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Beschlusstext (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem hier: Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Drucksachen-Nummer: 207.07 TOP 5.6 Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem hier: Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr mit 43 Ja- bei 2 Nein-Stimmen • • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad " gem. § 10 (1) BauGB. Die Begründung vom 26.09.2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Lage ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 – die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen.