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Beschlussvorlage (T1 - T2 Aus BP 113 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,8 MB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
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Inhalt der Datei

T /t AqJ Rhein-Erft-Kreis . .)Ui-HEIM ,I. §:P. 20ß I , Rhein-Erft-Kreis Der Landrat.T0/4. 50124 Berqheim Der Landrat -.- STE!-LE Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Stadt Fulheim Datum Der Bürgermeister 08.09.2015 Planungsamt Mein Zeichen Frau Hatting 70-7 /4!.09.O3 Alte Kölner Straße 25 Auskunft erteih Frau titzek LÄ c: -.iöß 50259 Pulheim Zimmer Nr, 384 Telefon Fax 0227743-42ß -A3 2348 E-Mail dorotheefi tzek@rhein-erft -kreis.de Hinweis: vergenden Sie leine vertraulichen, schützenswerten Daten per E'Mail Bebauungsplan Nr.113 Pulheim 5üd Beteiligung gemäß § a (2) Bau cB lhr Schreiben vom 28.07.2015 - Geyener Straße E-Post postrtelle@fi ein-erft-keis.epostde Harlsadres!e Willy-&andt-Platz 1 50126 Berqheim Telefon 0227183-0 Fax Sehr geehrte Frau Hatting, 0227183-2300 lntemet aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vetretenden Belange wird folgende Steliungnahme abgegeben: www.rhein-erft -krei s.de info@rhein-erft -keis.de Podadrerse 50124 Bergheim ll aturs ch utz u n d I a n ds ch a ftsp fleg e Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel t ozzV/8342r3 Aus Sicht des Naturschutzes und der tandschaftspflege bestehen zur o.g. Bauleitplanung keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die Hinweise zum Artenschutz unter Pkt. D ff. in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. rr3 beachtet werden. Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhrbis12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis lS:00 Uhr 5am5ta9 08:00 Uhrbis 11:00 Uhr (nur Service- urd Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbinaungen lch weise jedoch darauf hin, dass auf der letzten Seite der textlichen Festset- zungen unter Pkt. D Hinweise Artenschutz die Flächengröße der zu erbringenden Zusatzstrukturen wie folgt zu ergänzen ist: ,,Für die Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn werden folgende Zusatzstrukturen mit einer hlindestgröße von 45 ha nach Vorgaben des tl|KUlNV (zor)in der Ackerflur geschaffen,, Watserwiftschaft Ansprechpartner: Herr Meinti, Tel: ozzV/8g47o5 Postbank (öln (Bl.Z 370 100 50) Konto:10 850 505 BIC: PBNKDEFF IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05 Kreissparkasse Köln (Btz 370 502 99) Konto: 142 001200 BIC: COK5DE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl.Ve*ehrmittel zum (reishaus Bahn: Beigheim und zieverich Bushaltertellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere lnfos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Der Rhein-Erft-keis ist lch verweise auf meine Stellungnahme vom 2S.o3.2014 jetzt per E.post ereichbar: poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de Seite 2 von 2 Rodenschutz Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel: 0227r/834672 Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche liegen im Kataster für Altlas- ten und a'ltlastenverdächtige Flächen keine Eintragungen vor. Cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod5chc) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht vers'iegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. lmmissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: ozzl/833454 lm Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 113 werden aus der Sicht des lmmissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Amt fäf Streßenbeu und Verkeht An sprechpartn er: Herr Kapp, Tel:o2zVlg4686 im Crundsatz keine Bedenken. lch Stellungnahmen, insbesondere vom Gegen den Bebauungsplan bestehen verweise auf meine bisherigen o9.o3.2o15 freundlichen Crüßen Tl Aus Rhein-Erft-Kreis I Rhein-Erft-Kreir . Der Landrat . 70 5or24 Bergheim Stadt Pulheim Planungsamt Herrn Ritter ä? §*dß Der Landrat -=f -," . fint für umweltschutz [ §iau '- F-,-,i Kt isplanung i MftZ, 2C14 i 77 und f, ; r -. ._-,_ Ii eE E .:- .: -:-."2 -1_1 Datum 25.03.2014 Meir Zei(hen Postfach 1345 lo.7 4t.og.o2/o3 5oz4r Pulheim Au5kurft erteft Fiau Fitzek Zirrmer Nr, 3.54 Telefon oz2718r-4213 Teiländerung r7.9 des Flächennutzungsplan$ Bebauungplan Nr. rr3 Pulheim Beteiligung gem. § 4 Abj. r BaucB lhr Schreiben vom 2o.o2.2o14 - ftsteil pulheim und Sehr geehrter Herr Ritter, Fax o22n 83-2344 ', E-Mail dorothee.fi tzek@rhein-erft -keis.de Versenden Sieteine verhäulichen, schüt zenswerten Oaten per E-Mail Hausadrctse bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn- volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils pulheim mit . optimaler ÖPlv-Anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs putheim. Jedoch enthält der Landschaftsplan 7 ,,Rommerskirchener Lössplatte., des Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende Festsetzung: Landschaftsschutzgebiet z.z-9 ,,Geyen-pulheimer Bach,, (Schutzzweck: Erhal- tung des prägenden lalverlaufs mit Kalttuftfitnktion sowie der uemetzenden Gehölzstruktur an der Straße, Aufwertung des fales und Gewässeruer_ laufs. Die stark überformte und in der planung bereits zur Aufweftung vorgese_ hene landschaftsstruHur solt wegen ihrer gedeutung in der Agrarland_ schaft erhalten und als leil einer überörttichen Vemetzungsstrukfur zwi_ schen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden. Dazu sind insbesondere lebensräume en ang des Baches zu entwickeln.) Erst nach Beteiligung des Kreistages wird dieser Widerspruch aufgehoben werden können. Die vorgesehene Siedlungserweiterung im Süden von pulheim zwischen der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis ist im Rahmen eines Ortstermins abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen: Oie ursprünglich näher an den pulheimer Bach heranreichenden Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografi_ schen Verhältnisse etwas zurück genommen. tm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Gelän_ demorphologie zum pulheimer Bachtal hin untersagt. . o Willy-&andt-Platz