Daten
Kommune
Pulheim
Größe
859 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHRENSVERMERKE
A.
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
1. Allgemeines Wohngebiet (WA)
am ___________
1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die ausnahmsweise
Arten der baulichen Nutzung
am ___________
..............................................................................................................................................................................................................................................
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2.
3.
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
am ___________
am ___________
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind.
vom___________
2.
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit
Bei Staffelgeschossen
durch den Abschluss der das
Dachterrassen sind
16 Abs. 2 Nr. 4 ist die
baulicher Anlagen durch die max.
um mind. 1,0 m von allen
(nicht das Dachgeschoss) umfassenden
von der Materialwahl mitzurechnen.
M. 1:250
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
bemisst sich die WH
Die Umwehrungen von
bis maximal 30 cm durch
am ___________
am ___________
vom___________
3.
in der Zeit vom _____________ bis _____________
1504
14 Abs. 1 BauNVO i. V. mit
23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass auf den nicht
maximal zwei untergeordnete, oberirdische Nebenanlagen,
bis zu einem Rauminhalt
.............................................................................................................................................................................................................................................
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
___________
Die mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen
auf einer
von maximal 6,0 m in einer Tiefe von
am ___________
vom__________
4.
Garagen und
sind nur innerhalb der festgesetzten
Ausnahmsweise sind
werden.
im Vorgartenbereich
und in den
1433
festgesetzten
wenn sie mit
in der Zeit vom _____________ bis _____________
..............................................................................................................................................................................................................................................
Materialien hergestellt
SATZUNGSBESCHLUSS
am ___________
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch
bis zu einer GRZ von 0.8
sind. Ihre Decke ist
der
der
.............................................................................................................................................................................................................................................
1506
mit
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
Pulheim, den
B.
Frank Keppeler
1.
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
2.
Pulheim, den
Die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind mindestens zu 50 % unversiegelt anzulegen und
gestalten. Befestigte
(z.B. Zufahrten,
insgesamt 50 % der
zu
nicht
Frank Keppeler
3. Einfriedungen
INKRAFTTRETEN
Auf dem
9 Abs.1 Nr. 25a BauGB festgesetzten 1,0 m breiten gekennzeichneten Pflanzstreifen entlang der
zu den
ist eine Hecke bis max. 2,00 m
unter Verwendung folgender Arten
zu pflanzen, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _____________
1485
Pflanzarten:
Carpinus betulus - Hainbuche
Fagus sylvatica - Rotbuche
Taxus baccata - Eibe
Im Bereich dieses Pflanzstreifens sind
hinaus massive Einfriedigungen (z. B. Mauern, blickdichte Holz- oder
WA
o
0,4
FD
Technischer Beigeordneter
1505
C.
1.
Pulheim, den
1484
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die
Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw.
einzuhalten.
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau
und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren
des
Rhein-Erft-Kreises zu beantragen.
2.
963
Versickerungsbecken eingeleitet und dort zur Versickerung gebracht. Das Schmutzwasser muss in den vorhandenen
3. Kampfmittel
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die
der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die
Polizeidienstelle
zu
Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
M 1:250
10/2015
4.
Bei Bodeneingriffen
(kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte
Einzelfunde, aber auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit,
und
Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die
Entdeckung von
ist dem Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax:
0228/9843-119)
anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in
Zustand zu erhalten
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und
1. Art der baulichen Nutzung
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
WA WA
1
Allgemeine Wohngebiete
2
RECHTSGRUNDLAGEN
6. Sonstige Planzeichen
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474).
2. Verordnung
die bauliche Nutzung der
durch Artikel 118 der Verordnung vom
OK
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 23.01.1990
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
4. Bauordnung
0,4
des Planinhaltes
durch Artikel 2 des
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW.
WH
3. Baugrenzen
o
Offene Bauweise
Baugrenze
5. Gemeindeordnung
6. Landeswassergesetz
7. Gesetz
7. Gestalterische Festsetzungen
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926)
FD
Flachdach
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I
S.
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
716) zuletzt
durch Gesetz
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE