Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2007
Drucksachen-Nummer: 243.07
TOP 5.1.2 Umsiedlung Manheim;
hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort
Bürgermeisterin Sieburg erläutert auf Anfrage des StVO Knorpp, dass die Entschädigungsleistungen nur
in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert werden. Dies bedeutet, dass diese Einrichtungen
nicht zwingend im Ort sondern im Einzugsgebiet des Umsiedlungsortes liegen müssen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig, dass die Entschädigungsleistungen der RWE Power AG für die kommunalen
Infrastruktureinrichtungen in Alt – Manheim nur in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert
werden.
Welche Infrastruktureinrichtungen für den Umsiedlungsort benötigt werden, wird erst nach der
Auswertung der 2. Bürgerbefragung festgelegt werden können.