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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan) hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Drucksachen-Nummer: 205.07 TOP 5.3 Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-BraunStraße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan) hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig den Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung „Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen. Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante Neuordnung und Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle Elsdorf wird es erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das Gewerbe/Industriegebiet Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen. Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ökologische Ausgleichsflächen zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt. Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen, Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen KarlFerdinand-Braun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Seite 2