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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 248/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
103 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Tiefbauamt / Straßenbauabteilung Pulheim, den 26.05.2015 Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der Straße „Am Trappenbruch“ in Stommeln Datum: 21.05.2015 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr Teilnehmer: von der Verwaltung: Herr Höschen, Technischer Beigeordneter Herr Kleine-Erwig, Leiter Tiefbauamt Herr Enders, Leiter Bauverwaltungsamt Herr Czeremnych, Straßenbauabteilung Ingenieurbüro Kreißl: Herr Kreißl Herr Gewing Anlieger/ Ortsvorsteherin/Ratsmitglieder: s. beigefügte Teilnehmerliste Herr Höschen begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Ortsvorsteherin Frau Schmitz und die anwesenden Ratsmitglieder. Herr Höschen stellt die Vertreter der Verwaltung und des für die Baumaßnahme beauftragten Ingenieurbüros vor. Thema des Abends ist die Erneuerung der Straße „Am Trappenbruch“ auf der Gesamtlänge zwischen den Straßen „Nettegasse“ und „Lindlacher Weg“. Die Bürgerinformationsveranstaltung dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern die Entwurfsplanungen vorzustellen. Nach einer internen Prüfung ist seitens der Verwaltung geplant, die Ergebnisse dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2015 zum Beschluss vorzustellen. Herr Höschen schildert den geplanten Ablauf der Bürgerinformationsveranstaltung. Zudem erläutert Herr Höschen, dass über die Bürgerinformationsveranstaltung ein Protokoll angefertigt wird, welches ebenfalls dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorgelegt wird. Danach erteilt Herr Höschen zwecks Vorstellung der Entwurfsplanung Herrn Kreißl das Wort. Anhand von Fotos erläutert Herr Kreißl die vorhandenen Schäden in der Straße, die 1962/1963 hergestellt wurde und begründet die Notwendigkeit der Erneuerung der Straße. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straße wird der Mischwasserkanal, der gemäß der TV-Befahrung Schäden aufweist, ebenfalls erneuert, wobei der Kanal lage- und höhenmäßig nicht verändert wird. Weiterhin wurden bei der Befahrung Schäden an einzelnen Grundstücksanschlussleitungen festgestellt. Diese Anschlussleitungen werden zwischen dem neuen Mischwasserkanal und der Grundstücksgrenze erneuert. Die hiervon betroffenen Anlieger werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um kostenerstattungspflichtige Leistungen handelt. Die betroffenen Eigentümer werden nach Abschluss der Anschlusserneuerungen entsprechende Zahlungsbescheide erhalten. Die sonstigen Grundstücksanschlussleitungen werden lediglich umgeklemmt und an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen. Hier handelt es sich nicht um kostenerstattungspflichtige Leistungen. Herr Kleine-Erwig weist im Zusammenhang mit der Anschlussleitungsthematik darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Grundleitungen auf Dichtigkeit hin zu prüfen. 1 Herr Kreißl stellt im weiteren Verlauf seiner Ausführungen die Lagepläne und den Regelquerschnitt für die Erneuerung der Straße vor und erläutert die wichtigsten Punkte der Entwurfsplanung. Es erfolgt eine grundhafte Erneuerung der Straße, d. h. der gesamte Oberbau wird ausgetauscht. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gesamtbreite für die öffentliche Verkehrsfläche wird das Querprofil der Straße nicht verändert. Die Planung sieht vor, dass die vorhandenen Breiten des Gehweges, der Fahrbahn und des Schrammbordes auch bei der Erneuerung der Straße erhalten bleiben. Die Fahrbahn erhält ein Dachprofil und besteht aus einer Asphaltdecke. Statt der vorhandenen Rinnen aus Gussasphalt und Betonsteinen 16/24/14 werden im Anschluss an die Asphaltfläche auf beiden Seiten Rinnenplatten 30/30/12 eingebaut. Die Straßenabläufe werden komplett ausgetauscht und erhalten Abdeckungen mit der Abmessung 30/50, so dass die Abdeckung nicht wie bisher in die Asphaltfahrbahn hineinragt, sondern mit der Breite der neu verlegten Rinnenplatte abschließt. Weiterhin wird optional vorgeschlagen, Parkplätze entlang der Straße alternierend zu markieren. Die alternierenden Parkplätze tragen zu einer Verkehrsberuhigung bei. Eine Anliegerin bemerkt, dass die Straße länger gehalten hätte, wenn nicht für die Baumaßnahmen am „Roßackerweg“ die Baufahrzeuge durch die Straße gefahren wären. Herr Kleine-Erwig