Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 205.07
TOP 5.3
Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-BraunStraße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen einstimmig den Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung „Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather
Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante
Neuordnung und Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle
Elsdorf wird es erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das Gewerbe/Industriegebiet Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer
Gemeindegebiet an die K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen.
Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde
Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des
Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ökologische
Ausgleichsflächen zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der
jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt.
Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt
ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Lage des
Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
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Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der
Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen KarlFerdinand-Braun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten
Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007
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