert werden.
Zur Versorgung des Planbereiches mit Telekommunikationsanschlüssen ist die
Verlegung zusätslicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig,
müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des TelekommunikationsneEes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Eßchließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deubche Tetekom Technik GmbH,
Tl NL West PTI 22 so früh wie mriglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden an:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Stichwort: Bebauungsplan
Bauherrenberatungsbüro
Venloer Str.156
50672 Köln
Emai!: Bbb-Koeln@telekom.de
Telefon: 0221 3398 1a271
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung
des Neubaugebietes mit TelekommunikationsinfrastruKur in unterirdischer Bauweise
nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer
ausreichenden Planungssicherheit möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
i'A''-ilaus
Klaus Treppner
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Anlage: 1 Lageplan
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Region Rhein-Sieg
Regionalzentrum westliche3 Rh.inland
Stadt Pulheim
Postfach 1345
Netsplanung
50241 Pulheim
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Unsere Zei(hen
Name
lV/61
Telefon
Telefax
02271ü+1291
E-Maii
Ftanzpeter.meissner@westneE.de
20.02.2014
DRW-V-WP-BM-Mei
Peter Meißner
02271ü+13§
Bergheim 25. Februar 20'14
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. '113 Pulheim und Flächennutzungsplan, Teiländerung Nr. 17.9
Sehr geehrte Damen und Herren,
in lhrem Schreiben vom 2O.O2.2O'14 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem
Bebauungsplan, und zur Teiländerung des Flächennutzungsplans.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir lhnen mit, dass wir keine grundsälzlichen Bedenken erheben.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig.
Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt und
durch die Leistungserhöhung ist eine Anpassung unserer Netze erfordedich. Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen und eine erforderliche Fläche für eine
zusätzliche Ortsnetzstation zu berücksichtigen.
Die Leitungsauskünfte im Stromnetz im vor genannten Bereich werden von der
Rh e i n E nerg ie d urc hgefü hrt.
Hierzu können Sie die RheinEnergie unter der E-Mailadresse Leltunosauskunft@rheinenerqie.com oder Herrn Frey unter der Tel.Nr.: 0221-1783332
kontaktieren.
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Aufsi(hts.ates:
Or.loachim S(hneider
G.s(häfBlohrung:
Heinz 8ü(h€l
Or. G.brial Cbm€ni
Dr. Slefan Xüpp€rs
Dr. A(him khröd€r
Sit der Gesellsahaft:
Wei€l
Eing€träg€n beim
Arrttsg€ri(ht Duisburg
H.nd.k
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gist.r-Nr.
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8anlv.6indun9:
Comm.nbanl Ess€n
Bt-z 350 400 39
xto.-Nr. r il2 0934 00
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Ein Unternehmen der RWE
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DE 8137 98 535
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Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass
unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125
im
"Bepflanzungen
Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen" zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
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i. A. Michael
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Ein Unternehmen der RWE
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Bazirksrrgierung Düsseldorf
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0 6.1{ärz 2i
Bezi sregirlng O(l3seldo.f. Postfa(,l
300865, .10{08 Dosseldorf
Stadt Pulheim
Amt für öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Datum 28.m-2014
Seite
I rco
1
Akh.EeicrEn:
22.s1536203669/1,U
bei Antrrod bitb sngeben
Hen Brand
zjnfi!€r 111
Telebn:
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
021117*9710
Tebfal:
Pulheim, Bebauungsplan Nr. 1'13
0211 .r7t9o,a0
lhr Schreiben vom 20.02.2014, Az.: lV/61
kbd@b.d-nlw.de
lm o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfrnitteln
vozunehmen.
Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet
habe. lch venrveise daher auf die alten Stellungnahmen 22.5-&536203&
1 5/1 1 vom U.02.201 1 und 22.1&5362 036-1 281 1 2 v om 21 .05.201 2.
Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampftnittelbelastung für den beantragten Bereich ergeben.
