Daten
Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
29.08.08, 17:21
Aktualisiert
29.08.08, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Go
Jülich, 10.06.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 288/2008
Anfrage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
29.05.2008
TOP
Ergebnisse
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Jülich
Anlg.: 2
SD.Net
Anfragetext:
Fraktion der SPD im Rat der Stadt Jülich
Schreiben an Herrn Bürgermeister Stommel vom 07.05.2008
Nächste Sitzung des Fachausschusses JuFaSS
hier: Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Anfrage
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
nachdem unsere mündlichen Fragen bzgl. der Vergabe von Kindertagesplätzen – insbesondere im U
3 Bereich – im letzten Fachausschuss nur sehr spärlich beantwortet wurden und zudem nunmehr in
der lokalen Ausgabe der Jülicher Zeitung vom 5.5.2008 berichtet wird, dass „...die finanziell interessanten Plätze für unter dreijährige Kinder (U3) vom Kreisjugendamt >wie auf dem Jahrmarkt<
verteilt...“ wurden, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde eine Bedarfsmeldung zur Feststellung der Elternwünsche einrichtungsbezogen im Sinne
des KiBiz für die Stadt Jülich durchgeführt?
2. Welches Ergebnis hatte diese Elternbefragung bezogen auf die einzelnen (neuen) Gruppentypen
I – III und a – c?
3. Wurde das Ergebnis der Elternbefragung dem Land zum 15.3.2008 vollumfänglich gemeldet?
4. Falls „ja“: was wurde vom Land letztlich bewilligt?
5. Falls „nein“: von wem wurden Veränderungen im Hinblick auf die Landesmeldung vorgenommen und unter welchen Gesichtspunkten?
6. Für U 3: Sind alle in der Elternbefragung festgestellten Bedarfe für Plätze im Bereich der U 3
Betreuung an das Land gemeldet worden?
7. Falls „ja“: welche Platzzahl hat das Land genehmigt?
8. Falls „nein“: wer hat auf welcher Grundlage die gemeldeten Plätze gegenüber den Ergebnissen
der Elternbefragung verändert?
9. Nach welchen Kriterien wurden die U3 Plätze – und von wem – auf die Einrichtungen im Stadtgebiet „verteilt“?
10. Was geschieht mit evtl. verbleibendem Bedarf?
11. Für den Bereich der Rechtsanspruchskinder: konnten hier – bezogen auf die gewünschten
Gruppenformen – die Bedarfe gedeckt werden?
12. Wurden Veränderungen zwischen den festgestellten Elternwünschen und den „zugeteilten“
Gruppen/Plätzen vorgenommen? Auf welcher Basis?
13. Ist das gesamte Verteilungsverfahren aus Sicht der Verwaltung in gewünschter Form und zur
Zufriedenheit verlaufen?
14. Welche Erkenntnisse und ggf. Konsequenzen können für das Kindergartenjahr 2009/2010 gezogen werden?
Ich bitte je eine Kopie der Antworten den Fraktionen vorab zur Kenntnis zuzusenden.
Freundliche Grüße
gez. Wolfgang Anhalt
Fraktionsvorsitzender
Die Kreisverwaltung Düren hat wie folgt Stellung genommen:
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
hier: Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.05.2008
Sehr geehrte Frau Esser,
per Schreiben vom 09.05.2008 haben Sie eine Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Jülich
zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Hintergrund der Anfrage der SPD-Fraktion ist unter
Anfrage 288/2008
Seite 2
anderem ein Artikel in der lokalen Ausgabe der Jülicher Zeitung vom 05.05.2008, der die Verteilung der Plätze für Kinder unter drei Jahren thematisiert.
Die Antwort des Kreisjugendamtes auf den o.g. Presseartikel füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion teile ich Ihnen folgendes mit:
1.
Alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren
wurden Ende letzten Jahres gebeten, mittels eines vom Jugendamt vorbereiteten Vordruckes eine
Elternbefragung hinsichtlich der Betreuungsbedarfe und des zukünftigen Buchungsverhaltens bei
allen Eltern durchzuführen. Diese Abfrage ist von den Trägern entsprechend umgesetzt worden.
2.
Das Ergebnis der Rückmeldungen sowie der daraufhin mit nahezu allen Trägern geführten Gespräche hinsichtlich Umstrukturierung der Einrichtungen auf KiBiz unter Berücksichtigung der u3Betreuungsbedarfe ist der Anlage zu entnehmen.
3.
Nach der Elternbefragung im Januar wurde zunächst ein rechnerischer Bedarf von ca. 450 Plätzen
für Kinder unter drei Jahren festgestellt und gemeldet. Aus den einzelnen Gesprächen mit den Trägern wurde jedoch deutlich, dass unter Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs diese
Zahl nicht dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entspricht. Unter Abzug der bereits zugewiesenen Plätze (siehe Antwort zu Frage 7) wurde dem Land durch das Jugendamt ein geänderter Bedarf für das
kommende Kindergartenjahr in Höhe von weiteren 50 u3-Plätzen nachgemeldet.
4.
Siehe Antwort zu Frage 7.
5.
entfällt
6.
Ja (siehe Antwort zu Frage 3).
7.
Bereits mit Datum vom 26.02.2008 wurden dem Kreisjugendamt für das Kindergartenjahr 2008/09
vom Land insgesamt 310 Plätze für Kinder unter drei Jahren zugewiesen, davon 50 Plätze für den
Bereich der Kindertagespflege. In den Gesprächen mit den Trägern der einzelnen Einrichtungen
wurden diese 260 Plätze auf die einzelnen Kommunen verteilt. Vom Land genehmigt wurden letztlich 259,5 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
8.
entfällt
9.
Kriterien für die Verteilung der Plätze für Kinder unter drei Jahren waren sozialräumliche und bedarfsbezogene Aspekte. Diejenigen Einrichtungen, die in der Vergangenheit unter GTK bereits Unter-Dreijährigen-Betreuung anbieten, sollten auch nach Möglichkeit weiter in diesem Umfang u3Betreuung anbieten. Die darüber hinausgehenden Plätze wurden nach einem bedarfsgerechten
Schlüssel auf das Gebiet des Kreisjugendamtes verteilt.
Anfrage 288/2008
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10.
Darüber hinaus gehende Bedarfe werden nach Möglichkeit durch Betreuung in Kindertagespflege
abgedeckt.
11.
Alle Kinder mit Rechtsanspruch können im kommenden Kindergartenjahr ortsnah versorgt werden,
soweit die Eltern ihren Betreuungsbedarf und -umfang bei der Anfang des Jahres durchgeführten
Umfrage gemeldet haben.
12.
Es wurde versucht, möglichst allen Elternwünschen zu entsprechen. Allenfalls beim Betreuungsumfang kann es zu Abweichungen kommen.
13.
In den jeweiligen Gesprächen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurde überwiegend
Konsens erzielt. Natürlich können nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden. In der Gesamtheit wurde jedoch überwiegend Zufriedenheit erreicht.
14.
In Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen ist im Winter 2008/09 eine erneute
Elternbefragung zum Betreuungsbedarf und –umfang der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren geplant, um möglichst viele Elternwünsche berücksichtigen zu können.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Gregor Dürbaum)
Anfrage 288/2008
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