Daten
Kommune
Pulheim
Größe
376 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung)
Äußerungen zur ersten frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 7: keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen)
T 1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Aufgrund möglicherweise erhaltenswerter Reste eines Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 113 Pulheim wurde nicht erforderlich
römischen Landgutes sind eine Sachverhaltsermittlung die geforderte Prospektion bereits durchgeführt. Das Amt für
bzw. eine Prospektion erforderlich.
Bodendenkmalpflege hat sowohl mit Schreiben vom 28.01.15
als auch per e-mail vom 16.04.2015 bestätigt, dass nach Abschluss der archäologischen Untersuchung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 113 Belange des Bodendenkmalschutzes
und der Bodendenkmalpflege für die o.a. Planung nicht mehr
abwägungserheblich sind. Für die Umsetzung der Planung sei
lediglich auf die §§ 15 und 16 DSchG NW hinzuweisen. Unter
Punkt C 4 der textlichen Festsetzungen ist der entsprechende
Hinweis auf die Belange der Bodendenkmalpflege erfolgt. Der
Abschlussbericht der mit der Prospektion beauftragten Firma ist
als Anlage der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt..
T 2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014
Inhalt der Äußerung
Für einen Teil des Plangebietes weist der Landschaftsplan 7 ein Landschaftsschutzgebiet aus. Die auch dort
vorgesehene Siedlungserweiterung steht im Widerspruch
zu dieser Ausweisung. Ein entsprechender Antrag ist zu
stellen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB) nicht erforderlich
abgestimmt. Der formelle Antrag auf Aufhebung des Widerspruchs wurde gestellt und zwischenzeitlich seitens des Kreistages positiv beschieden.
Naturschutz und Landschaftspflege
nicht erforderlich
Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch
nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes
das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden.
nicht erforderlich
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von Unter Punkt 3 der Begründung zur FNP-Änderung 17.9 wird der
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder geforderte Nachweis erbracht.
bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen
Immissionsschutz
Empfehlung, Lärmgutachten erstellen zu lassen und im Im Rahmen der Erarbeitung des verbindlichen Bauleitplanes
B-Plan die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzu- BP 113 Pulheim wurde ein umfangreiches Lärmgutachten ersetzen
stellt, dessen Ergebnisse unmittelbar durch Festsetzungen zum
erforderlichen Lärmschutz umgesetzt wurden.
nicht erforderlich
nicht erforderlich
Straßenbau und Verkehr
Forderung nach zweiter Zufahrtsmöglichkeit für die Bau- Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde zwischenzeitlich über eine
gebiete sowie nach einem verkehrsgerechten Ausbau entsprechende Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres in
des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr.
Höhe der Straße „Am Bendacker“ im B-Plan Nr. 113 Pulheim
berücksichtigt. Ebenso liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung für einen Umbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt
wird.
T 3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchti- nicht erforderlich
dass der Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. umgebaut gung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
wird
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur
Verfügung.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
T 8 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Kompensa- Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten Ausgleichsmaßnah- nicht erforderlich
tionsmaßnahmen möglichst flächensparend auszuführen, men eine hochwertige Anpflanzung und ökologische Gestaltung
damit die Ackerflächen nicht noch zusätzlich über Gebühr der entsprechenden Flächen beinhalten, kann die flächenmäßiabnehmen.
ge Beanspruchung i.d.R. auf ein Minimum reduziert werden.
Insofern kann der Forderung voll inhaltlich entsprochen werden.
Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der
Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der
auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über
die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin
gewährleistet sein.
Für den Geltungsbereich des BP 113 Pulheim entfaltet die Anregung noch keine Relevanz, da der angesprochene Wirtschaftsweg außerhalb des Plangebietes liegt. Es ist vorgesehen, die Funktion dieser Wegeparzelle im Sinne der Eingabe
aufrecht zu erhalten.
T 9 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014
Hinweis auf das Vorkommen humoser Böden in Teilbe- Die entsprechende Kennzeichnung der mitgeteilten Flächen ist nicht erforderlich
reichen des FNP-Änderungsbereiches
in der Planzeichnung des BP 113 Pulheim erfolgt.
B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9, B 10, B 11, B 12, B 15, B 16, B 17, B 18, B 19, B 20, B 21, B 22, B 23, B 24, B 26 (mit Unterschriftenliste), B 27 (mit Unterschriftenliste), B 29, B 30, B 31, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Eingabesteller bemängeln das vorgestellte Erschlie- Die Forderung nach einer zweiten Zufahrt wurde im B- Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist
ßungskonzept (Haupterschließung ausschließlich über Planverfahren berücksichtigt und über entsprechende Festset- kein Beschluss erforderlich.
den vorhandenen Kreisverkehr Pariser Str./ Geyener zungen sichergestellt. Die geforderte Aktualisierung bzw. ErStr.) und fordern eine zusätzliche separate Zufahrt durch gänzung des Verkehrsgutachtens wurde zwischenzeitlich voreinen weiteren Kreisverkehr. Es wird die Forderung gelegt (vgl. Anhang zur Offenlage). Die Überprüfung möglicher
erhoben, das Verkehrsgutachten zu aktualisieren und in Anbindungen an das überörtliche Straßennetz durch den Verdiesem Zusammenhang Einzelaspekte zum erwartbaren kehrsgutachter hat ergeben, dass eine solche Maßnahme starke
Verkehrsaufkommen sowie zur Verkehrsführung inner- Verkehrsverlagerungen aus dem Zentrum auf die Rathauskreuhalb der Baugebiete untersuchen zu lassen. Ebenso zung und die Geyener Straße mit sich bringen würde und eben
sollen nochmals die Möglichkeiten eines Anschlusses nicht die erhoffte Entlastung.
der Geyener Str. an die B 59n bzw. an die Bonnstr. Aus diesem Grunde scheidet diese Variante aus.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
überprüft werden.
Es wird auch gefordert, die Kreuzung Steinstr. / Rathausstr. baulich zu optimieren
Abwägung
Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur
Verfügung
B 2, B 26, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Zwecks Optimierung der Erschließung wird der konkrete
Planungsvorschlag unterbreitet, den Kreisverkehr Pariser Str. dahingehend umzubauen, eine zusätzliche Zufahrt in die neuen Baugebiete (als „fünften Arm“) anzulegen.
Abwägungsvorschlag
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Ergänzung des Erschließungskonzeptes (2. Kreisverkehr auf der Höhe der Strasse „Am
Bendacker“ in Verbindung mit Umbau der Pariser Str.) konnte
die Anregung auf anderem Wege Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
B 3, B 4, B 5, B 12, B 19, B 21, B 24, B 30, B 31 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller fordern, dass weder der mit den
Baumaßnahmen verbundene Baustellenverkehr noch
eine evtl. die neuen Baugebiete anfahrende Buslinie
durch das Europa-Viertel geführt werden.
Abwägungsvorschlag
Die Eingaben entfalten zwar keine unmittelbare Relevanz für die
Festsetzungen des B-Planes; sie sollen jedoch bei der Umsetzung der Planung Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
B 2, B 16, B 22, B 24, B 31 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller möchten sichergestellt wissen, dass
eine ausreichende Anzahl öffentlicher Stellplätze vorgesehen wird.
Abwägungsvorschlag
Die geplanten Straßenquerschnitte ermöglichen - gleichmäßig
im Plangebiet verteilt – die Anlage einer ausreichend großen
Anzahl an öffentlichen Stellplätzen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
B 2, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller fordern, einen autofreien Zugang zum
neuen Baugebiet über Fuß- und Radwege für das Europa-Viertel einzuplanen.
B 23 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Zum Thema „ausreichende Zahl an Stellplätzen“ wird
zum einen angeregt, pro Wohneinheit drei Stellplätze
nachweisen zu müssen und zum anderen sollen ausreichend viele Stellplätze für die Kindertagesstätten vorgesehen werden.
B 29 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller regen an, bei der Planung der verkehrlichen Erschließung von Beginn an alle drei Baugebiete zu berücksichtigen. Die Unterführung „Am Kleekamp“ solle dabei nicht Bestandteil der Haupterschließung werden. Ferner sollten im Europa-Viertel keine
weiteren Parkmöglichkeiten entfallen.
Abwägung
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Der B-Plan sieht sowohl unmittelbar östlich des bestehenden
Kindergartens eine Fuß- und Radwegeverbindung zum neuen
Baugebiet als auch mit dem Wirtschaftsweg am südöstlichen
Rand des Plangebietes eine durchgehende Wegeverbindung
zwischen dem Europa-Viertel und dem zukünftigen Ortsrand
vor.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Abwägungsvorschlag
Gemäß der Bauordnung für NRW müsste lediglich ein Stellplatz
pro Wohneinheit nachgewiesen werden; der Nachweis von zwei
Stellplätzen, wie er hier vor Ort gefordert wird, geht demnach
bereits über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Im
Übrigen erscheint es auch vor dem Hintergrund des gebotenen
Bodenschutzes nicht zielführend, mehr als zwei Stellplätze pro
Wohneinheit zu fordern.
Die Anzahl der Stellplätze für die Kindertagesstätten wird auf der
Grundlage der entsprechenden Verordnungen zur BauO ermittelt und bei der Flächenausweisung im B-Plan entsprechend
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Selbstverständlich wurde im Zusammenhang mit der Erstellung
der Rahmenplanung das Erschließungskonzept für alle drei
Baugebiete entwickelt. Dieser Grundsatz wurde auch bei der
Überarbeitung bzw. Ergänzung des Erschließungskonzeptes
umfassend berücksichtigt. Dabei spielt die Unterführung „Am
Kleekamp“ keine entscheidende Rolle, da die dort anstehenden
Sanierungsmaßnahmen keine Verbreiterung der Fahrbahn beinhalten und daher in erster Linie für Fußgänger und Radfahrer
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist
kein Beschluss erforderlich.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
eine Optimierung bringen werden.
Im Europa-Viertel werden im Zuge der Baumaßnahmen für den
BP 113 keine weiteren Stellplätze entfallen. Im Gegenteil können durch den vorgesehenen Umbau der Pariser Straße im
Abschnitt zwischen dem bestehenden Kreisverkehr und der Kita
wieder neue Stellplätze geschaffen werden. Die Ausbauplanung
hierfür wurde in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und
Verkehr am 24.06.2015 mehrheitlich befürwortet und beschlossen.
