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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
376 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung) Äußerungen zur ersten frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 7: keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen) T 1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Aufgrund möglicherweise erhaltenswerter Reste eines Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 113 Pulheim wurde nicht erforderlich römischen Landgutes sind eine Sachverhaltsermittlung die geforderte Prospektion bereits durchgeführt. Das Amt für bzw. eine Prospektion erforderlich. Bodendenkmalpflege hat sowohl mit Schreiben vom 28.01.15 als auch per e-mail vom 16.04.2015 bestätigt, dass nach Abschluss der archäologischen Untersuchung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 113 Belange des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege für die o.a. Planung nicht mehr abwägungserheblich sind. Für die Umsetzung der Planung sei lediglich auf die §§ 15 und 16 DSchG NW hinzuweisen. Unter Punkt C 4 der textlichen Festsetzungen ist der entsprechende Hinweis auf die Belange der Bodendenkmalpflege erfolgt. Der Abschlussbericht der mit der Prospektion beauftragten Firma ist als Anlage der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt.. T 2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014 Inhalt der Äußerung Für einen Teil des Plangebietes weist der Landschaftsplan 7 ein Landschaftsschutzgebiet aus. Die auch dort vorgesehene Siedlungserweiterung steht im Widerspruch zu dieser Ausweisung. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB) nicht erforderlich abgestimmt. Der formelle Antrag auf Aufhebung des Widerspruchs wurde gestellt und zwischenzeitlich seitens des Kreistages positiv beschieden. Naturschutz und Landschaftspflege nicht erforderlich Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. nicht erforderlich Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von Unter Punkt 3 der Begründung zur FNP-Änderung 17.9 wird der bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder geforderte Nachweis erbracht. bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen Immissionsschutz Empfehlung, Lärmgutachten erstellen zu lassen und im Im Rahmen der Erarbeitung des verbindlichen Bauleitplanes B-Plan die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzu- BP 113 Pulheim wurde ein umfangreiches Lärmgutachten ersetzen stellt, dessen Ergebnisse unmittelbar durch Festsetzungen zum erforderlichen Lärmschutz umgesetzt wurden. nicht erforderlich nicht erforderlich Straßenbau und Verkehr Forderung nach zweiter Zufahrtsmöglichkeit für die Bau- Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde zwischenzeitlich über eine gebiete sowie nach einem verkehrsgerechten Ausbau entsprechende Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres in des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. Höhe der Straße „Am Bendacker“ im B-Plan Nr. 113 Pulheim berücksichtigt. Ebenso liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung für einen Umbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. T 3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchti- nicht erforderlich dass der Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. umgebaut gung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, wird welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung T 8 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Kompensa- Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten Ausgleichsmaßnah- nicht erforderlich tionsmaßnahmen möglichst flächensparend auszuführen, men eine hochwertige Anpflanzung und ökologische Gestaltung damit die Ackerflächen nicht noch zusätzlich über Gebühr der entsprechenden Flächen beinhalten, kann die flächenmäßiabnehmen. ge Beanspruchung i.d.R. auf ein Minimum reduziert werden. Insofern kann der Forderung voll inhaltlich entsprochen werden. Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin gewährleistet sein. Für den Geltungsbereich des BP 113 Pulheim entfaltet die Anregung noch keine Relevanz, da der angesprochene Wirtschaftsweg außerhalb des Plangebietes liegt. Es ist vorgesehen, die Funktion dieser Wegeparzelle im Sinne der Eingabe aufrecht zu erhalten. T 9 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014 Hinweis auf das Vorkommen humoser Böden in Teilbe- Die entsprechende Kennzeichnung der mitgeteilten Flächen ist nicht erforderlich reichen des FNP-Änderungsbereiches in der Planzeichnung des BP 113 Pulheim erfolgt. B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9, B 10, B 11, B 12, B 15, B 16, B 17, B 18, B 19, B 20, B 21, B 22, B 23, B 24, B 26 (mit Unterschriftenliste), B 27 (mit Unterschriftenliste), B 29, B 30, B 31, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Eingabesteller bemängeln das vorgestellte Erschlie- Die Forderung nach einer zweiten Zufahrt wurde im B- Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist ßungskonzept (Haupterschließung ausschließlich über Planverfahren berücksichtigt und über entsprechende Festset- kein Beschluss erforderlich. den vorhandenen Kreisverkehr Pariser Str./ Geyener zungen sichergestellt. Die geforderte Aktualisierung bzw. ErStr.) und fordern