Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 204.07
TOP 5.4
Bebauungsplan SI 323 "Ausbau der Hüttenstraße/K 39", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen einstimmig den Bebauungsplan SI 323 „Ausbau der Hüttenstraße/K39“ im Stadtteil
Sindorf gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbegebiet Geilrather Feld bzw. unmittelbar
südwestlich davon, an der Hüttenstraße/K39. Der Bebauungsplan dient der Ertüchtigung vorhandener
Straßen und setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen fest (Straßenbebauungsplan). Das
Plangebiet besteht aus zwei ca. 500 m voneinander entfernten Teilgeltungsbereichen. Die Lage der
beiden Teilgeltungsbereiche ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Mit der Planung werden
folgende Ziele verfolgt:
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Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die
Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (Teilgeltungsbereich-Nord), Verbesserung
der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf,
geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39
(Teilgeltungsbereich Süd).
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.