B 24 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Es wird angeregt, eine zusätzliche Zufahrt für die Baugebiete über die vorhandene Unterführung am Widdersdorfer Weg zum Elchweg hin zu planen.
Bei der Planung des im BP 113 vorgesehenen Quartiersplatzes soll auf eine „zum Verweilen einladende“
Gestaltung“ Wert gelegt werden.
B 26 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller regt an, den ruhenden Verkehr für die
Mehrfamilienhäuser zwingend in Tiefgaragen unterzubringen.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Eine zusätzliche Zufahrt über die Unterführung Widdersdorfer
Weg scheidet aus, da der vorhandene Querschnitt der Unterführung für eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Erschließungsfunktion nicht ausreicht; die notwendige Querung der
vorhandenen Gleistrasse der Industriebahn zusätzlich hohe
Kosten verursachen würde und zudem kein Zugriff auf die notwendigen Flächen besteht.
Hinsichtlich der Gestaltungsqualität des Quartiersplatzes wird
auf die in Kürze anstehende Beauftragung eines Planungsbüros
verwiesen, welches konkrete Vorschläge für die Gestaltung des
Quartiersplatzes erarbeiten soll. Dabei wird auch die Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle einnehmen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung hinsichtlich der zusätzlichen Zufahrt
über die Unterführung am Widdersdorfer Weg
nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Der B-Plan schreibt unter Punkt 5.2 der textlichen Festsetzungen vor, dass in den Bereichen, welche für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, Stellplätze und Garagen nur in
unterirdischen Garagengeschossen zulässig sind.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Die Anregung hinsichtlich der Aufenthaltsqualität
des Quartiersplatzes wurde berücksichtigt, daher
ist kein Beschluss erforderlich.
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
B 2, B 3, B 4, B 5, B 16, B 20, B 24, B 30, B 31 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller sprechen sich bezüglich der Standorte für die Mehrfamilienhäuser dafür aus, diese nicht in
unmittelbarem Anschluss an das Europa-Viertel und
nicht in den topografisch höchstgelegenen Bereichen
des Plangebietes vorzusehen; es wird angeregt, entweder eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb der drei
Neubaugebiete oder aber eine Konzentration der Mehrfamilienhäuser entlang der Geyener Straße zu planen.
B 18, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller regen an, auf die Planung von Mehrfamilienhäusern gänzlich zu verzichten bzw. deren Anzahl deutlich zu reduzieren.
B 24, B 26, B 31, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller regen an, für die Mehrfamilienhäuser
eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.
Abwägung
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Die im B-Plan vorgesehene Lage der Mehrfamilienhäuser –
konzentriert im BP 113 und hier insbesondere im Bereich der
Pariser Straße - wurde bewusst gewählt, um so das gesuchte
Angebot von Eigentums- oder Mietwohnungen an verkehrlich
geeigneter Stelle und möglichst kurzer Distanz zum Zentrum
und zum Pulheimer Bahnhof zu platzieren. Zusätzliche Verkehrsströme in die B-Plangebiete des BP 114 und 115 können
zudem auf diese Weise vermieden werden.
Nach der Überarbeitung des Vorentwurfes ist der Standort für
Mehrfamilienhäuser in den topografisch höchstgelegenen Bereichen entfallen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung hinsichtlich geänderter Standorte
und der Verteilung für die Mehrfamilienhäuser
nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Ein Verzicht auf die Mehrfamilienhäuser bzw. eine deutliche
Reduzierung des entsprechenden Angebotes steht nicht zur
Disposition, da ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung darin
besteht, das Angebot an Wohnraum gerade auch in diesem
Sektor aufgrund der hohen Nachfrage deutlich verbessern zu
können.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Durch die im B-Plan festgesetzten Höhenbeschränkungen auf
maximal 7.50 m Wandhöhe und maximal 11.00 m Gesamthöhe
ist sichergestellt, dass eine maximal dreigeschossige Bebauung
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
B 3, B 6, B 9,B 12, B 13, B 19, B 24, B 26, B 31 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Es wird angeregt, den am zukünftigen Ortsrand geplanten Grünzug nicht dort, sondern zwischen dem EuropaViertel und dem neuen Baugebiet des BP 113 vorzusehen. Es sollen auch innerhalb des Plangebietes ausreichende Grün- und Pflanzflächen angelegt sowie genügend Spiel- und Bolzmöglichkeiten geschaffen werden.
B 18 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Es wird angeregt, den Bereich zwischen Elchweg und
der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer Bebauung zuzuführen, sondern dort eine Grünanlage vorzusehen.
Abwägung
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den
vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des
Regionalplanes gebunden ist; eine mittig liegende Grünfläche
würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen.
Planerisches Ziel ist die Eingrünung der neuen Baugebiete zur
freien Landschaft hin; innerhalb dieses Grünsaumes ist sowohl
die Anlage eines Kinderspielplatzes als auch einer Spielwiese
mit Bolzmöglichkeit vorgesehen.
