Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anschreiben der Gemeinde Rommerskirchen zurn 47.Änderung des FNP)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Anschreiben der Gemeinde Rommerskirchen zurn 47.Änderung des FNP) Beschlussvorlage (Anschreiben der Gemeinde Rommerskirchen zurn 47.Änderung des FNP)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Auskunft erteilt: Sibylle Müller de Calvo Stadt Pulheim __ Amt: Amt für Grundstücksmanagement Telefon: 02183/ 800 24 Telefax: 02183/ 800 37 Gebäude: Bahnstraße 51 Zimmer-Nr.: 1.11 sibylle.muellerdecalvo@rommerskirchen.de Datum: 21.07.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Beschluss zur Aufstellung der 47. FNP-Änderung \"Windkraft Rommerskirchen\" gefasst. Die Gemeinde stellt im aktuellen FNP im Südosten des Gemeindegebietes südöstlich des Ortskernes von Rommerskirchen an der Gemeindegebietsgrenze zu den Städten Pulheim und Bergheim (beide Rhein-Erft-Kreis) seit 1999 eine ca. 8,57 ha große "Fläche für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" dar. Die Kriterien zur Ermittlung geeigneter Zonen haben sich inzwischen sowohl gemäß des gültigen Windenergie-Erlasses („Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“ vom 11.07.2011 MKULNV NRW et al. 2011) als auch der aktuellen Rechtsprechung zum Teil wesentlich geändert. Zudem erreichen Windenergieanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, inzwischen Höhen von mehr als 150 m. Da der neue Landesentwicklungsplan sowie der neue Regionalplan eine stärkere Förderung der Windenergienutzung vorsieht, soll die FNP-Darstellung der Gemeinde Rommerskirchen diesen geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Um eine Konzentration zukünftiger Windenergieanlagen in Windparks zu erreichen und eine übermäßige Belastung des Freiraums sowie der Bevölkerung von Rommerskirchen zu verhindern, sollen folgende Flächen als „Konzentrationsflächen für Windenergie“ dargestellt werden: • Fläche 1 Ramrath (ca. 9,3 ha), • Fläche 2 Ueckinghoven (ca. 36,5 ha), Bitte beachten Sie die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren (IBAN & BIC) Sparkasse Neuss: IBAN: DE67 3055 0000 0000 1704 31, BIC: WELADEDNXXX; VR Bank eG: IBAN: DE97 3056 0548 4600 5030 10, BIC: GENODED1NLD; Postbank: IBAN: DE49 3701 0050 0008 9115 00, BIC: PBNKDEFF370 • Fläche 3 Oekoven (ca. 125,6 ha), • Fläche 4 Vanikum (ca. 23,3 ha), • Fläche 5 Gill (ca. 104,7 ha). Insgesamt handelt es sich hierbei um ca. 299,4 ha für die Windkonzentrationszonen bei einer Gemeindegebietsfläche von 6.008 ha. Somit wird bei Darstellung der genannten Bereiche ein Flächenanteil von 4,98 % des Gemeindegebietes für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bestehende Restriktionen wie z.B. Richtfunkstrecken oder auch Abstände zu Verkehrswegen im weiteren Verfahren noch zu untersuchen sind. Sollten Sie sich bis zum 24.08.2015 einschließlich nicht zu dem o.g. Bauleitverfahren äußern, gehe ich davon aus, dass Ihrerseits keine öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung berührt werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der 47. FNP-Änderung \"Windkraft Rommerskirchen\" in der Zeit vom 23.07.2015 bis einschließlich 24.08.2015, bei der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt. Die entsprechenden Planunterlagen können Sie im Online-Verfahren unter www.obb.de/login_form.php abrufen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben haben, ist der vom Rat der Gemeinde Rommerskirchen hierzu gefasste Beschluss ebenfalls im Online-Verfahren abrufbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Sibylle Müller de Calvo Bitte beachten Sie die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren (IBAN & BIC) Sparkasse Neuss: IBAN: DE67 3055 0000 0000 1704 31, BIC: WELADEDNXXX; VR Bank eG: IBAN: DE97 3056 0548 4600 5030 10, BIC: GENODED1NLD; Postbank: IBAN: DE49 3701 0050 0008 9115 00, BIC: PBNKDEFF370