Die.ElgeMude und
Liebransdm:
Mmdeheimer Wbg 51
,a0,a72 D0sseldorf
Telebn: 0211
Telefax: 021
lm Auflrag
iUS
1 .r7$9O,10
poBtstelle@d.nrw.de
wwvr.bad.nrw.de
(Brand)
Ofi eodidle Verkeh,sminel:
DB bis DFlughaEn,
B6linie 729 - Th€odo.-Heus3BOcke
HaltEtelle:
MüxreltEi ner \ilreg
FußYreg ca. 3 min
Zahlungen an:
Lardeskasse Oosseldorf
ii 1m 012
BtZ: 300 500 00 Wbst LB AG
Korto-Nr.:
IBAN:
DE41 3005000000041 mo1 2
Btc:
VVELADEOD
§.
Diese Karle dart nur gemeinsam mit
de, zugehörilren textlict|en Stellungnahme wtwendet s€rden.
: I :3.q)0
Datum, 28.O2.m14
Maßctab
t{lcht rrlryanta ObJ.kta arrrlorlralb
do. beentragbn Berrlcha sind
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Bezirksregierung Düsseldor,
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,,10408 Düsseldorf
Dalum 21.05.2012
Seite 1 von 2
Stadt Pulheim
Amt lür öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Aktenzebhen:
2..5-3-5§2,ß6-124112t
bei AfiYvon bitte angeben
H€n Brand
zjmmq 111
Telelon:
Kamptmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Pulheim, Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim
lhr Schreiben vom
11
0211 4719710
T€lefar:
02ll47$90.()
kbd@brd. nrw.de
.05.2012 , Az.: lYl61
Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich.
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der beigefügten Karte
nicht dargestelft). lch emplehle eine geophysikalische Untersuchung
der zu überbauenden FIäche. Sofern es nach 1945 Aulschüttungen
gegeben hat, sind diese bis aul das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzulührende Arbeit vorbereitender Art sollte,
falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigemeise mit
Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache lür einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen
Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigrt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich
eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden lllerkblatt zu entnehmen.
Dienstgebärde und
Lieleranschrifl:
Mündelheimer Weg 5'l
,lo.172 ttusseldorf
Telefon: 02'l 'l 47S0
Telefax: 0211
47t9040
postslel@b.d.nrw.de
vrrwv.brd.nrw.de
Öffenüiche Verkehrsmittel:
DB tis D-Flughafen,
Buslirie 729 - Theodor-FleussBrucke
Haltestdle:
liundheimer Weg
Fußtr€g ca. 3 min
Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden.
Bezüglich des alten Ergebnisses venreise ich auf die Stellungnahme
22.5-3-5362036-15/1 1 vom 04.02.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich aul den übrigen, ergänzenden Bereich.
Weitere lnlormationen finden
www. b rd. n ru.d e/o rd n u
e/index.html
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Sie auf
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Landeskasse Düsseldorf
Konlo-Nr.:4 100 012
Btz: 300 500 00 Wesr LB AG
IBAN:
unserer
lnternetseite
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Btc:
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Bezirksregierung Düss€ldor,
Datum 21.05.m12
lm Auftrag
(Brand)
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Vorab per Fax: 02238/80E-453
Stadt Pulheim
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Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
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und Wohnungswirtsdrafl l.ruhefi.tuE d(ocln.de
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19.03.2014
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Tcil&rdcrung Nr. {7.9 - OT Puthcim, Bobeuunpplan
Bclciligung gemält § 4 (1) BauGB, lhr Z.ach.n: M61
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Sehr geehrb Frau Hatüng,
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namens und im Aufbag unserar Konzarngeaolsdleltar
verbhdung mit der Rhainische NETZGesellschafi mbH
Betrieb€ AG, t6il€n wir lhn€n mit dars gcgen
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Planungakonzept kcine Bcdenkan bo§telEn.