Auch innerhalb des Plangebietes werden bei der Gestaltung des
Quartiersplatzes als auch mittels wegbegleitender Grünflächen
weitere hochwertige Freiflächen geschaffen. Zudem wird für die
Bereiche des Geschosswohnungsbaus durch den Ausschluss
oberirdischer Stellplatzanlagen sichergestellt, dass die zwischen
den Baukörpern liegenden Freiflächen als größere zusammenhängende Grünflächen angelegt werden und so das Planungsziel eines attraktiven, grüngestaltete Wohnumfeldes auch dort
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung hinsichtlich der Forderung nach
ausreichenden Grün- und Spielflächen zu berücksichtigen und hinsichtlich der Anlage eines mittig
gelegenen Grünstreifens nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Die Anregung, zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage anzulegen, betrifft nicht das Planverfahren des BP 1113 Pulheim, da die betreffende Fläche nicht im
Geltungsbereich dieses B-Planes liegt. Sie ist somit nicht abwägungsrelevant im Rahmen dieses Planverfahrens.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
B 9 fBÖ; nachträgliche mail
Inhalt der Äußerung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unmittelbar an der nordöstlichen Plangebietsgrenze anschließenden Flächen nicht um eine frei zugängliche öffentliche Grünfläche, sondern um private Grundstücke handelt. Eine öffentliche Grünfläche könne neben diesen
privaten Flächen angelegt werden.
Es wird angeregt, über den vorhandenen Stichweg an
der Londoner Strasse eine Vernetzung des Europaviertels mit den Grünräumen zu schaffen.
B 9, B 32 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller regen hinsichtlich der Planung einer
weiteren Kindertagesstätte an, diese entweder als direkte bauliche Erweiterung der bestehenden Kita oder aber
an einem zentralen Standort z.B. in der Nähe des Grünzuges „Am Lindenkreuz“ vorzusehen.
B 14, B 18 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller bitten um Prüfung, ob am bestehenden Kreisverkehr Geyener Str. / Pariser Str. bzw. entlang
der Geyener Str. der Lärmschutz für die vorhandene
Bebauung optimiert werden könne.
Abwägung
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Der B-Plan setzt die entsprechenden Flächen als nicht überbaubare Grundstücksflächen fest.
Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den
vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des
Regionalplanes gebunden ist; eine mittig liegende Grünfläche
würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen.
Der angesprochene Fußweg wird im B-Plan 113 über eine fußläufige Verbindung an das geplante Straßennetz angebunden
und schafft somit auch eine unmittelbare Vernetzung mit den
geplanten Grünräumen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung hinsichtlich der Anlage eines mittig
gelegenen Grünstreifens nicht zu berücksichtigen.
Die übrigen Anregungen wurden berücksichtigt,
daher ist hierzu kein Beschluss erforderlich.
Abwägungsvorschlag
Eine unmittelbar neben der bestehenden Kita platzierte weitere
Einrichtung wird aufgrund der dann zu erwartenden Gesamtgrößenordnung nicht befürwortet. Der nunmehr gewählte Standort
in der Nähe des neuen Kreisverkehrs stellt sicher, dass die
Bring- und Holverkehre nicht in das neue Baugebiet hineingezogen werden.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 113 hinsichtlich des Lärmschutzes erfolgen in erster Linie im Hinblick auf die neu hinzukommende Bebauung. Für die angrenzenden B-Plangebiete 58
(Europa-Viertel) und 76 (Kreisverkehr) wurden ebenfalls Schallschutzgutachten erstellt, deren Ergebnisse seinerzeit in die
Festsetzungen der jeweiligen B-Pläne eingeflossen sind. Ein
Anspruch auf weitergehende schallschutztechnische Maßnahmen besteht nicht; rein formal betreffen die Anregungen darüber
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
hinaus nicht unmittelbar den Regelungsgehalt des BP 113.
B 26, B 28 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller befürchten, dass vor allem durch die
vorgesehene Verkehrsführung für die bestehenden Immobilien eine wesentliche Wertminderung eintritt.
B 2, B 20 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Es wird vorgeschlagen, die Reihenfolge der Entwicklung
der drei Baugebiete zu überdenken und mit den hinterliegenden Bereichen des BP 114 und 115 zu beginnen.
B 25 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller bittet bei der Planung der zulässigen
Bebauungshöhen um Berücksichtigung seiner bestehenden Photovoltaik-Anlage.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Die Lage am bisherigen Feldrand an einer Straße mit einseitiger
Bebauung stellt keine Situation dar, auf die ein Anspruch besteht. Durch den nunmehr vorgesehenen Umbau der Pariser
Straße und die damit verbundene Entzerrung der beiden Fahrtrichtungen können die durch die Verkehrszunahme befürchteten
Beeinträchtigungen auf ein akzeptables Maß reduziert werden.
Diese aktuelle Planung wurde vom TVA am 24.06.15 (Vorlagen
Nr. 244/2015) so beschlossen..
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung wird teilweise berücksichtigt.
