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Beschlussvorlage (Informationen zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes - Vortrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
169 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Beschlussvorlage (Informationen zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes
- Vortrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch) Beschlussvorlage (Informationen zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes
- Vortrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch) Beschlussvorlage (Informationen zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes
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- Vortrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 379/2015 Erstellt am: 22.09.2015 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss nö. Sitzung X Termin 28.10.2015 Betreff Informationen zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes - Vortrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 379/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt den Vortrag zum Beispiel eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wie in der Vorlage beschrieben zu erarbeiten und dem Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung am 02. Dezember 2015 vorzulegen. Erläuterungen Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2015 mehrheitlich die Einführung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes beschlossen (siehe Vorlage Nr.: 90/2015). Teil des Beschlusses war unter anderem auch, dass dem Umweltausschuss ein bereits entwickeltes, aktuelles und im Einsatz befindliches Klimaschutzkonzept einer vergleichbaren Stadt vorgestellt wird. Der gemeinsame Antrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beinhaltete bereits Hinweise auf vorhandene Klimaschutzkonzepte in der Stadt Monheim am Rhein, der Stadt Lemgo sowie im Kreis Euskirchen. Zu der Stadt Monheim am Rhein hat die Verwaltung Kontakt aufgenommen. Der Endbericht des dortigen Integrierten Klimaschutzkonzeptes liegt seit November 2013 vor. Der dortige Klimaschutzmanager hat seine Arbeit im April 2015 aufgenommen. Der Zeitraum der Umsetzung und der daraus bis heute resultierenden Erfahrungen erschien der Stadtverwaltung als vergleichsweise kurz. Die Stadt Lemgo hat nach Ansicht der Verwaltung mit ihrer relativ isolierten und ländlichen Lage im Weserbergland / Lipper Bergland wenig Gemeinsamkeiten mit Pulheim. Das Integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Euskirchen erschien ebenfalls nicht vergleichbar, da es ein kreisweites Konzept ist und für Pulheim laut Beschluss ein kommunales Klimaschutzkonzept angestrebt wird. Im Rahmen der weiteren Recherche zu bereits entwickelten und im Einsatz befindlichen Integrierten Klimaschutzkonzepten hat die Verwaltung sich zunächst auf die Städte im Rhein-Erft-Kreis konzentriert, bevor der Untersuchungsraum erweitert wurde. Mit Fokus auf vorhandene Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte wurden dabei die Klimaschutzaktivitäten der einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Tabelle zusammengefasst. Auch wenn die Tabelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, so zeigt sie doch eine Momentaufnahme der im RheinErft-Kreis bislang unternommenen Anstrengungen in Sachen Klimaschutz und bietet darüber hinaus ggf. Anregungen für eigene Aktivitäten. Die Auswertung der Tabelle hat ergeben, dass - außer der Stadt Bergheim - derzeit keine Rhein-ErftKreis Kommune über ein aktuelles und im Einsatz befindliches Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept verfügt. Einzelne Städte im Rhein-Erft-Kreis verfügen über ein Klimaschutzteilkonzept für die städtischen Liegenschaften oder beteiligen sich am European Energy Award (EEA). Die Stadt Erftstadt hat beispielsweise ein Teilkonzept zur Erschließung der Erneuerbaren-Energien-Potenziale der Stadt erarbeiten lassen, die Stadt Frechen fördert den Einsatz regenerativer Energien im Stadtgebiet und in Kerpen wurde ein Kommunales regeneratives Energiekonzept entwickelt, um nur einige Beispiele für konzeptionelle Bemühungen im Bereich Klimaschutz in den Rhein-Erft-Kreis Kommunen zu benennen. In Bedburg (politischer Auftrag liegt vor) und Hürth (geplanter TOP Haushaltsberatungen 2016) wird die Erarbeitung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes angestrebt. Bei der Recherche nach einer geeigneten Stadt mit Integriertem kommunalen Klimaschutzkonzept ist die Stadtverwaltung schließlich auf die Stadt Meerbusch gestoßen. Die dem Rhein-Kreis Neuss angehörige Stadt Meerbusch liegt nordwestlich von Düsseldorf in der Ballungsrandzone