Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
249/2015
Erstellt am:
08.06.2015
Aktenzeichen:
IV-66-12-199584
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.06.2015
Betreff
Erschließung BP 71 PU / Sonnenallee - Anfragen aus dem TVA vom 29.04.2015
Hier: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnenallee
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
x nein
Vorlage Nr.: 249/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Planung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Sonnenallee
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Entscheidung über die Realisierung zurückzustellen bis die Situation nach
Öffnung der Sonnenallee für ein Jahr beobachtet wurde.
Erläuterungen
Im Rahmen der Vorstellung des geplanten Straßenendausbaus des BP 76 PU (s. TOP 4 / Vorlage-Nr. 131) in der Sitzung des TVA am 29.04.2015 wurde die Verwaltung gebeten, zusätzliche Lösungsmöglichkeiten zwecks Verkehrsberuhigung der Sonnenallee im Bereich des BP 71 PU zu erarbeiten. Zudem wird in der 25. KW seitens der Verwaltung eine
Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der Ausschusssitzung präsentiert.
Aus Sicht der Verwaltung sind derzeit keine zusätzlichen die Geschwindigkeit dämpfenden Maßnahmen - neben der
bisher geltenden Rechts-vor-Links-Regelung - zwischen Einmündung Bergheimer Straße und Übergang in den BP 76
(Länge ca. 200 m) notwendig, denn die Funktion der Sonnenallee als Haupterschließungsstraße muss weiterhin gewährleistet sein. Ein bauliches Element wird mit dem Straßenendausbau am Übergang vom BP 71 in den BP 76 durch eine
Mittelinsel im Fahrbahnbereich geschaffen.
Ansonsten wären folgende Möglichkeiten zur wirksamen Dämpfung der Geschwindigkeiten möglich:
1.) Reduzierung des vorhandenen Einfahrtsquerschnitts an der Einmündung Bergheimer Straße / Sonnenallee durch die
Aufbringung einer Sperrflächenmarkierungen einschließlich der Installation von Warnbaken (s. Anlage), so dass mit
deutlich geschwindigkeitsreduzierter Fahrweise in die Sonnenallee eingefahren werden muss. An der generellen Bordsteinführung soll nichts baulich verändert werden, da dieses mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist. Die
Kosten für die Markierungsarbeiten in diesem Einmündungsbereich einschl. Baken liegen bei ca. 1.800 € brutto.
2.) Im weiteren Verlauf der Sonnenallee werden bauliche Maßnahmen derart durchgeführt, dass Hochborde als zusätzliche einseitige Pflanzinseln in die Fahrbahn gezogen werden. Eine Durchfahrtsbreite von 4,25 m wäre aber weiterhin
gewährleistet, so dass auch größere LKW bzw. Müllfahrzeuge durch kämen; die Durchfahrgeschwindigkeit auf der Sonnenallee würde wegen der dichten Folge der Einengungen spürbar erheblich sinken. Die Kosten hierfür können mit ca.
19.000 € brutto angesetzt werden.
Als kostengünstigere Alternativen zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus kämen die folgenden Maßnahmen in Frage:
a) Anlegen von seitlich versetzten Fahrbahnverengungen vor jeder Einmündung in
Form von Fertigteilen, z. B. „Modulinseln mit mobilen Leitelementen“ der Fa. Lüft oder
„Klebebordsteine“ z. B. der Fa. Meudt.
Die Kosten für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen betragen ca. 4.000 € brutto
für die Ausführung mittels mobiler Leitelemente bzw. ca. 7.000 € brutto für Klebebordsteine.
Vorlage Nr.: 249/2015 . Seite 3 / 3
b) Anlage von Versätzen bzw. einer Durchfahrtsverengung analog zu Maßnahme 2.), jedoch nicht in baulicher Form
sondern lediglich mittels Sperrflächenmarkierungen und Warnbaken.
Für die rein markierungstechnische Umsetzung ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 € brutto zu rechnen zzgl. 800 €
brutto für Leitbaken.
Grundsätzlich stellen alle Einengungen ein Problem für die Straßenreinigung dar. Die kostengünstigeren Alternativen
würden dieses Problem noch verschärfen und wären in diesem noch jungen Baugebiet sehr unattraktiv.