Abwägungsvorschlag
Die Entscheidung, mit dem BP 113 zu beginnen, wurde zu einem Zeitpunkt festgesetzt, als die Verfügbarkeit der Flächen für
den Bebauungsplan Nr. 114 noch nicht sichergestellt war. Da
die Artenschutzuntersuchungen für den Bebauungsplan Nr. 113
– die i.d.R. bis zu 1,5 Jahre Vorlaufzeit benötigen – nunmehr
bereits durchgeführt worden waren, musste man diese Reihenfolge beibehalten.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Die Lage des Wohnhauses des Eingabestellers (40 m bis zur
Plangebietsgrenze und mindestens weitere 13 m bis zur nächsten realisierbaren Bebauung mit einer maximalen Höhe von 11.0
m) lassen erkennen, dass eine Einschränkung der Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage nicht zu erwarten ist.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
Äußerungen zur zweiten frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.02.2015 bis 11.03.2015 (Hinweis: T 3 keine abwägungsrelevante Stellungnahme)
T 1 ern. fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.03.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Naturschutz und Landschaftspflege
Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch nicht erforderlich
Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der
nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der
Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden.
Straßenbau und Verkehr
Hinsichtlich der Baumaßnahmen an der Geyener Str.
wird auf die mit dem Amt für Straßenbau und Verkehr
abzustimmende Verwaltungsvereinbarung verwiesen
sowie auf die Notwendigkeit, den Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßen NRW verkehrsgerecht auszubauen.
Die Planung und Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen
wird in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden auf der Grundlage der notwendigen Vereinbarungen erfolgen.
T 2 ern. fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 11.03.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der
Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der
auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über
die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin
gewährleistet sein.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Für den Geltungsbereich des BP 113 Pulheim entfaltet die An- nicht erforderlich
regung noch keine Relevanz, da der angesprochene Wirtschaftsweg außerhalb des Plangebietes liegt. Es ist vorgesehen,
die Funktion dieser Wegeparzelle im Sinne der Eingabe aufrecht
zu erhalten.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 11 von 20
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
T 4 ern. fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 03.03.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Verweis auf Stellungnahme zur ersten frühzeitigen Betei- Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchti- nicht erforderlich
ligung und die derzeit stattfindenden Abstimmungen zur gung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
geforderten Ertüchtigung des Knotens Rathausstr. / welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Steinstr.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur
Verfügung.
B 1 ern. fBÖ , Schreiben vom 10.03.2015
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller fordern, eine bauliche Veränderung
der Pariser Straße vorzunehmen, um die Anwohner
durch eine „Teilung“ der Fahrbahnen und damit verbundene Einbahnregelungen zu entlasten.
B 2 ern. fBÖ, Schreiben vom 11.03.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Die zwischenzeitlich im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr im
Juni vorgestellte und mehrheitlich so beschlossene Ausbauplanung für den BP 113 Pulheim sieht für den Abschnitt der Pariser
Straße zwischen Kreisverkehr und Kita die von den Eingabestellern geforderte Umbaumaßnahme vor.
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller regt an, den Geschosswohnungsbau
zu entzerren und nur entlang der Geyener Straße als
auch entlang der geplanten Verlängerung der Straße
„Am Bendacker“ zu konzentrieren.
Des Weiteren wird eine Absperrung /Abpollerung im
Bereich der bestehenden Kita an der Pariser Straße
gefordert sowie die Anlage einer begrünten Wegeverbindung im Bereich zwischen dem Europa-Viertel und dem
Neubaugebiet angeregt.
Die gewählten Standorte für den Geschosswohnungsbau im
nordöstlichen Teil des Plangebietes zu platzieren ermöglicht
zum einen die Schaffung geschützter Grünbereiche, welche für
die Bewohnerinnen und Bewohner der Mehrfamilienhäuser
hochwertige Erholungsbereiche im Freien darstellen. Zum anderen kann auf diese Weise der Ziel- und Quellverkehr aus dem
Mehrfamilienhausquartier auf einen überschaubaren Bereich
des Plangebietes beschränkt werden.
Das Planungsrecht liefert keine Grundlage, verkehrslenkende
Maßnahmen wie z.B. Absperrungen oder Abpollerungen in B-
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Abwägung
Plänen festzusetzen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist
jedoch bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar.
Die im B-Plan vorgesehenen Erschließungsstraßen und –wege
ermöglichen aufgrund der geplanten Querschnitte durch die
Pflanzung von Bäumen die Anlage begrünter Wegeverbindungen. Darüber hinaus stellt der unmittelbar entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze und südöstlich der bestehenden Kita
verlaufende 10.0 m breite Grundstücksstreifen einen Puffer
zwischen der bestehenden Bebauung und der Neubebauung im
B-Plan 113 dar.
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 05.08.2015 bis 11.09.2015
T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 08.09.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die Hin- Die vom Rhein-Erft-Kreis geforderte Ergänzung entspricht Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
weise zum Artenschutz unter Punkt D ff. in den textli- den Inhalten des Umweltberichtes. Die Textlichen Festset- Anregungen zu berücksichtigen.
chen Festsetzungen des BP beachtet werden und zungen wurden um den erforderlichen Textteil im Satzungsfolgende Ergänzung in die textlichen Festsetzungen exemplar des Bebauungsplanes ergänzt.
aufgenommen wird:
„Für die Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn werden
folgende Zusatzstrukturen mit einer Mindestgröße
von 1,5 ha nach Vorgaben des MKULNV(2013) in
der Ackerflur geschaffen.“
Straßenbau und Verkehr
Keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan und Verweis auf Schreiben im Rahmen der
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Straßenentwässerung K 25
- Verwaltungsvereinbarung zur K 25
- Ausbau Knoten Rathausstraße / Steinstraße
Abwägung
Die behördeninternen Abstimmungen sowohl zur Straßen- nicht erforderlich
entwässerungsplanung wie auch zur Umbaumaßnahme für
den Knotenpunkt Rathausstraße / Steinstraße wurden bereits in die Wege geleitet. Ergänzend wird auf den Abwägungsvorschlag unter T 2 Punkt 1 verwiesen.
Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls
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- Einhaltung von Mindestabständen bei Baumpflanzungen berücksichtigt werden
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten
oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen.
Abwägung
derzeit vorbereitet.
Die Einhaltung der Mindestabstände wird bei der konkreten
Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
Der erforderliche Nachweis wurde mit Schreiben vom nicht erforderlich
27.05.2013 im Rahmen der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim erbracht. Dieses
Schreiben an die Bezirksregierung Köln ging auf dem
Dienstweg über den Rhein-Erft-Kreis.
T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Schreiben vom 11.08.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
1. Unter Voraussetzung des Knotenpunktumbaues
1. Im Zusatz zur Verkehrsuntersuchung Steinstraße / Rat- zu 1. Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
L 183/ K25/ K24 bestehen gegen die Planung keine hausstraße vom März 2014 (Folie 6) wird dargelegt, dass in die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
grundsätzlichen Bedenken.
Folge der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim die Gesamtbelastung am Knoten Steinstraße / Rathausstraße um 103 KFZ-Fahrten in der nachmittäglichen
Spitzenstunde zunimmt. Die Verkehrsqualität, die im heutigen Zustand auf der Stufe C abgewickelt werden kann, bleibt
dabei erhalten. Zusammenfassend wird festgehalten, dass
die Erschließung des BP 113 somit ohne größere Beeinträchtigungen am Knoten Steinstraße / Rathausstraße möglich ist. Der Umbau der Kreuzung ist also im Rahmen des
hier zur Abwägung stehenden Bauleitplanverfahrens nicht
erforderlich.
2. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und oder textlich
auf die Verkehremissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Abwägung
2. Die in § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eröffneten Festsetzungs- zu 2. Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
möglichkeiten bilden keine Rechtsgrundlage für die hier vom die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Landesbetrieb Straßenbau geforderte Regelung. Lediglich
für die Thematik Lärm eröffnet sich eine Festsetzungsmöglichkeit gemäß BauGB. Diese wurde im Bebauungsplan
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Abwägung
berücksichtigt. Unter Punkt 6 der textlichen Festsetzungen
wurden verbindliche Regelungen zum Immissionsschutz auf
Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB getroffen. Auch in
der Planzeichnung wurden basierend auf dieser Rechtsgrundlage die 3m hohe Lärmschutzwand und der Lärmschutzwall verbindlich festgesetzt. Im Übrigen wurden die
Themen zu Staub, Lärm und Abgasen Bestandteil des Umweltberichtes. Sprühfahnen und Spritzwasser entziehen sich
den Regelungsmöglichkeiten innerhalb eines Bauleitplanverfahrens.
Nicht nur in einer durch den motorisierten Individualverkehr
geprägten Umlandgemeinde entstehen durch diese Mobilitätsorientierung zwangsläufig an allen Straßen Verkehrsemissionen durch Staub, Abgase, Sprühfahnen und
Spritzwasser bei Nässe. Es ist nicht erkennbar, warum explizit in diesem Bauleitplanverfahren derartige Regelungen
aufgenommen werden sollten.
B 1, B 2, B 3, B 4 Auslegung
Inhalt der Äußerung
Die Konzentration der Mehrfamilienhäuser im vorderen Bereich des BP 113 wird kritisiert und vorgeschlagen, derartige Gebäude im Plangebiet zu verteilen.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Die Konzentration der Mehrfamilienhäuser in blockartigen Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
Strukturen entlang der Geyener Straße war bereits mehrfach Anregungen nicht zu berücksichtigen.
im Verfahrensverlauf Bestandteil der Sitzungsvorlagen und
der Diskussion in den zuständigen Ausschüssen.
Bereits in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschloss der Planungsausschuss unter Punkt 1 b Nr. 3 einstimmig:
„Die Planung der Mehrfamilienhausbebauung in einem solchen städtebaulichen Konzept 03 als hochwertiges Quartier
zwischen der Pariser Straße und dem zukünftigen Quartiersplatz im BP 113 (wie bereits in der vorliegenden Variante 01 dargestellt).“ siehe Niederschrift PA vom 17.09.2015,
Vorlage Nr. 354/2015, TOP 7, Seite 19
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Abwägung
Die quartiersbildende Form des Geschosswohnungsbaus in
dieser Lage wurde unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Option generationenübergreifender Wohnformen gewählt, da dieser Bereich Lagevorteile
hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit der Nahversorgung, des Bahnhofs und der City aufweist.
Größter Vorteil der aufgelockerten Blockbildung ist die
Schaffung hochwertiger und klar ablesbarer Freibereiche im
unmittelbaren Wohnumfeld. Quartiershöfe mit Gemeinschaftsflächen sind Orte der Orientierung. Sie bieten durch
ihre Abschirmung eine quartiersbezogene Identifikation, sind
Orte der Erholung und bieten die Möglichkeit der Begegnung, der Kommunikation und des autofreien Spielens.
