Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
384/2015
Erstellt am:
23.09.2015
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
10
nö. Sitzung
Termin
X
28.10.2015
X
18.11.2015
Betreff
Wurzelschäden Ruckesweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
30.000,00 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden zum Haushalt 2017 angemeldet
ja
X nein
Vorlage Nr.: 384/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, die in den Erläuterungen beschriebene Umgestaltung des Ruckeswegs im Bereich der Grundstücke 3 bis 17 einschließlich der Fällung der vorhandenen Linden zu
beschließen.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt die in den Erläuterungen beschriebene Umgestaltung des Ruckeswegs im Bereich der Grundstücke 3 bis 17 einschließlich der Fällung der vorhandenen Linden und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Mittel für den Haushalt anzumelden.
Erläuterungen
Der Ruckesweg ist im Bereich der Häuser 3-17 als Mischverkehrsfläche ausgebaut und mit dem VZ 325 als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. In der Verkehrsfläche befinden sich unter Berücksichtigung der Beete im Einmündungsbereich 17 Pflanzbeete, in 15 Beeten stehen Lindenbäume.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 11.03.2015 wurde über die durch die Linden verursachten Wurzelschäden
am Ruckesweg informiert (Vorlage 89/2015). Damals hatte der Umweltausschuss beschlossen, zusammen mit den
Mitgliedern des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vor einer abschließenden Entscheidung über das weitere Vorgehen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
Diese Begehung hat unter Beteiligung vieler Anwohnerinnen und Anwohner am 12.05.2015 stattgefunden. Einvernehmliches Ergebnis dieses Termin war, dass die vorhandenen Wurzelschäden, die durch die Straßenbäume verursacht
werden, so massiv sind, dass eine Erhaltung der Bäume nicht möglich ist. Grundsätzlich sollen nach der Behebung der
Schäden aus gestalterischer und ökologischer Sicht wieder Bäume im Ruckesweg gepflanzt werden. Um den Bäumen
jedoch bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, müssen die vorhandenen Pflanzbeete vergrößert werden. Diese
Vergrößerung kann im Wesentlichen nur durch eine Verlängerung der Beete in Richtung der angrenzenden Parkstände
erfolgen. Damit die Anzahl der jetzt vorhandenen öffentlichen Stellplätze erhalten werden kann, muss im Rahmen der
Vergrößerung der Baumstandorte die Anzahl der Pflanzbeete entsprechend verringert werden, damit dem einzelnen
Baum zukünftig mehr Lebensraum zur Verfügung steht.
Im beiliegenden Lageplan 1 sind die die zur Zeit vorhandenen Pflanzbeete dargestellt (1 bis 17). Die Bäume in den Beeten 4 und 5 wurden bereits vor einiger Zeit entfernt. Der Baum Nr. 1 soll erhalten bleiben. Die Linden, die in den Beeten
2 und 3 sowie 6 bis 17 stehen müssen gefällt werden, Es handelt sich insgesamt um 14 Bäume.
Jeweils zusammengefasst werden sollen die Pflanzbeete
2 und 3,
6 und 7,
8 bis 10
11 und 12
13 und 14 sowie
15 bis 17.
Die ungefähre Lage der neuen Pflanzbeete ist im Lageplan 2 dargestellt. In das neue Beet vor Hausnr. 11 soll kein
Baum gepflanzt werden, die Beete 4 und 5 entfallen ersatzlos. Dementsprechend werden nach Abschluss der Maßnahme noch 7 Bäume im Ruckesweg stehen. Als Ersatz werden Laubbäume gepflanzt, allerdings keine Linden. Die zu
pflanzende Baumart wird nach Herstellung der neuen Pflanzbeete ausgewählt.
Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen, einschließlich der Fällung und Bepflanzung mit neuen Bäumen ca. 30.000,00 Euro.
Vorlage Nr.: 384/2015 . Seite 3 / 3
Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Maßnahme um keine beitragsfähige KAGMaßnahme.
Da im aktuellen Doppelhaushalt zur Durchführung dieser Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, sollen die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 angemeldet werden.