eine zusätzliche separate Zufahrt durch gänzung des Verkehrsgutachtens wurde zwischenzeitlich voreinen weiteren Kreisverkehr. Es wird die Forderung gelegt (vgl. Anhang zur Offenlage). Die Überprüfung möglicher erhoben, das Verkehrsgutachten zu aktualisieren und in Anbindungen an das überörtliche Straßennetz durch den Verdiesem Zusammenhang Einzelaspekte zum erwartbaren kehrsgutachter hat ergeben, dass eine solche Maßnahme starke Verkehrsaufkommen sowie zur Verkehrsführung inner- Verkehrsverlagerungen aus dem Zentrum auf die Rathauskreuhalb der Baugebiete untersuchen zu lassen. Ebenso zung und die Geyener Straße mit sich bringen würde und eben sollen nochmals die Möglichkeiten eines Anschlusses nicht die erhoffte Entlastung. der Geyener Str. an die B 59n bzw. an die Bonnstr. Aus diesem Grunde scheidet diese Variante aus. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim überprüft werden. Es wird auch gefordert, die Kreuzung Steinstr. / Rathausstr. baulich zu optimieren Abwägung Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung B 2, B 26, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Zwecks Optimierung der Erschließung wird der konkrete Planungsvorschlag unterbreitet, den Kreisverkehr Pariser Str. dahingehend umzubauen, eine zusätzliche Zufahrt in die neuen Baugebiete (als „fünften Arm“) anzulegen. Abwägungsvorschlag Durch die zwischenzeitlich erfolgte Ergänzung des Erschließungskonzeptes (2. Kreisverkehr auf der Höhe der Strasse „Am Bendacker“ in Verbindung mit Umbau der Pariser Str.) konnte die Anregung auf anderem Wege Berücksichtigung finden. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich B 3, B 4, B 5, B 12, B 19, B 21, B 24, B 30, B 31 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller fordern, dass weder der mit den Baumaßnahmen verbundene Baustellenverkehr noch eine evtl. die neuen Baugebiete anfahrende Buslinie durch das Europa-Viertel geführt werden. Abwägungsvorschlag Die Eingaben entfalten zwar keine unmittelbare Relevanz für die Festsetzungen des B-Planes; sie sollen jedoch bei der Umsetzung der Planung Berücksichtigung finden. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich B 2, B 16, B 22, B 24, B 31 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller möchten sichergestellt wissen, dass eine ausreichende Anzahl öffentlicher Stellplätze vorgesehen wird. Abwägungsvorschlag Die geplanten Straßenquerschnitte ermöglichen - gleichmäßig im Plangebiet verteilt – die Anlage einer ausreichend großen Anzahl an öffentlichen Stellplätzen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim B 2, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller fordern, einen autofreien Zugang zum neuen Baugebiet über Fuß- und Radwege für das Europa-Viertel einzuplanen. B 23 fBÖ Inhalt der Äußerung Zum Thema „ausreichende Zahl an Stellplätzen“ wird zum einen angeregt, pro Wohneinheit drei Stellplätze nachweisen zu müssen und zum anderen sollen ausreichend viele Stellplätze für die Kindertagesstätten vorgesehen werden. B 29 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller regen an, bei der Planung der verkehrlichen Erschließung von Beginn an alle drei Baugebiete zu berücksichtigen. Die Unterführung „Am Kleekamp“ solle dabei nicht Bestandteil der Haupterschließung werden. Ferner sollten im Europa-Viertel keine weiteren Parkmöglichkeiten entfallen. Abwägung Abwägung Abwägungsvorschlag Der B-Plan sieht sowohl unmittelbar östlich des bestehenden Kindergartens eine Fuß- und Radwegeverbindung zum neuen Baugebiet als auch mit dem Wirtschaftsweg am südöstlichen Rand des Plangebietes eine durchgehende Wegeverbindung zwischen dem Europa-Viertel und dem zukünftigen Ortsrand vor. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Abwägungsvorschlag Gemäß der Bauordnung für NRW müsste lediglich ein Stellplatz pro Wohneinheit nachgewiesen werden; der Nachweis von zwei Stellplätzen, wie er hier vor Ort gefordert wird, geht demnach bereits über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Im Übrigen erscheint es auch vor dem Hintergrund des gebotenen Bodenschutzes nicht zielführend, mehr als zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu fordern. Die Anzahl der Stellplätze für die Kindertagesstätten wird auf der Grundlage der entsprechenden Verordnungen zur BauO ermittelt und bei der Flächenausweisung im B-Plan entsprechend berücksichtigt. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Selbstverständlich wurde im Zusammenhang mit der Erstellung der Rahmenplanung das Erschließungskonzept für alle drei Baugebiete entwickelt. Dieser Grundsatz wurde auch bei der Überarbeitung bzw. Ergänzung des Erschließungskonzeptes umfassend berücksichtigt. Dabei spielt die Unterführung „Am Kleekamp“ keine entscheidende Rolle, da die dort anstehenden Sanierungsmaßnahmen keine Verbreiterung der Fahrbahn beinhalten und daher in erster Linie für Fußgänger und Radfahrer Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung eine Optimierung bringen werden. Im Europa-Viertel werden im Zuge der Baumaßnahmen für den BP 113 keine weiteren Stellplätze entfallen. Im Gegenteil können durch den vorgesehenen Umbau der Pariser Straße im Abschnitt zwischen dem bestehenden Kreisverkehr und der Kita wieder neue Stellplätze geschaffen werden. Die