der Städte Düsseldorf, Krefeld und Neuss. Das Stadtgebiet der gut 54.000 Einwohner zählenden Stadt erstreckt sich auf eine Fläche von rund 64 km². Im Jahre 1970 wurde die Stadt Meerbusch im Rahmen der kommunalen Gebietsreform aus 8 ursprünglich eigenständigen Gemeinden gebildet. Die Struktur der Stadtteile ist heterogen und reicht vom städtisch geprägten Büderich im Süden bis zum dörflich/ländlich ausgerichteten Nierst im Norden. Als Mittelzentrum im Ballungsrandbereich dreier Großstädte erfüllt Meerbusch die Funktion einer Wohnstadt mit hohem Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern (Quelle: Stadt Meerbusch (Hrsg.),Mai 2012: Abschlussbericht „Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Meerbusch“). Das von der Stadt Meerbusch beauftragte und im Zeitraum zwischen Juni 2011 und Mai 2012 erarbeitete Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK ) wurde vom Rat der Stadt Meerbusch am 27. September 2012 beschlossen. Seit Mitte März Vorlage Nr.: 379/2015 . Seite 3 / 4 2013 setzt die Klimamanagerin Frau Johanna Neumann den Maßnahmenkatalog des IKSK der Stadt Meerbusch um. In einem Vortrag wird Frau Neumann das Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch kurz vorstellen und von den Erfahrungen und ersten Ergebnissen im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes berichten. In der Begründung des Antrags von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde bereits auf das „Merkblatt Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hingewiesen (https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_4181/merkblatt_klimaschutzkonzepte.pdf ). In diesem Merkblatt sind die wesentlichen Anforderungen an ein durch das BMUB gefördertes Klimaschutzkonzept zusammengefasst und damit auch der Rahmen für das Integrierte kommunale Klimaschutzkonzept der Stadt Pulheim dargestellt. Das dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Antragsformular zur Beantragung eines Klimaschutzkonzeptes zeigt die notwendigen Schritte und Angaben, die zur Beantragung der Fördermittel notwendig sind. Neben formalen Daten ist es im Rahmen der Antragstellung erforderlich, Angaben hinsichtlich der Motivation zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sowie über die geplante konzeptionelle Ausrichtung des Konzeptes zu machen. So ist es im Rahmen der Antragstellung auf Fördermittel zunächst erforderlich das Vorhaben zu benennen. Die Verwaltung schlägt den Titel „Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim“ vor. Neben weiteren formalen Angaben zum Antragsteller, wie z.B. Größe und Einwohnerzahl der Kommune, muss im Antrag der Anlass bzw. die Motivation für die geplanten Klimaschutzaktivitäten beschrieben werden. Hierzu gehört neben der Erläuterung der Motivation zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes auch die Darstellung der bereits durchgeführten Klimaschutzaktivitäten. Hier wird die Verwaltung u.a. auf die bereits im Rahmen der „Gebietsbezogenen Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier“ (s. Vorlage Nr.: 91/2015) und die im Zusammenhang mit der Studie des Region Köln/Bonn e.V. zu den „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsaktivitäten“ (s. Vorlage Nr.: 237/2015) erstellten Listen für Pulheim zurückgreifen. Außerdem sollen bereits im Antrag die spezifischen lokalen Bedingungen geschildert werden, auf die das Klimaschutzkonzept zugeschnitten werden soll. Das BMUB gliedert die Anforderungen, die bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu berücksichtigen sind, in mindestens 7 wesentliche Arbeitsschritte: 1. Energie- und Treibhausgasbilanz, 2. Potenzialanalyse, 3. Akteursbeteiligung, 4. Maßnahmenkatalog, 5. Verstetigungsstrategie, 6. Controlling-Konzept, 7. Kommunikationsstrategie Die ersten drei dieser Arbeitsschritte werden hier kurz skizziert, da hier bereits im Rahmen der Antragstellung genauere Angaben gemacht werden sollen. Die Schritte 4 – 7 sind dagegen Kernaufgabe des im nächsten Jahr zu erarbeitenden Konzepts, auch wenn Vorstellungen über den Ablauf des Prozesses bereits bei der Antragstellung dargestellt werden müssen. Weitere Informationen zu diesen Punkten können dem oben genannten Merkblatt entnommen werden. 1. Energie- und Treibhausgasbilanz In dem Merkblatt heißt es hierzu unter anderem: „Energie- und Treibhausgasbilanzen erfassen die Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen in allen klimarelevanten Bereichen und gliedern sie nach Verursachern und Energieträgern. Für größere Kommunen ab ca. 50.000 Einwohner (,zu deren Kategorie auch Pulheim gehört,) ist eine detaillierte fortschreibbare Bilanz zu erstellen.