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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 376/2015 Erstellt am: 21.09.2015 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 5 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.10.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 376/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 18.03.2015 (Vorlage Nr. 103/2015) beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Letzteres erfolgte durch Anschreiben bzw. per e-mail mit Datum vom 07.07.2015; der Aushang des Planentwurfes sowie der Erläuterungen hierzu erfolgte in der Zeit vom 20.05.2015 bis 10.06.2015. Seitens der beteiligten Behörden teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass keine Bedenken oder Anregungen zu der vorgesehenen Planung geäußert werden. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zur Planung vorgetragen. Von Seiten des Jugendamtes wurden Bedenken geäußert, wonach die Nähe und Höhe des Hauptbaukörpers für das unmittelbar angrenzende Außengelände der Kindertagesstätte negative Auswirkungen hätte (Stichworte: Verschattung und erdrückende Wirkung). Als Reaktion hierauf wurde der Abstand des Hauptbaukörpers zur östlichen Grundstücksgrenze auf 5.0 m vergrößert sowie der Rücksprung des Staffelgeschosses von vormals 1.25 auf 2.0 m verbreitert. Unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen hat die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf erarbeitet und schlägt dem Planungsausschuss vor, die Offenlage dieses Entwurfes zu beschließen.