Ausbauplanung hierfür wurde in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 24.06.2015 mehrheitlich befürwortet und beschlossen. B 24 fBÖ Inhalt der Äußerung Es wird angeregt, eine zusätzliche Zufahrt für die Baugebiete über die vorhandene Unterführung am Widdersdorfer Weg zum Elchweg hin zu planen. Bei der Planung des im BP 113 vorgesehenen Quartiersplatzes soll auf eine „zum Verweilen einladende“ Gestaltung“ Wert gelegt werden. B 26 fBÖ Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller regt an, den ruhenden Verkehr für die Mehrfamilienhäuser zwingend in Tiefgaragen unterzubringen. Abwägung Abwägungsvorschlag Eine zusätzliche Zufahrt über die Unterführung Widdersdorfer Weg scheidet aus, da der vorhandene Querschnitt der Unterführung für eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Erschließungsfunktion nicht ausreicht; die notwendige Querung der vorhandenen Gleistrasse der Industriebahn zusätzlich hohe Kosten verursachen würde und zudem kein Zugriff auf die notwendigen Flächen besteht. Hinsichtlich der Gestaltungsqualität des Quartiersplatzes wird auf die in Kürze anstehende Beauftragung eines Planungsbüros verwiesen, welches konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Quartiersplatzes erarbeiten soll. Dabei wird auch die Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle einnehmen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der zusätzlichen Zufahrt über die Unterführung am Widdersdorfer Weg nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Der B-Plan schreibt unter Punkt 5.2 der textlichen Festsetzungen vor, dass in den Bereichen, welche für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, Stellplätze und Garagen nur in unterirdischen Garagengeschossen zulässig sind. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Die Anregung hinsichtlich der Aufenthaltsqualität des Quartiersplatzes wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Seite 6 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim B 2, B 3, B 4, B 5, B 16, B 20, B 24, B 30, B 31 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller sprechen sich bezüglich der Standorte für die Mehrfamilienhäuser dafür aus, diese nicht in unmittelbarem Anschluss an das Europa-Viertel und nicht in den topografisch höchstgelegenen Bereichen des Plangebietes vorzusehen; es wird angeregt, entweder eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb der drei Neubaugebiete oder aber eine Konzentration der Mehrfamilienhäuser entlang der Geyener Straße zu planen. B 18, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller regen an, auf die Planung von Mehrfamilienhäusern gänzlich zu verzichten bzw. deren Anzahl deutlich zu reduzieren. B 24, B 26, B 31, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller regen an, für die Mehrfamilienhäuser eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen. Abwägung Abwägung Abwägungsvorschlag Die im B-Plan vorgesehene Lage der Mehrfamilienhäuser – konzentriert im BP 113 und hier insbesondere im Bereich der Pariser Straße - wurde bewusst gewählt, um so das gesuchte Angebot von Eigentums- oder Mietwohnungen an verkehrlich geeigneter Stelle und möglichst kurzer Distanz zum Zentrum und zum Pulheimer Bahnhof zu platzieren. Zusätzliche Verkehrsströme in die B-Plangebiete des BP 114 und 115 können zudem auf diese Weise vermieden werden. Nach der Überarbeitung des Vorentwurfes ist der Standort für Mehrfamilienhäuser in den topografisch höchstgelegenen Bereichen entfallen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich geänderter Standorte und der Verteilung für die Mehrfamilienhäuser nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Ein Verzicht auf die Mehrfamilienhäuser bzw. eine deutliche Reduzierung des entsprechenden Angebotes steht nicht zur Disposition, da ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung darin besteht, das Angebot an Wohnraum gerade auch in diesem Sektor aufgrund der hohen Nachfrage deutlich verbessern zu können. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Durch die im B-Plan festgesetzten Höhenbeschränkungen auf maximal 7.50 m Wandhöhe und maximal 11.00 m Gesamthöhe ist sichergestellt, dass eine maximal dreigeschossige Bebauung realisiert werden kann. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 7 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim B 3, B 6, B 9,B 12, B 13, B 19, B 24, B 26, B 31 fBÖ Inhalt der Äußerung Es wird angeregt, den am zukünftigen Ortsrand geplanten Grünzug nicht dort, sondern zwischen dem EuropaViertel und dem neuen Baugebiet des BP 113 vorzusehen. Es sollen auch innerhalb des Plangebietes ausreichende Grün- und Pflanzflächen angelegt sowie genügend Spiel- und Bolzmöglichkeiten geschaffen werden. B 18 fBÖ Inhalt der Äußerung Es wird angeregt, den Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer Bebauung zuzuführen, sondern dort eine Grünanlage vorzusehen. Abwägung Abwägung Abwägungsvorschlag Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des Regionalplanes gebunden ist; eine mittig liegende Grünfläche würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen. Planerisches Ziel ist die Eingrünung der neuen Baugebiete zur freien Landschaft hin; innerhalb dieses Grünsaumes ist sowohl die Anlage eines Kinderspielplatzes als auch einer Spielwiese mit Bolzmöglichkeit vorgesehen. Auch innerhalb des Plangebietes werden bei der Gestaltung des Quartiersplatzes als auch mittels wegbegleitender Grünflächen weitere hochwertige Freiflächen geschaffen. Zudem wird für die Bereiche des Geschosswohnungsbaus durch den Ausschluss oberirdischer Stellplatzanlagen sichergestellt, dass die zwischen den Baukörpern liegenden Freiflächen als größere zusammenhängende Grünflächen angelegt werden und so das Planungsziel eines attraktiven, grüngestaltete Wohnumfeldes auch dort realisiert werden kann. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der Forderung nach ausreichenden Grün- und Spielflächen zu berücksichtigen und hinsichtlich der Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Die Anregung, zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage anzulegen, betrifft nicht das Planverfahren des BP 1113 Pulheim, da die betreffende Fläche nicht im Geltungsbereich dieses B-Planes liegt. Sie ist somit nicht abwägungsrelevant im Rahmen dieses Planverfahrens. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 8 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim B 9 fBÖ; nachträgliche mail Inhalt der Äußerung Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unmittelbar an der nordöstlichen Plangebietsgrenze anschließenden Flächen nicht um eine frei zugängliche öffentliche Grünfläche, sondern um private Grundstücke handelt. Eine öffentliche Grünfläche könne neben diesen privaten Flächen angelegt werden. Es wird angeregt, über den vorhandenen Stichweg an der Londoner Strasse eine Vernetzung des Europaviertels mit den Grünräumen zu schaffen. B 9, B 32 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller regen hinsichtlich der Planung einer weiteren Kindertagesstätte an, diese entweder als direkte bauliche Erweiterung der bestehenden Kita oder aber an einem zentralen Standort z.B. in der Nähe des Grünzuges „Am Lindenkreuz“ vorzusehen. B 14, B 18 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller bitten um Prüfung, ob am bestehenden Kreisverkehr Geyener Str. / Pariser Str. bzw. entlang der Geyener Str. der Lärmschutz für die vorhandene Bebauung optimiert werden könne. Abwägung Abwägung Abwägungsvorschlag Der B-Plan setzt die entsprechenden Flächen als nicht überbaubare Grundstücksflächen fest. Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des Regionalplanes gebunden ist; eine mittig liegende Grünfläche würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen. Der angesprochene Fußweg wird im B-Plan 113 über eine fußläufige Verbindung an das geplante Straßennetz angebunden und schafft somit auch eine unmittelbare Vernetzung mit den geplanten Grünräumen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens nicht zu berücksichtigen. Die übrigen Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist hierzu kein Beschluss erforderlich. Abwägungsvorschlag Eine unmittelbar neben der bestehenden Kita platzierte weitere Einrichtung wird aufgrund der dann zu erwartenden Gesamtgrößenordnung nicht befürwortet. Der nunmehr gewählte Standort in der Nähe des neuen Kreisverkehrs stellt sicher, dass die Bring- und Holverkehre nicht in das neue Baugebiet hineingezogen werden. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 113 hinsichtlich des Lärmschutzes erfolgen in erster Linie im Hinblick auf die neu hinzukommende Bebauung. Für die angrenzenden B-Plangebiete 58 (Europa-Viertel) und 76 (Kreisverkehr) wurden ebenfalls Schallschutzgutachten erstellt, deren Ergebnisse seinerzeit in die Festsetzungen der jeweiligen B-Pläne eingeflossen sind. Ein Anspruch auf weitergehende schallschutztechnische Maßnahmen besteht nicht; rein formal betreffen die Anregungen darüber Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 9 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung hinaus nicht unmittelbar den Regelungsgehalt des BP 113. B 26, B 28 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller befürchten, dass vor allem durch die vorgesehene Verkehrsführung für die bestehenden Immobilien eine wesentliche Wertminderung eintritt. B 2, B 20 fBÖ Inhalt der Äußerung Es wird vorgeschlagen, die Reihenfolge der Entwicklung der drei Baugebiete zu überdenken und mit den hinterliegenden Bereichen des BP 114 und 115 zu beginnen. B 25 fBÖ Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller bittet bei der Planung der zulässigen Bebauungshöhen um Berücksichtigung seiner bestehenden Photovoltaik-Anlage. Abwägung Abwägungsvorschlag Die Lage am bisherigen Feldrand an einer Straße mit einseitiger Bebauung stellt keine Situation dar, auf die ein Anspruch besteht. Durch den nunmehr vorgesehenen Umbau der Pariser Straße und die damit verbundene Entzerrung der beiden Fahrtrichtungen können die durch die Verkehrszunahme befürchteten Beeinträchtigungen auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Diese aktuelle Planung wurde vom TVA am 24.06.15 (Vorlagen Nr. 244/2015) so beschlossen.. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung wird teilweise berücksichtigt. Abwägungsvorschlag Die Entscheidung, mit dem BP 113 zu beginnen, wurde zu einem Zeitpunkt festgesetzt, als die Verfügbarkeit der Flächen für den Bebauungsplan Nr. 114 noch nicht sichergestellt war. Da die Artenschutzuntersuchungen für den Bebauungsplan Nr. 113 – die i.d.R. bis zu 1,5 Jahre Vorlaufzeit benötigen – nunmehr bereits durchgeführt worden waren, musste man diese Reihenfolge beibehalten. