Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,8 MB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
T
/t AqJ
Rhein-Erft-Kreis
. .)Ui-HEIM
,I.
§:P. 20ß
I
,
Rhein-Erft-Kreis Der Landrat.T0/4. 50124 Berqheim
Der Landrat
-.-
STE!-LE
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Stadt Fulheim
Datum
Der Bürgermeister
08.09.2015
Planungsamt
Mein Zeichen
Frau Hatting
70-7 /4!.09.O3
Alte Kölner Straße 25
Auskunft erteih
Frau titzek
LÄ c: -.iöß
50259 Pulheim
Zimmer Nr,
384
Telefon
Fax
0227743-42ß
-A3
2348
E-Mail
dorotheefi tzek@rhein-erft -kreis.de
Hinweis:
vergenden Sie leine vertraulichen, schützenswerten Daten per E'Mail
Bebauungsplan Nr.113 Pulheim 5üd
Beteiligung gemäß § a (2) Bau cB
lhr Schreiben vom 28.07.2015
-
Geyener Straße
E-Post
postrtelle@fi ein-erft-keis.epostde
Harlsadres!e
Willy-&andt-Platz 1
50126 Berqheim
Telefon 0227183-0
Fax
Sehr geehrte Frau Hatting,
0227183-2300
lntemet
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vetretenden Belange wird folgende
Steliungnahme abgegeben:
www.rhein-erft -krei s.de
info@rhein-erft -keis.de
Podadrerse
50124 Bergheim
ll aturs ch utz u n d I a n ds ch a ftsp fleg e
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek,
Tel t
ozzV/8342r3
Aus Sicht des Naturschutzes und der tandschaftspflege bestehen zur o.g.
Bauleitplanung keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die Hinweise
zum Artenschutz unter Pkt. D ff. in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. rr3 beachtet werden.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhrbis12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis lS:00 Uhr
5am5ta9 08:00 Uhrbis 11:00 Uhr
(nur Service- urd Zulassungsstelle im
Kreishaus Bergheim)
Bankverbinaungen
lch weise jedoch darauf hin, dass auf der letzten Seite der textlichen Festset-
zungen unter Pkt. D Hinweise Artenschutz die Flächengröße der zu erbringenden Zusatzstrukturen wie folgt zu ergänzen ist:
,,Für die Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn werden folgende Zusatzstrukturen mit einer hlindestgröße von 45 ha nach Vorgaben
des tl|KUlNV (zor)in der Ackerflur geschaffen,,
Watserwiftschaft
Ansprechpartner: Herr Meinti, Tel: ozzV/8g47o5
Postbank (öln (Bl.Z 370 100 50)
Konto:10 850 505 BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05
Kreissparkasse Köln (Btz 370 502 99)
Konto: 142 001200 BIC: COK5DE33
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00
Öffentl.Ve*ehrmittel zum (reishaus
Bahn: Beigheim und zieverich
Bushaltertellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Der Rhein-Erft-keis ist
lch verweise auf meine Stellungnahme vom 2S.o3.2014
jetzt
per E.post ereichbar:
poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de
Seite 2 von 2
Rodenschutz
Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel: 0227r/834672
Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche liegen im Kataster für Altlas-
ten und a'ltlastenverdächtige Flächen keine Eintragungen vor.
Cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod5chc) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht vers'iegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
lmmissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: ozzl/833454
lm Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 113 werden
aus der Sicht des lmmissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Amt fäf Streßenbeu und Verkeht
An sprechpartn er: Herr Kapp, Tel:o2zVlg4686
im Crundsatz keine Bedenken. lch
Stellungnahmen, insbesondere vom
Gegen den Bebauungsplan bestehen
verweise
auf meine bisherigen
o9.o3.2o15
freundlichen Crüßen
Tl
Aus
Rhein-Erft-Kreis
I
Rhein-Erft-Kreir
. Der
Landrat
.
