Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.: - 50-
- SO-
BeschIAusf.: - 50-
An den
Finanz-
bAIj~
gl
Amt:
.
Datum:
und Personalausschuss
04.06.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
..
Betrifft:
Ausbau des Fallmanagerkonzeptes
Fallmanager
Finanzielle
um einen weiteren
Auswirkungen:
Zusätzliche Millel im Budget 509
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt. den 04.06.04
,
h-'
~
Beschlussentwurf:
Eswird eine zweite FallmanagersteIle im Sozialamt zur Vermittlung von
arbeitsfähigen Leistungsempfängern in Arbeit eingerichtet.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Sozialesvom 10.03.2004wurde über
erste Arbeitsergebnisse der Tätigkeit der im Sozialamt eingerichteten Stelle
eines Fallmanagers berichtet (vgl. V7/3258). Die erzielten Arbeitsergebnisse
waren durchweg positiv. Auf Grund verbesserter Betreuungsmöglichkeiten,
Vermittlungen in den Arbeitsmarkt, intensivierter Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit und teilweise Kürzungen der gewährten Hilfen im Falle der
Weigerung zur Arbeitsaufnahme
haben erhebliche Einsparungen erzielt
werden können. Vor diesem Hintergrund und dem in jüngster Sitzung des
Ausschusses für Sport und Soziales vom 01.06.04 gestellten Antrages der CDUFraktion ist zu prüfen, ob eine personelle Ausweitung des Konzeptes sinnvoll
erscheint. Dies insbesondere auch im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-IV-Gesetz)
vom 24.12.2003.
Die organisatorische Umsetzung der zum 01.01.2005 in Kraft tretenden neuen
Leistungsgesetze (SGB II -Grundsicherung für Arbeitsuchende-, SGB XII Sozialhilfe inklusive der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung-
2
\
,
sowie
weiterer
geänderter Leistungsgesetze) istderzeit noch nicht
geklärt.
Hierzuwird verwiesen auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der
CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses vom 01.06.04 (vgl. A7/3336).
Wesentliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben. In den
auf Kreisebene (unter Beteiligung der Agentur für Arbeit) gebildeten
Arbeitsgruppen sowie der Lenkungsgruppe (Sozialdezernenten des Rhein-ErftKreises) werden aktuell verschiedene Szenarien einer Umsetzung der
beschlossenen Arbeitsmarktreformen diskutiert.
Die Möglichkeit der alleinigen kommunalen Trägerschaft der Aufgaben nach
dem SGBII durch den Rhein-Erft-Kreis(Option gem. § 6a SGB II) wird nach
derzeitigem Sachstand und aktueller Rechtslage nicht in Betracht gezogen. Die
Bildung einer -grundsätzlich angestrebten- Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b
SGB II zwischen kommunalem Träger und der Agentur für Arbeit begegnet
jedoch zur Zeit noch erheblichen Problemen im Hinblick auf die personelle
Ausstattung, der räumlichen Unterbringung der Mitarbeiter sowie der neuen
EDV-Software und der hierzu notwendigen Schulung der Sachbearbeiter.
Daneben wird auch eine getrennte Durchführung der Aufgaben gemäß § 6
SGBIIerwogen, d.h.. jeder Träger übernimmt die ihm obliegenden Aufgaben
und erbringt die entsprechenden Leistungen. Die weitere Entwicklung und
Ergebnisseder Arbeits- und Lenkungsgruppe bleibt insoweit abzuwarten.
Grundsätzlich jedoch liegt in der Konzeption der Umsetzung der Hartz-IVGesetze ein personeller Schwerpunkt im Tätigkeitsfeld des Fallmanagers. Dieser
soll die bedarfsgerechte Hilfe organisieren und koordinieren. Die Feststellung
etwaig vorhandener Problemlagen (Sucht. Überschuldung, soziale und
gesundheitliche Probleme etc.) und daraus resultierend die Einleitung spezieller
Hilfen mit dem Zieleiner späteren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist
weitere Aufgabe. Insbesondere in diesen Bereichen und in der Vermittlung
arbeitsloser Hilfeempfänger wird die Tätigkeit des Fallmanagers auch
unabhängig von der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen als dringend
notwendig erachtet. Auch unter dem Gesichtspunkt nachfolgender Aspekte
und Aufgabensteilungen wird deutlich, dass die Fortführung und ggl.
personelle Aufstockung ratsam erscheint:
Es muss damit gerechnet werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil
Hilfeempfänger auf Grund unterschiedlicher Problemlagen von der Agentur
für Arbeit bzw. von einer evtl. gebildeten Arbeitsgemeinschaft alszunächst
nicht erwerbsfähig im Sinne des § 8 SGBII (und damit nach dem SGBIInicht
leistungsberechtigt) zur weiteren Betreuung an den kommunalen Träger
verwiesen werden wird. Eine sich anschließende (ggl. vorübergehende)
Sozialhilfegewährung nach dem SGB XII erfordert neben Beratung und
sonstiger Unterstützung auch Hilfen zur Aktivierung und das Angebot an
Leistungsberechtigte zur Aufnahme einer Tätigkeit, soweit dies zumutbar ist
(§ 11,Absatz 3 SGBXII)
Die Vorbereitung, Begleitung und Betreuung besonderer Projekte (wie z.B.
aktuell die Reinigungskolonne und die Beschäftigungsgesellschaft -vgl.
A7/3241-) erfordert nicht unerheblichen Einsatzdes Fallmanagers
Gleiches gilt für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von
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FALLMANAGER
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\
gemeinnütziger und zusätzlicher
Arbeit
Unabhängig
von
den
zum
01.01.2005 in
Kraft
tretenden
Arbeitsmarktreformen bleibt das Asylbewerberleistungsgesetz unverändert
in Kraft. Die Zahlder hiernach leistungsberechtigten Personen (in der Regel
Asylbewerber im laufenden Verfahren, Personen mit Duldung oder
Aufenthaltsbefugnis) nimmt zu. Die Stadt Erftstadt ist insoweit verpflichtet,
weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Die Mittel für diesen Personenkreissind in
voller Höhe aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. Nicht zuletzt aus
fiskolischer Sicht sind Vermittlungsbemühungen hier von besonderer
Relevanz.
Im übrigen ist davon auszugehen, dass die derzeit noch im Erftstädter
Sozialamt mit der Vermittlung von Hilfeempfängern beschäftigte
Mitarbeiterin des Rhein-Erft-Kreises nach Inkrafttreten der neuen
Leistungsgesetze ab dem 01.01.2005 dem Sozialamt nicht länger zur
Verfügung stehen wird.
Nach dem Vorgesagten ist abschließend und zusammenfassend festzustellen,
dass eine personelle Aufstockung unter Berücksichtigung der bisher erzielten
positiven Ergebnisse durch die Tätigkeit des Fallmanagers durchaus
wünschenswert erscheint. Die Fortführung und Ausweitung in diesem Bereich
erscheint auch unter Berücksichtigung der ab nächsten Jahres anstehenden
gesetzlichen Änderungen ratsam.
,
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