Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 207.07
TOP 5.6
Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
mit 43 Ja- bei 2 Nein-Stimmen
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die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen.
Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad " gem. §
10 (1) BauGB.
Die Begründung vom 26.09.2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes
HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem
östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem
Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des
Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4
begrenzt. Die Lage ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 – die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen.