Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
376/2015
Erstellt am:
21.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
5
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.10.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung - Sonnenallee
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 376/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der
Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 18.03.2015 (Vorlage Nr. 103/2015) beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den
Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Letzteres erfolgte durch Anschreiben bzw. per e-mail mit Datum vom 07.07.2015; der Aushang des Planentwurfes sowie der Erläuterungen hierzu erfolgte in der Zeit vom 20.05.2015 bis 10.06.2015.
Seitens der beteiligten Behörden teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass keine Bedenken oder Anregungen zu der vorgesehenen Planung geäußert werden.
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zur Planung vorgetragen.
Von Seiten des Jugendamtes wurden Bedenken geäußert, wonach die Nähe und Höhe des Hauptbaukörpers für das
unmittelbar angrenzende Außengelände der Kindertagesstätte negative Auswirkungen hätte (Stichworte: Verschattung
und erdrückende Wirkung). Als Reaktion hierauf wurde der Abstand des Hauptbaukörpers zur östlichen Grundstücksgrenze auf 5.0 m vergrößert sowie der Rücksprung des Staffelgeschosses von vormals 1.25 auf 2.0 m verbreitert.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen hat die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf erarbeitet und
schlägt dem Planungsausschuss vor, die Offenlage dieses Entwurfes zu beschließen.