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Oie geplante Bebauung kann durch Nebrorslreckung
mit wasser versorgß w'den, w€gBn dor Lage
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genehmigungsgllichtigen Tatbestände l.rld Veöole hin'
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Rhei n-E
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E Rhein§ieg-Kreis
Mail: rheinkreise@h,vk.nrw.de
Stadt Pulheim
Abteilung Planung
z. H. Frau Hatting
Postfach 1 345
Gartenstraße 11, 50765 Köln
7el.: 0221 534G100. Fax -199
www.landwirtschaftskammer.de
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Auskunft erteilt Herr Schößer
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5024'l Pulheim
Durchwahl
Fax
Mail
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02215340-102
- 199
adalbed.schoesse.@MA.nrw.de
lv/61
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18.03.2014
Körn
l*(^' tro c].1{o Az: 25.20.30-Rhein-Erit-Kreis
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
der Bereich der Teiländerung Nr. 17.9 des FNP der Stadt Pulheim umfasst insgesamt eine
Fläche von ca. 25 ha.
Die bedeutet für die Landwirtschaft einen deutlichen Verlust von Produktionsflächen. Für die
Stadt Pulheim ist eine Siedlungserweiterung in südlicher und südwestlicher Richtung für den
vorgesehenen Bereich aber eine wichtige Option. So ist der größte Teil der Fläche auch
schon im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 113 soll nun in diesem Zusammenhang ein erster großer Schritt
gemacht werden, nachgefragten und benötigten Wohnraum zu schaffen. Es werden ca. 9,5
ha landwirtschaftliche Nutzfläche überplant.
Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären
lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von
Ausgleichserfordernissen hinzu.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet
vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar.
Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetzt schon auch auf Verwendung möglichst
flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und
unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt.
Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden
landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz
erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgeführten
QualitätsmanagemenEystem zeräfiztert nach DtN El{ tSO 9001:200A
Konten der Hauplkasse der Ländwirtachafbkrmmor Nordrhaln.Wrs(alon:
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Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
eG
BLz 400 600
812380601
00
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Ust..ld.-Nr DE 126118293 Steuer-N, 337/5914/0780
Konto-Nr. 403
213
Konto-Nr 2100771
015
|BAN: OE97 4006 Oo0o ooo0 4032 13, B|C/SWFT: GENO DE MS
tBANr DE27 3806 Ot 86 21OO 7710 t S. B|C/SWIFT: GENO DE D1 BRS
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-2Wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen Verkehr auch nach Realisierung der
anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück185
( Verlängerung der Straße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit
landwirtschaftlicher Flächen über die Straße ,,Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich.
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Mit freundlichen Grüßen
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Liegenschafren und Umsiedlungen
Stadt Pulheim
Postfach 1 345
50241 Pulheim
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IhreNa.hri(ht 20.02.2014
Unsere Zei(hen PEGI-N lA 822885 / l-22884
Ihre
Telefon
Telefax
+4+221-480 - 238I2
E-Mail
Philipp.lalobs@rwe.(om
+4922I-480 - 23566
Köln, 18.03.2014
Bebauungsptan 113, Putheim und Flächennutsungsplan 17.9 Anderung, Pulheim
Sehr geehrte Damen und Henen,
nach Befragung unserer möglicheMeise betroffenen Fachabteilungen teilen
wir lhnen mit, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen in einem
Teil des Plangebietes, wie in der Anlage 'blau" dargestellt, Böden ausweist,
die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen
kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kuzer
Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Grundungsbereich, erforderlich sind.
Stüttgenweg 2
50935 xöln
22! 48G0
221 48GI35L
www.rwe.com
T +49
F +49
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Vorsitzender des Aufsi(ht5rats:
Or. Rolf Ma.lin S(hmitz
Vorsland:
Matthlas Hartuhg
(Vorritzender)
Or. Uldch Harunann
Antonius Voß
or. Frank Weigand
Hier sind die Bauvorschriften der DIN '1054'Baugrund
-
Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau' und der DIN 18 196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Erwin Winkel
Sitz der Gesells<haft:
Essen und Köln
Elngetragen belm
Amtsgeri<ht Essen
HR I 17420
Amtsqeri.ht (öln
HR
I
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Mit freundlichen Grußen
Bankverblndung:
Commenbank Kölh
BLZ 370 /r00 4,1
RWE Power
Aktiengesellschaft
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Anlage
(lo.+lr. 500 149 000
ISAN: DE72 3704 0orl4
0500 r490 00
8Ic (S1i/lFT4ode):
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UStldNr.:
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