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Die Lage des Wohnhauses des Eingabestellers (40 m bis zur Plangebietsgrenze und mindestens weitere 13 m bis zur nächsten realisierbaren Bebauung mit einer maximalen Höhe von 11.0 m) lassen erkennen, dass eine Einschränkung der Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage nicht zu erwarten ist. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 10 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Äußerungen zur zweiten frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.02.2015 bis 11.03.2015 (Hinweis: T 3 keine abwägungsrelevante Stellungnahme) T 1 ern. fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.03.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Naturschutz und Landschaftspflege Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch nicht erforderlich Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. Straßenbau und Verkehr Hinsichtlich der Baumaßnahmen an der Geyener Str. wird auf die mit dem Amt für Straßenbau und Verkehr abzustimmende Verwaltungsvereinbarung verwiesen sowie auf die Notwendigkeit, den Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW verkehrsgerecht auszubauen. Die Planung und Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen wird in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden auf der Grundlage der notwendigen Vereinbarungen erfolgen. T 2 ern. fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 11.03.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin gewährleistet sein. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Für den Geltungsbereich des BP 113 Pulheim entfaltet die An- nicht erforderlich regung noch keine Relevanz, da der angesprochene Wirtschaftsweg außerhalb des Plangebietes liegt. Es ist vorgesehen, die Funktion dieser Wegeparzelle im Sinne der Eingabe aufrecht zu erhalten. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 11 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung T 4 ern. fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 03.03.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Verweis auf Stellungnahme zur ersten frühzeitigen Betei- Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchti- nicht erforderlich ligung und die derzeit stattfindenden Abstimmungen zur gung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, geforderten Ertüchtigung des Knotens Rathausstr. / welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Steinstr. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. B 1 ern. fBÖ , Schreiben vom 10.03.2015 Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller fordern, eine bauliche Veränderung der Pariser Straße vorzunehmen, um die Anwohner durch eine „Teilung“ der Fahrbahnen und damit verbundene Einbahnregelungen zu entlasten. B 2 ern. fBÖ, Schreiben vom 11.03.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Die zwischenzeitlich im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr im Juni vorgestellte und mehrheitlich so beschlossene Ausbauplanung für den BP 113 Pulheim sieht für den Abschnitt der Pariser Straße zwischen Kreisverkehr und Kita die von den Eingabestellern geforderte Umbaumaßnahme vor. Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller regt an, den Geschosswohnungsbau zu entzerren und nur entlang der Geyener Straße als auch entlang der geplanten Verlängerung der Straße „Am Bendacker“ zu konzentrieren. Des Weiteren wird eine Absperrung /Abpollerung im Bereich der bestehenden Kita an der Pariser Straße gefordert sowie die Anlage einer begrünten Wegeverbindung im Bereich zwischen dem Europa-Viertel und dem Neubaugebiet angeregt. Die gewählten Standorte für den Geschosswohnungsbau im nordöstlichen Teil des Plangebietes zu platzieren ermöglicht zum einen die Schaffung geschützter Grünbereiche, welche für die Bewohnerinnen und Bewohner der Mehrfamilienhäuser hochwertige Erholungsbereiche im Freien darstellen. Zum anderen kann auf diese Weise der Ziel- und Quellverkehr aus dem Mehrfamilienhausquartier auf einen überschaubaren Bereich des Plangebietes beschränkt werden. Das Planungsrecht liefert keine Grundlage, verkehrslenkende Maßnahmen wie z.B. Absperrungen oder Abpollerungen in B- Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Seite 12 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Plänen festzusetzen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist jedoch bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar. Die im B-Plan vorgesehenen Erschließungsstraßen und –wege ermöglichen aufgrund der geplanten Querschnitte durch die Pflanzung von Bäumen die Anlage begrünter Wegeverbindungen. Darüber hinaus stellt der unmittelbar entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze und südöstlich der bestehenden Kita verlaufende 10.0 m breite Grundstücksstreifen einen Puffer zwischen der bestehenden Bebauung und der Neubebauung im B-Plan 113 dar. Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 05.08.2015 bis 11.09.2015 T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 08.09.