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Beschlusstext (Umsiedlung Manheim; hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Umsiedlung Manheim;
hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2007 Drucksachen-Nummer: 243.07 TOP 5.1.2 Umsiedlung Manheim; hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort Bürgermeisterin Sieburg erläutert auf Anfrage des StVO Knorpp, dass die Entschädigungsleistungen nur in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert werden. Dies bedeutet, dass diese Einrichtungen nicht zwingend im Ort sondern im Einzugsgebiet des Umsiedlungsortes liegen müssen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, dass die Entschädigungsleistungen der RWE Power AG für die kommunalen Infrastruktureinrichtungen in Alt – Manheim nur in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert werden. Welche Infrastruktureinrichtungen für den Umsiedlungsort benötigt werden, wird erst nach der Auswertung der 2. Bürgerbefragung festgelegt werden können.