Entgegen der durchgehenden Baufläche des geplanten Gebäudekomplexes gegenüber der Pariser Straße
sollten getrennte Gebäude geplant werden.
Abwägung
Städtebaulich wird durch die etwas dichtere aber angestrebte hochwertige Baustruktur der Eingang zu dem neuen
Stadtquartier durch die Ausbildung klar ablesbarer Raumkanten gestaltet. Diesem dient auch die durchgehende Baufläche entlang der Pariser Straße, die in ihrer Ausdehnung
eine lediglich 10 m größere Breite aufweist als der bestehende Gebäudekomplex entlang der Pariser Straße bzw.
eine 16 m geringere Gebäudebreite als der angrenzende
Kindergarten. Hinzu kommt, dass die Baufläche in ihrer Mitte
um 5,70 m versetzt ist, so dass eine deutliche Gliederung
des zukünftigen Gebäudekörpers erfolgt. Dass der geplante
Gebäudekörper für Pulheimer Verhältnisse keinen ungewöhnlichen Maßstab darstellt, kann beispielhaft an der FordSiedlung abgelesen werden, in der fast alle Reihenhauszeilen eine breitere Ausdehnung haben. In der Gesamtbetrachtung ist der mögliche Baukörper unter Berücksichtigung der
Gliederung, der für Geschosswohnungsbau maßvollen Höhenentwicklung und hinsichtlich der abschirmenden Funktion
der Blockinnenbereiche städtebaulich gerechtfertigt und stellt
keinen ungewöhnlichen Maßstabssprung dar.
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Schriftlich und in einer beigefügten Alternativskizze
dargestellt, wird zusätzlich eine Fußwegeverbindung
durch die neuen Quartiere und eine Durchbrechung
der Lärmschutzwand zur Anlage eines Fußweges
vorgeschlagen.
Abwägung
Abwägung
Die Bewohner und Bewohnerinnen eines Quartiersblocks
bilden eine Gemeinschaft, die von einer größeren nachbarlichen Öffentlichkeit geprägt ist als in den klassischen Einfamilienhausbereichen. Die private Nutzung der den Wohnnutzungen direkt zugeordneten Freibereiche (Terrassen und
Balkone) erfährt bei dieser Hausform eine gewisse Einschränkung durch die gemeinschaftliche Nutzung der Freiflächen in den Blockinnenbereichen. Eine öffentliche Fußwegeverbindung durch die Quartiere, wie in der Alternativskizze vorgeschlagen, würde die Privatsphäre in diesen
Bereichen weiter einschränken. Funktionale Aspekte lassen
unter Abwägung der vorab genannten Einschränkungen die
Notwendigkeit der vorgeschlagenen Durchwegung nicht
erkennen. Die geplanten Straßen im Neubauquartier verfügen über sehr komfortable Fußwegebreiten, so dass Fußwegebeziehungen in diesen Bereichen sehr gut Straßen
begleitend möglich sind. Die in den Eingaben als Fortführung
des Fußweges in das Europaviertel vorgeschlagene Verbindung wird im Bereich der Helsinkistraße ebenfalls als Straßen begleitender Fußweg geführt.
Die Aufbrechung der Lärmschutzwand zur Anlage einer
Fußwegeverbindung zum bestehenden Nahversorger erzeugt nicht unerhebliche Mehrkosten, da hinter der Unterbrechung eine zweite Lärmschutzwand ,die die Unterbrechung deutlich überlappt, errichtet werden müsste. Hinzu
kommen die Kosten für die Anlage eines Fußweges. Aus
Sicherheitsgründen wird eine Querung der Geyener Straße
ausschließlich im Bereich des Kreisverkehres erfolgen, so
dass sich die Verkürzung der Fußwegebeziehung deutlich
relativiert und einen derartigen Mehraufwand nicht rechtfertigt.
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Abwägung
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch
den Gebäudekomplex entlang der Pariser Straße eine
Verschattung der Bestandbebauung erfolge.
Die Höhenfestsetzungen im BP 113 stellen allgemein für den
Geschosswohnungsbau eine eher maßvolle Höhenentwicklung sicher und liegen in der festgesetzten Gesamthöhe
sogar 50 cm unter den Regelungen im Europaviertel (das
Mehrfamilienhaus an der Pariser Straße hat eine genehmigte Firsthöhe von 11,49 m). Der Abstand zwischen der möglichen Neubebauung und der Bestandbebauung an der Pariser Straße beträgt 31 m. Im Planungsleitfaden Klimaschutzsiedlungen NRW wurde ein Richtwert von 2,7 festgelegt, der
einen flachen Sonneneinfallswinkel von 20° berücksichtigt.
Um eine Verschattung der jeweiligen Südfassade zu vermeiden, muss das Verhältnis des Abstandes (A) zwischen der
Verschattungskante und dem verschatteten Gebäude (hier
31 m) zur Höhe der Verschattungskante (H) des verschattenden Gebäudes (hier 11 m) diesen Richtwert mind. einhalten. Da in diesem Fall der Wert von A/H = 2,82 beträgt, kann
nicht von einer Verschattung der Gebäudefassaden der
bestehenden Bebauung an der Pariser Straße ausgegangen
werden. Ferner ist der geplante Abstand größer als die Abstände zwischen den Gebäudezeilen innerhalb des Europaviertels. Dass innerhalb dieses Viertels in der Vergangenheit
Verschattungsprobleme aufgetreten wären ist der Verwaltung nicht bekannt.