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die Hin- Die vom Rhein-Erft-Kreis geforderte Ergänzung entspricht Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die weise zum Artenschutz unter Punkt D ff. in den textli- den Inhalten des Umweltberichtes. Die Textlichen Festset- Anregungen zu berücksichtigen. chen Festsetzungen des BP beachtet werden und zungen wurden um den erforderlichen Textteil im Satzungsfolgende Ergänzung in die textlichen Festsetzungen exemplar des Bebauungsplanes ergänzt. aufgenommen wird: „Für die Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn werden folgende Zusatzstrukturen mit einer Mindestgröße von 1,5 ha nach Vorgaben des MKULNV(2013) in der Ackerflur geschaffen.“ Straßenbau und Verkehr Keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan und Verweis auf Schreiben im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Straßenentwässerung K 25 - Verwaltungsvereinbarung zur K 25 - Ausbau Knoten Rathausstraße / Steinstraße Abwägung Die behördeninternen Abstimmungen sowohl zur Straßen- nicht erforderlich entwässerungsplanung wie auch zur Umbaumaßnahme für den Knotenpunkt Rathausstraße / Steinstraße wurden bereits in die Wege geleitet. Ergänzend wird auf den Abwägungsvorschlag unter T 2 Punkt 1 verwiesen. Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 13 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim - Einhaltung von Mindestabständen bei Baumpflanzungen berücksichtigt werden Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen. Abwägung derzeit vorbereitet. Die Einhaltung der Mindestabstände wird bei der konkreten Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. Der erforderliche Nachweis wurde mit Schreiben vom nicht erforderlich 27.05.2013 im Rahmen der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim erbracht. Dieses Schreiben an die Bezirksregierung Köln ging auf dem Dienstweg über den Rhein-Erft-Kreis. T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Schreiben vom 11.08.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat 1. Unter Voraussetzung des Knotenpunktumbaues 1. Im Zusatz zur Verkehrsuntersuchung Steinstraße / Rat- zu 1. Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, L 183/ K25/ K24 bestehen gegen die Planung keine hausstraße vom März 2014 (Folie 6) wird dargelegt, dass in die Anregungen nicht zu berücksichtigen. grundsätzlichen Bedenken. Folge der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim die Gesamtbelastung am Knoten Steinstraße / Rathausstraße um 103 KFZ-Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde zunimmt. Die Verkehrsqualität, die im heutigen Zustand auf der Stufe C abgewickelt werden kann, bleibt dabei erhalten. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Erschließung des BP 113 somit ohne größere Beeinträchtigungen am Knoten Steinstraße / Rathausstraße möglich ist. Der Umbau der Kreuzung ist also im Rahmen des hier zur Abwägung stehenden Bauleitplanverfahrens nicht erforderlich. 2. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und oder textlich auf die Verkehremissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Abwägung 2. Die in § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eröffneten Festsetzungs- zu 2. Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, möglichkeiten bilden keine Rechtsgrundlage für die hier vom die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Landesbetrieb Straßenbau geforderte Regelung. Lediglich für die Thematik Lärm eröffnet sich eine Festsetzungsmöglichkeit gemäß BauGB. Diese wurde im Bebauungsplan Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 14 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung berücksichtigt. Unter Punkt 6 der textlichen Festsetzungen wurden verbindliche Regelungen zum Immissionsschutz auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB getroffen. Auch in der Planzeichnung wurden basierend auf dieser Rechtsgrundlage die 3m hohe Lärmschutzwand und der Lärmschutzwall verbindlich festgesetzt. Im Übrigen wurden die Themen zu Staub, Lärm und Abgasen Bestandteil des Umweltberichtes. Sprühfahnen und Spritzwasser entziehen sich den Regelungsmöglichkeiten innerhalb eines Bauleitplanverfahrens. Nicht nur in einer durch den motorisierten Individualverkehr geprägten Umlandgemeinde entstehen durch diese Mobilitätsorientierung zwangsläufig an allen Straßen Verkehrsemissionen durch Staub, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe. Es ist nicht erkennbar, warum explizit in diesem Bauleitplanverfahren derartige Regelungen aufgenommen werden sollten. B 1, B 2, B 3, B 4 Auslegung Inhalt der Äußerung Die Konzentration der Mehrfamilienhäuser im vorderen Bereich des BP 113 wird kritisiert und vorgeschlagen, derartige Gebäude im Plangebiet zu verteilen. Abwägung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Die Konzentration der Mehrfamilienhäuser in blockartigen Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Strukturen entlang der Geyener Straße war bereits mehrfach Anregungen nicht zu berücksichtigen. im Verfahrensverlauf Bestandteil der Sitzungsvorlagen und der Diskussion in den zuständigen Ausschüssen. Bereits in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschloss der Planungsausschuss unter Punkt 1 b Nr. 3 einstimmig: „Die Planung der Mehrfamilienhausbebauung in einem solchen städtebaulichen Konzept 03 als hochwertiges Quartier zwischen der Pariser Straße und dem zukünftigen Quartiersplatz im BP 113 (wie bereits in der vorliegenden Variante 01 dargestellt).