70
5or24 Bergheim
Stadt Pulheim
Planungsamt
Herrn Ritter
ä?
§*dß
Der Landrat
-=f
-,"
.
fint für umweltschutz
[ §iau '- F-,-,i
Kt isplanung
i
MftZ,
2C14
i 77
und
f,
;
r -.
._-,_
Ii
eE
E
.:- .:
-:-."2
-1_1
Datum
25.03.2014
Meir Zei(hen
Postfach 1345
lo.7 4t.og.o2/o3
5oz4r Pulheim
Au5kurft erteft
Fiau Fitzek
Zirrmer Nr,
3.54
Telefon
oz2718r-4213
Teiländerung r7.9 des Flächennutzungsplan$
Bebauungplan Nr. rr3 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 Abj. r BaucB
lhr Schreiben vom 2o.o2.2o14
- ftsteil pulheim und
Sehr geehrter Herr Ritter,
Fax
o22n 83-2344
', E-Mail
dorothee.fi tzek@rhein-erft -keis.de
Versenden Sieteine verhäulichen, schüt
zenswerten Oaten per E-Mail
Hausadrctse
bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn-
volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils pulheim mit . optimaler
ÖPlv-Anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs putheim.
Jedoch enthält der Landschaftsplan 7 ,,Rommerskirchener Lössplatte., des
Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende
Festsetzung:
Landschaftsschutzgebiet z.z-9 ,,Geyen-pulheimer Bach,, (Schutzzweck: Erhal-
tung des prägenden lalverlaufs mit Kalttuftfitnktion sowie der uemetzenden Gehölzstruktur an der Straße, Aufwertung des fales und Gewässeruer_
laufs.
Die stark überformte und in der planung bereits zur Aufweftung vorgese_
hene landschaftsstruHur solt wegen ihrer gedeutung in der Agrarland_
schaft erhalten und als leil einer überörttichen Vemetzungsstrukfur zwi_
schen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden.
Dazu sind insbesondere lebensräume en ang des Baches zu entwickeln.)
Erst nach Beteiligung des Kreistages wird dieser Widerspruch aufgehoben
werden können.
Die vorgesehene Siedlungserweiterung im Süden von pulheim
zwischen der
Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis ist im Rahmen eines Ortstermins
abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen:
Oie ursprünglich näher an den pulheimer Bach heranreichenden
Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografi_
schen Verhältnisse etwas zurück genommen.
tm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Gelän_
demorphologie zum pulheimer Bachtal hin untersagt.
.
o
Willy-&andt-Platz I
S0126 Sergheim
Telefon o22I 8j-o
tax o22V 83-23oo
lnt€met
www.rhein-erf t-kreis.de
info@rh€jn-erft -kei5.de
Postadrei5€
5o124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:oo Uhrbis12:3o Uhr
Donnerstag
14:oo Uhrbi5lS:oo Uhr
Bantverüindungen
Postbank Köln (BtZ 37o roo So)
Konto: ro 8So 5o5
Kreissparkasse Köln (Ba
Konto: r42 oot 2oo
,o
5o2
ggl
Öffentt. Ve*€hrrmfü€l zutn Kr,eirhauj
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltertellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere lnfos:
www.revg.de oder 02214 t8o6-o
S€ilc
Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zu-
rückzunehmen.
Die geplante Entwi€klung des Bereichs der Teiländerung q.9 des FNP in
- hier zuerst der Bebauungsplan Nr. n3 - und die
Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich
begrüßt.
mehreren Zeitabschnitten
Desweiteren wird aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben:
ItlafuEchutz und Landschaft spflege
Aus der 5icht von Nafurschutz und l-andschaftspflege bestehen gegen die
o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken.
lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. n3 Pulheim, Stand Januar zor4,
unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbe-
reichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim auf Seite
8 unter Punkt S.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltprüfung inkl.
Artenschutzprüfung und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
lch behalte
mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig stellung zu nehmen.