Im vorderen Bereich der Pariser Straße entstünden
durch das erhöhte Verkehrsaufkommen erhebliche
Emissionen. Weiter werden verkehrslenkende Maßnahmen vorgeschlagen.
Der Lärmgutachter wurde hinsichtlich der Eingaben um eine
ergänzende Untersuchung gebeten. Die Stellungnahme des
Gutachters zu dem Vergleich Ist-Zustand / Ausbauzustand
an der Pariser Straße unter Berücksichtigung der Verkehrserhöhung durch den BP 113 ist in der Anlage beigefügt. Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass durch das erhöhte Verkehrsaufkommen im Rahmen des hier zur Abwägung stehenden
Bauleitplanverfahrens die höchste prognostizierte Pegelzunahme lediglich bei 1 dB (A) liegt. Die Merkbarkeitsschwelle
für Erhöhungen liegt ab 2 dB (A) (vgl. Ulrich Kuschnerus;
Abwägung
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Der sachgerechte Bebauungsplan; 3. Auflage; Tabelle –
Kenngrößen für die Wirkung von Pegeldifferenzen; Seite
186), so dass im Rahmen der Realisierung des BP 113
davon auszugehen ist, dass deutlich wahrgenommene Unterschiede in der Lautstärke nicht vorliegen werden.
Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahrens, wenngleich auch geeignet zur späteren Steuerung von Verkehrsströmen.
B 5 Auslegung Schreiben vom 10.08.2015
Inhalt der Äußerung
Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück der Eingabesteller festgesetzte Garagenfläche sei nicht ausreichend. Beantragt wird die Festsetzung einer 6-7 m
breiten Garagenfläche, die im Übrigen bis an die hintere Grundstücksgrenze festgesetzt werden sollte.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Die Anwohner der bisher an den Acker grenzenden Parzel- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
len haben im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens von dem Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Eigentümer des Feldes einen 10 m breiten Grundstücksstreifen erworben, der planungsrechtlich als landwirtschaftliche
Fläche zu werten war.
Diese Fläche wird erst mit dem jetzt zu beschließenden
Bauleitplanverfahren einer planungsrechtlichen Nutzungsmöglichkeit zugeführt, in dem sie als nicht überbaubare
Grundstücksfläche festgesetzt wurde. Diese Flächen können
somit als Gartenbereiche genutzt werden; Nebenanlagen bis
30 m³ sind zulässig. Der Versiegelungsgrad für das Gesamtgrundstück darf 60 % nicht überschreiten.
Auf diesem Grundstückstreifen wurden auf Anregung aus
der Bewohnerschaft die in dem Bestandsbebauungsplan (BP
58 Pulheim 1. Änd.) festgesetzten Garagenflächen um 7 x 3
m verlängert, um die bestehenden Garagen verlängern oder
in diesen Bereich versetzen zu können. Insgesamt sind auf
den Grundstücken jetzt Garagenflächen von 13 m Länge
festgesetzt, was der überwiegenden Größe der Garagenflächen in dem neuen Bebauungsplan entspricht (hier Regeltiefe 12 m). Lediglich in den Bereichen mit der bungalowartigen
Einzelhausbebauung erfolgte in dieser Sondersituation eine
großzügige Flächenausweisung für diese Anlagen, um eine
gewisse Flexibilität zu wahren, da es verschiedene Argu-
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Abwägung
mente für die jeweilige Standortwahl gibt. In den klassischen
Fällen (Reihenhaus, Doppelhaus) wurde die Flächenausweisung (Baufläche bzw. Garagenfläche) auf 12 m beschränkt.
Im Bereich der an das Bestandgebiet angrenzenden Grundstücke sind in Verlängerung der Stichwege großzügigere
Flächen ausgewiesen, Aus dem städtebaulichen Entwurf ist
zu ersehen, dass bei diesen freistehenden Endhäusern die
Garage auf der linken Seite des Gebäudes vorgesehen ist
und die Festsetzung der in Verlängerung der Stichwege
geplanten Flächen erfolgte aufgrund der dann notwendigen
Rangiervorgänge, um damit möglichst ein durchgehendes
Rückwärtsbefahren der Stichwege vermeiden zu können.
Der beantragten Verlängerung bis an die Grundstücksgrenzen über das dargestellte Regelmaß hinaus, wird aus den
dargelegten Gründen nicht gefolgt.
Die beantragte Verbreiterung dieser Garagenfläche auf 6 bis
7 m ist nicht möglich, da die Zufahrt zu der dann zu errichtenden Doppelgarage über einen im bestehenden Bebauungsplan (BP 58 1. Änd.) an dieser Stelle festgesetzten
Pflanzstreifen - der wiederum Bestandteil der Ausgleichbilanzierung war - erfolgen müsste.
Zum einen wurde im Rahmen des BP 113 den Belangen
einer Vergrößerung bzw. Verlagerung der bestehenden
Garagen Rechnung getragen, zum anderen sind die Belange
des festgesetzten Ausgleiches im BP 58 1.Änd. zu berücksichtigen, so dass diese der Vergrößerung der Garagenfläche entgegenstehen.
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