“ siehe Niederschrift PA vom 17.09.2015, Vorlage Nr. 354/2015, TOP 7, Seite 19 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 15 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Die quartiersbildende Form des Geschosswohnungsbaus in dieser Lage wurde unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Option generationenübergreifender Wohnformen gewählt, da dieser Bereich Lagevorteile hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit der Nahversorgung, des Bahnhofs und der City aufweist. Größter Vorteil der aufgelockerten Blockbildung ist die Schaffung hochwertiger und klar ablesbarer Freibereiche im unmittelbaren Wohnumfeld. Quartiershöfe mit Gemeinschaftsflächen sind Orte der Orientierung. Sie bieten durch ihre Abschirmung eine quartiersbezogene Identifikation, sind Orte der Erholung und bieten die Möglichkeit der Begegnung, der Kommunikation und des autofreien Spielens. Entgegen der durchgehenden Baufläche des geplanten Gebäudekomplexes gegenüber der Pariser Straße sollten getrennte Gebäude geplant werden. Abwägung Städtebaulich wird durch die etwas dichtere aber angestrebte hochwertige Baustruktur der Eingang zu dem neuen Stadtquartier durch die Ausbildung klar ablesbarer Raumkanten gestaltet. Diesem dient auch die durchgehende Baufläche entlang der Pariser Straße, die in ihrer Ausdehnung eine lediglich 10 m größere Breite aufweist als der bestehende Gebäudekomplex entlang der Pariser Straße bzw. eine 16 m geringere Gebäudebreite als der angrenzende Kindergarten. Hinzu kommt, dass die Baufläche in ihrer Mitte um 5,70 m versetzt ist, so dass eine deutliche Gliederung des zukünftigen Gebäudekörpers erfolgt. Dass der geplante Gebäudekörper für Pulheimer Verhältnisse keinen ungewöhnlichen Maßstab darstellt, kann beispielhaft an der FordSiedlung abgelesen werden, in der fast alle Reihenhauszeilen eine breitere Ausdehnung haben. In der Gesamtbetrachtung ist der mögliche Baukörper unter Berücksichtigung der Gliederung, der für Geschosswohnungsbau maßvollen Höhenentwicklung und hinsichtlich der abschirmenden Funktion der Blockinnenbereiche städtebaulich gerechtfertigt und stellt keinen ungewöhnlichen Maßstabssprung dar. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 16 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Schriftlich und in einer beigefügten Alternativskizze dargestellt, wird zusätzlich eine Fußwegeverbindung durch die neuen Quartiere und eine Durchbrechung der Lärmschutzwand zur Anlage eines Fußweges vorgeschlagen. Abwägung Abwägung Die Bewohner und Bewohnerinnen eines Quartiersblocks bilden eine Gemeinschaft, die von einer größeren nachbarlichen Öffentlichkeit geprägt ist als in den klassischen Einfamilienhausbereichen. Die private Nutzung der den Wohnnutzungen direkt zugeordneten Freibereiche (Terrassen und Balkone) erfährt bei dieser Hausform eine gewisse Einschränkung durch die gemeinschaftliche Nutzung der Freiflächen in den Blockinnenbereichen. Eine öffentliche Fußwegeverbindung durch die Quartiere, wie in der Alternativskizze vorgeschlagen, würde die Privatsphäre in diesen Bereichen weiter einschränken. Funktionale Aspekte lassen unter Abwägung der vorab genannten Einschränkungen die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Durchwegung nicht erkennen. Die geplanten Straßen im Neubauquartier verfügen über sehr komfortable Fußwegebreiten, so dass Fußwegebeziehungen in diesen Bereichen sehr gut Straßen begleitend möglich sind. Die in den Eingaben als Fortführung des Fußweges in das Europaviertel vorgeschlagene Verbindung wird im Bereich der Helsinkistraße ebenfalls als Straßen begleitender Fußweg geführt. Die Aufbrechung der Lärmschutzwand zur Anlage einer Fußwegeverbindung zum bestehenden Nahversorger erzeugt nicht unerhebliche Mehrkosten, da hinter der Unterbrechung eine zweite Lärmschutzwand ,die die Unterbrechung deutlich überlappt, errichtet werden müsste. Hinzu kommen die Kosten für die Anlage eines Fußweges. Aus Sicherheitsgründen wird eine Querung der Geyener Straße ausschließlich im Bereich des Kreisverkehres erfolgen, so dass sich die Verkürzung der Fußwegebeziehung deutlich relativiert und einen derartigen Mehraufwand nicht rechtfertigt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 17 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch den Gebäudekomplex entlang der Pariser Straße eine Verschattung der Bestandbebauung erfolge. Die Höhenfestsetzungen im BP 113 stellen allgemein für den Geschosswohnungsbau eine eher maßvolle Höhenentwicklung sicher und liegen in der festgesetzten Gesamthöhe sogar 50 cm unter den Regelungen im Europaviertel (das Mehrfamilienhaus an der Pariser Straße hat eine genehmigte Firsthöhe von 11,49 m). Der Abstand zwischen der möglichen Neubebauung und der Bestandbebauung an der Pariser Straße beträgt 31 m. Im Planungsleitfaden Klimaschutzsiedlungen NRW wurde ein Richtwert von 2,7 festgelegt, der einen flachen Sonneneinfallswinkel von 20° berücksichtigt. Um eine Verschattung der jeweiligen Südfassade zu vermeiden, muss das Verhältnis des Abstandes (A) zwischen der Verschattungskante