Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
248/2015
Erstellt am:
26.08.2015
Aktenzeichen:
IV/66-12-019825
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
16.09.2015
Betreff
Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Am Trappenbruch" in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 248/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der TVA nimmt die Entwurfsplanung der Straße „Am Trappenbruch“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Baumaßnahme vorzubereiten.
Erläuterungen
Wie im TVA am 25.09.2013 zur Vorlage Nr. 341/2013 beschlossen, hat die Verwaltung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 21.05.2015 den Anliegerinnen und Anliegern die Baumaßnahme vorgestellt.
Anhand von Fotos wurde den Anliegerinnen und Anliegern die Notwendigkeit der Erneuerung der Straße erläutert, die
1962/1963 hergestellt wurde. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straße „Am Trappenbruch“ beabsichtigt die
Verwaltung auch den Mischwasserkanal zu erneuern.
Es gibt mehrere Ursachen bzw. Zusammenhänge, die entgegen der ursprünglichen Planung auch eine Erneuerung des
Mischwasserkanals erfordern. Der Kanal hat eine äußerst geringe Überdeckung (Tiefenlage), die nach heutigen Maßstäben für die Art der Leitung unzureichend ist. Dies zeigt sich deutlich in der Art der Schäden am Kanal, die aus einer
zu hohen Belastung des Kanals resultieren. Diverse Möglichkeiten zur Sanierung des Kanals, die das Bauwerk auch
statisch tragen würden, sind entweder nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, da sich der Kanal aufgrund der geringen
Tiefenlage mit seinem Körper im Bereich des Straßenoberbaus befindet. Eine Erneuerung des Straßenkörpers ohne
weitere Beschädigung oder gar Zerstörung des Kanals ist unter diesen Bedingungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich.
Als einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung bleibt die Erneuerung des Kanals. In großen Bereichen der geringsten Überdeckung muss ein spezieller wandverstärkter Kanal zum Einsatz kommen, da der Kanal lage- und höhenmäßig nicht verändert werden kann.
Weiterhin wurden bei der Befahrung Schäden an einzelnen Grundstücksanschlussleitungen (zwischen dem Mischwasserkanal und der Grundstücksgrenze) festgestellt. Diese Anschlussleitungen werden erneuert. Die sonstigen Grundstücksanschlussleitungen werden lediglich umgeklemmt und an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen.
Es wurden die Lagepläne und der Regelquerschnitt der Entwurfsplanung vorgestellt und die wichtigsten Punkte erläutert.
Es erfolgt ein grundhafter Ausbau der Straße, d. h. der gesamte Oberbau wird ausgetauscht. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gesamtbreite für die öffentliche Verkehrsfläche wird das Querprofil der Straße nicht verändert. Die
Entwurfsplanung sieht vor, dass die vorhandenen Breiten des Gehweges, der Fahrbahn und des Schrammbordes auch
bei der Erneuerung der Straße erhalten bleiben, so dass die Straße wiederum nach dem Separationsprinzip ausgebaut
wird.
Die Fahrbahn erhält ein Dachprofil und wird in der Asphaltbauweise hergestellt. Im Anschluss an die Asphaltdecke werden beidseitig Rinnenplatten 30/30/12 eingebaut. Der Gehweg und der Schrammbord erhalten eine Decke aus Betonpflastersteinen 20/10/8. Die Straßenabläufe werden komplett ausgetauscht und mit Abdeckungen in der Abmessung
30/50 versehen.
Der optionale Vorschlag der Verwaltung durch die Markierung von Parkplätzen eine wechselseitige Parkordnung anzulegen und somit durch den alternierenden Verlauf der Fahrbahn die Wirkung der Tempo 30-Zone hervorzuheben, wurde
während der Bürgerinformationsveranstaltung von den Anliegern im Abschnitt „Nettegasse“ – „Maarweg“ mehrheitlich
begrüßt. Die Anregung eines Anliegers versuchsweise alternierendes Parken einzurichten wird von der Verwaltung
befürwortet. Dies wird versuchsweise vor Umbau der Straße eingerichtet.
Im Abschnitt „Maarweg“ – „Lindlacher Weg“ lehnten die Anlieger einmütig jede Regelung des Parkens (auch nur zu
Versuchszwecken
) ab.
Vorlage Nr.: 248/2015 . Seite 3 / 3
Der Ausbau der Straße erfolgt abschnittsweise unter Vollsperrung, so dass das Parken in diesem Bereich nicht möglich
ist. Zeitweise ist das Anfahren der Grundstücke ebenfalls nicht möglich. Durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Einsatz von Stahlplatten) werden die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich gehalten.
Baubeginn soll voraussichtlich im Frühjahr 2016 sein, wobei mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten zu rechnen ist.
Bei der Erneuerung der Straße „Am Trappenbruch“ handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach KAG.
Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung, die Teilnehmerliste (nicht öffentlich), die Lagepläne und der Regelquerschnitt der Entwurfsplanung sind als Anlagen beigefügt.