I S0126 Sergheim Telefon o22I 8j-o tax o22V 83-23oo lnt€met www.rhein-erf t-kreis.de info@rh€jn-erft -kei5.de Postadrei5€ 5o124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:oo Uhrbis12:3o Uhr Donnerstag 14:oo Uhrbi5lS:oo Uhr Bantverüindungen Postbank Köln (BtZ 37o roo So) Konto: ro 8So 5o5 Kreissparkasse Köln (Ba Konto: r42 oot 2oo ,o 5o2 ggl Öffentt. Ve*€hrrmfü€l zutn Kr,eirhauj Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltertellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere lnfos: www.revg.de oder 02214 t8o6-o S€ilc Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zu- rückzunehmen. Die geplante Entwi€klung des Bereichs der Teiländerung q.9 des FNP in - hier zuerst der Bebauungsplan Nr. n3 - und die Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich begrüßt. mehreren Zeitabschnitten Desweiteren wird aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben: ItlafuEchutz und Landschaft spflege Aus der 5icht von Nafurschutz und l-andschaftspflege bestehen gegen die o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. n3 Pulheim, Stand Januar zor4, unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbe- reichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim auf Seite 8 unter Punkt S.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltprüfung inkl. Artenschutzprüfung und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig stellung zu nehmen. Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Telefon o2211187-421, Warser-, Abfallwirtschaft unil Bodenschutz Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. r13 betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemäß § 4 Abs. z Landesbodenschutzgesetz NRW (l-BodSchc) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor dey lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Ansprechpartnerin: Frau Wolf Telefon ozzTtI 8l- 47t5 Diese Prüfung ist Zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher 5icht keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen,/Langel. Die Festsetzungen und Eestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewin- 2 von l Seite 3 von 3 nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Arsprechpa*rer: Herr rl^eints Telelon ozzT1| 83- 41 o5 lmmissionsschutz Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3 und der Teiländerung 17.9 des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von gewerblichen Nutzungen errichtet werden. dieses Verfahren ein lärmgutachten erstellen zu lassen, das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbaubetrieb Wooning, die Hallen der Firma Schreier mit dem ReParaturbetrieb lch empfehle daher für von Gartengeyäten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt. Soweit nach diesem Gutachten mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zubenennen. Ansprechpatrerin: Frau Klinkhamm€r Telefon o22I 1833454 Straßenbau und Verkehr cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im Grundsatz keine Bedenken. Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht wenn die nachstehenden Punkte geklärt bzw. in die Planung aufgenommen worden sind: . Die Straßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins celände. Es i5t zu klären, ob da5 Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/ Rigolenversickerung sichergestellt werden soll. o Für das Wohngebiet wird eine zweite Zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere Notzufahrt). . Es ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Verwaltungsvereinbarung zum Kreisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K z5 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind. . Der Knoten L r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen. . Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m vom Fahrbahnrand/ 2,oo m vom Radweqrand einzuhalten. . Die Zuwegung zum Eecken ist gegen Fremdnutzung zu sichern (Poller o. ä). lm Übrigen regeich an, . das Wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,Zum . Bendacker" zu erschließen; der manzabstand der Hochstämme könnte dann ggf. reduziert werden. den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser Straße zuführen. Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmer festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichfungen übemimmt. Ansprechpartner: Herr Kapp Telefon 0.2271 183- 4666 Ansonsten werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises ke'ine weiteren Anre- gungen oder Bedenken vorgebracht. freundlichen Grüßen ?[",P TI STADT A,.^§ wt3 PI,: ?t 1 3, AtJ6, 2015 s otraat!a Londesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen t3 =t TllL a o ville-Eifel / Idq:2:iederlassung /d E,c7'-2.Q. o^!.,ß.o3. t;<,o / R.gio..ltrid..Llrm! VilleEif.l Posfach l2016l 51374 Eukirhen Stadt Pulheim Stadtentwicklung Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim **r*, Frau Hess Telefon: 02251-796-210 Fax: E-Mail: 021l -87565-1172210 märlis.hess@trassen.nrw.de Zßichen: 21000/40400.020/1.13.03.07(255115) (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: I1.08.2015 Bebauungsplan '113, Pulheim, Geyener Straße; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Hier: lhr Schreiben vom 28.07.2015; Az Sehr geehrte Damen und Herren, unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K25l K 24 bestehen gegen die Bauleiplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 59, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch unüoder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprtihfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Näihe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Im Straßen.NRw-Betriebssitz Postfach l0 16 53 45E16 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808{ Intemet: §u,\f, .strassen.nrw.de . E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Ttüringen BLZ 30050000 Konto-Nr4005815 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuemummer: 3 I 9/5922153 I 6 . Regionalniederlassung l'illc-Eifel Jülicher Ring l0l - 103 53E79 Euskirchen Postfach 12016l . 53874 Euskirchen Telefo,].:0225117964 kontakt.ml.ve@strassen.nrw.de