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Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Drucksachen-Nummer: 220.07 TOP 8. Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen Auf Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Zügigkeiten der städt. Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 wie folgt festzulegen: Theodor-Heuss-Schule, Kerpen Ev. Grundschule, Kerpen Albertus-Magnus-Schule, Mödrath GGS Türnich Albert-Schweitzer-Schule, Brüggen St. Elisabethschule, Blatzheim Grundschule im Park, Buir GGS Manheim Rathausschule, Horrem Clemensschule, Horrem Mühlenfeldschule, Sindorf Ulrichschule, Sindorf - 3 Züge - 2 Züge - 3 Züge - 2 Züge - 3 Züge - 2 Züge - 2 Züge - 1 Zug - 2 Züge - 3 Züge - 3,5 Züge - 4 Züge. Weiterhin beschließt der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, bei einem evtl. zusätzlich benötigten Raumangebot im Stadtteil Sindorf von einer Aufstockung bzw. einem Anbau an einer der bestehenden Schulen abzusehen. Stattdessen soll die Genehmigungsfähigkeit eines 2-zügigen Neubaus geprüft sowie die entsprechende Planung eingeleitet werden. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, dass bei der Planung eines Neubaus bereits eine später evtl. notwendige außerschulische Nutzung des Gebäudes berücksichtigt werden soll.