und dem verschatteten Gebäude (hier 31 m) zur Höhe der Verschattungskante (H) des verschattenden Gebäudes (hier 11 m) diesen Richtwert mind. einhalten. Da in diesem Fall der Wert von A/H = 2,82 beträgt, kann nicht von einer Verschattung der Gebäudefassaden der bestehenden Bebauung an der Pariser Straße ausgegangen werden. Ferner ist der geplante Abstand größer als die Abstände zwischen den Gebäudezeilen innerhalb des Europaviertels. Dass innerhalb dieses Viertels in der Vergangenheit Verschattungsprobleme aufgetreten wären ist der Verwaltung nicht bekannt. Im vorderen Bereich der Pariser Straße entstünden durch das erhöhte Verkehrsaufkommen erhebliche Emissionen. Weiter werden verkehrslenkende Maßnahmen vorgeschlagen. Der Lärmgutachter wurde hinsichtlich der Eingaben um eine ergänzende Untersuchung gebeten. Die Stellungnahme des Gutachters zu dem Vergleich Ist-Zustand / Ausbauzustand an der Pariser Straße unter Berücksichtigung der Verkehrserhöhung durch den BP 113 ist in der Anlage beigefügt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch das erhöhte Verkehrsaufkommen im Rahmen des hier zur Abwägung stehenden Bauleitplanverfahrens die höchste prognostizierte Pegelzunahme lediglich bei 1 dB (A) liegt. Die Merkbarkeitsschwelle für Erhöhungen liegt ab 2 dB (A) (vgl. Ulrich Kuschnerus; Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 18 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung Der sachgerechte Bebauungsplan; 3. Auflage; Tabelle – Kenngrößen für die Wirkung von Pegeldifferenzen; Seite 186), so dass im Rahmen der Realisierung des BP 113 davon auszugehen ist, dass deutlich wahrgenommene Unterschiede in der Lautstärke nicht vorliegen werden. Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens, wenngleich auch geeignet zur späteren Steuerung von Verkehrsströmen. B 5 Auslegung Schreiben vom 10.08.2015 Inhalt der Äußerung Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück der Eingabesteller festgesetzte Garagenfläche sei nicht ausreichend. Beantragt wird die Festsetzung einer 6-7 m breiten Garagenfläche, die im Übrigen bis an die hintere Grundstücksgrenze festgesetzt werden sollte. Abwägung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Die Anwohner der bisher an den Acker grenzenden Parzel- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die len haben im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens von dem Anregungen nicht zu berücksichtigen. Eigentümer des Feldes einen 10 m breiten Grundstücksstreifen erworben, der planungsrechtlich als landwirtschaftliche Fläche zu werten war. Diese Fläche wird erst mit dem jetzt zu beschließenden Bauleitplanverfahren einer planungsrechtlichen Nutzungsmöglichkeit zugeführt, in dem sie als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt wurde. Diese Flächen können somit als Gartenbereiche genutzt werden; Nebenanlagen bis 30 m³ sind zulässig. Der Versiegelungsgrad für das Gesamtgrundstück darf 60 % nicht überschreiten. Auf diesem Grundstückstreifen wurden auf Anregung aus der Bewohnerschaft die in dem Bestandsbebauungsplan (BP 58 Pulheim 1. Änd.) festgesetzten Garagenflächen um 7 x 3 m verlängert, um die bestehenden Garagen verlängern oder in diesen Bereich versetzen zu können. Insgesamt sind auf den Grundstücken jetzt Garagenflächen von 13 m Länge festgesetzt, was der überwiegenden Größe der Garagenflächen in dem neuen Bebauungsplan entspricht (hier Regeltiefe 12 m). Lediglich in den Bereichen mit der bungalowartigen Einzelhausbebauung erfolgte in dieser Sondersituation eine großzügige Flächenausweisung für diese Anlagen, um eine gewisse Flexibilität zu wahren, da es verschiedene Argu- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 19 von 20 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Abwägung mente für die jeweilige Standortwahl gibt. In den klassischen Fällen (Reihenhaus, Doppelhaus) wurde die Flächenausweisung (Baufläche bzw. Garagenfläche) auf 12 m beschränkt. Im Bereich der an das Bestandgebiet angrenzenden Grundstücke sind in Verlängerung der Stichwege großzügigere Flächen ausgewiesen, Aus dem städtebaulichen Entwurf ist zu ersehen, dass bei diesen freistehenden Endhäusern die Garage auf der linken Seite des Gebäudes vorgesehen ist und die Festsetzung der in Verlängerung der Stichwege geplanten Flächen erfolgte aufgrund der dann notwendigen Rangiervorgänge, um damit möglichst ein durchgehendes Rückwärtsbefahren der Stichwege vermeiden zu können. Der beantragten Verlängerung bis an die Grundstücksgrenzen über das dargestellte Regelmaß hinaus, wird aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt. Die beantragte Verbreiterung dieser Garagenfläche auf 6 bis 7 m ist nicht möglich, da die Zufahrt zu der dann zu errichtenden Doppelgarage über einen im bestehenden Bebauungsplan (BP 58 1. Änd.) an dieser Stelle festgesetzten Pflanzstreifen - der wiederum Bestandteil der Ausgleichbilanzierung war - erfolgen müsste. Zum einen wurde im Rahmen des BP 113 den Belangen einer Vergrößerung bzw. Verlagerung der bestehenden Garagen Rechnung getragen, zum anderen sind die Belange des festgesetzten Ausgleiches im BP 58 1.Änd. zu berücksichtigen, so dass diese der Vergrößerung der Garagenfläche entgegenstehen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 20 von 20