erwidert, dass die Straße aufgrund ihres Alters abgängig ist und die vorhandenen Schäden nicht ursächlich durch Baufahrzeuge verursacht wurden. Im Übrigen gehört Baustellenverkehr zur Aufgabe und somit zum „Schicksal“ von Straßen. In Ergänzung zu der Darstellung im Lageplan bemerkt Herr Kleine-Erwig, dass für die Gehwegflächen keine Platten, sondern Betonpflastersteine vorgesehen sind. Herr Kleine-Erwig bittet die Anwesenden, zum Themenkomplex Planung Fragen zu stellen. Ein Anlieger bemerkt, dass in der Straße „Am Trappenbruch“ einige Grundstücke über eine oberirdische Leitung mit Strom versorgt werden. Die Anliegerin „Lindlacher Weg“ 7 ergänzt hierzu, dass auf Ihrem Grundstück der Übergang zum Erdkabel vorhanden sei und Sie nicht möchte, dass bei den Bauarbeiten ein Bagger das Kabel beschädigt. Herr Höschen unterstützt das Anliegen und sagt zu, den Versorgungsträger RheinEnergie nochmals aufzufordern, die entsprechenden Änderungen an den Leitungen vorzunehmen. Die Anliegerin Hs.-Nr. 1 fragt, ob es möglich ist, im Bereich „Am Trappenbruch“ / „Nettegasse“ Bewohnerparken einzurichten, da oft Parklätze von Bewohnern der „Nettegasse“ besetzt werden. Herr Höschen erläutert, dass geprüft werde in Zukunft zusätzliche Parkplätze in der „Nettegasse“ zu schaffen. Herr Kleine-Erwig ergänzt, dass Bewohnerparken im Bereich „Am Trappenbruch“ / „Nettegasse“ unzulässig sein dürfte. Eine Anliegerin ist der Auffassung, dass keine Markierung für Parkplätze erforderlich ist. Die Anliegerin Hs.-Nr. 3 möchte in Ihrem Vorgarten einen Stellplatz herstellen. Dafür ist die Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich erforderlich. Herr Kleine-Erwig stellt fest, dass diese Möglichkeit begrenzt ist, da sonst das Parken auf der Straße fast nicht mehr möglich ist. Ein Anlieger möchte, dass auf der Straße versetzt geparkt wird. Einige Anlieger melden sich zu Wort und erklären, dass sie keine Änderung beim Parken auf der Straße wünschen. Ein weiterer Anlieger regt an, alternierendes Parken im Abschnitt von der „Nettegasse“ bis zur Einmündung „Maarweg“ versuchsweise einzurichten. Aufgrund der Wortmeldungen und Unmutsreaktionen der Anlieger stellt Herr Höschen fest, dass im Abschnitt „Nettegasse“ - „Maarweg“ mehrheitlich eine Ordnung des Parkens zur Beruhigung des Verkehrs begrüßt würde. Dies soll daher versuchsweise vor Umbau der Straße eingerichtet werden. Im Abschnitt „Maarweg“ – „Lindlacher Weg“ lehnen die Anlieger einmütig jede Regelung des Parkens ( auch nur zu Versuchszwecken ) ab. Die Anliegerin Hs.-Nr. 26 fragt, welches Pflaster im Gehweg verlegt wird. Herr Kleine-Erwig beantwortet die Frage dahingehend, dass Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 20/10/8 cm verlegt wird. Im weiteren Verlauf erläutert Herr Kreißl den Ablauf der Baumaßnahme. Danach wird mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2016 begonnen und die Bauzeit wird etwa 6 Monate betragen. Der Ausbau der Straße erfolgt abschnittsweise unter Vollsperrung, so dass das Parken in diesem Bereich nicht möglich ist. Ein Anlieger fragt, wie lange er das Grundstück nicht anfahren kann. Herr Kleine-Erwig bestätigt, dass die Anlieger zeitweise nicht an das Grundstück anfahren können. Eine konkrete Dauer der Sperrung kann nicht genannt werden, da sie von der jeweiligen Situation auf der Baustelle abhängig ist. 2 Herr Kreißl erläutert Maßnahmen während der Bauphase, um den Richtungsverkehr auf der Straße zu gewährleisten (z.B. der Einsatz von Stahlplatten). Herr Kleine-Erwig bittet die Anlieger während der Bauphase bei besonderen Anlässen, wie Möbellieferung etc., mit der Verwaltung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um die Zufahrt zu dem jeweiligen Grundstück abzusichern. Eine Anliegerin fragt nach, welche der Befestigungen Asphalt oder Pflaster kostengünstiger sind. Herr Kleine-Erwig antwortet, dass die Asphaltbauweise gegenüber der Pflasterbauweise etwas günstiger ist. Frau Seinsche,Hs.