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Telefon o2211187-421,
Warser-, Abfallwirtschaft unil Bodenschutz
Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
r13
betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Gemäß § 4 Abs. z Landesbodenschutzgesetz NRW (l-BodSchc) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor dey lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Ansprechpartnerin: Frau Wolf Telefon ozzTtI 8l- 47t5
Diese Prüfung ist
Zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher 5icht keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen,/Langel. Die Festsetzungen und Eestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung
für die
Wassergewin-
2
von
l
Seite 3 von 3
nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Arsprechpa*rer: Herr rl^eints Telelon ozzT1| 83- 41 o5
lmmissionsschutz
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3 und der Teiländerung 17.9
des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von
gewerblichen Nutzungen errichtet werden.
dieses Verfahren ein lärmgutachten erstellen zu
lassen, das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbaubetrieb Wooning, die Hallen der Firma Schreier mit dem ReParaturbetrieb
lch empfehle daher
für
von Gartengeyäten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt.
Soweit nach diesem Gutachten
mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen
zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zubenennen.
Ansprechpatrerin: Frau Klinkhamm€r Telefon o22I 1833454
Straßenbau und Verkehr
cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im Grundsatz keine Bedenken.
Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht wenn die nachstehenden Punkte geklärt
bzw. in die Planung aufgenommen worden sind:
. Die Straßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins celände. Es i5t
zu klären, ob da5 Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/
Rigolenversickerung sichergestellt werden soll.
o Für das Wohngebiet wird eine zweite Zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere Notzufahrt).
. Es ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Verwaltungsvereinbarung zum Kreisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K z5 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind.
. Der Knoten L r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen.
. Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m
vom Fahrbahnrand/ 2,oo m vom Radweqrand einzuhalten.
. Die Zuwegung zum Eecken ist gegen Fremdnutzung zu sichern (Poller o. ä).
lm Übrigen regeich an,
.
das Wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,Zum
.
Bendacker" zu erschließen; der manzabstand der Hochstämme könnte
dann ggf. reduziert werden.
den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser Straße zuführen.
Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmer festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der
Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast
für aktive Lärmschutzeinrichfungen übemimmt.
Ansprechpartner: Herr Kapp Telefon
0.2271 183-
4666
Ansonsten werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises ke'ine weiteren Anre-
gungen oder Bedenken vorgebracht.
freundlichen Grüßen
?[",P
TI
STADT
A,.^§
wt3
PI,:
?t
1 3, AtJ6, 2015
s
otraat!a
Londesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen
t3
=t TllL
a
o
ville-Eifel
/ Idq:2:iederlassung
/d
E,c7'-2.Q. o^!.,ß.o3. t;<,o
/
R.gio..ltrid..Llrm! VilleEif.l
Posfach l2016l 51374 Eukirhen
Stadt Pulheim
Stadtentwicklung
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
**r*,
Frau Hess
Telefon:
02251-796-210
Fax:
E-Mail:
021l -87565-1172210
märlis.hess@trassen.nrw.de
Zßichen:
21000/40400.020/1.13.03.07(255115)
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
I1.08.2015
Bebauungsplan '113, Pulheim, Geyener Straße; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: lhr Schreiben vom 28.07.2015; Az
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K25l K 24 bestehen gegen die
Bauleiplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 59, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen
ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden.
Im
Bebauungsplan ist zeichnerisch unüoder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprtihfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Näihe liegenden
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein
zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Straßen.NRw-Betriebssitz Postfach l0 16 53 45E16 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808{
Intemet: §u,\f, .strassen.nrw.de . E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Ttüringen BLZ 30050000 Konto-Nr4005815
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD
Steuemummer: 3 I 9/5922153 I 6
.
Regionalniederlassung l'illc-Eifel
Jülicher Ring l0l - 103 53E79 Euskirchen
Postfach 12016l . 53874 Euskirchen
Telefo,].:0225117964
kontakt.ml.ve@strassen.nrw.de