Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 216.07
TOP 5.5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker"
im Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
einstimmig die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BU 324, Gewerbegebiet
Schlicksacker’, Stadtteil Kerpen-Buir mit folgenden Anregungen der CDU-Fraktion:
1. Richtung Norden soll ebenfalls eine Eingrünung des Grundstückes vorgenommen werden.
2. Für Fußgänger und Radfahrer soll vom Blatzheimer Weg auf die Planstraße eine Erschließung
geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an.
Von der Planaufstellung ist das Flurstücke Nr. 58 Flur 13 in der Gemarkung Buir betroffen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Neubau von Produktions- und Lagerflächen für die bereits ortsansässige Firma
CABINET Schranksysteme.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.