“ Aus Sicht der Verwaltung ist hier besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Daten, die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes durch ein beauftragtes Büro erfasst werden, auch in den Folgejahren für die Fortschreibung der Bilanzen aktualisiert zur Verfügung stehen. 2. Potenzialanalyse In dem Merkblatt heißt es hierzu unter anderem: „Die Potenzialanalyse ermittelt die kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Einsparpotenziale sowie die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Bereichen, besonders aber in privaten Haushalten und Gewerbebetrieben (z. B. durch den Ausbau von Kraft-WärmeKopplung) und zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Für die erforderliche Zielfestlegung wird empfohlen, ein Referenzszenario (Trendentwicklung ohne Klimaschutzanstrengungen) und ein Klimaschutzszenario (Treibhausgasminderungen Vorlage Nr.: 379/2015 . Seite 4 / 4 bei Umsetzung einer konsequenten Klimaschutzpolitik) zu erstellen.“ … „Die Vorbildwirkung der Kommune (Energieeffizienz in eigenen Gebäuden, Straßenbeleuchtung, weitere Infrastrukturverbesserung) sollte bereits in die Potenzialbetrachtung einfließen.“ Da Pulheim bereits über ein Klimaschutz-Teilkonzept verfügt und einige Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, sollen diese Punkte selbstverständlich in dem Antrag dargestellt werden. 3. Akteursbeteiligung In dem Merkblatt heißt es hierzu unter anderem: „Für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ist es notwendig, die betroffenen Verwaltungseinheiten, Investoren, Energieversorger oder Interessenverbände wie Handwerkskammern und Umweltverbände sowie die verschiedenen Bevölkerungsgruppen schon bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts einzubinden. In einem partizipativ gestalteten Prozess sollen von Beginn an mit sämtlichen relevanten Akteuren gemeinsam ein Leitbild entwickelt und die später umzusetzenden Maßnahmen ausgewählt werden.“ …“ In der Vorhabenbeschreibung ist darzulegen, wie der aktive Austausch innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Politik/Verwaltung und den lokalen Akteuren einerseits und dem konzepterstellenden Dienstleister auf der anderen Seite geplant ist (z. B. wie viele Veranstaltungen welcher Art, zu welchen Themen, mit welchen Teilnehmern und welcher Zielsetzung). Dieser Austausch ist innerhalb der Konzepterstellung zu dokumentieren.“ Nach der Ermittlung von Einsparpotenzialen und der Ableitung erster Maßnahmen ist eine öffentliche Präsentation der Zwischenergebnisse (ggf. in der Gemeinderatssitzung) vorzusehen, bei der die weitere Schwerpunktsetzung sowie das weitere Vorgehen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden. Die beschriebenen Anforderungen können aus Sicht der Verwaltung durch die Planung der Einrichtung regelmäßig tagender Arbeitkreise auf der einen Seite und die Organisation punktueller Veranstaltungen und Workshops auf der anderen Seite erfüllt werden. In der für Dezember geplanten Vorlage zur Darstellung der Antragsunterlagen wird die Verwaltung konkrete Vorschläge unterbreiten. Sollte es seitens der Fraktionen zu den oben genannten Punkten, die in der Antragstellung ausgeführt werden müssen, Anregungen oder Wünsche geben, wird darum gebeten, diese der Verwaltung zeitnah mitzuteilen, damit diese in den Entwurf des Antrages einfließen können. Neben den 7 bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mindestens zu berücksichtigenden Arbeitsschritten wird bereits im Rahmen der Antragstellung die Erstellung eines Vorhabenplans (Balkenplan), aus dem der geplante Start/Endtermin und die Arbeitsschritte einschließlich Meilensteine hervorgeht, sowie eine Kurzübersicht der geplanten Ausgaben verlangt. In der tabellarischen Ausgabenübersicht müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitszeitaufwand pro Arbeitsschritt und die Ausgaben nachvollziehbar erläutert werden. In diesem Zusammenhang wird empfohlen mit dem Antrag ein unverbindliches Angebot (z.B. Richtpreisangebot) eines möglichen Auftragnehmers einzureichen, auf deren Angaben die Kalkulation fußt. Die Verwaltung wird dieser Empfehlung folgen und zeitnah ein entsprechendes Angebot einholen. Wie bereits in der Vorlage Nr.: 90/2015 erläutert, ist die Antragstellung zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. März 2016 möglich. Damit diese Frist eingehalten werden kann, wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung im Dezember den Entwurf eines Antrages zur Beschlussfassung vorlegen. Die Vorhabendauer beträgt in der Regel ein Jahr und beginnt zum Monatsersten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags eingeplant werden soll.