Daten
Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Auskunft erteilt: Sibylle Müller de Calvo
Stadt Pulheim
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Amt:
Amt für Grundstücksmanagement
Telefon:
02183/ 800 24
Telefax:
02183/ 800 37
Gebäude:
Bahnstraße 51
Zimmer-Nr.:
1.11
sibylle.muellerdecalvo@rommerskirchen.de
Datum:
21.07.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den
Beschluss zur Aufstellung der 47. FNP-Änderung \"Windkraft Rommerskirchen\" gefasst.
Die Gemeinde stellt im aktuellen FNP im Südosten des Gemeindegebietes südöstlich des
Ortskernes von Rommerskirchen an der Gemeindegebietsgrenze zu den Städten Pulheim
und Bergheim (beide Rhein-Erft-Kreis) seit 1999 eine ca. 8,57 ha große "Fläche für
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" dar.
Die Kriterien zur Ermittlung geeigneter Zonen haben sich inzwischen sowohl gemäß des
gültigen Windenergie-Erlasses („Erlass für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“ vom 11.07.2011 MKULNV NRW et al. 2011) als auch der aktuellen Rechtsprechung zum Teil wesentlich
geändert. Zudem erreichen Windenergieanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen, inzwischen Höhen von mehr als 150 m.
Da der neue Landesentwicklungsplan sowie der neue Regionalplan eine stärkere
Förderung der Windenergienutzung vorsieht, soll die FNP-Darstellung der Gemeinde
Rommerskirchen diesen geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Um eine Konzentration zukünftiger Windenergieanlagen in Windparks zu erreichen und
eine übermäßige Belastung des Freiraums sowie der Bevölkerung von Rommerskirchen
zu verhindern, sollen folgende Flächen als „Konzentrationsflächen für Windenergie“
dargestellt werden:
• Fläche 1 Ramrath (ca. 9,3 ha),
• Fläche 2 Ueckinghoven (ca. 36,5 ha),
Bitte beachten Sie die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren (IBAN & BIC)
Sparkasse Neuss: IBAN: DE67 3055 0000 0000 1704 31, BIC: WELADEDNXXX; VR Bank eG: IBAN: DE97 3056 0548 4600 5030 10, BIC: GENODED1NLD;
Postbank: IBAN: DE49 3701 0050 0008 9115 00, BIC: PBNKDEFF370
• Fläche 3 Oekoven (ca. 125,6 ha),
• Fläche 4 Vanikum (ca. 23,3 ha),
• Fläche 5 Gill (ca. 104,7 ha).
Insgesamt handelt es sich hierbei um ca. 299,4 ha für die Windkonzentrationszonen bei
einer Gemeindegebietsfläche von 6.008 ha. Somit wird bei Darstellung der genannten
Bereiche ein Flächenanteil von 4,98 % des Gemeindegebietes für die
Windenergienutzung zur Verfügung stehen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bestehende Restriktionen wie z.B. Richtfunkstrecken
oder auch Abstände zu Verkehrswegen im weiteren Verfahren noch zu untersuchen sind.
Sollten Sie sich bis zum 24.08.2015 einschließlich nicht zu dem o.g. Bauleitverfahren
äußern, gehe ich davon aus, dass Ihrerseits keine öffentlichen Belange durch die
Bauleitplanung berührt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der 47.
FNP-Änderung \"Windkraft Rommerskirchen\" in der Zeit vom
23.07.2015 bis einschließlich 24.08.2015,
bei der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, während
der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt.
Die entsprechenden Planunterlagen können Sie im Online-Verfahren unter www.obb.de/login_form.php abrufen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine
Stellungnahme abgegeben haben, ist der vom Rat der Gemeinde Rommerskirchen hierzu
gefasste Beschluss ebenfalls im Online-Verfahren abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Sibylle Müller de Calvo
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