- Nr. 36, fragt wie lange die Asphaltbauweise hält. Herr Kleine-Erwig führt hierzu aus, dass von einer Nutzungsdauer der Straße von ca. 50 Jahren ausgegangen werden kann. Herr Enders beginnt seine Ausführungen über die finanzielle Beteiligung der Anlieger mit der Darstellung der Rechtsgrundlagen (Kommunalabgabengesetz und Straßenbaubeitragssatzung), die eine zwingende Kostenbeteiligung vorsehen. Grundlage für die nach Abschluss der Maßnahme durchzuführende Straßenbaubeitragserhebung sind die tatsächlichen Kosten. Zurzeit liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor, die Grundlage weiterer Ausführungen ist. Eine erste Kostenkonkretisierung findet nach Abschluss der Planung durch das Ingenieurbüro statt (Kostenberechnung). Belastbare Zahlen bringt erst das gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren hervor. Eine Anliegerin fragt, ob nach der Ausschreibung die Kosten für die Baumaßnahme noch steigen können. Herr Kleine-Erwig erläutert das Vergabeverfahren für die Baumaßnahme und führt aus, dass eine Kostenerhöhung nicht absolut auszuschließen ist, da es sich um eine Erneuerung handelt und zu Beginn der Maßnahme nicht immer alle kostensteigernden Faktoren erkennbar sind. Herr Enders stellt das System der Beitragsberechnung wie folgt vor: Beitragsfähiger Aufwand gem. Schätzung Fahrbahn 250.789,00 € Gehweg 134.211,00 € Kanalerneuerung 64.616,94 € Summe 449.616,94 € Aufgerundet 450.000,00 € Anteil der Anlieger Nach heutiger Einschätzung handelt es sich um eine Anliegerstraße, für die der Anteil der Anlieger einheitlich 70 % beträgt. Der umlagefähige Aufwand beträgt auf der Kostenschätzungsgrundlage 315.000,00 €. Im Falle einer Haupterschließungsstraßenfunktion ergäbe sich ein geringerer Anteil. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht (Fertigstellung) auf der Grundlage der dann herrschenden Verhältnisse vorzunehmende Beurteilung. Verteilung des Aufwands Die Verteilung erfolgt nach der Grundstücksfläche, wobei die Satzung Zuschläge für die Anzahl zulässi ger Vollgeschosse vorsieht. Nach heutigem Kenntnisstand weisen die Anliegergrundstücke eine einheitliche Bebauung auf, so dass für Zwecke der Beitragsprognose alleine auf die Grundstücksflächen abgestellt werden kann. Deren Summe beträgt nach heutigem Kenntnisstand 20.243 qm, so dass sich folgende Beitragsprognose ergibt: Umlagefähiger Aufwand 315.000,00 € Flächensumme 20.243 qm = 15,56 €/qm Verfahren Die Heranziehung erfolgt zweizügig. Mit Beginn der Erneuerung werden die Anlieger zu Vorausleistungen im Umfang von etwa 70 % der o.a. Prognose erhoben, was einem Betrag von 10 bis 11 € pro qm Grundstücksfläche entspricht. Die endgültige Beitragsfeststellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsprüfung durch 3 das städt. Rechnungsprüfungsamt. Der Gesetzgeber hat für den Versand der Bescheide einen Zeitraum von 4 Jahren vorgesehen. Im Vorfeld der Vorausleistungs- und Beitragserhebung werden sog. Anhörungsverfahren durchgeführt. Ein Anlieger stellt die Frage, wie hoch der Anliegeranteil ist, wenn die Straße als Haupterschließungsstraße eingestuft wird. Herr Enders erklärt, dass der Anteil bei Haupterschließungsstraßen in einer Bandbreite von 50 bis 60 % liegt (je nach Teileinrichtung). Die Anliegerin, „Lindlacher Weg“ Nr. 7, stellt die Frage, ob sie im Falle einer künftigen Erneuerung des Lindlacher Wegs auch hierfür beitragspflichtig ist. Herr Enders antwortet, dass Eckgrundstücke der Beitragspflicht für beide Straßen unterliegen. Ein Anlieger fragt, ob die Anteilsätze für die Beitragsrechnung verändert wurden. Herr Enders antwortet, dass die Anteilsätze im Rahmen der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes angehoben wurden. Herr Höschen bietet den Anliegern, bei Unklarheiten ein Beratungsangebot in der Verwaltung an. Frau Seinsche, Hs.-Nr.36, meint, dass die Straße „Am Trappenbruch“ keine Anliegerstraße ist, da sie von vielen Nichtanliegern frequentiert wird. Eine Anliegerin ist der Auffassung, dass bei einer Einstufung als Anliegerstraße eine Nutzung der Straße nur durch die Anlieger erfolgen muss. Ein weiterer Anlieger bittet um Prüfung, ob die Straße als Haupterschließungsstraße oder Anliegerstraße eingestuft wird. Herr Höschen sichert eine Überprüfung der Straßeneinstufung zu. Eine Anliegerin stellt die Frage, ob es sich bei der genannten Summe von 450 T € um einen Bruttobetrag handelt. Herr Kleine-Erwig bejaht die Frage und erläutert, dass die Vergabe der Baumaßnahme über eine öffentliche Ausschreibung erfolgt und die Summe sich noch verändern kann. Herr Höschen stellt fest, dass die Anregungen und Prüfaufträge in den Ausschuss für Tiefbau und Verkehr aufgenommen werden. Im Anschluss bedankt sich Herr Höschen für die rege Diskussion und die sachliche Atmosphäre und beendet die Veranstaltung. gesehen: Peter Czeremnych Schriftführer Olaf Kleine-Erwig Leiter Tiefbauamt Ø IV, 66, 60, Ing.-Büro Kreißl 4