Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 220.07
TOP 8.
Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen
Auf Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Zügigkeiten
der städt. Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 wie folgt festzulegen:
Theodor-Heuss-Schule, Kerpen
Ev. Grundschule, Kerpen
Albertus-Magnus-Schule, Mödrath
GGS Türnich
Albert-Schweitzer-Schule, Brüggen
St. Elisabethschule, Blatzheim
Grundschule im Park, Buir
GGS Manheim
Rathausschule, Horrem
Clemensschule, Horrem
Mühlenfeldschule, Sindorf
Ulrichschule, Sindorf
- 3 Züge
- 2 Züge
- 3 Züge
- 2 Züge
- 3 Züge
- 2 Züge
- 2 Züge
- 1 Zug
- 2 Züge
- 3 Züge
- 3,5 Züge
- 4 Züge.
Weiterhin beschließt der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, bei
einem evtl. zusätzlich benötigten Raumangebot im Stadtteil Sindorf von einer Aufstockung bzw. einem
Anbau an einer der bestehenden Schulen abzusehen. Stattdessen soll die Genehmigungsfähigkeit eines
2-zügigen Neubaus geprüft sowie die entsprechende Planung eingeleitet werden.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, dass
bei der Planung eines Neubaus bereits eine später evtl. notwendige außerschulische Nutzung des
Gebäudes berücksichtigt werden soll.