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Beschlusstext (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Drucksachen-Nummer: 201.07 TOP 11. Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 1. stellvertretende Bürgermeisterin Diekhans die Sitzungsleitung, da Bürgermeisterin Sieburg an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt. Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das von der Bürgermeisterin am 29.08.2005 festgestellte Ergebnis: A) Bereinigte Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt € Vermögenshaushalt € Insgesamt € 92.569.495,02 22.091.413,18 114.660.908,20 95.948.542,06 22.091.413,18 118.039.955,24 - 3.379.047,04 0,00 - 3.379.047,04 abzüglich B) Bereinigte Soll-Ausgaben C) Soll-Fehlbetrag Der o.a. Fehlbetrag wurde gemäß § 23 Abs. 1 GemHVO zeitgerecht im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 durch Veranschlagung eines Betrages in Höhe von 3.380.000 € (HhSt. 1.920.8920 – Deckung von Soll-Fehlbeträgen Verwaltunghaushalt) gedeckt. Der Rat der Stadt Kerpen beschließt einstimmig, der Bürgermeisterin Entlastung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2004 zu erteilen.