Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
369/2015
Erstellt am:
07.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
28.10.2015
Planungsausschuss
X
28.10.2015
Betreff
Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Gemeinde Rommerskirchen
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zur 47. Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen (Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 369/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss stimmen der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen
Stellungnahme der Verwaltung zur 47. Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen, die als Anhang zur Sitzungsvorlage beigefügt ist, zu.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 21.07.2015 wurde die Stadt Pulheim gemäß § 4 (1) BauGB im Verfahren zur 47. Änderung des FNP
der Gemeinde Rommerskirchen beteiligt (frühzeitige Beteiligung). Die Planungen beinhalten eine Neuausweisung mehrerer weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, wobei die an der Stadtgrenze zu Pulheim bereits vorhandene Konzentrationszone von derzeit ca. 8 ha auf ca. 100 ha vergrößert werden soll. Auf mündliche Nachfrage wurde
erläutert, dass eine Höhenbeschränkung für die Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen ist (derzeit ist über eine
Gestaltungssatzung die zulässige Gesamthöhe auf maximal 100.0 m beschränkt).
Basierend auf dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 17.06.2009 (Vorlage Nr. 221/2009) hat die
Verwaltung mit Datum vom 21.08.2015 eine Stellungnahme im Zuge der Bauleitplanung abgegeben und unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die Ausschüsse gestellt (vgl.Anlage).
Die Planunterlagen zur 47. Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen sind auszugsweise der gedruckten Sitzungsvorlage beigefügt und können vollständig im Ratsinformationssystem als elektronische Dokumente eingesehen
werden.