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Beschlussvorlage (Entwurf BP 71 Pulheim 1.Änderung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
859 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Entwurf BP 71 Pulheim 1.Änderung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSVERMERKE A. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 1. Allgemeines Wohngebiet (WA) am ___________ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die ausnahmsweise Arten der baulichen Nutzung am ___________ .............................................................................................................................................................................................................................................. 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 2. 3. 4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen am ___________ am ___________ nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. vom___________ 2. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit Bei Staffelgeschossen durch den Abschluss der das Dachterrassen sind 16 Abs. 2 Nr. 4 ist die baulicher Anlagen durch die max. um mind. 1,0 m von allen (nicht das Dachgeschoss) umfassenden von der Materialwahl mitzurechnen. M. 1:250 in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. AUSLEGUNGSBESCHLUSS bemisst sich die WH Die Umwehrungen von bis maximal 30 cm durch am ___________ am ___________ vom___________ 3. in der Zeit vom _____________ bis _____________ 1504 14 Abs. 1 BauNVO i. V. mit 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass auf den nicht maximal zwei untergeordnete, oberirdische Nebenanlagen, bis zu einem Rauminhalt ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS ___________ Die mit Dreiecken gekennzeichneten Baugrenzen auf einer von maximal 6,0 m in einer Tiefe von am ___________ vom__________ 4. Garagen und sind nur innerhalb der festgesetzten Ausnahmsweise sind werden. im Vorgartenbereich und in den 1433 festgesetzten wenn sie mit in der Zeit vom _____________ bis _____________ .............................................................................................................................................................................................................................................. Materialien hergestellt SATZUNGSBESCHLUSS am ___________ 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch bis zu einer GRZ von 0.8 sind. Ihre Decke ist der der ............................................................................................................................................................................................................................................. 1506 mit RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Pulheim, den B. Frank Keppeler 1. AUSFERTIGUNGSVERMERK: dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 2. Pulheim, den Die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind mindestens zu 50 % unversiegelt anzulegen und gestalten. Befestigte (z.B. Zufahrten, insgesamt 50 % der zu nicht Frank Keppeler 3. Einfriedungen INKRAFTTRETEN Auf dem 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB festgesetzten 1,0 m breiten gekennzeichneten Pflanzstreifen entlang der zu den ist eine Hecke bis max. 2,00 m unter Verwendung folgender Arten zu pflanzen, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten: Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ 1485 Pflanzarten: Carpinus betulus - Hainbuche Fagus sylvatica - Rotbuche Taxus baccata - Eibe Im Bereich dieses Pflanzstreifens sind hinaus massive Einfriedigungen (z. B. Mauern, blickdichte Holz- oder WA o 0,4 FD Technischer Beigeordneter 1505 C. 1. Pulheim, den 1484 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. 2. 963 Versickerungsbecken eingeleitet und dort zur Versickerung gebracht. Das Schmutzwasser muss in den vorhandenen 3. Kampfmittel Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienstelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html M 1:250 10/2015 4. Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und 1. Art der baulichen Nutzung zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft WA WA 1 Allgemeine Wohngebiete 2 RECHTSGRUNDLAGEN 6. Sonstige Planzeichen 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474). 2. Verordnung die bauliche Nutzung der durch Artikel 118 der Verordnung vom OK (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 23.01.1990 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Bauordnung 0,4 des Planinhaltes durch Artikel 2 des das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. WH 3. Baugrenzen o Offene Bauweise Baugrenze 5. Gemeindeordnung 6. Landeswassergesetz 7. Gesetz 7. Gestalterische Festsetzungen das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) FD Flachdach Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 716) zuletzt durch Gesetz STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE